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   EuGH, 06.09.2017 - C-473/15   

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https://dejure.org/2017,34352
EuGH, 06.09.2017 - C-473/15 (https://dejure.org/2017,34352)
EuGH, Entscheidung vom 06.09.2017 - C-473/15 (https://dejure.org/2017,34352)
EuGH, Entscheidung vom 06. September 2017 - C-473/15 (https://dejure.org/2017,34352)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Peter Schotthöfer & Florian Steiner

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Auslieferung eines Angehörigen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union an einen Drittstaat, wo für ihn das Risiko der Todesstrafe besteht - Unionsbürgerschaft - Art. 18 und 21 AEUV - Art. ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GR-Charta Art. 19 Abs. 2
    Auslieferung, Unionsbürger, Todesstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Auslieferung eines Angehörigen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union an einen Drittstaat, wo für ihn das Risiko der Todesstrafe besteht - Unionsbürgerschaft - Art. 18 und 21 AEUV - Art. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Peter Schotthöfer & Florian Steiner

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Auslieferung eines Angehörigen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union an einen Drittstaat, wo für ihn das Risiko der Todesstrafe besteht - Unionsbürgerschaft - Art. 18 und 21 AEUV - Art. ...

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Peter Schotthöfer & Florian Steiner

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • gmx.at (Pressebericht mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.07.2014)

    Schuldig, bis zum Beweis der Unschuld: Chronik zum Fall Eugen Adelsmayr

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.09.2016 - C-182/15

    Petruhhin - Auslieferung von Unionsbürgern an einen Drittstaat

    Auszug aus EuGH, 06.09.2017 - C-473/15
    Was die Anwendbarkeit der Charta auf eine Rechtssache wie die des Ausgangsverfahrens betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass die Entscheidung eines Mitgliedstaats, einen Unionsbürger in einer Situation auszuliefern, in der dieser von seinem Recht auf Freizügigkeit in der Union Gebrauch gemacht hat, indem er sich vom Mitgliedstaat seiner Staatsangehörigkeit in einen anderen Mitgliedstaat begeben hat, in den Anwendungsbereich der Art. 18 und 21 AEUV und somit des Unionsrechts im Sinne von Art. 51 Abs. 1 der Charta fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. September 2016, Petruhhin, C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 31 und 52).

    Der Gerichtshof hat daraus abgeleitet, dass die Bestimmungen der Charta und insbesondere ihres Art. 19 auf eine solche Entscheidung Anwendung finden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. September 2016, Petruhhin, C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 53).

    Der Gerichtshof hat festgestellt, dass ein Mitgliedstaat, der mit einem Antrag eines Drittstaats auf Auslieferung eines Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats befasst ist, prüfen muss, dass die Auslieferung die in Art. 19 der Charta verbürgten Rechte nicht beeinträchtigen wird (Urteil vom 6. September 2016, Petruhhin, C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 60).

    Sofern die zuständige Behörde des ersuchten Mitgliedstaats über Anhaltspunkte dafür verfügt, dass eine echte Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von Personen im ersuchenden Drittstaat besteht, ist sie bei der Entscheidung über die Auslieferung einer Person in den Drittstaat verpflichtet, das Vorliegen dieser Gefahr zu würdigen, indem sie sich auf objektive, zuverlässige, genaue und gebührend aktualisierte Angaben stützt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. September 2016, Petruhhin, C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 58 und 59).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-897/19

    Ruska Federacija

    11 Beschluss vom 6. September 2017, Peter Schotthöfer & Florian Steiner (C-473/15, EU:C:2017:633, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    40 C-473/15, EU:C:2017:633.

    139 Beschluss vom 6. September 2017 Peter Schotthöfer & Florian Steiner (C-473/15, EU:C:2017:633).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-505/19

    Generalanwalt Bobek: Das im Schengen-Raum geltende Verbot der Doppelbestrafung

    7 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 1991, Antonissen (C-292/89, EU:C:1991:80, Rn. 8 bis 14), und Beschluss vom 6. September 2017, Peter Schotthöfer & Florian Steiner (C-473/15, EU:C:2017:633, Rn. 19 bis 21).

    27 Vgl. Beschluss vom 6. September 2017, Peter Schotthöfer & Florian Steiner (C-473/15, EU:C:2017:633).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2018 - C-216/18

    Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev ist die Vollstreckung eines Europäischen

    73 Vgl. auch Urteil vom 6. September 2016, Petruhhin (C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 58), und Beschluss vom 6. September 2017, Peter Schotthöfer & Florian Steiner (C-473/15, EU:C:2017:633, Rn. 24 bis 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2017 - C-191/16

    Pisciotti - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 18 und 21

    Vgl. auch Beschluss vom 6. September 2017, Peter Schotthöfer & Florian Steiner (C-473/15, EU:C:2017:633, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-237/21

    Generalstaatsanwaltschaft München (Demande d'extradition vers la

    6 C-473/15, EU:C:2017:633.
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