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   EuGH, 06.06.2019 - C-33/18   

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https://dejure.org/2019,15005
EuGH, 06.06.2019 - C-33/18 (https://dejure.org/2019,15005)
EuGH, Entscheidung vom 06.06.2019 - C-33/18 (https://dejure.org/2019,15005)
EuGH, Entscheidung vom 06. Juni 2019 - C-33/18 (https://dejure.org/2019,15005)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    V

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit - Wandererwerbstätige - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - Übergangsbestimmungen - Art. 87 Abs. 8 - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 14c Buchst. b - Erwerbstätiger, der in verschiedenen ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung â€" Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit â€" Wandererwerbstätige â€" Verordnung (EG) Nr. 883/2004 â€" Übergangsbestimmungen â€" Art. 87 Abs. 8 â€" Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 â€" Art. 14c Buchst. b â€" Erwerbstätiger, der in ...

  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 6. Juni 2019. V gegen Institut national d'assurances sociales pour travailleurs indépendants und Securex I...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit - Wandererwerbstätige - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - Übergangsbestimmungen - Art. 87 Abs. 8 - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 14c Buchst. b - Erwerbstätiger, der in verschiedenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 21.03.2018 - C-551/16

    Klein Schiphorst - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Abkommen

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-33/18
    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 21. März 2018, Klein Schiphorst, C-551/16, EU:C:2018:200, Rn. 34).

    Mit dieser Verordnung wurden die Vorschriften der Verordnung Nr. 1408/71 aktualisiert und vereinfacht, dabei jedoch das Ziel letztgenannter Verordnung beibehalten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2018, Klein Schiphorst, C-551/16, EU:C:2018:200, Rn. 31).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-493/04

    Piatkowski - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale Sicherheit - Person, die in

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-33/18
    Mit diesem Grundsatz sollen die Komplikationen, die sich aus der gleichzeitigen Anwendung von Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten ergeben können, vermieden und die Ungleichbehandlungen ausgeschlossen werden, die für innerhalb der Union zu- und abwandernde Personen aus einer teilweisen oder vollständigen Kumulierung der anwendbaren Rechtsvorschriften folgen würden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2006, Piatkowski, C-493/04, EU:C:2006:167, Rn. 21).
  • EuGH, 07.12.2010 - C-439/08

    VEBIC - Wettbewerbspolitik - Nationales Verfahren - Beteiligung von nationalen

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-33/18
    Jedenfalls ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs in dem Fall, dass die Fragen der nationalen Gerichte die Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts betreffen, der Gerichtshof grundsätzlich gehalten ist, über ein Vorabentscheidungsersuchen zu befinden, es sei denn, er soll offensichtlich in Wirklichkeit dazu veranlasst werden, über einen konstruierten Rechtsstreit zu entscheiden oder Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben, die begehrte Auslegung des Unionsrechts steht in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Rechtsstreits oder der Gerichtshof verfügt nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 7. Dezember 2010, VEBIC, C-439/08, EU:C:2010:739, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.04.2013 - C-443/11

    Ein arbeitslos gewordener Grenzgänger kann Arbeitslosenunterstützung nur in

    Auszug aus EuGH, 06.06.2019 - C-33/18
    Die Anwendung dieser Bestimmung setzt somit erstens voraus, dass die anwendbaren Rechtsvorschriften unter Titel II der Verordnung Nr. 1408/71 fallen, und zweitens, dass sich der bis dahin vorherrschende Sachverhalt nicht ändert (Urteil vom 11. April 2013, Jeltes u. a., C-443/11, EU:C:2013:224, Rn. 50).
  • EuGH, 16.07.2020 - C-610/18

    Arbeitgeber von im internationalen Güterkraftverkehr tätigen Lkw-Fahrern ist das

    Mit dieser Verordnung wurden nämlich die Vorschriften der Verordnung Nr. 1408/71 aktualisiert und vereinfacht, dabei jedoch das Ziel der letztgenannten Verordnung beibehalten (Urteil vom 6. Juni 2019, V, C-33/18, EU:C:2019:470, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.10.2020 - C-243/19

    Die Weigerung des Versicherungsmitgliedstaats eines Patienten, eine

    Mit dieser Verordnung wurden die Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 (ABl. 1997, L 28, S. 1) geänderten und aktualisierten Fassung modernisiert und vereinfacht, dabei jedoch das Ziel dieser Verordnung beibehalten (Urteil vom 6. Juni 2019, V, C-33/18, EU:C:2019:470, Rn. 41).
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