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EuGH, 06.09.2018 - C-67/18 P |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Bilde / Parlament
(fremdsprachig)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Bilde / Parlament
Rechtsmittel - Zulässigkeit - Europäisches Parlament - Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments - Zulage für parlamentarische Assistenz - Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Bilde / Parlament
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- EuG, 29.11.2017 - T-633/16
- EuGH, 06.09.2018 - C-67/18 P
Wird zitiert von ...
- EuG, 15.10.2020 - T-389/19
Coppo Gavazzi/ Parlament
Die Verwaltung des Parlaments kann vielmehr ohne Verstoß gegen Art. 25 Abs. 3 der Geschäftsordnung mit einer solchen Zuständigkeit betraut werden, sobald deren Grenzen und Ausübungsmodalitäten vom Präsidium dieses Organs festgelegt worden sind (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 6. September 2018, Bilde/Parlament, C-67/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:692, Rn. 36 und 37).