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   EuGH, 06.10.1981 - 246/80   

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https://dejure.org/1981,112
EuGH, 06.10.1981 - 246/80 (https://dejure.org/1981,112)
EuGH, Entscheidung vom 06.10.1981 - 246/80 (https://dejure.org/1981,112)
EuGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1981 - 246/80 (https://dejure.org/1981,112)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Broekmeulen / Huisarts Registratie Commissie

    1 . VORABENTSCHEIDUNGSFRAGEN - ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES - EINZELSTAATLICHES GERICHT IM SINNE DES ARTIKELS 177 EWG-VERTRAG - BEGRIFF - VON EINER BERUFSORGANISATION EINGERICHTETER STREITSACHENAUSSCHUSS

  • EU-Kommission

    Broekmeulen / Huisarts Registratie Commissie

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Gemeinschaftsrichtlinien; Ausübung des Arztberufes in der Gemeinschaft; Zulassung von praktischen Ärzten

  • Judicialis

    EWGV Art. 177

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entscheidung des Gerichtshofes im Interesse der praktischen Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechtes; Zulassung eines praktischen Arztes in anderem Mitgliedsstaat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EWGV Art. 177

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 502
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 07.02.1979 - 115/78

    Knoors / Staatssecretaris van Economische Zaken

    Auszug aus EuGH, 06.10.1981 - 246/80
    Nach dem Erlaß Nr. 1-1977 sei die Eintragung möglich für die "Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die ein aufgrund der Richtlinien (EWG) 75/362 und 75/363 anerkanntes Arztdiplom der übrigen Mitgliedstaaten besitzen"; nach dem Urteil vom 7. Februar 1979 (Rechtssache 115/78, Knoors/Staatssekretär für Wirtschaft, Slg. 1979, 399) könnten durch eine solche Regelung jedoch die eigenen Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaats nicht ausgeschlossen werden.

    Die niederländische Regierung verweist auf die Urteile des Gerichtshofes vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78 (Knoors/Staatssekretär für Wirtschaft, Slg. 1979, 399) und in der Rechtssache 136/78 (Auer, Slg. 1979, 437).

    Vor dem Hintergrund der Rechtssache 115/78, Knoors, sei der persönliche Anwendungsbereich dieser Richtlinie weit zu fassen, so daß es den Staatsangehörigen aller Mitgliedstaaten, sobald sie sich objektiv in einer der in der Richtlinie aufgeführten Situation befänden, möglich sein müsse, die Vergünstigung der Liberalisierungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen, ohne daß sie aufgrund ihres Aufenthaltsorts oder ihrer Staatsangehörigkeit unterschiedlich behandelt werden dürften.

  • EuGH, 30.06.1966 - 61/65

    Vaassen-Goebbels / Beambtenfonds voor het Mijnbedrijf

    Auszug aus EuGH, 06.10.1981 - 246/80
    Außerdem bezieht sie sich auf das Urteil vom 30. Juni 1966 (Rechtssache 61/65, Vaassen-Goebbels, Slg. 1966, 583).
  • EuGH, 07.02.1979 - 136/78

    Ministère public / Auer

    Auszug aus EuGH, 06.10.1981 - 246/80
    Die niederländische Regierung verweist auf die Urteile des Gerichtshofes vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78 (Knoors/Staatssekretär für Wirtschaft, Slg. 1979, 399) und in der Rechtssache 136/78 (Auer, Slg. 1979, 437).
  • EuG, 27.09.2006 - T-168/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG TEILWEISE FÜR NICHTIG, MIT DER GLAXO

    204 Drittens und letztens gewährt Artikel 43 EG den Staatsangehörigen aller Mitgliedstaaten, denen Artikel 48 EG die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften gleichstellt, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft haben, die Grundfreiheit (Urteile des Gerichtshofes vom 6. Oktober 1981 in der Rechtssache 246/80, Broekmeulen, Slg. 1981, 2311, Randnr. 20, und vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnrn.
  • EuGH, 28.01.1992 - C-332/90

    Steen / Deutsche Bundespost

    Aus den Urteilen vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78 (Knoors, Slg. 1979, 399), vom 6. Oktober 1981 in der Rechtssache 246/80 (Broekmeulen, Slg. 1981, 2311) und vom 22. September 1983 in der Rechtssache 271/82 (Auer, Slg. 1983, 2727) ergebe sich jedoch, daß Situationen denkbar seien, in denen auch eine sogenannte Inländerdiskriminierung aufgrund von Artikel 48 EWG-Vertrag verboten sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2015 - C-203/14

    Consorci Sanitari del Maresme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit des

    6 - Vgl. insbesondere Urteile Vaassen-Göbbels (61/65, EU:C:1966:39), Broekmeulen (246/80, EU:C:1981:218, Rn. 11 und 17), Dorsch Consult (C-54/96, EU:C:1997:413, Rn. 38), Jokela und Pitkäranta (C-9/97 und C-118/97, EU:C:1998:497, Rn. 24) sowie Abrahamsson und Anderson (C-407/98, EU:C:2000:367, Rn. 38).

    14 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Broekmeulen (246/80, EU:C:1981:218, Rn. 15 und 17) und Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark (109/88, EU:C:1989:383, Rn. 7 und 9) sowie Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache De Coster (C-17/00, EU:C:2001:366, Nr. 82).

    Im Urteil Broekmeulen (246/80, EU:C:1981:218) hat der Gerichtshof außerdem die von einer unabhängigen Berufsorganisation vorgelegte Frage zugelassen, obwohl der Kläger die Möglichkeit hatte, alternativ die ordentlichen Gerichte anzurufen.

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