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   EuGH, 06.06.2013 - C-383/10   

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https://dejure.org/2013,11900
EuGH, 06.06.2013 - C-383/10 (https://dejure.org/2013,11900)
EuGH, Entscheidung vom 06.06.2013 - C-383/10 (https://dejure.org/2013,11900)
EuGH, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - C-383/10 (https://dejure.org/2013,11900)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 AEUV und 63 AEUV - Art. 36 und 40 EWR-Abkommen - Steuerrecht - Steuerbefreiung, die auf von gebietsansässigen Banken gezahlte Zinsen anwendbar ist, nicht jedoch auf von gebietsfremden Banken gezahlte Zinsen

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 AEUV und 63 AEUV - Art. 36 und 40 EWR-Abkommen - Steuerrecht - Steuerbefreiung, die auf von gebietsansässigen Banken gezahlte Zinsen anwendbar ist, nicht jedoch auf von gebietsfremden Banken gezahlte Zinsen

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 AEUV und 63 AEUV - Art. 36 und 40 EWR-Abkommen - Steuerrecht - Steuerbefreiung, die auf von gebietsansässigen Banken gezahlte Zinsen anwendbar ist, nicht jedoch auf von gebietsfremden Banken gezahlte Zinsen“

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der belgischen Regelung zur Besteuerung von Zinszahlungen gebietsfremder Banken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung von Zinszahlungen gebietsfremder Banken; Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen das Königreich Belgien

  • datenbank.nwb.de

    Steuerbefreiung, die auf von gebietsansässigen Banken gezahlte Zinsen anwendbar ist, nicht jedoch auf von gebietsfremden Banken gezahlte Zinsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 30. Juli 2010 - Europäische Kommission/Königreich Belgien

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    A EUV Art 56, A EUV Art 63, EG Art 49, EG Art 56, EWRAbk Art 36, EWRAbk Art 40
    Bank; Belgien; Steuerbefreiung; Zinsen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Art. 56 und 63 AEUV - Verstoß gegen die Art. 36 und 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum - Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs - Nationale Vorschriften, die ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Papierfundstellen

  • EuZW 2013, 670
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 11.06.2009 - C-155/08

    EINE LÄNGERE NACHFORDERUNGSFRIST IN FÄLLEN, IN DENEN DEN STEUERBEHÖRDEN

    Auszug aus EuGH, 06.06.2013 - C-383/10
    Sodann führt das Königreich Belgien unter Hinweis auf das Urteil vom 11. Juni 2009, X und Passenheim-van Schoot (C-155/08 und C-157/08, Slg. 2009, I-5093), aus, dass die streitige Maßnahme durch die Notwendigkeit, die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen zu gewährleisten, gerechtfertigt sei.

    Hinsichtlich des freien Dienstleistungsverkehrs und der Rechtfertigung mit der Notwendigkeit, die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen zu gewährleisten, bestreitet die Kommission zum einen, dass das Urteil X und Passenheim-van Schoot in der vorliegenden Rechtssache relevant sei.

    Zu diesem Rechtfertigungsgrund hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Notwendigkeit, die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen zu gewährleisten, eine Beschränkung von Grundfreiheiten rechtfertigen kann (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil X und Passenheim-van Schoot, Randnr. 45).

    In diesem Kontext trägt die belgische Regierung vor, der Gerichtshof habe im Urteil X und Passenheim-van Schoot die Rechtfertigung mit einer nicht ausreichenden Wirksamkeit des genannten Instruments der Zusammenarbeit anerkannt.

  • EuGH, 12.07.2012 - C-269/09

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG, 39

    Auszug aus EuGH, 06.06.2013 - C-383/10
    Nach gefestigter Rechtsprechung können nationale Maßnahmen, die geeignet sind, die Ausübung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten zu behindern oder weniger attraktiv zu machen, dennoch zulässig sein, wenn mit ihnen ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel verfolgt wird, wenn sie geeignet sind, dessen Erreichung zu gewährleisten, und wenn sie nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich ist (vgl. u. a. Urteil vom 12. Juli 2012, Kommission/Spanien, C-269/09, Randnr. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zur fehlenden Möglichkeit eines Rückgriffs auf die Instrumente der Union im Bereich der u. a. durch die Richtlinie 77/799 gewährleisteten gegenseitigen Amtshilfe ist festzustellen, dass die zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten bestehenden Mechanismen zur gegenseitigen Unterstützung ausreichen, um einen Mitgliedstaat in die Lage zu versetzen, die Richtigkeit der Erklärungen der Steuerpflichtigen über ihre Einkünfte, die sie in einem anderen Mitgliedstaat erzielt haben, zu kontrollieren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. November 2011, National Grid Indus, C-371/10, Slg. 2011, I-12273, Randnr. 78, und Kommission/Spanien, Randnr. 68).

    Die Mitgliedstaaten können jedoch aus etwaigen Schwierigkeiten beim Einholen der erforderlichen Informationen oder aus Defiziten, die bei der Kooperation ihrer Steuerverwaltungen auftreten können, keine Rechtfertigung für die Beschränkung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten herleiten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. März 2004, Kommission/Frankreich, C-334/02, Slg. 2004, I-2229, Randnr. 33, und Kommission/Spanien, Randnr. 72).

  • EuGH, 05.07.2007 - C-522/04

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit -

    Auszug aus EuGH, 06.06.2013 - C-383/10
    Ferner steht nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs Art. 56 AEUV jeder nationalen Regelung entgegen, die geeignet ist, die Tätigkeiten eines Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden oder zu behindern (vgl. Urteil vom 5. Juli 2007, Kommission/Belgien, C-522/04, Slg. 2007, I-5701, Randnr. 38).

    Da die Bestimmungen des Vertrags und des EWR-Abkommens über den freien Dienstleistungsverkehr der streitigen Regelung entgegenstehen, braucht diese nicht gesondert anhand von Art. 63 AEUV und Art. 40 EWR-Abkommen geprüft zu werden, die beide den freien Kapitalverkehr zum Gegenstand haben (vgl. entsprechend Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 79).

  • EuGH, 30.01.2007 - C-150/04

    Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit

    Auszug aus EuGH, 06.06.2013 - C-383/10
    Ferner ist hervorzuheben, dass Bankdienstleistungen Dienstleistungen im Sinne von Art. 57 AEUV darstellen und dass Art. 56 AEUV der Anwendung einer nationalen Regelung entgegensteht, die die für einen Dienstleistungserbringer bestehende Möglichkeit, von dieser Freiheit tatsächlich Gebrauch zu machen, ohne objektive Rechtfertigung beschränkt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2007, Kommission/Dänemark, C-150/04, Slg. 2007, I-1163, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Unter dem Gesichtspunkt eines einheitlichen Marktes und im Hinblick auf die Verwirklichung seiner Ziele schließt Art. 56 AEUV die Anwendung einer nationalen Regelung aus, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen allein innerhalb eines Mitgliedstaats erschwert (Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 38).

  • EuGH, 04.03.2004 - C-334/02

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 06.06.2013 - C-383/10
    Die Mitgliedstaaten können jedoch aus etwaigen Schwierigkeiten beim Einholen der erforderlichen Informationen oder aus Defiziten, die bei der Kooperation ihrer Steuerverwaltungen auftreten können, keine Rechtfertigung für die Beschränkung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten herleiten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. März 2004, Kommission/Frankreich, C-334/02, Slg. 2004, I-2229, Randnr. 33, und Kommission/Spanien, Randnr. 72).
  • EuGH, 11.10.2007 - C-451/05

    ELISA - Direkte Besteuerung - Steuer auf den Verkehrswert von in Frankreich

    Auszug aus EuGH, 06.06.2013 - C-383/10
    Die zuständigen Steuerbehörden wären nämlich durch nichts daran gehindert, von den Steuerpflichtigen die Nachweise zu verlangen, die sie für die zutreffende Festsetzung der betreffenden Steuern als erforderlich ansehen, und gegebenenfalls bei Nichtvorlage dieser Nachweise die beantragte Steuerbefreiung zu verweigern (vgl. insbesondere Urteil vom 11. Oktober 2007, ELISA, C-451/05, Slg. 2007, I-8251, Randnr. 95 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.10.2010 - C-72/09

    Établissements Rimbaud - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr -

    Auszug aus EuGH, 06.06.2013 - C-383/10
    Eine allgemeine Vermutung der Steuerflucht oder der Steuerhinterziehung genügt also nicht, um eine steuerliche Maßnahme zu rechtfertigen, die die Ziele des Vertrags beeinträchtigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Oktober 2010, Établissements Rimbaud, C-72/09, Slg. 2010, I-10659, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.04.2011 - C-20/09

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit

    Auszug aus EuGH, 06.06.2013 - C-383/10
    Was die Gefahr einer doppelten Steuerbefreiung und somit implizit die Rechtfertigung der fraglichen Regelung mit den Zielen der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung angeht, ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei diesen um vom Gerichtshof anerkannte legitime Ziele handelt (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 7. April 2011, Kommission/Portugal, C-20/09, Slg. 2011, I-2637, Randnr. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.11.2011 - C-371/10

    Das Unionsrecht steht grundsätzlich der Besteuerung der nicht realisierten

    Auszug aus EuGH, 06.06.2013 - C-383/10
    Zur fehlenden Möglichkeit eines Rückgriffs auf die Instrumente der Union im Bereich der u. a. durch die Richtlinie 77/799 gewährleisteten gegenseitigen Amtshilfe ist festzustellen, dass die zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten bestehenden Mechanismen zur gegenseitigen Unterstützung ausreichen, um einen Mitgliedstaat in die Lage zu versetzen, die Richtigkeit der Erklärungen der Steuerpflichtigen über ihre Einkünfte, die sie in einem anderen Mitgliedstaat erzielt haben, zu kontrollieren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. November 2011, National Grid Indus, C-371/10, Slg. 2011, I-12273, Randnr. 78, und Kommission/Spanien, Randnr. 68).
  • EuGH, 12.12.2002 - C-324/00

    Lankhorst-Hohorst

    Auszug aus EuGH, 06.06.2013 - C-383/10
    Sie stützt sich insoweit zum einen auf ihre Mitteilung KOM(2007) 785 endgültig vom 10. Dezember 2007 an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss "Anwendung von Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung im Bereich der direkten Steuern (innerhalb der EU und im Hinblick auf Drittländer)" und zum anderen auf das Urteil vom 12. Dezember 2002, Lankhorst-Hohorst (C-324/00, Slg. 2002, I-11779, Randnr. 37), und trägt vor, dass mit der belgischen Regelung dadurch, dass sie bei Zinszahlungen ausländischer Banken die Steuerbefreiung versage, zwar Betrug bekämpft werde, aber auch die rechtmäßige Ausübung der Dienstleistungsfreiheit eingeschränkt werde.
  • EuGH, 03.10.2006 - C-452/04

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ERFORDERNIS EINER VORHERIGEN ERLAUBNIS FÜR DIE

  • EuGH, 24.05.2007 - C-157/05

    Holböck - Freier Kapitalverkehr - Niederlassungsfreiheit - Einkommensteuer -

  • EuGH, 18.12.2007 - C-101/05

    DER GERICHTSHOF ERLÄUTERT DIE GELTUNG DES GRUNDSATZES DES FREIEN KAPITALVERKEHRS

  • EuGH, 19.07.2012 - C-48/11

    A - Direkte Besteuerung - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr -

  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    (2017/C 383/10).
  • BFH, 23.10.2019 - XI R 18/17

    Ermittlung abziehbarer Vorsteuer

    cc) Die Modalitäten der Berechnung fallen jedoch in den Geltungsbereich des nationalen Mehrwertsteuerrechts (vgl. EuGH-Urteil Le Crédit Lyonnais, EU:C:2013:541, HFR 2013, 861, Rz 30).
  • FG Münster, 20.09.2016 - 9 K 3911/13

    Unionsrechtswidrigkeit der gewerbesteuerlichen Kürzung bei Ausschüttungen von

    Die Bekämpfung von missbräuchlichen Gestaltungen kann nur dann als Rechtfertigungsgrund angeführt werden, wenn sie auf rein künstliche Gestaltungen abzielt, die auf eine Umgehung des Steuerrechts gerichtet sind, was jede allgemeine Vermutung eines Gestaltungsmissbrauchs ausschließt (EuGH-Urteile vom 12.9.2006 C-196/04, Cadbury Schweppes, ECLI:EU:C:2006:544, Slg. 2006, I-7995, Rz. 75; vom 28.10.2010 C-72/09, Établissements Rimbaud, ECLI:EU:C:2010:645, Slg. 2010, I-10659, Rz. 34; vom 6.6.2013 C-383/13, Kommission/Belgien, ECLI:EU:C:2013:364, Rz. 64).
  • EuGH, 08.06.2017 - C-580/15

    Van der Weegen u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV - Art. 36 des

    Mit Urteil vom 6. Juni 2013, Kommission/Belgien (C-383/10, EU:C:2013:364), hat der Gerichtshof entschieden, dass diese Vorschrift gegen Art. 56 AEUV und Art. 36 des EWR-Abkommens verstößt.

    Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 6. Juni 2013, Kommission/Belgien (C-383/10, EU:C:2013:364), festgestellt hat, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 56 AEUV und Art. 36 des EWR-Abkommens verstoßen hat, dass es eine Regelung eingeführt und beibehalten hat, die für von gebietsfremden Banken gezahlte Zinsen eine insofern diskriminierende Besteuerung vorsieht, als eine Steuerbefreiung ausschließlich auf von gebietsansässigen Banken gezahlte Zinsen Anwendung findet.

    Nationale Maßnahmen, die geeignet sind, die Ausübung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten zu behindern oder weniger attraktiv zu machen, können dennoch zulässig sein, wenn mit ihnen ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel verfolgt wird, wenn sie geeignet sind, dessen Erreichung zu gewährleisten, und wenn sie nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich ist (vgl. u. a. Urteil vom 6. Juni 2013, Kommission/Belgien, C-383/10, EU:C:2013:364, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 11.07.2018 - C-356/15

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Soziale

    Die Mitgliedstaaten können jedoch aus etwaigen Schwierigkeiten beim Einholen der erforderlichen Informationen oder aus Defiziten, die bei der Kooperation ihrer zuständigen Behörden auftreten können, keine Rechtfertigung dafür herleiten, dass sie ihren Verpflichtungen aus dem Unionsrecht nicht nachkommen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Juni 2013, Kommission/Belgien, C-383/10, EU:C:2013:364, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2018 - C-685/16

    EV - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Kürzung steuerbarer

    Vgl. auch Urteile vom 12. Dezember 2002, Lankhorst-Hohorst (C-324/00, EU:C:2002:749, Rn. 37), vom 4. März 2004, Kommission/Frankreich (C-334/02, EU:C:2004:129, Rn. 27), vom 10. Februar 2011, Haribo Lakritzen Hans Riegel und Österreichische Salinen (C-436/08 und C-437/08, EU:C:2011:61, Rn. 69 ff.), vom 6. Juni 2013, Kommission/Belgien (C-383/10, EU:C:2013:364, Rn. 63 ff.), vom 22. Oktober 2014, Blanco und Fabretti (C-344/13 und C-367/13, EU:C:2014:2311, Rn. 37 ff.), und vom 8. März 2017, Euro Park Service (C-14/16, EU:C:2017:177, Rn. 22 ff.) (in Bezug auf eine Richtlinie).
  • FG Bremen, 07.07.2021 - 2 K 187/17

    Besondere Aufzeichnungspflichten eines Steuerpflichtigen für grenzüberschreitende

    Beschränkungen der Grundfreiheiten stellen alle Regelungen dar, die geeignet sind, die Ausübung der Grundfreiheiten zu unterbinden oder zu behindern (EuGH, Urteil vom 06. Juni 2013 - C-383/10 -, ECLI:EU:C:2013:364).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2014 - C-133/13

    Q - Steuerrecht - Freier Kapitalverkehr (Art. 63 Abs. 1 AEUV) - Nationale

    30 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Centro di Musicologia Walter Stauffer (C-386/04, EU:C:2006:568, Rn. 48) und Kommission/Belgien (C-383/10, EU:C:2013:364, Rn. 53).

    31 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Schmelz (C-97/09, EU:C:2010:632, Rn. 67) und Kommission/Belgien (C-383/10, EU:C:2013:364, Rn. 55 bis 60).

  • EuGH, 23.01.2014 - C-296/12

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Außerdem ist festzustellen, dass Art. 56 AEUV unter dem Gesichtspunkt eines einheitlichen Marktes und im Hinblick auf die Verwirklichung seiner Ziele die Anwendung einer nationalen Regelung ausschließt, die die Erbringung von Dienstleistungen im Sinne von Art. 57 AEUV zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen allein innerhalb eines Mitgliedstaats erschwert (vgl. Urteile Kommission/Dänemark, Rn. 38, sowie vom 6. Juni 2013, Kommission/Belgien, C-383/10, Rn. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.08.2018 - C-575/17

    Sofina u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr -

    In Bezug auf Kapitaltransfers zwischen Mitgliedstaaten ist diese Rechtfertigung stets abgelehnt worden, seit die Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern (ABl. 1977, L 336, S. 15) in Kraft trat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Januar 2014, Kommission/Belgien, C-296/12, EU:C:2014:24, Rn. 42 bis 45, und vom 6. Juni 2013, Kommission/Belgien, C-383/10, EU:C:2013:364, Rn. 50 bis 60).
  • ArbG Düsseldorf, 06.06.2018 - 12 Ca 1144/18
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-788/19

    Résidents fiscaux en Espagne : selon l'avocat général Saugmandsgaard Øe, sont

  • EuGH, 15.07.2013 - C-99/13

    Kleynen

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