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   EuGH, 06.07.1988 - 236/86   

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https://dejure.org/1988,1243
EuGH, 06.07.1988 - 236/86 (https://dejure.org/1988,1243)
EuGH, Entscheidung vom 06.07.1988 - 236/86 (https://dejure.org/1988,1243)
EuGH, Entscheidung vom 06. Juli 1988 - 236/86 (https://dejure.org/1988,1243)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Dillinger Hüttenwerke / Kommission

    EGKS-Vertrag, Artikel 33 Absatz 2
    1 . Nichtigkeitsklage - Klage eines Unternehmens gegen eine EGKS-Einzelentscheidung, die nicht an es gerichtet ist - Entscheidung, durch die Wettbewerbern Vorteile eingeräumt werden

  • EU-Kommission

    Dillinger Hüttenwerke / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Gewährung zusätzlicher Referenzen an ein Konkurrenzunternehmen ; Verlängerung des Systems der Überwachung und der Erzeugungsquoten für bestimmte Erzeugnisse ; Erzeugung von Stahl

  • Judicialis

    EGKS-Vertrag Art. 33; ; EGKS-Vertrag Art. 66

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGKS-Vertrag Art. 33; EGKS-Vertrag Art. 66
    1. Nichtigkeitsklage - Klage eines Unternehmens gegen eine EGKS-Einzelentscheidung, die nicht an es gerichtet ist - Entscheidung, durch die Wettbewerbern Vorteile eingeräumt werden

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeitsklage, Artikel 33 EGKS-Vertrag - Stahl - Gewährung zusätzlicher Referenzen an ein Konkurrenzunternehmen.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 05.03.1980 - 76/79

    Könecke / Kommission

    Auszug aus EuGH, 06.07.1988 - 236/86
    14 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Artikel 173 Absatz 3 EWG-Vertrag ( Urteile vom 5 . März 1980 in der Rechtssache 76/79, Könecke, Slg .
  • EuGH, 05.03.1986 - 59/84

    Tezi / Kommission

    Auszug aus EuGH, 06.07.1988 - 236/86
    März 1986 in der Rechtssache 59/84, Tezi Textiel, Slg .
  • EuG, 07.07.1999 - T-106/96

    Wirtschaftsvereinigung Stahl / Kommission

    Außerdem habe der Gerichtshof Artikel 33 EGKS-Vertrag im Zusammenhang mit Artikel 173 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 EG) ausgelegt, der vorsehe, daß in Ermangelung der Bekanntgabe oder Mitteilung der angefochtenen Handlung die Frist von dem Zeitpunkt an laufe, zu dem der Kläger von dieser Handlung Kenntnis erlangt habe (Urteil des Gerichtshofes vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 236/86, Dillinger Hüttenwerke/Kommission, Slg. 1988, 3761).

    Indem er diese Bestimmung im Licht des Artikels 173 Absatz 5 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 Absatz 5 EG) ausgelegt hat, hat der Gerichtshof entschieden, daß es in Ermangelung einer Bekanntgabe oder Mitteilung - und nur in diesem Fall - demjenigen, der von dem Vorliegen einer ihn betreffenden Handlung erfährt, obliegt, binnen angemessener Frist ihren vollständigen Wortlaut anzufordern; von dieser Einschränkung abgesehen, kann jedoch die Klagefrist erst von dem Zeitpunkt an zu laufen beginnen, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis vom Inhalt und von der Begründung der fraglichen Handlung erlangt, so daß er sein Klagerecht ausüben kann (Urteile des Gerichtshofes Dillinger Hüttenwerke/Kommission, Randnr. 14, sowie die angeführte Rechtsprechung, und vom 6. Dezember 1990 in der Rechtssache C-180/88, Wirtschaftsvereinigung Stahl Eisen- und Stahlindustrie/Kommission, Slg. 1990, I-4413, Randnrn.

    Nach ständiger Rechtsprechung besteht die Rolle der Kommission in Anbetracht der Verschiedenartigkeit der im Vertrag festgelegten Ziele darin, diese verschiedenen Ziele ständig miteinander in Einklang zu bringen, wobei sie von ihrem Ermessen Gebrauch macht, um zu einer Wahrung des gemeinsamen Interesses zu gelangen (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juni 1958 in der Rechtssache 9/56, Meroni/Hohe Behörde, Slg. 1958, 11, 43, vom 21. Juni 1958 in der Rechtssache 8/57, Groupement des hauts fourneaux et aciéries belges/Hohe Behörde, Slg. 1958, 233, 252, und vom 29. September 1987 in den Rechtssachen 351/85 und 360/85, Fabrique de fer de Charleroi und Dillinger Hüttenwerke/Kommission, Slg. 1987, 3639, Randnr. 15).

  • EuG, 15.09.1998 - T-11/95

    BP Chemicals / Kommission

    Das Kriterium der Kenntnisnahme von der streitigen Entscheidung sei sekundär und nur bei fehlender Veröffentlichung oder Mitteilung der Entscheidung anwendbar (Urteil Könecke/Kommission, und Urteil des Gerichtshofes vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 236/86, Dillinger Hüttenwerke/Kommission, Slg. 1988, 3761, Randnr. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-413/06

    GENERALANWÄLTIN KOKOTT SCHLÄGT VOR, DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZU

    Ist dies nicht der Fall, so beginnt die Klagefrist erst zu laufen, wenn dem potenziellen Kläger - sofern nicht ohnehin bereits geschehen - eine solche vollständige Version zugegangen ist (in diesem Sinne Urteil vom 6. Juli 1988, Dillinger Hüttenwerke/Kommission, 236/86, Slg. 1988, 3761, Randnr. 14).
  • EuG, 15.06.2005 - T-17/02

    Olsen / Kommission - Staatliche Beihilfen - Seeverkehr - Bestehende Beihilfen -

    Wie sich aus der Rechtsprechung weiter ergibt, obliegt es zwar in Ermangelung einer Bekanntgabe oder Mitteilung demjenigen, der von dem Vorliegen einer ihn betreffenden Handlung erfährt, binnen angemessener Frist ihren vollständigen Wortlaut anzufordern, doch kann, davon abgesehen, die Klagefrist erst zu dem Zeitpunkt zu laufen beginnen, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis vom Inhalt und von der Begründung der fraglichen Handlung erlangt, so dass er sein Klagerecht ausüben kann (Urteile des Gerichtshofes vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 236/86, Dillinger Hüttenwerke/Kommission, Slg. 1988, 3761, Randnr. 14, und vom 19. Februar 1998 in der Rechtssache C-309/95, Kommission/Rat, Slg. 1998, I-655, Randnr. 18).
  • EuG, 12.12.2000 - T-296/97

    Alitalia / Kommission

    Sie verweist auf die ständige Rechtsprechung, wonach derjenige, der Kenntnis vom Bestehen eines ihn betreffenden Rechtsakts habe, dessen vollständigen Wortlaut binnen angemessener Frist anfordern müsse, und die Klagefrist zu dem Zeitpunkt zu laufen beginne, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis von Inhalt und Begründung des Rechtsakts erlangt habe, so daß er sein Klagerecht ausüben könne (Urteil des Gerichtshofes vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 236/86, Dillinger Hüttenwerke/Kommission, Slg. 1988, 3761, Beschluss des Gerichtshofes vom 5. März 1993 in der Rechtssache C-102/92, Ferriere Acciaierie Sarde/Kommission, Slg. 1993, I-801, Randnr. 19; Schlussanträge des Generalanwalts Cosmas zum Urteil des Gerichtshofes vom 19. Februar 1998 in der Rechtssache C-309/95, Kommission/Rat, Slg. 1998, I-655, I-657, Nrn. 35 und 38, Urteil des Gerichts vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache T-465/93, Consorzio gruppo di azione locale "Murgia Messapica"/Kommission, Slg. 1994, II-361).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-470/00

    Parlament / Ripa di Meana u.a.

    32 Mit Schriftsatz vom 1. August 2003, der am 7. August 2003 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, haben die Herren Ripa di Meana und Orlando die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung für den Fall beantragt, dass der Gerichtshof den Schlussanträgen des Generalanwalts folgen will, die auf einem mangelhaften Verständnis des angefochtenen Urteils beruhten und auf das Urteil des Gerichtshofes vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 236/86 (Dillinger Hüttenwerke/Kommission, Slg. 1988, 3761) gestützt seien, das einen ganz anderen Fall als den betreffe, um den es im vorliegenden Verfahren gehe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-172/01

    International Power (früher National Power ) / Kommission

    16: - IP und BC verweisen auf die Urteile vom 6. Juli 1971 in der Rechtssache 59/70 (Niederlande/Kommission, Slg. 1971, 639, Randnrn. 12 bis 22), vom 6. Dezember 1990 in der Rechtssache C-180/88 (Wirtschaftsvereinigung Eisen- und Stahlindustrie/Kommission, Slg. 1990, I-4413) und vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 236/86 (Dillinger Hüttenwerke, Slg. 1988, 3761).
  • EuG, 30.09.1997 - T-151/95

    Inef / Kommission

    Die Frist für die Erhebung der Klage wegen Nichtigerklärung der von der Kommission in Form der Rückzahlungsaufforderung vom 2. Dezember 1991 getroffenen Kürzungsentscheidung, in der die buchmäßige Schließung der fraglichen Akte des ESF zum Ausdruck gekommen sei (Urteil des Gerichtshofes vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-199/91, Foyer culturel du Sart-Tilman/Kommission, Slg. 1993, I-2667, Randnr. 21), habe demzufolge am 6. Oktober 1993 begonnen, als die Klägerin genaue Kenntnis von Inhalt und Begründung des fraglichen Rechtsakts gehabt habe (Urteil des Gerichtshofes vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 236/86, Dillinger Hüttenwerke/Kommission, Slg. 1988, 3761, Randnr. 14, und Urteil des Gerichts vom 7. März 1995 in den verbundenen Rechtssachen T-432/93, T-433/93 und T-434/93, Socurte u. a. /Kommission, Slg. 1995, II-503, Randnr. 49).

    Nach ständiger Rechtsprechung nämlich beginnt die Klagefrist in Ermangelung einer Bekanntgabe oder Mitteilung erst von dem Zeitpunkt an zu laufen, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis von Inhalt und Begründung der fraglichen Handlung hat, sofern er binnen eines angemessenenZeitraums ab Erlangen der Kenntnis vom Vorliegen der Handlung diese vollständig anfordert (siehe Urteil Dillinger Hüttenwerke/Kommission, a. a. O., Randnr. 14, Beschlüsse des Gerichtshofes vom 5. März 1993 in der Rechtssache C-102/92, Ferriere Acciaierie Sarde/Kommission, Slg. 1993, I-801, Randnr. 18, und des Gerichts vom 10. Februar 1994 in der Rechtssache T-468/93, Frinil/Kommission, Slg. 1994, II-33, Randnr. 33, Urteile des Gerichts in der Rechtssache Socurte u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 49, und vom 13. Dezember 1995 in der Rechtssache T-109/94, Windpark Groothusen/Kommission, Slg. 1995, II-3007, Randnr. 26).

  • EuG, 20.11.2008 - T-185/05

    Italien / Kommission - Sprachenregelung - Anwendungsmodalitäten bei der

    Wie sich aus der Rechtsprechung weiter ergibt, obliegt es zwar in Ermangelung einer Bekanntgabe oder Mitteilung demjenigen, der von dem Vorliegen einer ihn betreffenden Handlung erfährt, binnen angemessener Frist deren vollständigen Wortlaut anzufordern, doch kann unter diesem Vorbehalt die Klagefrist erst zu dem Zeitpunkt beginnen, zu dem der betroffene Dritte genaue Kenntnis vom Inhalt und von der Begründung der fraglichen Handlung hat, so dass er sein Klagerecht ausüben kann (Urteile des Gerichtshofs vom 6. Juli 1988, Dillinger Hüttenwerke/Kommission, 236/86, Slg. 1988, 3761, Randnr. 14, und vom 19. Februar 1998, Kommission/Rat, C-309/95, Slg. 1998, I-655, Randnr. 18; Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2005, 01sen/Kommission, T-17/02, Slg. 2005, II-2031, Randnr. 73, und Beschluss des Gerichts vom 21. November 2005, Tramarin/Kommission, T-426/04, Slg. 2005, II-4765, Randnr. 48).
  • EuG, 08.07.2003 - T-374/00

    Verband der freien Rohrwerke u.a. / Kommission

    Nach der Rechtsprechung beginne in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem der angefochtene Rechtsakt den Klägern nicht zugestellt und nicht im Amtsblatt veröffentlicht worden sei, die einmonatige Frist des Artikels 33 Absatz 3 KS von dem Zeitpunkt an zu laufen, zu dem die Kläger Kenntnis vom Inhalt und von der Begründung dieses Rechtsakts erhalten hätten (Urteil des Gerichtshofes vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 236/86, Dillinger Hüttenwerke/Kommission, Slg. 1988, 3761, Randnr. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1990 - 180/88

    Wirtschaftsvereinigung Eisen- und Stahlindustrie gegen Kommission der

  • EuG, 25.03.1999 - T-37/97

    Forges de Clabecq / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2003 - C-470/00

    Parlament / Ripa di Meana u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-48/96

    Windpark Groothusen GmbH & Co. Betriebs KG gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 12.07.2001 - T-12/99

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGEN VON RJB MINING GEGEN DIE ENTSCHEIDUNGEN DER

  • EuG, 31.01.2001 - T-156/98

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission aus dem Jahr 1998 zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.08.2018 - C-325/18

    C.E. und N.E. - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2007 - C-403/05

    Parlament / Kommission - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EWG) Nr. 443/92 -

  • EuG, 21.11.2005 - T-426/04

    Tramarin / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 07.03.1995 - T-432/93

    Klage gegen eine Entscheidung der Kommission über die Kürzung eines Zuschusses

  • EuGH, 05.03.1993 - C-102/92

    Ferriere Acciaierie Sarde / Kommission

  • EuGH, 09.01.1997 - C-143/95

    Kommission / Socurte u.a.

  • EuGH, 06.12.1990 - 180/88

    Wirtschaftsvereinigung Eisen- und Stahlindustrie / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1993 - C-220/91

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Stahlwerke Peine-Salzgitter AG.

  • EuG, 07.07.1999 - T-89/96

    British Steel / Kommission

  • EuG, 28.01.1999 - T-230/95

    BAI / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1996 - C-143/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Sociedade de Curtumes a Sul do

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1997 - C-309/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Union. -

  • EuG, 03.09.2014 - T-386/13

    Kedainių rajono Okainių u.a. / Rat und Kommission

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