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   EuGH, 06.05.1982 - 107/82   

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https://dejure.org/1982,1048
EuGH, 06.05.1982 - 107/82 (https://dejure.org/1982,1048)
EuGH, Entscheidung vom 06.05.1982 - 107/82 (https://dejure.org/1982,1048)
EuGH, Entscheidung vom 06. Mai 1982 - 107/82 (https://dejure.org/1982,1048)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    AEG / Kommission

    AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - AUSSETZUNG DER ZWANGSVOLLSTRECKUNG AUS EINER ENTSCHEIDUNG , DIE EINE FINANZIELLE VERPFLICHTUNG BEGRÜNDET - VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUSSETZUNG

  • EU-Kommission

    AEG / Kommission

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)

  • EuGH, 02.10.2003 - C-196/99

    Aristrain / Kommission

    Von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, ist die Anwendung von Verzugszinsen in normaler Höhe im zuletzt genannten Fall als gerechtfertigt anzusehen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151, Randnr. 141, und Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, und vom 7. März 1986 in der Rechtssache 392/85 R, Finsider/Kommission, Slg. 1986, 959).
  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

    Von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, ist die Anwendung von Verzugszinsen in normaler Höhe im zuletzt genannten Fall als gerechtfertigt anzusehen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151, Randnr. 141, und Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, und vom 7. März 1986 in der Rechtssache 392/85 R, Finsider/Kommission, Slg. 1986, 959).
  • EuG, 11.03.1999 - T-148/94

    Preussag / Kommission

    Von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, ist die Anwendung von Verzugszinsen in normaler Höhe im zuletzt genannten Fall als gerechtfertigt anzusehen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151, Randnr. 141, und Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, und vom 7. März 1986 in der Rechtssache 392/85 R, Finsider/Kommission, Slg. 1986, 959).
  • EuG, 14.07.1995 - T-275/94

    Groupement des cartes bancaires "CB" gegen Kommission der Europäischen

    In der Überzeugung, damit dem Urteil des Gerichts voll nachgekommen zu sein, machte das Groupement in seiner Antwort auf eine telefonische Anfrage der Rechnungsführung der Kommission geltend, daß die Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen, wie sie sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82 (AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151, Randnrn. 139 und 141) ergebe, nur deshalb bestehe, weil die Erhebung offensichtlich unbegründeter Klagen vermieden werden solle, deren ausschließliches Ziel darin bestuende, die Zahlung der Geldbusse zu verzögern, daß diese Verpflichtung aber nicht für begründete oder teilweise begründete Klagen gelte.

    Ausserdem hat sie die Auffassung vertreten, daß diese Bedingungen vom Gerichtshof in seinen Beschlüssen vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R (AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549) und Hasselblad/Kommission, Klöckner Werke/Kommission und Finsider/Kommission (a. a. O.) gebilligt worden seien und daß der Kläger sie durch Stellung der Bankbürgschaft akzeptiert habe.

  • EuG, 21.01.2004 - T-217/03

    FNCBV / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Wettbewerb -

    69 Nach ständiger Rechtsprechung kann einem Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Verpflichtung, eine Bankbürgschaft als Voraussetzung dafür zu stellen, dass eine Geldbuße nicht sofort beigetrieben wird, nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände stattgegeben werden (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, Randnr. 6, und Beschluss FEG/Kommission, Randnr. 44).
  • EuGH, 23.03.2001 - C-7/01

    FEG / Kommission

    Der Richter der einstweiligen Anordnung hat sodann darauf hingewiesen, dass nach ständiger Rechtsprechung einem solchen Antrag nur stattgegeben werden könne, wenn außergewöhnliche Umstände vorlägen (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, Randnr. 6, und vom 14. Dezember 1999 in den Rechtssachen C-335/99 P[R], HFB u. a./Kommission, Slg. 1999, I-8705, Randnr. 55, und C-364/99 P[R], DSR-Senator Lines/Kommission, Slg. 1999, I-8733, Randnr. 48).
  • EuG, 13.04.2011 - T-393/10

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -

    Was die hier relevante Problematik einer Bankgarantie betrifft, so kann nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung einem Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Obliegenheit, eine solche Garantie als Voraussetzung dafür zu stellen, dass eine Geldbuße nicht sofort beigetrieben wird, nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände stattgegeben werden (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 6. Mai 1982, AEG/Kommission, 107/82 R, Slg. 1982, 1549, Randnr. 6, und vom 14. Dezember 1999, DSR-Senator Lines/Kommission, C-364/99 P[R], Slg. 1999, I-8733, Randnr. 48).
  • EuG, 28.06.2000 - T-191/98

    Atlantic Container Line u.a. / Kommission

    Aus dem Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R (AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549) gehe hervor, daß die Verpflichtung zur Stellung einer Bankbürgschaft dazu diene, von der Erhebung von Verschleppungsklagen abzuschrecken.
  • EuG, 30.06.2009 - T-550/08

    Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission - Beweisaufnahme -

          Was die spezielle Problematik einer Bankbürgschaft betrifft, so kann nach ständiger Rechtsprechung einem Antrag auf Verzicht auf eine Bankbürgschaft nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände stattgegeben werden (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 6. Mai 1982, AEG/Kommission, 107/82 R, Slg. 1982, 1549, Randnr. 6, und vom 14. Dezember 1999, DSR-Senator Lines/Kommission, C-364/99 P[R], Slg. 1999, I-8733, Randnr. 48).
  • EuG, 21.01.2004 - T-245/03

    FNSEA u.a. / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Wettbewerb -

    77 Nach ständiger Rechtsprechung kann einem Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Verpflichtung, eine Bankbürgschaft als Voraussetzung dafür zu stellen, dass eine Geldbuße nicht sofort beigetrieben wird, nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände stattgegeben werden (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, Randnr. 6, und Beschluss FEG/Kommission, Randnr. 44).
  • EuG, 21.07.1999 - T-191/98

    Atlantic Container Line u.a. / Kommission

  • EuG, 27.03.2003 - T-398/02

    Linea GIG / Kommission

  • EuG, 14.12.2000 - T-5/00

    Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied

  • EuG, 13.07.2006 - T-11/06

    Romana Tabacchi / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung

  • EuGH, 24.07.2003 - C-233/03

    Linea GIG / Kommission

  • EuG, 17.02.1995 - T-308/94

    Cascades SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 02.05.2007 - T-297/05

    IPK International / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -Art. 256 EG -

  • EuG, 21.12.1994 - T-295/94

    Buchmann GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 05.08.2003 - T-79/03

    IRO / Kommission

  • EuG, 21.01.2004 - T-252/03

    FNICGV / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Wettbewerb -

  • EuG, 21.12.1994 - T-301/94

    Laakmann Karton GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 20.10.2003 - T-46/03

    Leali / Kommission

  • EuGH, 11.11.1982 - 263/82

    Klöckner-Werke / Kommission

  • EuGH, 24.09.1986 - 213/86

    Montedipe / Kommission

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