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   EuGH, 06.09.2012 - C-490/10   

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https://dejure.org/2012,25179
EuGH, 06.09.2012 - C-490/10 (https://dejure.org/2012,25179)
EuGH, Entscheidung vom 06.09.2012 - C-490/10 (https://dejure.org/2012,25179)
EuGH, Entscheidung vom 06. September 2012 - C-490/10 (https://dejure.org/2012,25179)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU, Euratom) Nr. 617/2010 - Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der Europäischen Union an die Kommission - Wahl der Rechtsgrundlage - Art. 337 AEUV und Art. 187 EA - Art. 194 AEUV

  • Europäischer Gerichtshof

    Parlament / Rat

    Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU, Euratom) Nr. 617/2010 - Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der Europäischen Union an die Kommission - Wahl der Rechtsgrundlage - Art. 337 AEUV und Art. 187 EA - Art. 194 AEUV

  • EU-Kommission

    Parlament / Rat

    Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU, Euratom) Nr. 617/2010 - Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der Europäischen Union an die Kommission - Wahl der Rechtsgrundlage - Art. 337 AEUV und Art. 187 EA - Art. 194 AEUV“

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgrundlage für den Erlass von Verordnungen und Richtlinien auf dem Gebiet der Energiepolitik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsgrundlage zur Erhebung von Informationen zu Investitionsvorhaben im Rahmen der Energieinfrastruktur; Nichtigkeitsklage des Europäischen Parlaments gegen Verordnung des Rates

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU, Euratom) Nr. 617/2010 des Rates vom 24. Juni 2010 über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der Europäischen Union an die Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 736/96 (ABl. L 180, S. 7) - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 06.11.2008 - C-155/07

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2006/1016/EG - Garantieleistung

    Auszug aus EuGH, 06.09.2012 - C-490/10
    Nach dem Urteil vom 6. November 2008, Parlament/Rat (C-155/07, Slg. 2008, I-8103, Randnr. 79), wäre dann das ordentliche Gesetzgebungsverfahren anwendbar, da Art. 194 Abs. 2 eine stärkere Beteiligung des Parlaments vorsehe.

    Im Übrigen ist der betreffende Rechtsakt, wenn der Vertrag eine spezifischere Bestimmung enthält, die als Rechtsgrundlage für ihn dienen kann, auf diese Bestimmung zu stützen (Urteil Parlament/Rat, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ergibt die Prüfung einer Maßnahme, dass sie zwei Zielsetzungen hat oder zwei Komponenten umfasst, und lässt sich eine dieser Zielsetzungen oder Komponenten als die hauptsächliche ausmachen, während die andere nur nebensächliche Bedeutung hat, so ist die Maßnahme auf nur eine Rechtsgrundlage zu stützen, und zwar auf diejenige, die die hauptsächliche oder vorherrschende Zielsetzung oder Komponente erfordert (Urteil Parlament/Rat, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zu einer Maßnahme, die mehrere Zielsetzungen zugleich hat oder mehrere Komponenten umfasst, die untrennbar miteinander verbunden sind, ohne dass die eine gegenüber der anderen von untergeordneter Bedeutung ist, hat der Gerichtshof entschieden, dass sie, wenn somit verschiedene Vertragsbestimmungen anwendbar sind, ausnahmsweise auf diese verschiedenen Rechtsgrundlagen gestützt werden muss (Urteil Parlament/Rat, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, ist der Rückgriff auf eine doppelte Rechtsgrundlage jedoch ausgeschlossen, wenn sich die für die beiden Rechtsgrundlagen jeweils vorgesehenen Verfahren nicht miteinander vereinbaren lassen (Urteil Parlament/Rat, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 09.11.1995 - C-426/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus EuGH, 06.09.2012 - C-490/10
    Unter Bezug auf die Urteile vom 6. Juli 1982, Frankreich u. a./Kommission (188/80 bis 190/80, Slg. 1982, 2545), und vom 9. November 1995, Deutschland/Rat (C-426/93, Slg. 1995, I-3723), macht es aber geltend, dass, falls die Erhebung von Informationen speziell den Zielen einer bestimmten Politik der Union diene, die zielspezifische Rechtsgrundlage Vorrang vor einer solchen allgemeinen Rechtsgrundlage habe.

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, überträgt diese Bestimmung der Kommission eine allgemeine Zuständigkeit für die Einholung jeder zur Erfüllung der ihr vom AEU-Vertrag übertragenen Aufgaben erforderlichen Auskunft, so dass der Rat nicht verpflichtet ist, die Rechtsakte, die sich auf diese Tätigkeit der Erhebung von Informationen beziehen, auf andere Bestimmungen dieses Vertrags zu stützen, die der Kommission besondere Aufgaben übertragen (vgl. in diesem Sinne Urteil Deutschland/Rat, Randnrn.

  • EuGH, 11.06.1991 - C-300/89

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 06.09.2012 - C-490/10
    Selbst wenn im vorliegenden Fall Art. 337 AEUV ebenso wie Art. 194 Abs. 2 AEUV als Rechtsgrundlage in Betracht käme, wäre nach der Rechtsprechung der letztgenannten Bestimmung der Vorzug zu geben, da das Parlament dabei enger in das Verfahren des Erlasses des betreffenden Rechtsakts einbezogen sei; das Parlament beruft sich insoweit auf das Urteil vom 11. Juni 1991, Kommission/Rat (C-300/89, Slg. 1991, I-2867, Randnr. 20).

    Ein Unionsrechtsakt fällt demnach nicht bereits deshalb unter Art. 337 AEUV, weil mit ihm ein System der Erhebung von Informationen eingeführt wird (vgl. entsprechend Urteil vom 11. Juni 1991, Kommission/Rat, Randnr. 22).

  • EuGH, 26.01.2006 - C-533/03

    Kommission / Rat - Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 - Richtlinie 2003/93/EG - Wahl

    Auszug aus EuGH, 06.09.2012 - C-490/10
    Die durch die angefochtene Verordnung eingeführte Erhebung von Informationen ist folglich nur durch das Ziel gerechtfertigt, bestimmte der besonderen Aufgaben zu erfüllen, die der Union gemäß Art. 194 Abs. 1 AEUV in der Energiepolitik übertragen sind (vgl. entsprechend Urteil vom 26. Januar 2006, Kommission/Rat, C-533/03, Slg. 2006, I-1025, Randnr. 52).
  • EuGH, 06.07.1982 - 188/80

    Frankreich, Italien und Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 06.09.2012 - C-490/10
    Unter Bezug auf die Urteile vom 6. Juli 1982, Frankreich u. a./Kommission (188/80 bis 190/80, Slg. 1982, 2545), und vom 9. November 1995, Deutschland/Rat (C-426/93, Slg. 1995, I-3723), macht es aber geltend, dass, falls die Erhebung von Informationen speziell den Zielen einer bestimmten Politik der Union diene, die zielspezifische Rechtsgrundlage Vorrang vor einer solchen allgemeinen Rechtsgrundlage habe.
  • EuGH, 21.03.2024 - C-61/22

    Landeshauptstadt Wiesbaden - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU)

    Außerdem ist der betreffende Rechtsakt, wenn die Verträge eine spezifischere Bestimmung enthalten, die als Rechtsgrundlage für ihn dienen kann, auf diese Bestimmung zu stützen (Urteile vom 6. September 2012, Parlament/Rat, C-490/10, EU:C:2012:525, Rn. 44, und vom 8. Dezember 2020, Polen/Parlament und Rat, C-626/18, EU:C:2020:1000, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.05.2016 - C-346/14

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 4 Abs. 3

    194 Abs. 1 AEUV sieht nämlich vor, dass die Energiepolitik der Union im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen der Verwirklichung oder des Funktionierens des Binnenmarkts und unter Berücksichtigung der Notwendigkeit der Erhaltung und Verbesserung der Umwelt folgende Ziele verfolgt: Sicherstellung des Funktionierens des Energiemarkts, Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit in der Union, Förderung der Energieeffizienz und von Energieeinsparungen sowie Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen und Förderung der Interkonnektion der Energienetze (Urteil vom 6. September 2012, Parlament/Rat, C-490/10, EU:C:2012:525, Rn. 65).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-439/19

    Latvijas Republikas Saeima (Points de pénalité)

    51 Vgl. z. B. Urteile vom 30. Mai 2013, Genil 48 und Comercial Hostelera de Grandes Vinos (C-604/11, EU:C:2013:344, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 6. September 2012, Parlament/Rat (C-490/10, EU:C:2012:525, Rn. 68).
  • EuGH, 22.10.2013 - C-137/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2011/853/EU des Rates -

    Ergibt die Prüfung des betreffenden Rechtsakts, dass er zwei Zielsetzungen hat oder zwei Komponenten umfasst, und lässt sich eine von ihnen als die hauptsächliche oder überwiegende ausmachen, während die andere nur nebensächliche Bedeutung hat, so ist der Rechtsakt nur auf eine Rechtsgrundlage zu stützen, und zwar auf die, die die hauptsächliche oder überwiegende Zielsetzung oder Komponente erfordert (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Parlament und Rat, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 6. September 2012, Parlament/Rat, C-490/10, Randnr. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.03.2019 - T-837/16

    Schweden / Kommission - REACH - Beschluss der Kommission über die Zulassung der

    Nach ständiger Rechtsprechung muss der Unionsrichter in Ausübung der ihm durch Art. 264 Abs. 2 AEUV übertragenen Befugnis die Wirkungen einer angefochtenen Handlung aufrechterhalten, wenn der Grundsatz der Rechtssicherheit dies fordert (Urteil vom 22. Oktober 2013, Kommission/Rat, C-137/12, EU:C:2013:675, Rn. 81), wobei dieser unter Berücksichtigung eines anderen Interesses der Union (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Oktober 2013, Kommission/Rat, C-137/12, EU:C:2013:675, Rn. 80, vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 90 und 91, und vom 6. September 2012, Parlament/Rat, C-490/10, EU:C:2012:525, Rn. 91) oder des Interesses eines Mitgliedstaats (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Oktober 2007, Kommission/Parlament und Rat, C-299/05, EU:C:2007:608, Rn. 74) auszulegen ist.
  • EuGH, 25.02.2021 - C-389/19

    Kommission / Schweden

    Um von der ihm durch diesen Artikel eingeräumten Befugnis Gebrauch zu machen, berücksichtigt der Gerichtshof die Wahrung des Grundsatzes der Rechtssicherheit und anderer öffentlicher oder privater Interessen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. September 2012, Parlament/Rat, C-490/10, EU:C:2012:525, Rn. 91, vom 22. Oktober 2013, Kommission/Rat, C-137/12, EU:C:2013:675, Rn. 81, vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 90 und 91, sowie vom 7. September 2016, Deutschland/Parlament und Rat, C-113/14, EU:C:2016:635, Rn. 83).
  • EuGH, 26.11.2014 - C-103/12

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2012/19/EU - Rechtsgrundlage -

    Diese Gründe schließen insbesondere den hinsichtlich der Rechtsgrundlage der angefochtenen Handlung begangenen Fehler mit ein (vgl. in diesem Sinne Urteile Parlament/Rat, C-414/04, EU:C:2006:742, Rn. 59, Parlament und Dänemark/Kommission, C-14/06 und C-295/06, EU:C:2008:176, Rn. 86, sowie Parlament/Rat, C-490/10, EU:C:2012:525, Rn. 91 und 92).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2014 - C-103/12

    Parlament / Rat - Beschluss 2012/19/EU des Rates - Wahl der Rechtsgrundlage -

    93 - Vgl. z. B. Urteile Parlament/Rat, C-490/10, EU:C:2012:525, Rn. 90 und 91, sowie Parlament/Rat, C-414/04, EU:C:2006:742, Rn. 59.
  • EuG, 07.03.2013 - T-370/11

    Der Beschluss der Kommission über die kostenlose Zuteilung von

    Jedoch deutet nichts darauf hin, dass Art. 194 Abs. 2 Unterabs. 2 AEUV ein allgemeines und auf dem Gebiet der Umweltpolitik der Union anwendbares Verbot aufstellt, dieses Recht zu berühren (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 6. September 2012, Parlament/Rat, C-490/10, Randnr. 77).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2017 - C-5/16

    Polen / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss (EU) 2015/1814 -

    14 Vgl. aus der umfangreichen Rechtsprechung Urteile vom 30. Januar 2001, Spanien/Rat (C-36/98, EU:C:2001:64, Rn. 58 und 59), vom 6. September 2012, Parlament/Rat (C-490/10, EU:C:2012:525, Rn. 44 und 45), sowie vom 11. Juni 2014, Kommission/Rat (C-377/12, EU:C:2014:1903, Rn. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-124/13

    Parlament / Rat - Gemeinsame Fischereipolitik - Nichtigkeitsklage - Verordnung

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