Rechtsprechung
   EuGH, 06.12.2018 - C-292/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,42111
EuGH, 06.12.2018 - C-292/18 (https://dejure.org/2018,42111)
EuGH, Entscheidung vom 06.12.2018 - C-292/18 (https://dejure.org/2018,42111)
EuGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2018 - C-292/18 (https://dejure.org/2018,42111)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,42111) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Breyer

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Verkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Ausgleichsanspruch bei Annullierung eines Fluges - Art. 3 Abs. 5 - Anwendungsbereich - Art. 2 Buchst. a - Begriff des Luftfahrtunternehmens - ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsanspruch / Flugannullierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Verkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Ausgleichsanspruch bei Annullierung eines Fluges - Art. 3 Abs. 5 - Anwendungsbereich - Art. 2 Buchst. a - Begriff des Luftfahrtunternehmens - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Breyer

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Verkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Ausgleichsanspruch bei Annullierung eines Fluges - Art. 3 Abs. 5 - Anwendungsbereich - Art. 2 Buchst. a - Begriff des Luftfahrtunternehmens - ...

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausgleichsanspruch bei Annullierung eines Fluges ohne Betriebsgenehmigung?

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)

    Sundair - ohne Betriebsgenehmigung keine Fluggastrechte

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1201
  • EuZW 2019, 304
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • LG Kassel, 21.02.2019 - 1 S 233/18
    Art. 3 Abs. 5 in Verbindung mit Art. 2 lit a) der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 ist dahin auszulegen, dass ein Unternehmen wie das am Ausgangsverfahren beteiligte, das eine Betriebsgenehmigung beantragt hatte, die ihm zu dem für die Durchführung der geplanten Flüge vorgesehenen Zeitpunkt jedoch noch nicht erteilt worden war, nicht unter diese Verordnung fallen kann, so dass die betroffenen Fluggäste keinen Anspruch nach Art. 5 Abs. 1 lit c) und Art. 7 Abs. 1 dieser Verordnung auf Ausgleichsleistungen haben (EuGH, Beschluss vom 06. Dezember 2018 - C-292/18 -, juris).

    Die Nichtdurchführung der geplanten Flüge durch dieses Unternehmen kann daher nicht die in Art. 5 Abs. 1 lit c) in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 261/2004 vorgesehenen Wirkungen einer Annullierung haben (EuGH, Beschluss vom 06. Dezember 2018 - C-292/18 -, Rn. 20 - 25, juris).

    Soweit der EuGH in der Entscheidung vom 06.12.2018 darauf verweist, Verbraucher seien nicht rechtlos gestellt aufgrund des Ausschlusses von Ansprüchen nach der FluggastrechteVO, hierzu unter anderem auf die Pauschalreise-Richtlinie 90/314 EWG verwiest und zudem ausführt, im Hinblick auf das in den Politikbereichen der Union zu gewährleistende hohe Schutzniveau für Verbraucher blieben die Rechte unberührt, die Verbrauchern wie den Klägern des Ausgangsverfahrens gegenüber Gewerbetreibenden nach anderen unionsrechtlichen Rechtsakten, wie z. B. der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) (ABl. 2005, L 149, S. 22) zustehen können (EuGH, Beschluss vom 06. Dezember 2018 - C-292/18 -, Rn. 27, juris), macht die Klägerin solche Ansprüche nicht geltend, zumal es sich wohl auch nicht um einen Pauschalreisevertrag gehandelt hat.

  • AG Kassel, 21.01.2019 - 40 C 389/17

    Ansprüche wegen Flugverspätungen

    Mit Beschluss vom 23.03.2018 (Bl. 88 ff. d.A.) hat das Gericht das Verfahren ausgesetzt und zur Vorabentscheidung an den EuGH vorgelegt, welcher mit Beschluss vom 06.12.2018 (Bl. 105 ff. d.A.) unter Az. C-292/18 in der Sache entschieden hat.

    Bindend hat der EuGH mit Beschluss vom 06.12.2018, Az. C-292/18, im Rahmen des hiesigen Vorabentscheidungsverfahrens beschlossen, dass die Beklagte mangels vorhandener Betriebsgenehmigung zum Zeitpunkt der Durchführung des Fluges nicht als ausführendes Luftfahrtunternehmen unter die Verordnung EG Nr. 261/2004 fällt.

  • EuGH, 08.02.2019 - C-660/18

    Sundair - Streichung

    Mit Schreiben vom 7. Dezember 2018 hat die Kanzlei des Gerichtshofs dem vorlegenden Gericht den Beschluss vom 6. Dezember 2018, Breyer (C-292/18, EU:C:2018:997), übersandt und um Mitteilung gebeten, ob es im Licht dieses Beschlusses sein Vorabentscheidungsersuchen aufrechterhalten wolle.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht