Rechtsprechung
   EuGH, 06.04.2017 - C-58/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,9629
EuGH, 06.04.2017 - C-58/16 (https://dejure.org/2017,9629)
EuGH, Entscheidung vom 06.04.2017 - C-58/16 (https://dejure.org/2017,9629)
EuGH, Entscheidung vom 06. April 2017 - C-58/16 (https://dejure.org/2017,9629)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,9629) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen - Richtlinie 2005/65/EG - Art. 2 Abs. 3 sowie Art. 6, 7 und 9 - Verstoß - Fehlende Risikobewertung für den Hafen - Hafengrenzen, Plan zur Gefahrenabwehr im Hafen und Beauftragter für die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen - Richtlinie 2005/65/EG - Art. 2 Abs. 3 sowie Art. 6, 7 und 9 - Verstoß - Fehlende Risikobewertung für den Hafen - Hafengrenzen, Plan zur Gefahrenabwehr im Hafen und Beauftragter für die ...

  • rechtsportal.de

    Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen in Nordrhein-Westfalen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen - Richtlinie 2005/65/EG - Art. 2 Abs. 3 sowie Art. 6, 7 und 9 - Verstoß - Fehlende Risikobewertung für den Hafen - Hafengrenzen, Plan zur Gefahrenabwehr im Hafen und Beauftragter für die ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Deutschland

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen - Richtlinie 2005/65/EG - Art. 2 Abs. 3 sowie Art. 6, 7 und 9 - Verstoß - Fehlende Risikobewertung für den Hafen - Hafengrenzen, Plan zur Gefahrenabwehr im Hafen und Beauftragter für die ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 454
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 30.06.2016 - C-648/13

    Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Maßnahmen

    Auszug aus EuGH, 06.04.2017 - C-58/16
    Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Änderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (vgl. u. a. Urteil vom 30. Juni 2016, Kommission/Polen, C-648/13, EU:C:2016:490, Rn. 121 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Vorschriften einer Richtlinie nach ständiger Rechtsprechung mit unbestreitbarer Verbindlichkeit und mit der Konkretheit, Bestimmtheit und Klarheit umgesetzt werden müssen, die notwendig sind, um dem Erfordernis der Rechtssicherheit zu genügen (vgl. u. a. Urteil vom 30. Juni 2016, Kommission/Polen, C-648/13, EU:C:2016:490, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 04.03.2010 - C-297/08

    Der Gerichtshof stellt fest, dass Italien nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die

    Auszug aus EuGH, 06.04.2017 - C-58/16
    Insoweit verweist die Kommission auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. u. a. Urteil vom 4. März 2010, Kommission/Italien, C-297/08, EU:C:2010:115, Rn. 83), nach der sich ein Mitgliedstaat nicht auf interne Umstände berufen könne, um die Nichtbeachtung der Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen, die sich aus Vorschriften des Unionsrechts ergäben.
  • EuGH, 10.07.2014 - C-421/12

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 06.04.2017 - C-58/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann sich ein Mitgliedstaat nämlich nicht auf Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der im Unionsrecht festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (Urteil vom 10. Juli 2014, Kommission/Belgien, C-421/12, EU:C:2014:2064, Rn. 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2019 - C-457/18

    Generalanwalt Pikamäe: Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die

    38 Urteil vom 6. April 2017, Kommission/Deutschland (C-58/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:279, Rn. 36).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht