Rechtsprechung
   EuGH, 06.09.2011 - C-398/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1156
EuGH, 06.09.2011 - C-398/09 (https://dejure.org/2011,1156)
EuGH, Entscheidung vom 06.09.2011 - C-398/09 (https://dejure.org/2011,1156)
EuGH, Entscheidung vom 06. September 2011 - C-398/09 (https://dejure.org/2011,1156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Nichterstattung einer rechtsgrundlos entrichteten Abgabe - Ungerechtfertigte Bereicherung aufgrund des Zusammenhangs zwischen der Einführung dieser Abgabe und der Aufhebung anderer Abgaben

  • Europäischer Gerichtshof

    Lady & Kid u.a.

    Nichterstattung einer rechtsgrundlos entrichteten Abgabe - Ungerechtfertigte Bereicherung aufgrund des Zusammenhangs zwischen der Einführung dieser Abgabe und der Aufhebung anderer Abgaben

  • EU-Kommission PDF

    Lady & Kid A/S und andere gegen Skatteministeriet.

    Nichterstattung einer rechtsgrundlos entrichteten Abgabe - Ungerechtfertigte Bereicherung aufgrund des Zusammenhangs zwischen der Einführung dieser Abgabe und der Aufhebung anderer Abgaben

  • EU-Kommission

    Lady & Kid u.a.

    Nichterstattung einer rechtsgrundlos entrichteten Abgabe - Ungerechtfertigte Bereicherung aufgrund des Zusammenhangs zwischen der Einführung dieser Abgabe und der Aufhebung anderer Abgaben“

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichterstattung einer rechtsgrundlos entrichteten Abgabe - Ungerechtfertigte Bereicherung aufgrund des Zusammenhangs zwischen der Einführung dieser Abgabe und der Aufhebung anderer Abgaben

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichterstattung einer rechtsgrundlos entrichteten Abgabe - Ungerechtfertigte Bereicherung aufgrund des Zusammenhangs zwischen der Einführung dieser Abgabe und der Aufhebung anderer Abgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Østre Landsret eingereicht am 14. Oktober 2009 - Lady & Kid A/S, Direct Nyt ApS, A/S Harald Nyborg, Isenkram und Sportsforretning, KID-Holding A/S/Skatteministeriet

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Østre Landsret - Auslegung des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache C"192/95, Comateb u. a., und der Grundsätze des Gemeinschaftsrechts in Bezug auf die Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge - Ablehnung der Erstattung einer ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2011, 722
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 14.01.1997 - C-192/95

    Comateb u.a. / Directeur général des douanes und droits indirects

    Auszug aus EuGH, 06.09.2011 - C-398/09
    Ist das Urteil des Gerichtshofs vom 14. Januar 1997, Comateb u. a. (C-192/95 bis C-218/95, Slg. 1997, I-165), dahin zu verstehen, dass die Abwälzung einer rechtswidrigen Abgabe auf eine Ware voraussetzt, dass die Abgabe auf den Käufer der Ware bei dem einzelnen Geschäft abgewälzt worden ist, oder kann die Abwälzung auf die Preise auch bei den Preisen anderer Waren im Rahmen ganz anderer Geschäfte geschehen, die vor oder nach dem Verkauf der betreffenden Ware durchgeführt worden sind, z. B. dergestalt, dass die Abwälzung über einen Zeitraum von vier Jahren unter Einbeziehung einer großen Anzahl von Warengruppen, zu denen sowohl eingeführte als auch nicht eingeführte Waren gehören, insgesamt beurteilt wird?.

    Der Schutz der in diesem Bereich durch die Unionsrechtsordnung garantierten Rechte verlangt daher nicht die Erstattung von unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobenen Steuern, Gebühren oder Abgaben, wenn die zur Zahlung dieser Abgaben herangezogene Person sie nachweislich tatsächlich auf andere abgewälzt hat (vgl. Urteil Comateb u. a., Randnr. 21).

    Würde man daher dem Abgabenpflichtigen den Abgabenbetrag erstatten, den er bereits auf den Abnehmer abgewälzt hat, käme dies einer Doppelzahlung an ihn gleich, die als "ungerechtfertigte Bereicherung" angesehen werden kann, ohne dass damit die Folgen der Rechtswidrigkeit der Abgabe für den Abnehmer beseitigt wären (Urteil Comateb u. a., Randnr. 22).

    Zudem hat der Gerichtshof entschieden, dass die Erstattung der ohne Rechtsgrund gezahlten Abgabe selbst dann, wenn sie nachweislich auf Dritte abgewälzt wurde, nicht zwangsläufig zu einer ungerechtfertigten Bereicherung des Abgabepflichtigen führen muss, da ihm ein Schaden aus einem Absatzrückgang entstehen kann, wenn er diese Abgabe in die Preise einfließen lässt (vgl. Urteile Comateb u. a., Randnrn.

  • EuGH, 21.09.2000 - C-441/98

    Michailidis

    Auszug aus EuGH, 06.09.2011 - C-398/09
    Der Mitgliedstaat ist also grundsätzlich verpflichtet, unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene Abgaben zu erstatten (vgl. Urteile vom 9. November 1983, San Giorgio, 199/82, Slg. 1983, 3595, Randnr. 12, vom 21. September 2000, Michaïlidis, C-441/98 und C-442/98, Slg. 2000, I-7145, Randnr. 30, vom 10. April 2008, Marks & Spencer, C-309/06, Slg. 2008, I-2283, Randnr. 35, sowie vom 28. Januar 2010, Direct Parcel Distribution Belgium, C-264/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 45).

    29 bis 32, Michaïlidis, Randnrn.

  • EuGH, 31.03.1992 - C-200/90

    Dansk Denkavit und Poulsen Trading / Skatteministeriet

    Auszug aus EuGH, 06.09.2011 - C-398/09
    Im Urteil vom 31. März 1992, Dansk Denkavit und Poulsen Trading (C-200/90, Slg. 1992, I-2217), antwortete der Gerichtshof, dass Art. 33 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) einer Abgabe wie der Ambi entgegensteht, wenn eine solche Abgabe.
  • EuGH, 02.10.2003 - C-147/01

    'Weber''s Wine World u.a.'

    Auszug aus EuGH, 06.09.2011 - C-398/09
    34 und 35, sowie vom 2. Oktober 2003, Weber's Wine World u. a, C-147/01, Slg. 2003, I-11365, Randnrn.
  • EuGH, 26.06.1979 - 177/78

    Pigs und Bacon Commission

    Auszug aus EuGH, 06.09.2011 - C-398/09
    Diesem Ergebnis stehen die Urteile vom 26. Juni 1979, McCarren (177/78, Slg. 1979, 2161), und vom 13. Dezember 1983, Apple and Pear Development Council (222/82, Slg. 1983, 4083), nicht entgegen.
  • EuGH, 28.01.2010 - C-264/08

    Direct Parcel Distribution Belgium - Zollkodex der Gemeinschaften - Zollschuld -

    Auszug aus EuGH, 06.09.2011 - C-398/09
    Der Mitgliedstaat ist also grundsätzlich verpflichtet, unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene Abgaben zu erstatten (vgl. Urteile vom 9. November 1983, San Giorgio, 199/82, Slg. 1983, 3595, Randnr. 12, vom 21. September 2000, Michaïlidis, C-441/98 und C-442/98, Slg. 2000, I-7145, Randnr. 30, vom 10. April 2008, Marks & Spencer, C-309/06, Slg. 2008, I-2283, Randnr. 35, sowie vom 28. Januar 2010, Direct Parcel Distribution Belgium, C-264/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 45).
  • EuGH, 09.11.1983 - 199/82

    Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio

    Auszug aus EuGH, 06.09.2011 - C-398/09
    Der Mitgliedstaat ist also grundsätzlich verpflichtet, unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene Abgaben zu erstatten (vgl. Urteile vom 9. November 1983, San Giorgio, 199/82, Slg. 1983, 3595, Randnr. 12, vom 21. September 2000, Michaïlidis, C-441/98 und C-442/98, Slg. 2000, I-7145, Randnr. 30, vom 10. April 2008, Marks & Spencer, C-309/06, Slg. 2008, I-2283, Randnr. 35, sowie vom 28. Januar 2010, Direct Parcel Distribution Belgium, C-264/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 45).
  • EuGH, 10.04.2008 - C-309/06

    Marks & Spencer - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung mit

    Auszug aus EuGH, 06.09.2011 - C-398/09
    Der Mitgliedstaat ist also grundsätzlich verpflichtet, unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene Abgaben zu erstatten (vgl. Urteile vom 9. November 1983, San Giorgio, 199/82, Slg. 1983, 3595, Randnr. 12, vom 21. September 2000, Michaïlidis, C-441/98 und C-442/98, Slg. 2000, I-7145, Randnr. 30, vom 10. April 2008, Marks & Spencer, C-309/06, Slg. 2008, I-2283, Randnr. 35, sowie vom 28. Januar 2010, Direct Parcel Distribution Belgium, C-264/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 45).
  • EuGH, 13.12.1983 - 222/82

    Apple und Pear Development Council

    Auszug aus EuGH, 06.09.2011 - C-398/09
    Diesem Ergebnis stehen die Urteile vom 26. Juni 1979, McCarren (177/78, Slg. 1979, 2161), und vom 13. Dezember 1983, Apple and Pear Development Council (222/82, Slg. 1983, 4083), nicht entgegen.
  • FG Hamburg, 21.09.2012 - 3 K 104/11

    Umsatzsteuerrecht: EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuer bei Geldspielgeräten in

    Der Gerichtshof hat sich mit der Abwälzung zwar mehrfach im Zusammenhang mit der Rückzahlung rechtswidriger anderer Abgaben auseinandergesetzt (Urteil vom 14.01.1997, C-192/95 "Comateb", Slg 1997, I-165; Urteil vom 06.09.2011, C-398/09 "Lady & Kid", IStR 2011, 889, EuZW 2011, 722, Rn. 18 ff.), aber noch nicht in gleicher Weise mit der Abwälzung der Mehrwertsteuer selbst.

    Denn wie der Gerichtshof bereits ausgeführt hat, darf bei der Anwendung des Mehrwertsteuersystems, und auch die Anrechnung der Mehrwertsteuer bei einer anderen Abgabe könnte als Anwendung des Mehrwertsteuersystems betrachtet werden, nicht danach unterschieden werden, ob andere, nicht harmonisierte Abgaben bestehen, da dann das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verfälscht würde (so schon EuGH, Urteil vom 11.06.1998, C-283/95 "Fischer", Slg 1998, I-3369, IStR 1998, 399, EuZW 1998, 637, DStRE 1998, 490, Rn. 30), daher auch nicht, welcher Art die andere Abgabe ist oder welchen Zweck sie verfolgt (vgl. auch EuGH, Urteil vom 06.09.2011, C-398/09 "Lady & Kid", IStR 2011, 889, EuZW 2011, 722, Rn. 22: ein Antrag auf Erstattung einer rechtswidrigen Abgabe kann nicht deshalb abgelehnt werden, weil diese Abgabe wirtschaftlich mit der Aufhebung einer zulässigen Abgabe in entsprechender Höhe verrechnet worden ist).

  • EuGH, 28.04.2022 - C-415/20

    Gräfendorfer Geflügel und Tiefkühlfeinkost - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Der Anspruch auf Erstattung von Geldbeträgen, die ein Mitgliedstaat von einem Verwaltungsunterworfenen unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhoben hat, und der Anspruch auf Zahlung von Zinsen auf diese Beträge sind ein Ausdruck des allgemeinen Grundsatzes der Rückforderung rechtsgrundlos entrichteter Beträge (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. September 2011, Lady & Kid u. a., C-398/09, EU:C:2011:540, Rn. 18, 20 und 26).
  • EuGH, 13.11.2012 - C-35/11

    Die Anwendung der im britischen Steuerrecht vorgesehenen Anrechnungsmethode auf

    Der Mitgliedstaat ist also grundsätzlich verpflichtet, unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene Abgaben zu erstatten (Urteil vom 6. September 2011, Lady & Kid u. a., C-398/09, Slg. 2011, I-7375, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.11.2016 - C-464/14

    SECIL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 bis 65

    165 Die einzige Ausnahme vom Recht auf Erstattung von unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobenen Abgaben betrifft den Fall, in dem eine zu Unrecht erhobene Abgabe unmittelbar vom Abgabenpflichtigen auf eine andere Person abgewälzt wurde (vgl. Urteile vom 6. September 2011 , Lady & Kid u. a., C-398/09 , EU:C:2011:540 , Rn. 18, und vom 15. September 2011 , Accor, C-310/09 , EU:C:2011:581 , Rn. 72 und 74).
  • EuGH, 15.09.2011 - C-310/09

    Accor - Freier Kapitalverkehr - Steuerliche Behandlung von Dividenden - Nationale

    Der Schutz der in diesem Bereich durch die Unionsrechtsordnung garantierten Rechte verlangt daher nicht die Erstattung von unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobenen Steuern, Gebühren oder Abgaben, wenn die zur Zahlung dieser Abgaben herangezogene Person sie nachweislich tatsächlich auf andere abgewälzt hat (vgl. Urteil Comateb u. a., Randnr. 21, und vom 6. September 2011, Lady & Kid u. a., C-398/09, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 18).

    Da es sich jedoch bei einer solchen Nichterstattung nach der Rechtsprechung um eine Beschränkung eines aus der Unionsrechtsordnung abgeleiteten subjektiven Rechts handelt, ist sie eng auszulegen (Urteile Weber's Wine World u. a., Randnr. 95, und Lady & Kid u. a., Randnr. 20).

  • EuGH, 20.10.2011 - C-94/10

    Danfoss und Sauer-Danfoss - Indirekte Steuern - Verbrauchsteuern auf Mineralöle -

    Der Mitgliedstaat ist also grundsätzlich verpflichtet, unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene Abgaben zu erstatten (vgl. Urteile vom 9. November 1983, San Giorgio, 199/82, Slg. 1983, 3595, Randnr. 12, vom 28. Januar 2010, Direct Parcel Distribution Belgium, C-264/08, Slg. 2010, I-731, Randnr. 45, und vom 6. September 2011, Lady & Kid u. a., C-398/09, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 17).

    Als Ausnahme vom Grundsatz der Erstattung nicht mit dem Unionsrecht vereinbarer Abgaben kann jedoch die Rückzahlung einer rechtsgrundlos erhobenen Abgabe nur abgelehnt werden, wenn sie zu einer ungerechtfertigten Bereicherung der Berechtigten führen würde, also wenn feststeht, dass die zur Zahlung dieser Abgaben herangezogene Person sie tatsächlich auf den Abnehmer abgewälzt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Lady & Kid u. a., Randnrn.

    Würde man daher dem Abgabenpflichtigen den Abgabenbetrag erstatten, den er bereits auf den Abnehmer abgewälzt hat, käme dies einer Doppelzahlung an ihn gleich, die als ungerechtfertigte Bereicherung angesehen werden kann, ohne dass damit die Folgen der Rechtswidrigkeit der Abgabe für den Abnehmer beseitigt wären (Urteile vom 14. Januar 1997, Comateb u. a., C-192/95 bis C-218/95, Slg. 1997, I-165, Randnr. 22, sowie Lady & Kid u. a., Randnr. 19).

  • FG Düsseldorf, 04.12.2020 - 1 K 1510/18

    Antrag einer Gesamtrechtsnachfolgerin der B-GmbH & Co. KG (KG) auf Vorsteuerabzug

    EU:C:2019; 327) als auch im Bereich der Verbrauchsteuern (EuGH-Urteile Danfoss und Sauer-Danfoss vom 20.10.2011 C-94/10, EU:C:2011:674; Lady & Kid vom 6.9.2011 C-398/09, EU:C:2011:540) an.

    Auch der EuGH hat - allerdings für den Bereich der Verbrauchsteuern - entschieden, dass eine Erstattung einer unionsrechtswidrigen Verbrauchsteuer an den Steuerschuldner verweigert werden kann, wenn dies zu einer ungerechtfertigten Bereicherung des Steuerschuldners führen würde, weil dieser die Steuer bereits an seinen Abnehmer ab-gewälzt und sie diesem nicht erstattet hat (EuGH-Urteile Danfoss und Sauer Danfoss EU:C:2011:674 und Lady&Kid vom 6.9.2011 C-398/09, EU:C:2011:540).

    Denn nach Auffassung des EuGH wäre der leistende Unternehmer ungerechtfertigt bereichert, wenn er eine unionsrechtswidrige Verbrauchsteuer erstattet bekäme, obwohl er wirtschaftlich mit dieser nicht belastet sei, weil er sie an seinen Abnehmer abgewälzt habe (EuGH-Urteile Danfoss und Sauer-Danfoss, EU:C:2011:674 und Lady&Kid, EU:C:2011:540).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2023 - C-606/22

    Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Bydgoszczy (Possibilité de correction en

    20 Urteile vom 6. September 2011, Lady & Kid u. a. (C-398/09, EU:C:2011:540, Rn. 21), vom 10. April 2008, Marks & Spencer (C-309/06, EU:C:2008:211, Rn. 42 und 56), und vom 14. Januar 1997, Comateb u. a. (C-192/95 bis C-218/95, EU:C:1997:12, Rn. 29 ff.).

    In die gleiche Richtung geht das Urteil vom 6. September 2011, Lady & Kid u. a. (C-398/09, EU:C:2011:540, Rn. 20), das bezüglich der Nichterstattung nicht geschuldeter Steuern von einer eng auszulegenden Ausnahme spricht.

  • EuGH, 18.04.2013 - C-565/11

    Irimie - Erstattung der von einem Mitgliedstaat unionsrechtswidrig erhobenen

    Der Mitgliedstaat ist also grundsätzlich verpflichtet, unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene Abgaben zu erstatten (Urteile vom 6. September 2011, Lady & Kid u. a., C-398/09, Slg. 2011, I-7375, Randnr. 17, und vom 19. Juli 2012, Littlewoods Retail u. a., C-591/10, Randnr. 24).
  • EuGH, 01.03.2018 - C-76/17

    Petrotel-Lukoil und Georgescu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Abgabe

    Der Schutz der in diesem Bereich durch die Unionsrechtsordnung garantierten Rechte verlangt daher nicht die Erstattung von unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobenen Steuern, Gebühren oder Abgaben, wenn die zur Zahlung dieser Abgaben herangezogene Person sie nachweislich tatsächlich auf andere abgewälzt hat (Urteile vom 9. November 1983, San Giorgio, 199/82, EU:C:1983:318, Rn. 13, vom 14. Januar 1997, Comateb u. a., C-192/95 bis C-218/95, EU:C:1997:12, Rn. 21, und vom 6. September 2011, Lady & Kid u. a., C-398/09, EU:C:2011:540, Rn. 18).

    Würde man daher dem Abgabenpflichtigen den Abgabenbetrag erstatten, den er bereits vom Abnehmer erhalten hat, käme dies einer Doppelzahlung an ihn gleich, die als ungerechtfertigte Bereicherung angesehen werden kann, ohne dass damit die Folgen der Rechtswidrigkeit der Abgabe für den Abnehmer beseitigt wären (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Januar 1997, Comateb u. a., C-192/95 bis C-218/95, EU:C:1997:12, Rn. 22, und vom 6. September 2011, Lady & Kid u. a., C-398/09, EU:C:2011:540, Rn. 19).

    Die unmittelbare Abwälzung der ohne Rechtsgrund gezahlten Abgabe auf den Abnehmer stellt daher die einzige Ausnahme vom Recht auf Erstattung von unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobenen Abgaben dar (Urteil vom 6. September 2011, Lady & Kid u. a., C-398/09, EU:C:2011:540, Rn. 20).

  • EuGH, 14.09.2017 - C-628/15

    The Trustees of the BT Pension Scheme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-378/21

    Finanzamt Österreich (TVA facturée par erreur à des consommateurs finals) -

  • EuGH, 17.11.2011 - C-434/10

    Aladzhov - Freizügigkeit von Unionsbürgern - Richtlinie 2004/38/EG - Verbot, das

  • EuGH, 20.12.2017 - C-500/16

    Caterpillar Financial Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2016 - C-464/14

    SECIL

  • EuGH, 16.05.2013 - C-191/12

    Alakor Gabonatermelő és Forgalmazó - Unvollständige Erstattung der ohne

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2019 - C-13/18

    Sole-Mizo

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-35/11

    Test Claimants in the FII Group Litigation - Art. 49 AEUV und 63 AEUV -

  • FG Hessen, 31.05.2023 - 7 K 998/20

    Unionsrechtliche Verzinsung der Erstattung von Importabgaben

  • EuGH, 07.02.2022 - C-460/21

    Vapo Atlantic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2012 - C-591/10

    Littlewoods Retail u.a. - Rückerstattung unionsrechtswidrig erhobener

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2014 - C-331/13

    Nicula

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2018 - C-103/17

    Messer France - Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2012 - C-565/11

    Irimie - Erstattung der von einem Mitgliedstaat unionsrechtswidrig erhobenen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht