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   EuGH, 06.10.2011 - C-443/10   

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https://dejure.org/2011,3720
EuGH, 06.10.2011 - C-443/10 (https://dejure.org/2011,3720)
EuGH, Entscheidung vom 06.10.2011 - C-443/10 (https://dejure.org/2011,3720)
EuGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - C-443/10 (https://dejure.org/2011,3720)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Einfuhr eines bereits in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Fahrzeugs durch eine in einem Mitgliedstaat ansässige Person - Umweltbonus - Voraussetzungen - Zulassungsbescheinigung, die ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Bonnarde

    Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Einfuhr eines bereits in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Fahrzeugs durch eine in einem Mitgliedstaat ansässige Person - Umweltbonus - Voraussetzungen - Zulassungsbescheinigung, die ...

  • EU-Kommission PDF

    Bonnarde

    Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Einfuhr eines bereits in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Fahrzeugs durch eine in einem Mitgliedstaat ansässige Person - Umweltbonus - Voraussetzungen - Zulassungsbescheinigung, die ...

  • EU-Kommission

    Bonnarde

    Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Einfuhr eines bereits in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Fahrzeugs durch eine in einem Mitgliedstaat ansässige Person - Umweltbonus - Voraussetzungen - Zulassungsbescheinigung, die ...

  • Wolters Kluwer

    Zulassungsdokumente bei Einfuhr zugelassener Fahrzeuge; Ausweisung von Vorführfahrzeuge zur Gewährung eines Umweltbonus; Vorabentscheidungsersuchen des französischen Tribunal administratif de Limoges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassungsdokumente bei Einfuhr zugelassener Fahrzeuge; Ausweisung von Vorführfahrzeuge zur Gewährung eines Umweltbonus; Vorabentscheidungsersuchen des französischen Tribunal administratif de Limoges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal administratif de Limoges (Frankreich), eingereicht am 14. September 2010 - Philippe Bonnarde/Agence de Services et de Paiement

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Tribunal administratif de Limoges - Auslegung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29. April 1999 über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge (ABl. L 138, S. 57), geändert durch die Richtlinie 2003/127/EG der Europäischen Kommission vom 23. ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 24.04.2008 - C-286/07

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 06.10.2011 - C-443/10
    Nach ständiger Rechtsprechung erfasst das in Art. 34 AEUV aufgestellte Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen jede Maßnahme der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (vgl. u. a. Urteile vom 16. November 2000, Kommission/Belgien, C-217/99, Slg. 2000, I-10251, Randnr. 16; vom 26. Oktober 2006, Kommission/Griechenland, C-65/05, Slg. 2006, I-10341, Randnr. 27; vom 15. März 2007, Kommission/Finnland, C-54/05, Slg. 2007, I-2473, Randnr. 30, und vom 24. April 2008, Kommission/Luxemburg, C-286/07, Slg. 2008, I-63, Randnr. 27).

    So stellt bereits die Tatsache allein, dass er davon abgehalten wird, die fraglichen Erzeugnisse in dem betreffenden Mitgliedstaat in den Verkehr zu bringen oder zu vertreiben, für den Importeur eine Behinderung des freien Warenverkehrs dar (Urteil Kommission/Luxemburg, Randnr. 27).

    Auch wenn die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Regelung hinsichtlich sämtlicher Vorführwagen, und zwar unabhängig von ihrer Herkunft, die Vorlage einer Zulassungsbescheinigung mit dem Vermerk "Vorführwagen" für die Gewährung eines Umweltbonus vorschreibt, wirkt sich dieses Erfordernis auf die Fahrzeuge im vorliegenden Fall unterschiedlich aus, je nachdem, ob der Mitgliedstaat, aus dem sie stammen, einen solchen Vermerk in den Zulassungsbescheinigungen vorsieht oder nicht (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Luxemburg, Randnr. 28).

    Nach ständiger Rechtsprechung können die Ziele des Umweltschutzes und der Betrugsbekämpfung nationale Maßnahmen rechtfertigen, die geeignet sind, den innergemeinschaftlichen Handel zu behindern, sofern diese Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen (vgl. u. a. Urteile vom 10. April 2008, Kommission/Portugal, C-265/06, Slg. 2008, I-2245, Randnr. 38; Kommission/Luxemburg, Randnr. 38, sowie vom 4. Juni 2009, Mickelsson und Roos, C-142/05, Slg. I-4273, Randnr. 32).

  • EuGH, 05.06.2008 - C-170/07

    Kommission / Polen

    Auszug aus EuGH, 06.10.2011 - C-443/10
    Wenn die aus den Mitgliedstaaten eingeführten Vorführwagen, obwohl sie die in der nationalen französischen Regelung festgelegten Voraussetzungen für die Gewährung des Umweltbonus, d. h. die Voraussetzungen hinsichtlich des Alters und des Zustands des Fahrzeugs sowie seiner CO 2 -Emissionswerte, erfüllen, diesen Bonus dennoch nicht erlangen können, weil dieser spezifische Vermerk in ihrer Zulassungsbescheinigung fehlt, ist davon auszugehen, dass dieser Vermerk eine Voraussetzung für die Gewährung des Umweltbonus darstellt, die geeignet ist, bestimmte in Frankreich ansässige Betroffene davon abzuhalten, in diesen Mitgliedstaat Vorführwagen einzuführen, die zuvor in anderen Mitgliedstaaten zugelassen wurden (vgl. entsprechend Urteile vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande, C-297/05, Slg. 2007, I-7467, Randnr. 73, und vom 5. Juni 2008, Kommission/Polen, C-170/07, Slg. 2008, I-87, Randnr. 44).

    In beiden Fällen muss die nationale Bestimmung geeignet sein, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was dazu erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile Kommission/Niederlande, Randnr. 75, Kommission/Polen, Randnr. 46, und vom 9. Dezember 2010, Humanplasma, C-421/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 34).

  • EuGH, 20.09.2007 - C-297/05

    Kommission / Niederlande - Identifizierung und obligatorische technische

    Auszug aus EuGH, 06.10.2011 - C-443/10
    Wenn die aus den Mitgliedstaaten eingeführten Vorführwagen, obwohl sie die in der nationalen französischen Regelung festgelegten Voraussetzungen für die Gewährung des Umweltbonus, d. h. die Voraussetzungen hinsichtlich des Alters und des Zustands des Fahrzeugs sowie seiner CO 2 -Emissionswerte, erfüllen, diesen Bonus dennoch nicht erlangen können, weil dieser spezifische Vermerk in ihrer Zulassungsbescheinigung fehlt, ist davon auszugehen, dass dieser Vermerk eine Voraussetzung für die Gewährung des Umweltbonus darstellt, die geeignet ist, bestimmte in Frankreich ansässige Betroffene davon abzuhalten, in diesen Mitgliedstaat Vorführwagen einzuführen, die zuvor in anderen Mitgliedstaaten zugelassen wurden (vgl. entsprechend Urteile vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande, C-297/05, Slg. 2007, I-7467, Randnr. 73, und vom 5. Juni 2008, Kommission/Polen, C-170/07, Slg. 2008, I-87, Randnr. 44).

    In beiden Fällen muss die nationale Bestimmung geeignet sein, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was dazu erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile Kommission/Niederlande, Randnr. 75, Kommission/Polen, Randnr. 46, und vom 9. Dezember 2010, Humanplasma, C-421/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 34).

  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Auszug aus EuGH, 06.10.2011 - C-443/10
    Nach ständiger Rechtsprechung ist nämlich jede nationale Regelung in einem Bereich, der auf Unionsebene abschließend harmonisiert wurde, anhand der fraglichen Harmonisierungsmaßnahme und nicht anhand des Primärrechts zu beurteilen (Urteile vom 11. Dezember 2003, Deutscher Apothekerverband, C-322/01, Slg. 2003, I-14887, Randnr. 64, sowie vom 16. Dezember 2008, Gysbrechts und Santurel Inter, C-205/07, Slg. 2008, I-9947, Randnr. 33).

    Außerdem sind als "Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen" im Sinne des Art. 34 AEUV diejenigen Maßnahmen eines Mitgliedstaats anzusehen, mit denen bezweckt oder bewirkt wird, Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten weniger günstig zu behandeln, sowie Hemmnisse für den freien Warenverkehr, die sich in Ermangelung einer Harmonisierung der Rechtsvorschriften daraus ergeben, dass Waren aus anderen Mitgliedstaaten, die dort rechtmäßig hergestellt und/oder in den Verkehr gebracht worden sind, bestimmten Vorschriften entsprechen müssen, selbst dann, wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle Erzeugnisse gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil Deutscher Apothekerverband, Randnr. 67).

  • EuGH, 09.12.2010 - C-421/09

    Humanplasma - Art. 28 EG und 30 EG - Nationale Regelung, die die Einfuhr von

    Auszug aus EuGH, 06.10.2011 - C-443/10
    In beiden Fällen muss die nationale Bestimmung geeignet sein, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was dazu erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile Kommission/Niederlande, Randnr. 75, Kommission/Polen, Randnr. 46, und vom 9. Dezember 2010, Humanplasma, C-421/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 34).
  • EuGH, 10.04.2008 - C-265/06

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Auszug aus EuGH, 06.10.2011 - C-443/10
    Nach ständiger Rechtsprechung können die Ziele des Umweltschutzes und der Betrugsbekämpfung nationale Maßnahmen rechtfertigen, die geeignet sind, den innergemeinschaftlichen Handel zu behindern, sofern diese Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen (vgl. u. a. Urteile vom 10. April 2008, Kommission/Portugal, C-265/06, Slg. 2008, I-2245, Randnr. 38; Kommission/Luxemburg, Randnr. 38, sowie vom 4. Juni 2009, Mickelsson und Roos, C-142/05, Slg. I-4273, Randnr. 32).
  • EuGH, 10.02.2009 - C-110/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG -

    Auszug aus EuGH, 06.10.2011 - C-443/10
    Auch wenn nämlich die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Regelung nicht bezweckt, Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten weniger günstig zu behandeln, was vom vorlegenden Gericht zu prüfen ist, kann der Umstand, dass der Vermerk "Vorführwagen" in der Zulassungsbescheinigung der Vorführwagen stehen muss, damit ein Anspruch auf den Umweltbonus besteht, das Verhalten der Käufer beeinflussen und folglich Auswirkungen auf den Zugang dieser Fahrzeuge zum Markt dieses Mitgliedstaats haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien, C-110/05, Slg. 2009, I-519, Randnr. 56).
  • EuGH, 15.03.2007 - C-54/05

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG und

    Auszug aus EuGH, 06.10.2011 - C-443/10
    Nach ständiger Rechtsprechung erfasst das in Art. 34 AEUV aufgestellte Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen jede Maßnahme der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (vgl. u. a. Urteile vom 16. November 2000, Kommission/Belgien, C-217/99, Slg. 2000, I-10251, Randnr. 16; vom 26. Oktober 2006, Kommission/Griechenland, C-65/05, Slg. 2006, I-10341, Randnr. 27; vom 15. März 2007, Kommission/Finnland, C-54/05, Slg. 2007, I-2473, Randnr. 30, und vom 24. April 2008, Kommission/Luxemburg, C-286/07, Slg. 2008, I-63, Randnr. 27).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-142/05

    Mickelsson und Roos - Richtlinie 94/25/EG - Rechtsangleichung - Sportboote -

    Auszug aus EuGH, 06.10.2011 - C-443/10
    Nach ständiger Rechtsprechung können die Ziele des Umweltschutzes und der Betrugsbekämpfung nationale Maßnahmen rechtfertigen, die geeignet sind, den innergemeinschaftlichen Handel zu behindern, sofern diese Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen (vgl. u. a. Urteile vom 10. April 2008, Kommission/Portugal, C-265/06, Slg. 2008, I-2245, Randnr. 38; Kommission/Luxemburg, Randnr. 38, sowie vom 4. Juni 2009, Mickelsson und Roos, C-142/05, Slg. I-4273, Randnr. 32).
  • EuGH, 26.10.2006 - C-65/05

    Generelles Verbot von elektronischen Spielen eines EU-Mitglieds-Staates

    Auszug aus EuGH, 06.10.2011 - C-443/10
    Nach ständiger Rechtsprechung erfasst das in Art. 34 AEUV aufgestellte Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen jede Maßnahme der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (vgl. u. a. Urteile vom 16. November 2000, Kommission/Belgien, C-217/99, Slg. 2000, I-10251, Randnr. 16; vom 26. Oktober 2006, Kommission/Griechenland, C-65/05, Slg. 2006, I-10341, Randnr. 27; vom 15. März 2007, Kommission/Finnland, C-54/05, Slg. 2007, I-2473, Randnr. 30, und vom 24. April 2008, Kommission/Luxemburg, C-286/07, Slg. 2008, I-63, Randnr. 27).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-217/99

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 16.12.2008 - C-205/07

    Gysbrechts und Santurel Inter - Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG -

  • EuGH, 04.10.2018 - C-242/17

    Die Pflicht zur Vorlage von Nachhaltigkeitszertifikaten, die Italien

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs können die Ziele des Umweltschutzes und der Betrugsbekämpfung aber nationale Maßnahmen rechtfertigen, die geeignet sind, den Handel innerhalb der Union zu behindern, sofern diese Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen (Urteil vom 6. Oktober 2011, Bonnarde, C-443/10, EU:C:2011:641, Rn. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2014 - C-573/12

    Alands Vindkraft - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung wie

    36 - Urteil vom 6. Oktober 2011, Bonnarde (C-443/10, Slg. 2011, I-9327), das eine französische Regelung betrifft, wonach die Gewährung eines Umweltbonus davon abhängig gemacht wird, dass die Erstzulassungsbescheinigung eines eingeführten Vorführwagens mit dem Vermerk "Vorführwagen" versehen ist.
  • EuGH, 06.09.2012 - C-150/11

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach gefestigter Rechtsprechung das in Art. 34 AEUV aufgestellte Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen jede Maßnahme der Mitgliedstaaten erfasst, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (vgl. u. a. Urteile vom 16. November 2000, Kommission/Belgien, Randnr. 16, vom 26. Oktober 2006, Kommission/Griechenland, C-65/05, Slg. 2006, I-10341, Randnr. 27, vom 15. März 2007, Kommission/Finnland, C-54/05, Slg. 2007, I-2473, Randnr. 30, vom 24. April 2008, Kommission/Luxemburg, C-286/07, Randnr. 27, und vom 6. Oktober 2011, Bonnarde, C-443/10, Slg. 2011, I-9327, Randnr. 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-624/22

    BP France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie (EU) 2018/2001 - Förderung

    47 Urteile vom 6. Oktober 2011, Bonnarde (C-443/10, EU:C:2011:641, Rn. 34), vom 1. Juli 2014, ?lands Vindkraft (C-573/12, EU:C:2014:2037, Rn. 77 bis 82), und vom 4. Oktober 2018, L.E.G.O. (C-242/17, EU:C:2018:804, Rn. 64).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-639/11

    Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 2a der

    65 - Urteile vom 20. Februar 1979, Rewe-Zentral (120/78, Slg. 1979, 649, Randnr. 14), vom 6. Oktober 2011, Bonnarde (C-443/10, Slg. 2011, I-9327, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 18. Oktober 2012, Elenca (C-385/10, Randnrn. 22 und 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-61/12

    Kommission / Litauen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 2a der

    65 - Urteile vom 20. Februar 1979, Rewe-Zentral (120/78, Slg. 1979, 649, Randnr. 14), vom 6. Oktober 2011, Bonnarde (C-443/10, Slg. 2011, I-9327, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 18. Oktober 2012, Elenca (C-385/10, Randnrn. 22 und 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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