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   EuGH, 06.11.2012 - C-199/11   

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https://dejure.org/2012,33350
EuGH, 06.11.2012 - C-199/11 (https://dejure.org/2012,33350)
EuGH, Entscheidung vom 06.11.2012 - C-199/11 (https://dejure.org/2012,33350)
EuGH, Entscheidung vom 06. November 2012 - C-199/11 (https://dejure.org/2012,33350)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertretung der Europäischen Union vor den nationalen Gerichten - Art. 282 EG und 335 AEUV - Klage auf Ersatz des der Union durch ein Kartell entstandenen Schadens - Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Recht auf ein faires Verfahren - Recht auf Zugang zu ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Otis u.a.

    Vertretung der Europäischen Union vor den nationalen Gerichten - Art. 282 EG und 335 AEUV - Klage auf Ersatz des der Union durch ein Kartell entstandenen Schadens - Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Recht auf ein faires Verfahren - Recht auf Zugang zu ...

  • EU-Kommission

    Otis u.a.

    Vertretung der Europäischen Union vor den nationalen Gerichten - Art. 282 EG und 335 AEUV - Klage auf Ersatz des der Union durch ein Kartell entstandenen Schadens - Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Recht auf ein faires Verfahren - Recht auf Zugang zu ...

  • Wolters Kluwer

    Vertretungsrecht der Kommission vor nationalem Gericht bei zivilrechtlicher Schadensersatzklage der Europäischen Union wegen kartellrechtlich bedingter Nachteile

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Die Kommission kann Schadenersatz wegen kartellrechtswidrigen Verhaltens vor nationalem Gericht einklagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertretungsrecht der Kommission vor nationalem Gericht bei zivilrechtlicher Schadensersatzklage der Europäischen Union wegen kartellrechtlich bedingter Nachteile; Vorabentscheidungsersuchen der belgischen Rechtbank van koophandel te Brussel

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Europese Gemeenschap/Otis u. a.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    DGEN - Die Grundrechtecharta hindert die Kommission nicht daran, im Namen der Union vor einem nationalen Gericht auf Ersatz des Schadens zu klagen, der der Union durch ein unionsrechtswidriges Kartell oder Verhalten verursacht wurde

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Wenn die Kommission zwei mal klagt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das EU-Kartellverbot und die Europäische Grundrechtecharte

  • lto.de (Kurzinformation)

    EU darf rechtswidriges Kartell auf Schadensersatz verklagen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    EU-Kommission darf wegen unionsrechtwidriger Kartelle vor nationalen Gerichten auf Schadensersatz klagen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    EU-Kommission darf wegen unionsrechtwidriger Kartelle vor nationalen Gerichten auf Schadensersatz klagen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entscheidung der Europäischen Kommission zum Bestehen einer wettbewerbswidrigen Vereinbarung bindet die staatlichen Stellen einschließlich der nationalen Gerichte

  • kartellblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Zum Recht auf Schadensersatz (auch) im Kartellrecht

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Aktuelles zum Kartellrecht

Besprechungen u.ä.

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Rechtbank van koophandel te Brussel (Belgien), eingereicht am 28. April 2011 - Europäische Union, vertreten durch die Europäische Kommission/Otis NV u. a.

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Rechtbank van Koophandel te Brussel - Auslegung von Art. 282 EG (jetzt Art. 335 AEUV) - Vertretung der Europäischen Union vor den nationalen Gerichten - Klage auf Schadensersatz - Für die Erhebung einer derartigen Klage durch die Organe geltende ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2013, 490
  • EuZW 2013, 24
  • WM 2013, 383
  • BB 2012, 2829
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 08.12.2011 - C-386/10

    Chartry - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 234 EG - Prüfung der Vereinbarkeit

    Auszug aus EuGH, 06.11.2012 - C-199/11
    Der Unionsrichter muss nämlich nicht nur die sachliche Richtigkeit der angeführten Beweise, ihre Zuverlässigkeit und ihre Kohärenz prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse untermauern können (Urteil Chalkor/Kommission, Randnr. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem muss der Unionsrichter von Amts wegen prüfen, ob die Kommission ihre Entscheidung begründet und u. a. dargelegt hat, wie sie die berücksichtigten Faktoren gewichtet und bewertet hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Chalkor/Kommission, Randnr. 61).

    Bei dieser Kontrolle kann der Richter weder hinsichtlich der Wahl der Gesichtspunkte, die bei der Anwendung der in den Mitteilung der Kommission "Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen gemäß Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 1/2003" (ABl. 2006, C 210, S. 2) genannten Kriterien berücksichtigt wurden, noch hinsichtlich ihrer Bewertung auf den Wertungsspielraum der Kommission verweisen, um von einer eingehenden rechtlichen wie tatsächlichen Kontrolle abzusehen (Urteil Chalkor/Kommission, Randnr. 62).

    Diese Befugnis ermächtigt den Richter über die reine Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Zwangsmaßnahme hinaus dazu, die Beurteilung der Kommission durch seine eigene Beurteilung zu ersetzen und demgemäß die verhängte Geldbuße oder das verhängte Zwangsgeld aufzuheben, herabzusetzen oder zu erhöhen (Urteil Chalkor/Kommission, Randnr. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die in Art. 263 AEUV vorgesehene Rechtmäßigkeitskontrolle, ergänzt um die in Art. 31 der Verordnung Nr. 1/2003 vorgesehene Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung hinsichtlich der Höhe der Geldbuße, steht daher mit dem in Art. 47 der Charta verankerten Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes in Einklang (vgl. in diesem Sinne Urteil Chalkor/Kommission, Randnr. 67).

  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe

    Auszug aus EuGH, 06.11.2012 - C-199/11
    Der Gerichtshof hat bereits hervorgehoben, dass sich jeder vor Gericht auf einen Verstoß gegen Art. 81 EG berufen und somit die Nichtigkeit eines nach dieser Bestimmung verbotenen Kartells oder Verhaltens geltend machen kann (Urteil vom 13. Juli 2006, Manfredi u. a., C-295/04 bis C-298/04, Slg. 2006, I-6619, Randnr. 59).

    Was insbesondere die Möglichkeit angeht, Ersatz des Schadens zu verlangen, der durch einen Vertrag, der den Wettbewerb beschränken oder verfälschen kann, oder ein entsprechendes Verhalten verursacht worden ist, ist zu beachten, dass die volle Wirksamkeit des Art. 81 EG und insbesondere die praktische Wirksamkeit des Verbotes in Art. 81 Abs. 1 EG beeinträchtigt wären, wenn nicht jedermann Ersatz des Schadens verlangen könnte, der ihm durch einen solchen Vertrag oder durch ein solches Verhalten entstanden ist (Urteile vom 20. September 2001, Courage und Crehan, C-453/99, Slg. 2001, I-6297, Randnr. 26, und Manfredi u. a., Randnr. 60).

    Infolgedessen kann jedermann Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen, wenn zwischen dem Schaden und einem nach Art. 81 EG verbotenen Kartell oder Verhalten ein ursächlicher Zusammenhang besteht (Urteil Manfredi u. a., Randnr. 61).

  • EuGH, 14.12.2000 - C-344/98

    Masterfoods und HB

    Auszug aus EuGH, 06.11.2012 - C-199/11
    Zwar dürfen insoweit nach der nunmehr in Art. 16 der Verordnung Nr. 1/2003 kodifizierten Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteil vom 14. September 2000, Masterfoods und HB, C-344/98, Slg. 2000, I-11369, Randnr. 52) Gerichte der Mitgliedstaaten, wenn sie u. a. nach Art. 101 AEUV über Vereinbarungen, Beschlüsse oder Verhaltensweisen zu befinden haben, die bereits Gegenstand einer Entscheidung der Kommission sind, keine Entscheidungen erlassen, die der Entscheidung der Kommission zuwiderlaufen.

    Die Anwendung der Wettbewerbsregeln der Union beruht somit auf einer Verpflichtung zu loyaler Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und der Kommission bzw. den Unionsgerichten, bei der jeder entsprechend der ihm durch den Vertrag zugewiesenen Rolle handelt (Urteil Masterfoods und HB/Kommission, Randnr. 56).

  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Das wird, wie oben dargelegt (vgl. Rn. 140 ff.), den Anforderungen an eine effektive gerichtliche Kontrolle des Umgehungsverbots nicht gerecht und widerspricht auch dem vom Gerichtshof in anderen Bereichen praktizierten Vorgehen (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011, Chalkor/Kommission, C-386/10 P, Slg. 2011, I-13085; Urteil vom 6. November 2012, Otis, C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 59 ff.).
  • EuGH, 16.07.2015 - C-170/13

    Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines

    [57] So ist der notwendigen Wahrung der Rechte des geistigen Eigentums Rechnung zu tragen, die u. a. mit der Richtlinie 2004/48 bezweckt wird, die im Einklang mit Art. 17 Abs. 2 der Charta eine Reihe von Rechtsbehelfen vorsieht, die gewährleisten sollen, dass für das geistige Eigentum im Binnenmarkt und das in Art. 47 der Charta garantierte Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz, das mehrere Elemente umfasst, zu denen das Recht auf Zugang zu den Gerichten gehört, ein hohes Schutzniveau besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil Otis u. a., C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 48).
  • EuGH, 05.06.2014 - C-557/12

    Führt ein Kartell dazu, dass die Wettbewerber sich veranlasst sehen, ihre Preise

    Die volle Wirksamkeit des Art. 101 AEUV und insbesondere die praktische Wirksamkeit des in seinem Abs. 1 ausgesprochenen Verbots wären beeinträchtigt, wenn nicht jedermann Ersatz des Schadens verlangen könnte, der ihm durch einen Vertrag, der den Wettbewerb beschränken oder verfälschen kann, oder durch ein entsprechendes Verhalten entstanden ist (Urteile Courage und Crehan, EU:C:2001:465, Rn. 26, Manfredi u. a., EU:C:2006:461, Rn. 60, Otis u. a., C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 41, sowie Donau Chemie u. a., C-536/11, EU:C:2013:366, Rn. 21).

    Daher kann jedermann Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen, wenn zwischen dem Schaden und einem nach Art. 101 AEUV verbotenen Kartell oder Verhalten ein ursächlicher Zusammenhang besteht (Urteile Manfredi u. a., EU:C:2006:461, Rn. 61, sowie Otis u. a., EU:C:2012:684, Rn. 43).

    Das Recht eines jeden, Ersatz eines solchen Schadens zu verlangen, erhöht nämlich die Durchsetzungskraft der Wettbewerbsregeln der Union und ist geeignet, Unternehmen von - oft verschleierten - Vereinbarungen oder Verhaltensweisen abzuhalten, die den Wettbewerb beschränken oder verfälschen können; damit trägt es zur Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs in der Europäischen Union bei (Urteile Courage und Crehan, EU:C:2001:465, Rn. 27, Manfredi u. a., EU:C:2006:461, Rn. 91, Pfleiderer, EU:C:2011:389, Rn. 29, Otis u. a., EU:C:2012:684, Rn. 42, sowie Donau Chemie u. a., EU:C:2013:366, Rn. 23).

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