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   EuGH, 06.11.1997 - C-201/96   

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https://dejure.org/1997,931
EuGH, 06.11.1997 - C-201/96 (https://dejure.org/1997,931)
EuGH, Entscheidung vom 06.11.1997 - C-201/96 (https://dejure.org/1997,931)
EuGH, Entscheidung vom 06. November 1997 - C-201/96 (https://dejure.org/1997,931)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Erstattung bei der Verwendung von Zucker für die Herstellung bestimmter chemischer Erzeugnisse - Multivitaminerzeugnisse und Erzeugnisse, die Aminosäuren enthalten - Tarifierung

  • Europäischer Gerichtshof

    LTM

  • EU-Kommission PDF

    LTM / FIRS

    Verordnung Nr. 1010/86 des Rates; Richtlinie 65/65 des Rates
    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Erzeugnis ohne bestimmte therapeutische oder prophylaktische Wirkung - Einreihung als "Arzneiware" in Unterposition 3004 der Kombinierten Nomenklatur - Ausschluß - Erzeugnis, das ausschließlich in Apotheken vertrieben wird und ...

  • EU-Kommission

    LTM / FIRS

  • Wolters Kluwer

    Festlegung der Grundregeln für die Produktionserstattung bei der Verwendung von bestimmten Erzeugnissen des Zuckersektors in der chemischen Industrie; Rückzahlung von Produktionserstattungen; Förderung des Zuckermarktes und Ausgleich des Unterschieds zwischen dem Preis ...

  • Judicialis

    EGV Art. 177 (jetzt EGV Art. 234); ; Verordnung (EWG) Nr. 1010/86; ; Kombinierte Nomenklatur Kapitel 21; ; Kombinierte Nomenklatur Kapitel 30; ; Verordnung (EWG) Nr. 2658/87; ; Richtlinie 65/65/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Erzeugnis ohne bestimmte therapeutische oder prophylaktische Wirkung - Einreihung als "Arzneiware" in Unterposition 3004 der Kombinierten Nomenklatur - Ausschluß - Erzeugnis, das ausschließlich in Apotheken vertrieben wird und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal administratif Paris - Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 1010/86 des Rates vom 25. März 1986 zur Festlegung der Grundregeln für die Produktionserstattung bei der Verwendung von bestimmten Erzeugnissen des Zuckersektors in der ...

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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 14.01.1993 - C-177/91

    Bioforce / Oberfinanzdirektion München

    Auszug aus EuGH, 06.11.1997 - C-201/96
    Im übrigen hat der Gerichtshof im Urteil vom 14. Januar 1993 in der Rechtssache C-177/91 (Bioforce, Slg. 1993, I-45, Randnr. 12) festgestellt, daß ein pharmazeutisches Produkt im Sinne der Position 3004 der KN genau umschriebene therapeutische und vor allem prophylaktische Eigenschaften aufweist und seine Wirkung auf ganz bestimmte Funktionen des menschlichen Organismus konzentriert ist.

    Allgemein ist nicht dargetan worden, daß Strongenol eine bestimmte, genau umschriebene therapeutische und vor allem prophylaktische Wirkung auf ganz bestimmte Funktionen des menschlichen Organismus aufweist, wie dies im Urteil Bioforce verlangt wird.

  • EuGH, 01.06.1995 - C-459/93

    Hauptzollamt Hamburg-St.Annen / Thyssen Haniel Logistic

    Auszug aus EuGH, 06.11.1997 - C-201/96
    Nach ständiger Rechtsprechung ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren grundsätzlich in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Position der KN festgelegt sind (vgl. für den GZT Urteile vom 1. Juni 1995 in der Rechtssache C-459/93, Thyssen Haniel Logistic, Slg. 1995, I-1381, Randnr. 8, und vom 14. Dezember 1995 in den Rechtssachen C-106/94 und C-139/94, Colin und Dupré, Slg. 1995, I-4759, Randnr. 22).

    Im übrigen ist im Urteil Thyssen Haniel Logistic (a. a. O., Randnr. 11) festgestellt worden, daß Aminosäuren, da sie Eiweißbausteine sind, als Nährstoffe angesehen werden können.

  • EuGH, 14.12.1995 - C-106/94

    Strafverfahren gegen Colin und Dupré

    Auszug aus EuGH, 06.11.1997 - C-201/96
    Nach ständiger Rechtsprechung ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren grundsätzlich in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Position der KN festgelegt sind (vgl. für den GZT Urteile vom 1. Juni 1995 in der Rechtssache C-459/93, Thyssen Haniel Logistic, Slg. 1995, I-1381, Randnr. 8, und vom 14. Dezember 1995 in den Rechtssachen C-106/94 und C-139/94, Colin und Dupré, Slg. 1995, I-4759, Randnr. 22).
  • EuGH, 16.06.1994 - C-35/93

    Develop Dr. Eisbein / Hautpzollamt Stuttgart-West

    Auszug aus EuGH, 06.11.1997 - C-201/96
    Dazu gibt es auch Erläuterungen, die bezüglich der KN von der Europäischen Kommission und bezüglich des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Kodierung der Waren vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens ausgearbeitet worden sind und ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (Urteile vom 16. Juni 1994 in der Rechtssache C-35/93, Develop Dr. Eisbein, Slg. 1994, I-2655, Randnr. 21, sowie Colin und Dupré, a. a. O., Randnr. 21).
  • EuGH, 30.11.1983 - 227/82

    Van Bennekom

    Auszug aus EuGH, 06.11.1997 - C-201/96
    In diesem Zusammenhang ist auf die allgemeinen Erwägungen in der Einleitung der Erläuterungen zu Kapitel 30 der Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften zu verweisen, wo es heißt: "Die Bezeichnung eines Erzeugnisses als Medikament in anderen Rechtsakten der Gemeinschaften als solchen bezüglich der Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur, z. B. in nationalen Gesetzen der Mitgliedstaaten oder in einer Pharmakopöe, ist nicht entscheidend für die Einreihung in dieses Kapitel." Der Begriff "pharmazeutisches Erzeugnis" im Sinne der KN unterscheidet sich tatsächlich vom Begriff "Arzneimittel" im Sinne der Richtlinie 65/65. Diese Richtlinie soll die Hindernisse für den innergemeinschaftlichen Handel mit Arzneispezialitäten zumindest teilweise beseitigen und das grundlegende Ziel des Gesundheitsschutzes verwirklichen (Urteil vom 30. November 1983 in der Rechtssache 227/82, Van Bennekom, Slg. 1983, 3883, Randnr. 14).
  • EuGH, 21.03.1991 - 369/88

    Strafverfahren gegen Delattre

    Auszug aus EuGH, 06.11.1997 - C-201/96
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-369/88 (Delattre, Slg. 1991, I-1487, Randnrn.
  • EuGH, 03.10.2013 - C-109/12

    Laboratoires Lyocentre - Vorabentscheidungsersuchen - Rechtsangleichung -

    Daher lässt es sich beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts kaum vermeiden, dass bei der Einstufung von Erzeugnissen im Kontext der Richtlinie 2001/83 Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen bleiben, solange die Harmonisierung der zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes erforderlichen Maßnahmen nicht vollständiger ist (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 6. November 1997, LTM, C-201/96, Slg. 1997, I-6147, Randnr. 24, und Hecht-Pharma, Randnr. 28).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-387/99

    Kommission / Deutschland

    52 Bei diesem Stand des Gemeinschaftsrechts lässt es sich kaum vermeiden, dass im Kontext der Richtlinie 65/65 Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei der Qualifizierung von Erzeugnissen bestehen bleiben, solange die Harmonisierung der zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes erforderlichen Maßnahmen nicht vollständiger ist (u. a. Urteile vom 6. November 1997 in der Rechtssache C-201/96, LTM, Slg. 1997, I-6147, Randnr. 24, und vom 12. März 1998 in der Rechtssache C-270/96, Laboratoires Sarget, Slg. 1998, I-1121, Randnr. 23).
  • FG Düsseldorf, 01.12.1999 - 4 K 2514/96

    Produktionserstattung; Stärke; Arzneiware; Lebensmittel; prophylaktische Zwecke -

    Außerdem sind bezüglich der KN die von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und bezüglich des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Kodierung der Waren die vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens ausgearbeiteten Erläuterungen (Erl.) ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Positionen und Unterpositionen (vgl. etwa: EuGH, Urteil vom 16. Juni 1994 - Rs. C-35/93 - Slg. 1994, I-2655 (2677); Urteil vom 6. November 1997 - Rs. C-201/96 - Slg. 1997, I-6147 (6167); Urteil vom 12. März 1998 - Rs. C-270/96 - a.a.O. (1139)).

    Ein pharmazeutisches Produkt im Sinne der Position 3004 KN weist genau umschriebene therapeutische und vor allem prophylaktische Eigenschaften auf, wobei seine Wirkung auf ganz bestimmte Funktionen des menschlichen Organismus konzentriert ist (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Januar 1993 - Rs. C-177/91 - Slg. 1993, I-45 (64); Urteil vom 6. November 1997 - Rs. C-201/96 - Slg. 1997, I-6147 (6170); Urteil vom 12. März 1998 - Rs. C-270/96 - Slg. 1998, I-1121 (1142); Urteil vom 10. Dezember 1998 - Rs. C-328/97 - Rdnr. 29).

    Andererseits stellt die arzneimittelrechtliche Zulassung und bereits der Umstand, dass ein Präparat Gegenstand eines entsprechenden Zulassungsantrags ist, ein zusätzliches Indiz dafür dar, dass es sich um eine Arzneiware im Sinne der Position 3004 KN handelt (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - Rs. C-405/95 - a.a.O. (2596); Urteil vom 6. November 1997 - Rs. C-201/96 - a.a.O. (6170); Urteil vom 12. März 1998 - Rs. C-270/96 - a.a.O. (1142); Urteil vom 10. Dezember 1998 - Rs. C-328/97 - Rdnr. 32).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 6. November 1997 - Rs. C-201/96 - a.a.O. (6170) (Rdnr. 30); Urteil vom 12. März 1998 - Rs. C-270/96 - a.a.O. (1142) (Rdnr. 29)) ist für die Annahme eines pharmazeutischen Erzeugnisses im Sinne der Position 3004 KN lediglich zu prüfen, ob die Ware therapeutische oder prophylaktische Eigenschaften aufweist und ob sie insbesondere zur Verhütung oder Behandlung einer Krankheit oder eines Leidens angewendet werden kann.

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