Rechtsprechung
   EuGH, 06.10.2021 - C-743/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,64370
EuGH, 06.10.2021 - C-743/19 (https://dejure.org/2021,64370)
EuGH, Entscheidung vom 06.10.2021 - C-743/19 (https://dejure.org/2021,64370)
EuGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2021 - C-743/19 (https://dejure.org/2021,64370)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,64370) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeitsklage - Agenturen der Union - Europäische Arzneimittel-Agentur und Europäische Arbeitsbehörde - Sitze - Geltungsbereich von Art. 341 AEUV - Zuständigkeit für die Entscheidung über den Sitz von Agenturen - Von den Vertretern der Mitgliedstaaten am Rande von ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (45)

  • EuGH, 16.06.2021 - C-684/20

    Institutionelles Recht

    Auszug aus EuGH, 06.10.2021 - C-743/19
    Diesen Ansatz hat der Gerichtshof unlängst im konkreten Kontext einer Entscheidung der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Ernennung von Mitgliedern des Gerichtshofs nach Art. 253 AEUV bestätigt( 38 Vgl. Beschlüsse des Gerichtshofs vom 16. Juni 2021, Sharpston/Rat und Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten ( P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:486, Rn. 39), und Sharpston/Rat und Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten ( P, EU:C:2021:485, Rn. 39).

    In jener Rechtssache wurde unmissverständlich festgestellt, dass der Gerichtshof, um die Zuständigkeit der Unionsgerichte für die Entscheidung über eine Klage gegen Handlungen der Mitgliedstaaten in ihrer Eigenschaft als Mitgliedstaaten auszuschließen, als maßgebliches Kriterium auf den Urheber der Handlungen abstellt, unabhängig von ihren verbindlichen Rechtswirkungen( 39 Vgl. Beschluss des Gerichtshofs vom 16. Juni 2021, Sharpston/Rat und Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten ( P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:486, Rn. 40).

    < schließen ), gemeinsame Entscheidungen der Mitgliedstaaten einer gerichtlichen Kontrolle nach Art. 263 AEUV nicht zugänglich sind; dies ergibt sich aus dessen eindeutigem Wortlaut und dem Willen der Verfasser der Verträge( 41 Vgl. im letztgenannten Sinne Beschluss des Gerichtshofs vom 16. Juni 2021, Sharpston/Rat und Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten ( P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:486, Rn. 41 und 42).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs können Entscheidungen der Mitgliedstaaten, die im Rahmen der Verträge nach Art. 253 AEUV erlassen werden, nicht Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein( 52 Vgl. Beschlüsse des Gerichtshofs vom 16. Juni 2021, Sharpston/Rat und Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten ( P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:486), und Sharpston/Rat und Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten ( P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:485).

    Zwar hat der Gerichtshof für ähnliche Entscheidungen der Mitgliedstaaten nach Art. 253 AEUV entschieden, dass es "nicht darauf ankommt, ob die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der Verträge oder anderer Rechtsquellen wie des Völkerrechts gehandelt haben"( 105 Vgl. Beschlüsse des Gerichtshofs vom 16. Juni 2021, Sharpston/Rat und Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten ( P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:486, Rn. 44), und Sharpston/Rat und Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten ( P, EU:C:2021:485, Rn. 50).

  • EuGH, 27.11.2012 - C-370/12

    Pringle - Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro

    Auszug aus EuGH, 06.10.2021 - C-743/19
    Daraus folgt, dass in Ermangelung einer darin enthaltenen Bestimmung, die dem Gerichtshof eine Zuständigkeit nach Art. 273 AEUV zuwiese( 40 Während in diesen Entscheidungen die Form der Zuständigkeit des Gerichtshofs geregelt wird. Vgl. z. B. entsprechend für Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten den 16. Erwägungsgrund und Art. 37 Abs. 3 des Vertrags zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus sowie Urteil vom 27. November 2012, Pringle (, EU:C:2012:756, Rn. 170 bis 176).

    Im Übrigen sind die Mitgliedstaaten nach ständiger Rechtsprechung in der Tat auch in Bereichen, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen, berechtigt, außerhalb des Rahmens der Union die Organe mit Aufgaben wie der Koordinierung einer von den Mitgliedstaaten gemeinsam unternommenen Aktion zu betrauen, sofern diese Aufgaben die den Organen durch die Verträge übertragenen Befugnisse nicht verfälschen( 96 Vgl. z. B. Urteil vom 27. November 2012, Pringle (, EU:C:2012:756, Rn. 158 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    < schließen ) oder Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung( 110 Vgl. in diesem Sinne z. B. Urteile vom 27. November 2012, Pringle (, EU:C:2012:756, Rn. 163 und 164), zum Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus, insbesondere im Hinblick auf die Zuständigkeiten der Union; und vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB ( P bis P, EU:C:2016:701, Rn. 67), zu Memoranda of Understanding zwischen einem Mitgliedstaat und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus.

  • EuG, 28.02.2017 - T-193/16

    NG / Europäischer Rat - Nichtigkeitsklage - Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016

    Auszug aus EuGH, 06.10.2021 - C-743/19
    Das Gericht hat diesen Grundgedanken im Jahr 2017 angewendet und festgestellt, dass "ungeachtet des bedauerlicherweise mehrdeutigen Wortlauts der ... Erklärung EU-Türkei"( 46 Beschluss vom 28. Februar 2017, NG/Europäischer Rat (, EU:T:2017:129, Rn. 67).

    < schließen ) über einen gemeinsamen Aktionsplan zur Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der Migrationssteuerung die Vertreter dieser Mitgliedstaaten in ihrer Eigenschaft als Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten in den gemeinsamen Räumlichkeiten des Europäischen Rates und des Rates mit dem türkischen Ministerpräsidenten zusammengekommen waren( 47 Vgl. Beschlüsse des Gerichts vom 28. Februar 2017, NF/Europäischer Rat (, EU:T:2017:128), NG/Europäischer Rat (, EU:T:2017:129); und NM/Europäischer Rat (, EU:T:2017:130).

    Das Gericht ging sogar so weit, die Einladungen zum Abend- und Arbeitsessen zu prüfen, um zu dem Ergebnis zu gelangen, dass zwei gesonderte Veranstaltungen (die Tagung des Europäischen Rates und ein internationaler Gipfel) "parallel in rechtlich, protokollarisch und organisatorisch unterschiedlicher Weise durchgeführt wurden, was die unterschiedliche Rechtsnatur dieser beiden Veranstaltungen bestätigt"( 48 Beschlüsse des Gerichts vom 28. Februar 2017, NF/Europäischer Rat (, EU:T:2017:128, Rn. 62); NG/Europäischer Rat (, EU:T:2017:129, Rn. 63); und NM/Europäischer Rat (, EU:T:2017:130, Rn. 61).

  • EuGH, 16.06.2021 - C-685/20

    Sharpston/ Rat und les Représentants des Gouvernements des États membres

    Auszug aus EuGH, 06.10.2021 - C-743/19
    Diesen Ansatz hat der Gerichtshof unlängst im konkreten Kontext einer Entscheidung der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Ernennung von Mitgliedern des Gerichtshofs nach Art. 253 AEUV bestätigt( 38 Vgl. Beschlüsse des Gerichtshofs vom 16. Juni 2021, Sharpston/Rat und Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten ( P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:486, Rn. 39), und Sharpston/Rat und Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten ( P, EU:C:2021:485, Rn. 39).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs können Entscheidungen der Mitgliedstaaten, die im Rahmen der Verträge nach Art. 253 AEUV erlassen werden, nicht Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein( 52 Vgl. Beschlüsse des Gerichtshofs vom 16. Juni 2021, Sharpston/Rat und Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten ( P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:486), und Sharpston/Rat und Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten ( P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:485).

    Zwar hat der Gerichtshof für ähnliche Entscheidungen der Mitgliedstaaten nach Art. 253 AEUV entschieden, dass es "nicht darauf ankommt, ob die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der Verträge oder anderer Rechtsquellen wie des Völkerrechts gehandelt haben"( 105 Vgl. Beschlüsse des Gerichtshofs vom 16. Juni 2021, Sharpston/Rat und Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten ( P, nicht veröffentlicht, EU:C:2021:486, Rn. 44), und Sharpston/Rat und Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten ( P, EU:C:2021:485, Rn. 50).

  • EuGH - C-232/19 (anhängig)

    Comune di Milano/ Parlament und Rat

    Auszug aus EuGH, 06.10.2021 - C-743/19
    Gegen diese Verordnung wurden zwei Klagen der Italienischen Republik (C-106/19) bzw. der Comune di Milano (C-232/19) erhoben.

    Die vorgenannte mündliche Verhandlung ist für die verbundenen Rechtssachen C-59/18 und C-182/18, die verbundenen Rechtssachen C-106/19 und C-232/19 (Verfahren EMA II) sowie für die Rechtssache C-743/19, Parlament/Rat (Sitz der ELA) zusammen durchgeführt worden.

    Die vorgenannte mündliche Verhandlung ist für die vorliegende Rechtssache C-743/19, die verbundenen Rechtssachen C-59/18 und C-182/18 (EMA-Verfahren) sowie die verbundenen Rechtssachen C-106/19 und C-232/19 (Verfahren EMA II) zusammen durchgeführt worden.

  • EuG, 28.02.2017 - T-192/16

    Flüchtlingsabkommen: EuG ist für Klage von Asylbewerbern nicht zuständig

    Auszug aus EuGH, 06.10.2021 - C-743/19
    < schließen ) über einen gemeinsamen Aktionsplan zur Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der Migrationssteuerung die Vertreter dieser Mitgliedstaaten in ihrer Eigenschaft als Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten in den gemeinsamen Räumlichkeiten des Europäischen Rates und des Rates mit dem türkischen Ministerpräsidenten zusammengekommen waren( 47 Vgl. Beschlüsse des Gerichts vom 28. Februar 2017, NF/Europäischer Rat (, EU:T:2017:128), NG/Europäischer Rat (, EU:T:2017:129); und NM/Europäischer Rat (, EU:T:2017:130).

    Das Gericht ging sogar so weit, die Einladungen zum Abend- und Arbeitsessen zu prüfen, um zu dem Ergebnis zu gelangen, dass zwei gesonderte Veranstaltungen (die Tagung des Europäischen Rates und ein internationaler Gipfel) "parallel in rechtlich, protokollarisch und organisatorisch unterschiedlicher Weise durchgeführt wurden, was die unterschiedliche Rechtsnatur dieser beiden Veranstaltungen bestätigt"( 48 Beschlüsse des Gerichts vom 28. Februar 2017, NF/Europäischer Rat (, EU:T:2017:128, Rn. 62); NG/Europäischer Rat (, EU:T:2017:129, Rn. 63); und NM/Europäischer Rat (, EU:T:2017:130, Rn. 61).

  • EuGH, 10.09.2020 - C-423/20

    Rat/ Sharpston

    Auszug aus EuGH, 06.10.2021 - C-743/19
    Vgl. auch Beschlüsse der Vizepräsidentin des Gerichtshofs vom 10. September 2020, Rat/Sharpston ( P[R], nicht veröffentlicht, EU:C:2020:700, Rn. 26), und Rat/Sharpston ( P[R], nicht veröffentlicht, EU:C:2020:705, Rn. 26).

    Beide Entscheidungen werden nämlich wahrscheinlich dieselben Akteure (nämlich die Mitgliedstaaten) involvieren, einen unionsbezogenen Inhalt haben, im Amtsblatt veröffentlicht werden und in gewissem Maße mit der Kommission und dem Rat, zumindest über dessen Sekretariat (und seinen Juristischen Dienst im Fall eines Rechtsstreits) zu tun haben( 49 Vgl. z. B. Beschlüsse der Vizepräsidentin des Gerichtshofs vom 10. September 2020, Rat/Sharpston ( P[R], nicht veröffentlicht, EU:C:2020:700), sowie vom 10. September 2020, Rat/Sharpston ( P[R], nicht veröffentlicht, EU:C:2020:705), wo dieselben Personen sowohl den Rat als auch die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vertraten.

  • EuGH, 20.02.2018 - C-16/16

    Belgien / Kommission - Rechtsmittel - Verbraucherschutz -

    Auszug aus EuGH, 06.10.2021 - C-743/19
    Zweitens müssen sie auf Handlungen ausgerichtet sein, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen (im Folgenden: Merkmal der verbindlichen Handlung)( 32 Vgl. z. B. Urteile vom 31. März 1971, Kommission/Rat (22/70, EU:C:1971:32, Rn. 40 bis 42), vom 4. September 2014, Kommission/Rat (, EU:C:2014:2151, Rn. 39), und vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission ( P, EU:C:2018:79, Rn. 31).

    Schließlich können nach der Unionsrechtsordnung und der Rechtsprechung des Gerichtshofs verschiedene Akteure, einschließlich der Unionsorgane, verschiedene unverbindliche Maßnahmen ("soft law") erlassen, um Anstöße zu geben und Überzeugungsarbeit zu leisten, was sich allerdings von der Befugnis zum Erlass verbindlicher Handlungen unterscheidet( 108 Vgl. z. B. Urteil vom 20. Februar 2018, Belgien/Kommission ( P, EU:C:2018:79, Rn. 26).

  • EuG, 28.02.2017 - T-257/16

    NM / Europäischer Rat - Nichtigkeitsklage - Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016

    Auszug aus EuGH, 06.10.2021 - C-743/19
    < schließen ) über einen gemeinsamen Aktionsplan zur Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der Migrationssteuerung die Vertreter dieser Mitgliedstaaten in ihrer Eigenschaft als Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten in den gemeinsamen Räumlichkeiten des Europäischen Rates und des Rates mit dem türkischen Ministerpräsidenten zusammengekommen waren( 47 Vgl. Beschlüsse des Gerichts vom 28. Februar 2017, NF/Europäischer Rat (, EU:T:2017:128), NG/Europäischer Rat (, EU:T:2017:129); und NM/Europäischer Rat (, EU:T:2017:130).

    Das Gericht ging sogar so weit, die Einladungen zum Abend- und Arbeitsessen zu prüfen, um zu dem Ergebnis zu gelangen, dass zwei gesonderte Veranstaltungen (die Tagung des Europäischen Rates und ein internationaler Gipfel) "parallel in rechtlich, protokollarisch und organisatorisch unterschiedlicher Weise durchgeführt wurden, was die unterschiedliche Rechtsnatur dieser beiden Veranstaltungen bestätigt"( 48 Beschlüsse des Gerichts vom 28. Februar 2017, NF/Europäischer Rat (, EU:T:2017:128, Rn. 62); NG/Europäischer Rat (, EU:T:2017:129, Rn. 63); und NM/Europäischer Rat (, EU:T:2017:130, Rn. 61).

  • EuGH, 19.12.2018 - C-219/17

    Für die Prüfung, ob die Rechtmäßigkeit des EZB-Beschlusses, mit dem dem Erwerb

    Auszug aus EuGH, 06.10.2021 - C-743/19
    Somit ist der Gerichtshof nur in Ausnahmefällen für nationale Handlungen zuständig, wenn diese Handlungen den Erlass einer endgültigen Entscheidung eines Unionsorgans im Rahmen eines mehrteiligen Verwaltungsverfahrens lediglich vorbereiten( 33 Vgl. z. B. Urteil vom 19. Dezember 2018, Berlusconi und Fininvest (, EU:C:2018:1023, Rn. 42 bis 50).

    Es ist Sache der nationalen Gerichte, die Handlungen der Mitgliedstaaten zu kontrollieren, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof, wenn sie einen auf dem Unionsrecht beruhenden Inhalt haben( 42 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli ( und , EU:C:2010:363, Rn. 45 bis 47 sowie 54 und 55), und vom 19. Dezember 2018, Berlusconi und Fininvest (, EU:C:2018:1023, Rn. 46).

  • EuGH, 28.03.2017 - C-72/15

    Die restriktiven Maßnahmen, die der Rat im Rahmen der Ukrainekrise gegenüber

  • EuGH, 10.09.2020 - C-424/20

    Représentants des Gouvernements des États membres/ Sharpston

  • EuGH, 03.06.2021 - C-650/18

    Der Gerichtshof weist die Klage Ungarns ab, die sich gegen die Entschließung des

  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

  • EuGH, 09.09.2003 - C-361/01

    Kik / HABM

  • EuGH, 16.12.2020 - C-597/18

    Der Gerichtshof bestätigt die Urteile des Gerichts, soweit es die

  • EuGH, 05.12.2017 - C-42/17

    Die Pflicht zum Schutz der finanziellen Interessen der Union ist mit der

  • EuGH, 08.09.2015 - C-105/14

    Indem das italienische Recht bei schwerem Mehrwertsteuerbetrug aufgrund einer zu

  • EuGH, 17.09.2014 - C-562/12

    Liivimaa Lihaveis - Vorabentscheidungsersuchen - Strukturfonds - Verordnungen

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2018 - C-528/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek sind durch Mutagenese gewonnene Organismen

  • EuGH, 26.03.2019 - C-621/16

    Kommission / Italien

  • EuGH, 19.07.2016 - C-455/14

    H / Rat u.a. - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-13/07

    Kommission / Rat - Welthandelsorganisation (WTO) - Beitritt Vietnams - Festlegung

  • EuGH, 20.09.2016 - C-8/15

    Der Gerichtshof bestätigt die Abweisung der Nichtigkeitsklagen und weist die

  • EuGH, 04.09.2014 - C-114/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Außenpolitisches Handeln der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1992 - C-181/91

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften und Kommission

  • EuGH, 19.03.1996 - C-25/94

    Kommission / Rat

  • EuGH, 22.10.1987 - 314/85

    Foto-Frost / Hauptzollamt Lübeck-Ost

  • EuGH, 26.02.2019 - C-202/18

    Rimsevics/ Lettland - Europäisches System der Zentralbanken - Klage wegen

  • EuGH, 02.03.2010 - C-135/08

    Die Rücknahme einer durch Täuschung erschlichenen Einbürgerung kann zur

  • EuGH, 02.07.2018 - C-182/18

    Comune di Milano/ Rat

  • EuGH, 22.06.2010 - C-188/10

    Melki - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der Vereinbarkeit

  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

  • EuGH, 21.02.2013 - C-467/12

    Gassiat / Ordre des avocats de Paris

  • EuGH, 16.05.2008 - C-49/08

    Raulin / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2008 - C-345/06

    GENERALANWÄLTIN SHARPSTON SCHLÄGT VOR, DIE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG ÜBER DIE

  • EuGH, 09.07.2020 - C-575/18

    Tschechische Republik/ Kommission

  • EuGH, 10.03.2009 - C-345/06

    EINE LISTE VON GEGENSTÄNDEN, DIE AN BORD VON FLUGZEUGEN VERBOTEN SIND, KANN DEM

  • EuGH, 03.12.1992 - C-97/91

    Oleificio Borelli / Kommission

  • EuGH, 06.10.1987 - 152/83

    Demouche / Fonds de garantie automobile

  • EuGH, 30.06.1993 - C-181/91

    Parlament / Rat und Kommission

  • EuGH, 31.01.2006 - C-503/03

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT ERSTMALS DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEM ÜBEREINKOMMEN

  • EuGH, 01.10.1997 - C-345/95

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT IST VERPFLICHTET, ZWÖLF ORDENTLICHE PLENARTAGUNGEN IN

  • EuGH, 15.06.2017 - C-587/15

    Lietuvos Respublikos transporto priemonių draudikų biuras - Vorlage zur

  • EuGH, 28.04.1988 - 31/86

    LAISA / Rat

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht