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   EuGH, 06.04.2017 - C-610/16 P   

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https://dejure.org/2017,10708
EuGH, 06.04.2017 - C-610/16 P (https://dejure.org/2017,10708)
EuGH, Entscheidung vom 06.04.2017 - C-610/16 P (https://dejure.org/2017,10708)
EuGH, Entscheidung vom 06. April 2017 - C-610/16 P (https://dejure.org/2017,10708)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Gaki / Parlament

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Petition an das Europäische Parlament - Beschluss, die Petition abzulegen - Keine Zuständigkeit des Petitionsausschusses - Beschwerde - Nichtigkeits- und Untätigkeitsklage - Offensichtlich unzulässiges ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Petition an das Europäische Parlament - Beschluss, die Petition abzulegen - Keine Zuständigkeit des Petitionsausschusses - Beschwerde - Nichtigkeits- und Untätigkeitsklage - Offensichtlich unzulässiges ...

  • rechtsportal.de

    VerfOEuGH Art. 181; VerfOEuGH Art. 169 Abs. 2
    Europäischer Haftbefehl

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Gaki / Parlament

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Petition an das Europäische Parlament - Beschluss, die Petition abzulegen - Keine Zuständigkeit des Petitionsausschusses - Beschwerde - Nichtigkeits- und Untätigkeitsklage - Offensichtlich unzulässiges ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Gaki / Parlament

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Petition an das Europäische Parlament - Beschluss, die Petition abzulegen - Keine Zuständigkeit des Petitionsausschusses - Beschwerde - Nichtigkeits- und Untätigkeitsklage - Offensichtlich unzulässiges ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 01.02.2017 - C-240/16

    Vidmar u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des

    Auszug aus EuGH, 06.04.2017 - C-610/16
    Ein Rechtsmittelgrund, der keine rechtliche Argumentation umfasst, mit der aufgezeigt werden soll, inwiefern das Gericht einen Rechtsfehler begangen haben soll, und der nur aus dem Begehren besteht, dass unter Verletzung der sowohl durch die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union als auch durch seine Verfahrensordnung auferlegten Erfordernisse die im ersten Rechtszug eingereichte Klageschrift erneut geprüft wird, entspricht diesen Anforderungen nicht (Beschluss vom 1. Februar 2017, Vidmar u. a./Kommission, C-240/16 P, EU:C:2017:89, Rn. 23).
  • EuG, 19.09.2016 - T-112/16

    Gaki / Parlament - Nichtigkeits- und Untätigkeitsklage - Petition an das

    Auszug aus EuGH, 06.04.2017 - C-610/16
    Mit ihrem Rechtsmittel begehrt Frau Anastasia-Soultana Gaki die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts der Europäischen Union vom 19. September 2016, Gaki/Parlament (T-112/16, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtener Beschluss, EU:T:2016:548), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments vom 5. November 2015, mit dem die Prüfung der für zulässig erklärten, von Frau Gaki am 22. November 2014 eingereichten Petition (Petition Nr. 2535/2014) beendet wird, und auf Feststellung einer Untätigkeit des Parlaments abgewiesen hat.
  • EuGH, 22.01.2015 - C-496/13

    GRE / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art.

    Auszug aus EuGH, 06.04.2017 - C-610/16
    Somit ist die Würdigung dieser Tatsachen und Beweise, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle durch den Gerichtshof im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (Beschluss vom 22. Januar 2015, GRE/HABM, C-496/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:40, Rn. 33).
  • EuGH, 07.06.2018 - C-671/17

    Gaki / Europol - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs -

    Insbesondere müssen nach Art. 169 Abs. 2 der Verfahrensordnung die im Rahmen eines Rechtsmittels geltend gemachten Rechtsgründe und -argumente die beanstandeten Punkte der Begründung der Entscheidung des Gerichts genau bezeichnen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 6. April 2017, Gaki/Parlament, C-610/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:289, Rn. 13 und 14).
  • EuGH, 31.10.2019 - C-408/19

    Hochmann Marketing/ Rat - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des

    Ein Rechtsmittelgrund, der keine rechtliche Argumentation umfasst, mit der ein Rechtsfehler aufgezeigt werden soll, und der nur aus dem Begehren besteht, dass die im ersten Rechtszug eingereichte Klageschrift erneut geprüft wird, entspricht diesen Anforderungen nicht (Beschluss vom 6. April 2017, Gaki/Parlament, C-610/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:289, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 31.10.2019 - C-409/19

    Hochmann Marketing/ Kommission - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung

    Ein Rechtsmittelgrund, der keine rechtliche Argumentation umfasst, mit der ein Rechtsfehler aufgezeigt werden soll, und der nur aus dem Begehren besteht, dass die im ersten Rechtszug eingereichte Klageschrift erneut geprüft wird, entspricht diesen Anforderungen nicht (Beschluss vom 6. April 2017, Gaki/Parlament, C-610/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:289, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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