Rechtsprechung
   EuGH, 06.06.1984 - 97/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,970
EuGH, 06.06.1984 - 97/83 (https://dejure.org/1984,970)
EuGH, Entscheidung vom 06.06.1984 - 97/83 (https://dejure.org/1984,970)
EuGH, Entscheidung vom 06. Juni 1984 - 97/83 (https://dejure.org/1984,970)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,970) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Melkunie

    1 . VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Melkunie

  • Wolters Kluwer

    Kolibakterien in Milcherzeugnissen; Untersagung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen durch einzelstaatliche Regelung; Begriff der "Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung"; Zulässigkeit von Einfuhrbeschränkungen zum Schutz der Gesundheit und ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 36; ; EWG-Vertrag Art. 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Niederländische Rechtsvorschriften über die bakteriologischen Grenzwerte von Milcherzeugnissen - Artikel 30 und 36 EWG-Vertrag.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1280
  • GRUR Int. 1984, 762
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 19.02.1981 - 130/80

    Kelderman

    Auszug aus EuGH, 06.06.1984 - 97/83
    C 256, 1980) vertretenen Auffassung als auch aus der in den Urteilen vom 26. Juni 1980 (Rechtssache 788/79, Gilli und Andres, Slg. 1980, 2071), vom 16. Dezember 1980 (Rechtssache 27/80, Fietje, Slg. 1980, 3839) und vom 19. Februar 1981 (Rechtssache 130/80, Kelderman, Slg. 1981, 527) bestätigten ständigen Rechtsprechung, daß eine strafrechtliche Verurteilung insoweit ausgeschlossen sein müsse, als das in Rede stehende Erzeugnis den in den Rechtsvorschriften des Ursprungslandes aufgestellten Erfordernissen entspreche; dies müsse auch dann gelten, wenn die nationalen gesetzlichen Maßnahmen, die der eingeleiteten Strafverfolgung zugrunde lägen, nicht von vorne herein vom Verbot des Artikels 30 EWG-Vertrag erfaßte sinnvolle Maßnahmen seien.

    In dem oben genannten Urteil vom 19. Februar 1981 (Rechtssache 130/80, Kelderman) habe der Gerichtshof überdies eingeräumt, daß es auch außerhalb des Rahmens der Situationen, in denen das Leben und die Gesundheit von Menschen direkt berührt würden, Rechtfertigungsgründe für Ausnahmen geben könne.

  • EuGH, 05.02.1981 - 53/80

    Eyssen

    Auszug aus EuGH, 06.06.1984 - 97/83
    In diesem Zusammenhang bemerkt die Firma Melkunie zunächst, der Gerichtshof Amsterdam habe sich zwar höchstwahrscheinlich auf Randnummer 13 der Entscheidungsgründe des Urteils vom 5. Februar 1981 (Rechtssache 53/80, Kaasfabriek Eyssen, Slg. 1981, 409) gestützt; beim gegenwärtigen Erkenntnisstand in den Naturwissenschaften lasse sich aber, wenn man unter anderem von den Auswirkungen der Aufnahme bestimmter Zusatzstoffe wie Nisin auf die menschliche Gesundheit absehe, "die Höchstmenge von Mikroorganismen, die der Mensch ohne erhebliches Risiko täglich zu sich nehmen kann", nicht bestimmen.

    Zwar habe der Gerichtshof diese Überlegung durchaus zu Recht bei bestimmten Zusatzstoffen zu Lebensmitteln, wie Konservierungsmitteln und Vitaminen, gutgeheißen (vgl. das bereits genannte Urteil vom 5.2. 1981, Rechtssache 53/80, und das Urteil vom 15.7.1983, Rechtssache 174/82, Sandoz, Slg. 1983, 2445); im vorliegenden Fall sei sie jedoch unhaltbar, wenn man wie der Gerechtshof Amsterdam einräume, daß der Keimgehalt lediglich ein Maßstab für den Erfolg der Pasteurisierung sei und darüber hinaus der Grenzwert von 50 000 Mikroorganismen pro Milliliter, die sich in Reinkultur züchten ließen, deutlich unter der für die Volksgesundheit kritischen Schwelle in der Größenordnung von 1 bis 2 Millionen liege.

  • EuGH, 08.02.1983 - 124/81

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 06.06.1984 - 97/83
    1 4 Was das erste Argument der Firma Melkunie anbelangt, so hat der Gerichtshof zwar mehrfach, unter anderem im Urteil vom 8. Februar 1983 (Rechtssache 124/81, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 203) entschieden, daß die Kontrollen an der Grenze durch eine Zusammenarbeit zwischen den Behörden erleichtert oder weniger einschneidend gestaltet werden können, ohne den Behörden des Einfuhrstaats die Möglichkeit zu nehmen, sich zu vergewissern, ob die eingeführten Waren den Erfordernissen der innerstaatlichen gesundheitsrechtlichen Vorschriften entsprechen; diese Zusammenarbeit läßt aber das Recht jedes Mitgliedstaats unberührt, seine eigenen Schutzvorschriften für die Volksgesundheit zu erlassen und anzuwenden.
  • EuGH, 16.12.1980 - 27/80

    Fietje

    Auszug aus EuGH, 06.06.1984 - 97/83
    C 256, 1980) vertretenen Auffassung als auch aus der in den Urteilen vom 26. Juni 1980 (Rechtssache 788/79, Gilli und Andres, Slg. 1980, 2071), vom 16. Dezember 1980 (Rechtssache 27/80, Fietje, Slg. 1980, 3839) und vom 19. Februar 1981 (Rechtssache 130/80, Kelderman, Slg. 1981, 527) bestätigten ständigen Rechtsprechung, daß eine strafrechtliche Verurteilung insoweit ausgeschlossen sein müsse, als das in Rede stehende Erzeugnis den in den Rechtsvorschriften des Ursprungslandes aufgestellten Erfordernissen entspreche; dies müsse auch dann gelten, wenn die nationalen gesetzlichen Maßnahmen, die der eingeleiteten Strafverfolgung zugrunde lägen, nicht von vorne herein vom Verbot des Artikels 30 EWG-Vertrag erfaßte sinnvolle Maßnahmen seien.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 06.06.1984 - 97/83
    Unter Bezugnahme auf das Urteil vom 11. Juli 1974 (Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837) legt die niederländische Regierung dar, daß die in Rede stehenden Bestimmungen zwar Handelshemmnisse bei der Einfuhr sein könnten, doch seien diese zum einen nach Artikel 36 EWG-Vertrag zulässig, wenn sie auf Gründen beruhten, die vor allem mit dem Schutz der Volksgesundheit zusammenhingen; zum anderen seien sie nach der "rule of reason" zulässig, die sich aus der vom Gerichtshof vertretenen Auslegung des Artikels 30 EWG-Vertrag ergebe, wenn diese Hemmnisse aus Gesichtspunkten des Gemeinwohls, darunter z. B. des Verbraucherschutzes, gerechtfertigt seien.
  • EuGH, 26.06.1980 - 788/79

    Gilli

    Auszug aus EuGH, 06.06.1984 - 97/83
    C 256, 1980) vertretenen Auffassung als auch aus der in den Urteilen vom 26. Juni 1980 (Rechtssache 788/79, Gilli und Andres, Slg. 1980, 2071), vom 16. Dezember 1980 (Rechtssache 27/80, Fietje, Slg. 1980, 3839) und vom 19. Februar 1981 (Rechtssache 130/80, Kelderman, Slg. 1981, 527) bestätigten ständigen Rechtsprechung, daß eine strafrechtliche Verurteilung insoweit ausgeschlossen sein müsse, als das in Rede stehende Erzeugnis den in den Rechtsvorschriften des Ursprungslandes aufgestellten Erfordernissen entspreche; dies müsse auch dann gelten, wenn die nationalen gesetzlichen Maßnahmen, die der eingeleiteten Strafverfolgung zugrunde lägen, nicht von vorne herein vom Verbot des Artikels 30 EWG-Vertrag erfaßte sinnvolle Maßnahmen seien.
  • EuGH, 14.07.1983 - 174/82

    Sandoz

    Auszug aus EuGH, 06.06.1984 - 97/83
    Zwar habe der Gerichtshof diese Überlegung durchaus zu Recht bei bestimmten Zusatzstoffen zu Lebensmitteln, wie Konservierungsmitteln und Vitaminen, gutgeheißen (vgl. das bereits genannte Urteil vom 5.2. 1981, Rechtssache 53/80, und das Urteil vom 15.7.1983, Rechtssache 174/82, Sandoz, Slg. 1983, 2445); im vorliegenden Fall sei sie jedoch unhaltbar, wenn man wie der Gerechtshof Amsterdam einräume, daß der Keimgehalt lediglich ein Maßstab für den Erfolg der Pasteurisierung sei und darüber hinaus der Grenzwert von 50 000 Mikroorganismen pro Milliliter, die sich in Reinkultur züchten ließen, deutlich unter der für die Volksgesundheit kritischen Schwelle in der Größenordnung von 1 bis 2 Millionen liege.
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 06.06.1984 - 97/83
    Zur ersten Frage Nach Auffassung der Firma Melkunie ergibt sich sowohl aus der von der Kommission in ihrer Mitteilung über die Auswirkungen des sogenannten "Cassis de Dijon"-Urteils vom 20. Februar 1979 (Rechtssache 120/78, Rewe-Zentral, Slg. 1979, 649, ABl.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-121/00

    Hahn

    Weiter hat die österreichische Regierung in ihren schriftlichen Erklärungen kurz auf die Urteile Melkunie(18) und Heijn(19) verwiesen.

    Im Urteil Melkunie hat der Gerichtshof nämlich bereits zur Vereinbarkeit einer nationalen Regelung, die die Zulässigkeit krankheitserregender Mikroorganismen in Lebensmitteln begrenzte, mit den Artikeln 28 und 30 EG Stellung genommen.

    Obwohl der Gerichtshof in den Urteilen Melkunie und Heijn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, ist die getroffene Maßnahme gemäß Artikel 30 Absatz 2 EG auch anhand des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu prüfen(23).

    Im Urteil Melkunie ist ferner ausdrücklich festgestellt worden, dass gesundheitspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die dem Schutz "einiger besonders empfindlicher Verbraucher" dienen, zulässig sind(27).

    Wenn ich dies richtig sehe, liegt diese Auffassung auch bereits den Urteilen Melkunie und Heijn zugrunde.

    Siehe auch Urteil vom 6. Juni 1984 in der Rechtssache 97/83 (Melkunie, Slg. 1984, 2367, Randnr. 11).

    20: - Urteil Melkunie, zitiert in Fußnote 13, Randnr. 15.21: - Urteil Melkunie, zitiert in Fußnote 13, Randnr. 18.22: - Urteil Heijn, zitiert in Fußnote 19, Randnrn.

    15 und 16.23: - Die Generalanwälte VerLoren van Themaat und Lenz verweisen in ihren Schlussanträgen zu den Urteilen Melkunie und Heijn allerdings ausdrücklich auf den Gleichheitssatz.

  • EuGH, 24.10.2002 - C-121/00

    Hahn

    In Bezug auf die Anwendung der Artikel 28 EG und 30 EG macht die österreichische Regierung unter Berufung auf die Urteile vom 6. Juni 1984 in der Rechtssache 97/83 (Melkunie, Slg. 1984, 2367) und vom 19. September 1984 in der Rechtssache 94/83 (Heijn, Slg. 1984, 3263) geltend, dass nationale Maßnahmen der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Art den Anforderungen des Artikels 30 EG auch im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügten und daher nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen über den freien Warenverkehr stünden.

    Allerdings sind die Mitgliedstaaten, wenn es an einer erschöpfenden Harmonisierung im betreffenden Bereich fehlt, zwar berechtigt, die Normen festzusetzen, die die für den menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnisse auf dem Hoheitsgebiet der einzelnen Staaten erfüllen müssen, doch sind diese einzelstaatlichen Regelung nicht dem Anwendungsbereich der Artikel 28 EG und 30 EG entzogen (Urteil Melkunie, Randnrn. 9 und 10).

    Im Hinblick darauf ist eine nationale Regelung, wonach allein deswegen, weil bei bestimmten Erzeugnissen selbst geringe Mengen von Listeria monocytogenes geeignet sind, eine Gefahr für die Gesundheit besonders empfindlicher Verbraucher hervorzurufen, der Krankheitserreger in 25 g Fischerzeugnissen nicht nachweisbar sein darf, als mit den Anforderungen des Vertrages vereinbar zu betrachten (vgl. in diesem Sinne Urteile Melkunie, Randnr. 18, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-17/93, Van der Veldt, Slg. 1994, I-3537, Randnr. 17).

  • EuGH, 23.09.2004 - C-414/02

    Spedition Ulustrans - Zollkodex der Gemeinschaften - Artikel 202 - Entstehung der

    Dagegen kann er dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts geben, die es diesem ermöglichen, über die Frage der Vereinbarkeit zu entscheiden (Urteile vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 30/70, Scheer, Slg. 1970, 1197, Randnr. 4, vom 6. Juni 1984 in der Rechtssache 97/83, Melkunie, Slg. 1984, 2367, Randnr. 7, und vom 29. November 2001 in der Rechtssache C-17/00, De Coster, Slg. 2001, I-9445, Randnr. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht