Rechtsprechung
EuGH, 06.07.2000 - C-11/99 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Richtlinie 90/270/EWG des Rates über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten - Geltungsbereich - Begriff. Bildschirm' im Sinne des Artikels 2 - Begriff. Fahrer- bzw. Bedienerplätze' im Sinne des ...
- Judicialis
- Europäischer Gerichtshof
Dietrich
- EU-Kommission
Dietrich
Richtlinie 90/270 des Rates, Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 2 Buchstabe a
Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 90/270 über die Arbeit an Bildschirmgeräten - Geltungsbereich - Begriff "Bildschirm zur Grafikdarstellung" - Bildschirm zur Darstellung von Filmaufzeichnungen in analoger oder in ... - EU-Kommission
Dietrich
- Wolters Kluwer
Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten; Begriff des "Bildschirms"; Begriff der "Fahrer- bzw. Bedienerplätze"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 90/270 über die Arbeit an Bildschirmgeräten - Geltungsbereich - Begriff "Bildschirm zur Grafikdarstellung" - Bildschirm zur Darstellung von Filmaufzeichnungen in analoger oder in ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Arbeitsrecht - Bezahlte Pausen bei Bildschirmarbeit
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Arbeitsgerichts Siegen - Auslegung der Richtlinie 90/270/EWG des Rates über Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten - Begriff "Bildschirm" (Artikel 2 Buchstabe a) - ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- EuZW 2001, 256 (Ls.)
- NZA 2000, 877
- BB 2000, 2578
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 04.07.2019 - 2 C 38.17
Erstattung der Kosten der Bildschirmarbeitsbrille eines Gerichtsvollziehers
Der in Art. 2 Buchst. a RL 90/270/EWG näher beschriebene Begriff des Bildschirms - als Schirm zur Darstellung alphanumerischer Zeichen oder zur Grafikdarstellung, ungeachtet des Darstellungsverfahrens - ist nach der Rechtsprechung des EuGH weit auszulegen (EuGH, Urteil vom 6. Juli 2000 - Rs. C-11/99 - [ECLI:EU:C:2000:368] Dietrich, Slg. 2000, I-5589 Rn. 41). - BVerwG, 04.08.2019 - 2 C 38.17
Gerichtsvollzieher; Arbeitsschutz; Arbeitnehmer; Beamter; …
Der in Art. 2 Buchst. a RL 90/270/EWG näher beschriebene Begriff des Bildschirms - als Schirm zur Darstellung alphanumerischer Zeichen oder zur Grafikdarstellung, ungeachtet des Darstellungsverfahrens - ist nach der Rechtsprechung des EuGH weit auszulegen (EuGH, Urteil vom 6. Juli 2000 - Rs. C-11/99 - [ECLI: EU:C:2000:368] Dietrich, Slg. 2000, I-5589 Rn. 41). - Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001 - C-5/00
Kommission / Deutschland
Vgl. u. a. Urteil vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-11/99 (Dietrich, Slg. 2000, 5589, Randnrn. 37, 38 und 49). - Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-455/00
Kommission / Italien
Zur rechtsgeschichtlichen Entwicklung der fraglichen Bestimmung siehe Schlussanträge des Generalanwalts Saggio zum Urteil vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-11/99 (Dietrich, Slg. 2000, I-5589, insbesondere Nr. 2). - Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2001 - C-112/99
Toshiba Europe
25: - Vgl. vorliegende Schlussanträge, Nrn. 34, 35 und 39.26: - Vorliegende Schlussanträge, Nrn. 22 ff. 27: - Vgl. z. B. Urteil vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-11/99 (Dietrich, Slg. 2000, I-5589, Randnr. 50).
Neu: Die Merklistenfunktion erreichen Sie nun über das Lesezeichen oben.