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   EuGH, 06.11.2003 - C-501/01   

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https://dejure.org/2003,10303
EuGH, 06.11.2003 - C-501/01 (https://dejure.org/2003,10303)
EuGH, Entscheidung vom 06.11.2003 - C-501/01 (https://dejure.org/2003,10303)
EuGH, Entscheidung vom 06. November 2003 - C-501/01 (https://dejure.org/2003,10303)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Nichtigerklärung der Entscheidung 2001/739/EG der Kommission vom 17. Oktober 2001 zur Festsetzung des Gesamtbetrags der Finanzhilfe der Gemeinschaft zur Tilgung der klassischen Schweinepest in den Niederlanden im Jahr 1998

  • Europäischer Gerichtshof

    Niederlande / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Königreich der Niederlande gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    1. Landwirtschaft - Angleichung der gesundheitsrechtlichen Vorschriften - Finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an Veterinärmaßnahmen der Mitgliedstaaten - Dringlichkeitsmaßnahmen beim Auftreten bestimmter Tierseuchen - Kontrollbefugnis der Kommission - Tragweite - ...

  • EU-Kommission

    Königreich der Niederlande gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Landwirtschaft , Veterinärrecht

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2001/739/EG zur Festsetzung des Gesamtbetrags der Finanzhilfe der Gemeinschaft zur Tilgung der klassischen Schweinepest in den Niederlanden im Jahr 1998 hinsichtlich der Kürzung der den Tierhaltern gewährten Entschädigung um 25 ...

  • Judicialis

    Entscheidung 2001/739/EG der Kommission vom 17. Oktober 2001 zur Festsetzung des Gesamtbetrags der Finanzhilfe der Gemeinschaft zur Tilgung der klassischen Schweinepest in den Nied... erlanden im Jahr 1998 Art. 1 d; ; Entscheidung 90/424/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich, zuletzt geändert durch die Entscheidung 2001/572/EG des Rates vom 23. Juli 2001 Art. 3; ; Entscheidung 90/424/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich, zuletzt geändert durch die Entscheidung 2001/572/EG des Rates vom 23. Juli 2001 Art. 41; ; Richtlinie 80/217/EWG des Rates vom 22. Januar 1980 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest in der Fassung der Richtlinie 91/685/EWG des Rates vom 11. November 1991 Art. 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - Angleichung der gesundheitsrechtlichen Vorschriften - Finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an Veterinärmaßnahmen der Mitgliedstaaten - Dringlichkeitsmaßnahmen beim Auftreten bestimmter Tierseuchen - Kontrollbefugnis der Kommission - Tragweite - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Niederlande / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung K(2001)3110 endg. der Kommission zur Festsetzung des Gesamtbetrags der Finanzhilfe der Gemeinschaft zur Tilgung der klassischen Schweinepest in den Niederlanden im Jahr 1998, soweit sie eine Kürzung der den Tierhaltern gewährten ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 01.10.1998 - C-27/94

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuGH, 06.11.2003 - C-501/01
    Der erste Teil des zweiten Klagegrundes und der vierte Klagegrund, die in der vorliegenden Rechtssache geltend gemacht werden, sind deckungsgleich mit dem ersten Teil des zweiten Klagegrundes und dem vierten Klagegrund in der Rechtssache, in der das Urteil Niederlande/Kommission vom heutigen Tage ergangen ist (C-293/00, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

    Dies gilt erst recht, wenn der betroffene Mitgliedstaat eng an der Ausarbeitung des beanstandeten Rechtsakts beteiligt war und daher weiß, auf welchen Gründen er beruht (siehe für den Rechnungsabschluss des EAGFL Urteil vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-27/94, Niederlande/Kommission, Slg. 1998, I-5581, Randnr. 36, und für die zulässige Gesamtfangmenge von Fischen Urteil vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-120/99, Italien/Rat, Slg. 2001, I-7997, Randnr. 29).

  • EuGH, 25.10.2001 - C-120/99

    Italien / Rat

    Auszug aus EuGH, 06.11.2003 - C-501/01
    Dies gilt erst recht, wenn der betroffene Mitgliedstaat eng an der Ausarbeitung des beanstandeten Rechtsakts beteiligt war und daher weiß, auf welchen Gründen er beruht (siehe für den Rechnungsabschluss des EAGFL Urteil vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-27/94, Niederlande/Kommission, Slg. 1998, I-5581, Randnr. 36, und für die zulässige Gesamtfangmenge von Fischen Urteil vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-120/99, Italien/Rat, Slg. 2001, I-7997, Randnr. 29).
  • EuGH, 10.12.2002 - C-491/01

    British American Tobacco Investments und Imperial Tobacco

    Auszug aus EuGH, 06.11.2003 - C-501/01
    Die in Artikel 253 EG vorgeschriebene Begründung muss zwar die Überlegungen des Gemeinschaftsorgans, das den beanstandeten Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig erkennen lassen, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die getroffene Maßnahme entnehmen können und der Gerichtshof seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann; sie braucht jedoch nicht sämtliche tatsächlich oder rechtlich erheblichen Gesichtspunkte zu enthalten (siehe u. a. Urteil vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-491/01, British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, Slg. 2002, I-11453, Randnr. 165).
  • EuG, 15.12.2016 - T-421/09

    DEI / Kommission

    Ces arguments ayant été rejetés dans cette affaire (arrêt du 15 décembre 2016, DEI/Commission, T-169/08 RENV, points 66 à 73 et 84 à 100) et en l'absence de nouveaux arguments présentés par la requérante en ce qui concerne la présente affaire, le présent moyen doit être rejeté pour les mêmes motifs (voir, en ce sens, arrêt du 6 novembre 2003, Pays Bas/Commission, C-501/01, EU:C:2003:603, point 18).
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