Rechtsprechung
EuGH, 06.09.2016 - C-237/14 P |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Lidl Stiftung / EUIPO
Rechtsmittel - Unionsmarke - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Offensichtlich unzulässiges oder offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Lidl Stiftung / EUIPO
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel - Unionsmarke - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Offensichtlich unzulässiges oder offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel
Verfahrensgang
- EuG, 27.02.2014 - T-225/12
- EuGH, 06.09.2016 - C-237/14 P
Wird zitiert von ...
- EuG, 17.05.2023 - T-267/22
Consulta/ EUIPO - Karlinger (ACASA) - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - …
Ferner ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass ein Schreibfehler, der die Parteien nicht daran hindert, die in Rede stehende Begründung der Beschwerdekammer korrekt nachzuvollziehen (…Urteil vom 7. Juni 2018, Sipral World/EUIPO - La Dolfina [DOLFINA], T-882/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:336, Rn. 28) oder diese Begründung und den verfügenden Teil der angefochtenen Entscheidung nach einer Gesamtbetrachtung der Entscheidung zu erfassen (Beschluss vom 6. September 2016, Lidl Stiftung/EUIPO, C-237/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:667, Rn. 56), keinen Mangel dieser Entscheidung darstellen kann, der ihre Aufhebung rechtfertigen würde.