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   EuGH, 06.06.2019 - C-264/18   

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https://dejure.org/2019,15003
EuGH, 06.06.2019 - C-264/18 (https://dejure.org/2019,15003)
EuGH, Entscheidung vom 06.06.2019 - C-264/18 (https://dejure.org/2019,15003)
EuGH, Entscheidung vom 06. Juni 2019 - C-264/18 (https://dejure.org/2019,15003)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    P.M. u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2014/24/EU - Art. 10 Buchst. c und d Ziff. i, ii und v - Gültigkeit - Anwendungsbereich - Ausschluss von Schiedsgerichts- und ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung â€" Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge â€" Richtlinie 2014/24/EU â€" Art. 10 Buchst. c und d Ziff. i, ii und v â€" Gültigkeit â€" Anwendungsbereich â€" Ausschluss von Schiedsgerichts- ...

  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 6. Juni 2019. P. M. u. a. gegen Ministerraad. Vorlage zur Vorabentscheidung - Verfahren zur Vergabe öffent...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2014/24/EU - Art. 10 Buchst. c und d Ziff. i, ii und v - Gültigkeit - Anwendungsbereich - Ausschluss von Schiedsgerichts- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 16.12.2008 - C-127/07

    DIE RICHTLINIE ÜBER EIN SYSTEM FÜR DEN HANDEL MIT

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-264/18
    Was zweitens den Ermessensspielraum des Unionsgesetzgebers und den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz betrifft, hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung dem Unionsgesetzgeber im Rahmen der Ausübung der ihm übertragenen Zuständigkeiten ein weites Ermessen zugebilligt, wenn seine Tätigkeit politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen beinhaltet und wenn er komplexe Beurteilungen und Prüfungen vornehmen muss (Urteile vom 16. Dezember 2008, Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., C-127/07, EU:C:2008:728, Rn. 57, sowie vom 30. Januar 2019, Planta Tabak, C-220/17, EU:C:2019:76, Rn. 44).

    Selbst wenn der Unionsgesetzgeber über eine solche Befugnis verfügt, ist er jedoch verpflichtet, seine Entscheidung auf Kriterien zu stützen, die objektiv sind und in angemessenem Verhältnis zu dem mit der in Rede stehenden Regelung verfolgten Ziel stehen (Urteil vom 16. Dezember 2008, Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., C-127/07, EU:C:2008:728, Rn. 58).

    Ferner besagt der allgemeine Gleichheitsgrundsatz nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs als allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden dürfen, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (Urteil vom 16. Dezember 2008, Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., C-127/07, EU:C:2008:728, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 28.03.2017 - C-72/15

    Die restriktiven Maßnahmen, die der Rat im Rahmen der Ukrainekrise gegenüber

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-264/18
    Betreffen die vom nationalen Gericht vorgelegten Fragen die Gültigkeit einer Bestimmung des Unionsrechts, ist der Gerichtshof daher grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (Urteile vom 11. November 1997, Eurotunnel u. a., C-408/95, EU:C:1997:532, Rn. 19, vom 10. Dezember 2002, British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 34, sowie vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 49).

    Der Gerichtshof kann die Entscheidung über eine von einem nationalen Gericht gemäß Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage nur dann ablehnen, wenn etwa die in Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs aufgeführten Anforderungen an den Inhalt eines Vorabentscheidungsersuchens nicht erfüllt sind oder offensichtlich ist, dass die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Unionsvorschrift, um die das vorlegende Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht oder wenn das Problem hypothetischer Natur ist (Urteil vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 50).

  • EuGH, 30.01.2019 - C-220/17

    Das unionsweite schrittweise Verbot von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen,

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-264/18
    Was zweitens den Ermessensspielraum des Unionsgesetzgebers und den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz betrifft, hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung dem Unionsgesetzgeber im Rahmen der Ausübung der ihm übertragenen Zuständigkeiten ein weites Ermessen zugebilligt, wenn seine Tätigkeit politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen beinhaltet und wenn er komplexe Beurteilungen und Prüfungen vornehmen muss (Urteile vom 16. Dezember 2008, Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., C-127/07, EU:C:2008:728, Rn. 57, sowie vom 30. Januar 2019, Planta Tabak, C-220/17, EU:C:2019:76, Rn. 44).

    Außerdem sind die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, in den diese Maßnahme fällt (Urteile vom 12. Mai 2011, Luxemburg/Parlament und Rat, C-176/09, EU:C:2011:290, Rn. 32, sowie vom 30. Januar 2019, Planta Tabak, C-220/17, EU:C:2019:76, Rn. 37).

  • EuGH, 10.12.2002 - C-491/01

    British American Tobacco Investments und Imperial Tobacco

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-264/18
    Betreffen die vom nationalen Gericht vorgelegten Fragen die Gültigkeit einer Bestimmung des Unionsrechts, ist der Gerichtshof daher grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (Urteile vom 11. November 1997, Eurotunnel u. a., C-408/95, EU:C:1997:532, Rn. 19, vom 10. Dezember 2002, British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 34, sowie vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 49).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-408/95

    Eurotunnel u.a.

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-264/18
    Betreffen die vom nationalen Gericht vorgelegten Fragen die Gültigkeit einer Bestimmung des Unionsrechts, ist der Gerichtshof daher grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (Urteile vom 11. November 1997, Eurotunnel u. a., C-408/95, EU:C:1997:532, Rn. 19, vom 10. Dezember 2002, British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 34, sowie vom 28. März 2017, Rosneft, C-72/15, EU:C:2017:236, Rn. 49).
  • EuGH, 18.05.1982 - 155/79

    AM & S / Kommission

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-264/18
    Zum anderen könnte die Vertraulichkeit des Verhältnisses zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten, mit der insbesondere unter den in Rn. 35 des vorliegenden Urteils beschriebenen Umständen sichergestellt werden soll, dass die Einzelnen ihre Verteidigungsrechte uneingeschränkt ausüben und sich völlig frei an einen Rechtsanwalt wenden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Mai 1982, AM & S Europe/Kommission, 155/79, EU:C:1982:157, Rn. 18), durch eine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Angabe der Bedingungen der Vergabe eines solchen Auftrags und die damit verbundene Publizität gefährdet werden.
  • EuGH, 14.12.2004 - C-210/03

    Swedish Match

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-264/18
    Eine in diesem Bereich erlassene Maßnahme kann nur dann rechtswidrig sein, wenn sie zur Erreichung des von den zuständigen Organen verfolgten Ziels offensichtlich ungeeignet ist (Urteil vom 14. Dezember 2004, Swedish Match, C-210/03, EU:C:2004:802, Rn. 48).
  • EuGH, 13.11.2007 - C-507/03

    Kommission / Irland - Öffentliche Aufträge - Artikel 43 EG und 49 EG - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-264/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs soll nämlich die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge auf Unionsebene die von diesen Verfahren möglicherweise aufgestellten Hemmnisse für den freien Dienstleistungs- und Warenverkehr beseitigen und somit die Interessen der in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmer schützen, die den in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen öffentlichen Auftraggebern Waren oder Dienstleistungen anbieten möchten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. November 2007, Kommission/Irland, C-507/03, EU:C:2007:676, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-176/09

    Der Gerichtshof bestätigt die Gültigkeit der Richtlinie über Flughafenentgelte

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-264/18
    Außerdem sind die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, in den diese Maßnahme fällt (Urteile vom 12. Mai 2011, Luxemburg/Parlament und Rat, C-176/09, EU:C:2011:290, Rn. 32, sowie vom 30. Januar 2019, Planta Tabak, C-220/17, EU:C:2019:76, Rn. 37).
  • EuGH, 04.05.2016 - C-547/14

    Philip Morris Brands u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung -

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-264/18
    Was erstens den Subsidiaritätsgrundsatz und die Einhaltung der Art. 49 und 56 AEUV betrifft, ist zum einen festzuhalten, dass der in Art. 5 Abs. 3 EUV festgeschriebene Subsidiaritätsgrundsatz vorsieht, dass die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig wird, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2016, Philip Morris Brands u. a., C-547/14, EU:C:2016:325, Rn. 215 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.02.2022 - C-522/20

    Die Dauer des Aufenthalts, die erforderlich ist, um die Zuständigkeit der

    Außerdem sind die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, in den diese Maßnahme fällt (vgl. u. a. Urteile vom 6. Juni 2019, P. M. u. a., C-264/18, EU:C:2019:472, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 19. Dezember 2019, HK/Kommission, C-460/18 P, EU:C:2019:1119, Rn. 67).

    Eine in diesem Bereich erlassene Maßnahme kann nur dann rechtswidrig sein, wenn sie zur Erreichung des von den zuständigen Organen verfolgten Ziels offensichtlich ungeeignet ist (vgl. u. a. Urteile vom 6. Juni 2019, P. M. u. a., C-264/18, EU:C:2019:472, Rn. 26).

    Nach dieser Rechtsprechung ist der Unionsgesetzgeber jedoch, selbst wenn er über ein solches Ermessen verfügt, verpflichtet, seine Entscheidung auf Kriterien zu stützen, die objektiv sind und in angemessenem Verhältnis zu dem mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziel stehen (Urteil vom 6. Juni 2019, P. M. u. a., C-264/18, EU:C:2019:472, Rn. 27).

  • EuGH, 16.12.2020 - C-597/18

    Der Gerichtshof bestätigt die Urteile des Gerichts, soweit es die

    Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz als allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts besagt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden dürfen, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (Urteil vom 6. Juni 2019, P. M. u. a., C-264/18, EU:C:2019:472, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.06.2022 - C-673/20

    Folgen des Brexit: Britische Staatsangehörige, denen die mit der

    Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof, wenn die vom nationalen Gericht in eigener Verantwortung vorgelegten Fragen die Gültigkeit einer Vorschrift des Unionsrechts betreffen, grundsätzlich gehalten ist, darüber zu befinden, es sei denn, es sind etwa die in Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs aufgeführten Anforderungen an den Inhalt des Vorabentscheidungsersuchens nicht erfüllt, es ist offensichtlich, dass die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit dieser Unionsvorschrift in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, oder das Problem ist hypothetischer Natur (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Juni 2019, P. M. u. a., C-264/18, EU:C:2019:472, Rn. 14 und 15).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-460/18

    HK / Kommission

    Außerdem sind die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, in den diese Maßnahme fällt (Urteile vom 16. Dezember 2008, Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., C-127/07, EU:C:2008:728, Rn. 26, und vom 6. Juni 2019, P. M. u. a., C-264/18, EU:C:2019:472, Rn. 29).
  • EuGH, 26.02.2020 - C-788/18

    Stanleyparma und Stanleybet Malta - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier

    Für die Beurteilung des Vorliegens einer Diskriminierung ist festzuhalten, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden dürfen, es sei denn, dass eine Differenzierung objektiv gerechtfertigt ist (Urteil vom 6. Juni 2019, P. M. u. a., C-264/18, EU:C:2019:472, Rn. 28).
  • EuG, 07.12.2022 - T-275/19

    PNB Banka/ EZB

    Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz als allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts besagt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden dürfen, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. Urteil vom 6. Juni 2019, P. M. u. a., C-264/18, EU:C:2019:472, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.12.2022 - T-301/19

    PNB Banka/ EZB

    Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz als allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts besagt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden dürfen, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. Urteil vom 6. Juni 2019, P. M. u. a., C-264/18, EU:C:2019:472, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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