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   EuGH, 06.06.2002 - C-274/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11817
EuGH, 06.06.2002 - C-274/01 (https://dejure.org/2002,11817)
EuGH, Entscheidung vom 06.06.2002 - C-274/01 (https://dejure.org/2002,11817)
EuGH, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - C-274/01 (https://dejure.org/2002,11817)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 98/76/EG - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Belgien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    Artikel 226 EG
    Mitgliedstaaten Verpflichtungen Durchführung der Richtlinien Verstoß Rechtfertigung durch Berufung auf die innerstaatliche Rechtsordnung Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist; Grenzüberschreitender Verkehr

  • Judicialis

    Richtlinie 98/76/EWG; ; Richtlinie 96/26/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 98/76/EWG; Richtlinie 96/26/EWG
    Mitgliedstaaten Verpflichtungen Durchführung der Richtlinien Verstoß Rechtfertigung durch Berufung auf die innerstaatliche Rechtsordnung Unzulässigkeit; [Artikel 226 EG]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnis die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um der Richtlinie 98/76/EG des Rates vom 1. Oktober 1998 zur Änderung der Richtlinie 96/26/EG über den Zugang zum Beruf des Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmers im ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 08.03.2001 - C-276/98

    Kommission / Portugal

    Auszug aus EuGH, 06.06.2002 - C-274/01
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um zu rechtfertigen, dass eine Richtlinie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist umgesetzt wurde (u. a. Urteil vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-276/98, Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-1699, Randnr. 20).
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