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   EuGH, 06.10.2009 - C-438/07   

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https://dejure.org/2009,7974
EuGH, 06.10.2009 - C-438/07 (https://dejure.org/2009,7974)
EuGH, Entscheidung vom 06.10.2009 - C-438/07 (https://dejure.org/2009,7974)
EuGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2009 - C-438/07 (https://dejure.org/2009,7974)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 91/271/EWG - Behandlung von kommunalem Abwasser - Keine Anordnung einer weiter gehenden Stickstoffbehandlung in allen kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen von Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnerwerten

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Schweden

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 91/271/EWG - Behandlung von kommunalem Abwasser - Keine Anordnung einer weiter gehenden Stickstoffbehandlung in allen kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen von Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnerwerten

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Schweden

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 91/271/EWG - Behandlung von kommunalem Abwasser - Keine Anordnung einer weiter gehenden Stickstoffbehandlung in allen kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen von Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnerwerten

  • EU-Kommission

    Kommission / Schweden

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 91/271/EWG - Behandlung von kommunalem Abwasser - Keine Anordnung einer weiter gehenden Stickstoffbehandlung in allen kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen von Gemeinden mit mehr als 10 000 ...

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats bei Behandlung von kommunalem Abwasser von Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerwerten bezüglich der Stickstoffbelastung von in die Ostsee eingeleitetem Wasser; Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Schweden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats bei Behandlung von kommunalem Abwasser von Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerwerten bezüglich der Stickstoffbelastung von in die Ostsee eingeleitetem Wasser; Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Schweden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Schweden

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 91/271/EWG - Behandlung von kommunalem Abwasser - Keine Anordnung einer weiter gehenden Stickstoffbehandlung in allen kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen von Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnerwerten

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 19. September 2007 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Königreich Schweden

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 5 Abs. 2, 3 und 5 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135, S. 40) in der durch die Richtlinie 98/15/EG der Kommission vom 27. Februar 1998 ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 23.09.2004 - C-280/02

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 06.10.2009 - C-438/07
    Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass diese Anforderungen vorbehaltlich des Anhangs II Abschnitt A Buchst. a Abs. 2 der Richtlinie 91/271 gelten (Urteil vom 23. September 2004, Kommission/Frankreich, C-280/02, Slg. 2004, I-8573, Randnrn.

    Unter diesen Umständen hat die Kommission nicht dargetan, dass der Stickstofftransfer aus den schwedischen Behandlungsanlagen, in denen die kommunalen Abwässer der Gemeinden mit mehr als 10 000 EW behandelt werden, deren Einleitungen in den Bottnischen Meerbusen in Richtung Ostsee im eigentlichen Sinn fließen, als signifikant im Sinne der Rechtsprechung eingestuft werden kann, der zufolge der Stickstofffluss, der durch kommunale Abwässer ausgelöst wird, die in eutrophierte Gewässer abfließen, als signifikant erachtet werden kann, wenn er ungefähr 10 % des gesamten Stickstoffflusses ausmacht (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 77).

  • EuGH, 26.04.2007 - C-195/04

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentlicher

    Auszug aus EuGH, 06.10.2009 - C-438/07
    Unter diesen Umständen verfügt der Gerichtshof nicht über ausreichende Anhaltspunkte, um die Tragweite des dem Königreich Schweden vorgeworfenen Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht genau erfassen und damit überprüfen zu können, ob die von der Kommission behauptete Vertragsverletzung vorliegt (vgl. Urteil vom 26. April 2007, Kommission/Finnland, C-195/04, Slg. 2007, I-3351, Randnr. 32).
  • EuGH, 26.04.2007 - C-135/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 06.10.2009 - C-438/07
    Sie muss dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er das Vorliegen der Vertragsverletzung prüfen kann, und kann sich dabei nicht auf irgendeine Vermutung stützen (vgl. u. a. Urteile vom 25. Mai 1982, Kommission/Niederlande, 96/81, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6, und vom 26. April 2007, Kommission/Italien, C-135/05, Slg. 2007, I-3475, Randnr. 26).
  • EuGH, 15.01.2002 - C-439/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 06.10.2009 - C-438/07
    Was zweitens die in den Anhängen 2 und 3 in geänderter Fassung genannten Behandlungsanlagen betrifft, ist daran zu erinnern, dass es im Rahmen einer Vertragsverletzungsklage Sache des Gerichtshofs ist, festzustellen, ob die beanstandete Vertragsverletzung vorliegt oder nicht, selbst wenn der betreffende Mitgliedstaat diese nicht bestreitet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Januar 2002, Kommission/Italien, C-439/99, Slg. 2002, I-305, Randnr. 20, und vom 23. Februar 2006, Kommission/Deutschland, C-43/05, Randnr. 11).
  • EuGH, 09.11.1999 - C-365/97

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 06.10.2009 - C-438/07
    Ist der Vortrag der Kommission hinreichend, um den Sachverhalt zu belegen, der sich im Hoheitsgebiet des beklagten Mitgliedstaats zugetragen hat, so obliegt es diesem Mitgliedstaat, substantiiert und detailliert diesen Vortrag und die sich daraus ergebenden Folgen zu bestreiten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. September 1988, Kommission/Griechenland, 272/86, Slg. 1988, 4875, Randnr. 21, und vom 9. November 1999, Kommission/Italien, C-365/97, Slg. 1999, I-7773, Randnrn.
  • EuGH, 25.05.1982 - 96/81

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 06.10.2009 - C-438/07
    Sie muss dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er das Vorliegen der Vertragsverletzung prüfen kann, und kann sich dabei nicht auf irgendeine Vermutung stützen (vgl. u. a. Urteile vom 25. Mai 1982, Kommission/Niederlande, 96/81, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6, und vom 26. April 2007, Kommission/Italien, C-135/05, Slg. 2007, I-3475, Randnr. 26).
  • EuGH, 22.09.1988 - 272/86

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 06.10.2009 - C-438/07
    Ist der Vortrag der Kommission hinreichend, um den Sachverhalt zu belegen, der sich im Hoheitsgebiet des beklagten Mitgliedstaats zugetragen hat, so obliegt es diesem Mitgliedstaat, substantiiert und detailliert diesen Vortrag und die sich daraus ergebenden Folgen zu bestreiten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. September 1988, Kommission/Griechenland, 272/86, Slg. 1988, 4875, Randnr. 21, und vom 9. November 1999, Kommission/Italien, C-365/97, Slg. 1999, I-7773, Randnrn.
  • EuGH, 25.04.2002 - C-396/00

    DER GERICHTSHOF STELLT FEST, DASS ITALIEN DADURCH GEGEN SEINE VERPFLICHTUNGEN AUS

    Auszug aus EuGH, 06.10.2009 - C-438/07
    Der Gerichtshof hat insoweit bereits entschieden, dass eine Einleitung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 91/271 unabhängig davon vorliegt, ob die Abwässer unmittelbar oder mittelbar in ein empfindliches Gebiet fließen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. April 2002, Kommission/Italien, C-396/00, Slg. 2002, I-3949, Randnrn.
  • EuGH, 23.02.2006 - C-43/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 06.10.2009 - C-438/07
    Was zweitens die in den Anhängen 2 und 3 in geänderter Fassung genannten Behandlungsanlagen betrifft, ist daran zu erinnern, dass es im Rahmen einer Vertragsverletzungsklage Sache des Gerichtshofs ist, festzustellen, ob die beanstandete Vertragsverletzung vorliegt oder nicht, selbst wenn der betreffende Mitgliedstaat diese nicht bestreitet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Januar 2002, Kommission/Italien, C-439/99, Slg. 2002, I-305, Randnr. 20, und vom 23. Februar 2006, Kommission/Deutschland, C-43/05, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-335/07

    Kommission / Finnland - Umweltbelastungen - Richtlinie 91/271/EWG - Behandlung

    Nachdem die beiden Mitgliedstaaten dieser Stellungnahme nicht Folge leisteten, reichte die Kommission am 16. Juli 2007 eine Klage gegen Finnland ein (Rechtssache C-335/07) und am 18. September 2007 eine Klage gegen Schweden (Rechtssache C-438/07).

    In der Rechtssache C-438/07 beantragt die Kommission,.

    In der Rechtssache C-438/07:.

    11 - Hamil u. a. (WRc), Evaluation of Sweden's implementation of Directive 91/271/EEC on Urban Waste Water Treatment, September 2003, Anlage 2 zur Erwiderung in der Rechtssache C-438/07, S. 32.

    40 f. der Erwiderung in der Rechtssache C-438/07.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2010 - C-271/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

    45 - Urteile vom 29. Oktober 2009, Kommission/Finnland (C-246/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 52), vom 6. Oktober 2009, Kommission/Schweden (C-438/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 49), und vom 6. Dezember 2007, Kommission/Deutschland (C-401/06, Slg. 2007, I-10609, Randnr. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

    38 - Vgl. Urteile vom 29. Oktober 2009, Kommission/Finnland (C-246/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 52), vom 6. Oktober 2009, Kommission/Schweden (C-438/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 49), und vom 13. November 2007, Kommission/Irland (C-507/03, Slg. 2007, I-9777, Randnr. 33).
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