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   EuGH, 07.02.2019 - C-49/18   

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EuGH, 07.02.2019 - C-49/18 (https://dejure.org/2019,1710)
EuGH, Entscheidung vom 07.02.2019 - C-49/18 (https://dejure.org/2019,1710)
EuGH, Entscheidung vom 07. Februar 2019 - C-49/18 (https://dejure.org/2019,1710)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Escribano Vindel

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Haushaltssparmaßnahmen - Kürzung der Bezüge im nationalen öffentlichen Dienst - Modalitäten - Unterschiedliche Auswirkungen - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 ...

  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 7. Februar 2019. Carlos Escribano Vindel gegen Ministerio de Justicia. Vorlage zur Vorabentscheidung - Haushaltssparmaßnahmen - Kürzung der Bezüge im nationalen öffentlichen Dienst - Modalitäten - Unterschiedliche Auswirkungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Haushaltssparmaßnahmen - Kürzung der Bezüge im nationalen öffentlichen Dienst - Modalitäten - Unterschiedliche Auswirkungen - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1934
  • NVwZ 2019, 954
  • NZA 2019, 241
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 27.02.2018 - C-64/16

    Die Kürzungen der Bezüge der Richter des portugiesischen Tribunal de Contas

    Auszug aus EuGH, 07.02.2019 - C-49/18
    Viertens ist, da Herr Escribano Vindel nur in seinem eigenen Namen handelt, für die Beantwortung dieser Frage nur auf seine Situation abzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 28).

    Sie müssen daher ein System von Rechtsbehelfen und Verfahren vorsehen, mit dem in diesen Bereichen eine wirksame gerichtliche Kontrolle gewährleistet ist (vgl. Urteil vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 34).

    Deshalb hat jeder Mitgliedstaat dafür zu sorgen, dass Einrichtungen, die als Gerichte im Sinne des Unionsrechts Bestandteil seines Rechtsbehelfssystems sind, in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz gewähren (Urteil vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 37).

    Zu den Merkmalen, auf die bei der Beurteilung der Frage abzustellen ist, ob es sich bei einer Einrichtung um ein "Gericht" handelt, gehört die gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ihr ständiger Charakter, die obligatorische Gerichtsbarkeit, das streitige Verfahren, die Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie ihre Unabhängigkeit (Urteil vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 38).

    Die Unabhängigkeit, die dem Auftrag des Richters inhärent ist, ist nicht nur auf der Ebene der Union für die Richter der Union und die Generalanwälte des Gerichtshofs zu gewährleisten (Art. 19 Abs. 2 Unterabs. 3 EUV), sondern auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten für die nationalen Gerichte (Urteil vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 42).

    Neben der Nichtabsetzbarkeit der Mitglieder der betreffenden Einrichtung stellt auch eine der Bedeutung der ausgeübten Funktionen entsprechende Vergütung eine wesentliche Garantie für die richterliche Unabhängigkeit dar (Urteil vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 44 und 45).

    Im vorliegenden Fall ergibt sich aus den Angaben des vorlegenden Gerichts zunächst, dass die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Gehaltskürzungsmaßnahmen - wie in dem Rechtsstreit, in dem das Urteil vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses (C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 46 bis 49), ergangen ist -aufgrund von Vorgaben zum Abbau des übermäßigen Haushaltsdefizits des betreffenden Mitgliedstaats erlassen wurden und eine begrenzte Absenkung der Bezüge um einen von ihrer Höhe abhängigen Prozentsatz vorsahen.

  • EuGH, 27.06.2017 - C-74/16

    Die Steuerbefreiungen, in deren Genuss die katholische Kirche in Spanien kommt,

    Auszug aus EuGH, 07.02.2019 - C-49/18
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über die ihm vorgelegten Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania, C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania, C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht dienlichen Auslegung des Unionsrechts zu gelangen, es erforderlich macht, dass dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in dem sich seine Fragen stellen, darlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen die Fragen beruhen (Urteil vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania, C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. Urteil vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania, C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.07.2017 - C-143/16

    Abercrombie & Fitch Italia - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik -

    Auszug aus EuGH, 07.02.2019 - C-49/18
    Fünftens ist zum Erfordernis der Vergleichbarkeit der Situationen festzustellen, dass zum einen die Situationen nicht identisch, sondern nur vergleichbar sein müssen und zum anderen die Prüfung dieser Vergleichbarkeit nicht allgemein und abstrakt sein darf, sondern spezifisch und konkret für die betreffende Leistung erfolgen muss (Urteil vom 19. Juli 2017, Abercrombie & Fitch Italia, C-143/16, EU:C:2017:566, Rn. 25).
  • EuGH, 28.02.2018 - C-46/17

    Die Befristung der Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses über die

    Auszug aus EuGH, 07.02.2019 - C-49/18
    Mithin ist zu prüfen, ob ein Arbeitnehmer wie Herr Escribano Vindel wegen seines Alters in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person bzw. ob die streitige Bestimmung die Altersgruppe, der Herr Escribano Vindel angehört, im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie in besonderer Weise benachteiligen kann (vgl. entsprechend Urteil vom 28. Februar 2018, John, C-46/17, EU:C:2018:131, Rn. 22).
  • EuGH, 05.06.2018 - C-574/16

    Grupo Norte Facility - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 07.02.2019 - C-49/18
    Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, das allein für die Beurteilung des Sachverhalts zuständig ist, zu bestimmen, ob sich die Richter der Besoldungsgruppe 4 in einer Situation befinden, die vergleichbar ist mit der Situation der Richter der Besoldungsgruppe 1 (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Juni 2018, Grupo Norte Facility, C-574/16, EU:C:2018:390, Rn. 49).
  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

    Auszug aus EuGH, 07.02.2019 - C-49/18
    Insoweit ist erstens darauf hinzuweisen, dass das Verbot jeglicher Diskriminierung u. a. wegen des Alters in Art. 21 der Charta aufgenommen wurde, der seit dem 1. Dezember 2009 der gleiche rechtliche Wert zukommt wie den Verträgen, und dass dieses Verbot durch die Richtlinie 2000/78 im Bereich von Beschäftigung und Beruf konkretisiert worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. September 2011, Hennigs und Mai, C-297/10 und C-298/10, EU:C:2011:560, Rn. 47).
  • EuGH, 19.06.2014 - C-501/12

    Specht - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus EuGH, 07.02.2019 - C-49/18
    Zweitens entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass die Besoldungsbedingungen der Beamten, einschließlich der Richter, in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juni 2014, Specht u. a., C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12, EU:C:2014:2005, Rn. 37, und vom 9. September 2015, Unland, C-20/13, EU:C:2015:561, Rn. 29).
  • EuGH, 09.09.2015 - C-20/13

    Unland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus EuGH, 07.02.2019 - C-49/18
    Zweitens entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass die Besoldungsbedingungen der Beamten, einschließlich der Richter, in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juni 2014, Specht u. a., C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12, EU:C:2014:2005, Rn. 37, und vom 9. September 2015, Unland, C-20/13, EU:C:2015:561, Rn. 29).
  • EuGH, 14.03.2018 - C-482/16

    Stollwitzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Art. 45 AEUV -

    Auszug aus EuGH, 07.02.2019 - C-49/18
    Viertens ist zur Frage einer mittelbaren Diskriminierung wegen des Alters festzustellen, dass nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/78 eine mittelbare Diskriminierung vorliegt, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen eines bestimmten Alters gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, diese Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt, und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich (Urteil vom 14. März 2018, Stollwitzer, C-482/16, EU:C:2018:180, Rn. 22).
  • EuGH, 06.06.2018 - C-49/17

    Koppers Denmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/96/EG -

    Auszug aus EuGH, 07.02.2019 - C-49/18
    In diesem Zusammenhang verweist das vorlegende Gericht zunächst auf Art. 6 der vom 8. bis zum 10. Juli 1998 vom Europarat angenommenen Europäischen Charta über das Richterstatut, sodann auf die am 17. November 2010 angenommene Empfehlung CM/Rec(2010)12 des Ministerkomitees des Europarats an die Mitgliedstaaten über Richter: Unabhängigkeit, Effizienz und Verantwortung und schließlich auf die Nrn. 74 bis 79 der Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache Associação Sindical dos Juízes Portugueses (C-64/16, EU:C:2018:395).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2019 - C-619/18

    Kommission/ Polen (Indépendance de la Cour suprême) - Vertragsverletzung eines

    47 Urteile vom 27. Februar 2018, ASJP (C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 45), und vom 7. Februar 2019, Escribano Vindel (C-49/18, EU:C:2019:106, Rn. 66).

    54 Urteile vom 27. Februar 2018, ASJP (C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 46 bis 51), und vom 7. Februar 2019, Escribano Vindel (C-49/18, EU:C:2019:106, Rn. 67).

    63 Urteile vom 27. Februar 2018, ASJP (C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 44), und vom 7. Februar 2019, Escribano Vindel (C-49/18, EU:C:2019:106, Rn. 66).

  • VG Gießen, 19.05.2023 - 5 L 855/23

    Richterbesoldung in Hessen

    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über die ihm vorgelegten Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung des Unionsrechts betreffen (EuGH, Urteil vom 07.02.2019 - C-49/18 m.w.N.).

    Gemeinsam ist diesen europarechtlichen Vorgaben eine wirksame Sicherung der Unabhängigkeit der mitgliedstaatlichen Richterinnen und Richter, wobei nach gefestigter Rechtsprechung des EuGH gerade eine der Bedeutung der richterlichen Funktion entsprechende Vergütung eine wesentliche Garantie für eine wirksame richterliche Unabhängigkeit darstellt (EuGH, Urteil vom 07.02.2019 - C-49/18; ferner s. EuGH, Urteil vom 27.02.2018 - C-64/16).

    Hinsichtlich der Auslegung von Art. 19 EUV und Art. 47 EU-GR-Charta ist in der Rechtsprechung des EuGH geklärt, dass Art. 19 EUV bezüglich seines sachlichen Anwendungsbereichs "in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen" Anwendung findet (s. Urteil vom 27.02.2018 - C-64/16; ferner s. EuGH, Urteil vom 07.02.2019 - C-49/18).

    Neben der Nichtabsetzbarkeit der Mitglieder der betreffenden Einrichtung (vgl. u. a. EuGH, ECLI:EU:C:2006:587 = EuZW 2006, 658 Rn. 51 - Wilson) stellt auch eine der Bedeutung der ausgeübten Funktionen entsprechende Vergütung eine wesentliche Garantie für die richterliche Unabhängigkeit dar." (s. EuGH, Urteil vom 27.02.2018 - C-64/16; ferner s. EuGH, Urteil vom 07.02.2019 - C-49/18).

  • EuGH, 27.02.2020 - C-773/18

    Land Sachsen-Anhalt () und juges) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik

    Das Ziel, den Beamten und den Richtern dieses Landes eine Besoldung zu gewährleisten, die der Bedeutung der ausgeübten Funktionen entspricht, ist als legitimes Ziel anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Februar 2019, Escribano Vindel, C-49/18, EU:C:2019:106, Rn. 66).
  • EuGH, 24.09.2020 - C-223/19

    YS (Pensions d'entreprise de personnel cadre) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen eines bestimmten Alters gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, diese Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt, und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich (Urteil vom 7. Februar 2019, Escribano Vindel, C-49/18, EU:C:2019:106, Rn. 41 und 42).
  • EuGH, 03.06.2021 - C-914/19

    Ministero della Giustizia (Notaires) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Verbot jeglicher Diskriminierung u. a. wegen des Alters in Art. 21 der Charta aufgenommen wurde und dass dieses Verbot durch die Richtlinie 2000/78 im Bereich von Beschäftigung und Beruf konkretisiert worden ist (Urteil vom 7. Februar 2019, Escribano Vindel, C-49/18, EU:C:2019:106, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2019 - C-192/18

    Kommission/ Polen (Indépendance des juridictions de droit commun) -

    Urteil vom 7. Februar 2019, Escribano Vindel (C-49/18, EU:C:2019:106, Rn. 66).

    65 Urteil vom 7. Februar 2019, Escribano Vindel (C-49/18, EU:C:2019:106, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung), und Urteil vom 25 Juli 2018, Minister for Justice and Equality (C-216/18 PPU, EU:C:2018:56, Rn. 52).

  • EuGH, 08.05.2019 - C-712/17

    EN.SA. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Fiktive Umsätze -

    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten vom vorlegenden Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Ausgangsrechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2018, L.E.G.O., C-242/17, EU:C:2018:804, Rn. 43, vom 7. Februar 2019, Escribano Vindel, C-49/18, EU:C:2019:106, Rn. 32, und vom 12. Februar 2019, TC, C-492/18 PPU, EU:C:2019:108, Rn. 37).
  • EuGH, 16.07.2020 - C-658/18

    Governo della Repubblica italiana (Statut des juges de paix italiens) - Vorlage

    Was das Erfordernis der Unabhängigkeit unter dem Blickwinkel seines zweiten, das Innenverhältnis betreffenden Aspekts (siehe oben, Rn. 50) betrifft, genügt, wie von der Generalanwältin in Nr. 51 ihrer Schlussanträge ausgeführt, die Feststellung, dass der Gerichtshof bereits mehrfach Vorlagefragen zum Status von Richtern beantwortet hat, ohne die Unabhängigkeit der vorlegenden Gerichte zu bezweifeln, von denen diese Fragen ausgingen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juni 2017, Florescu u. a., C-258/14, EU:C:2017:448, vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, vom 7. Februar 2019, Escribano Vindel, C-49/18, EU:C:2019:106, und vom 19. November 2019, A. K. u. a. [Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts], C-585/18, C-624/18 und C-625/18, EU:C:2019:982).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2020 - C-223/19

    YS (Pensions d'entreprise de personnel cadre) - Vorabentscheidungsersuchen -

    18 Vgl. Urteile vom 27. Mai 2004, Elsner-Lakeberg (C-285/02, EU:C:2004:320, Rn. 18), vom 6. Dezember 2007, Voß (C-300/06, EU:C:2007:757, Rn. 27), vom 13. Juli 2017, Kleinsteuber (C-354/16, EU:C:2017:539, Rn. 28 und 39), und vom 7. Februar 2019, Escribano Vindel (C-49/18, EU:C:2019:106, Rn. 54 und 55).

    48 Vgl., mutatis mutandis, Nrn. 62 und 63 der vorliegenden Schlussanträge und Urteil vom 7. Februar 2019, Escribano Vindel (C-49/18, EU:C:2019:106, Rn. 43).

  • EuGH, 17.10.2019 - C-579/18

    Comida paralela 12 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsteuern -

    Wenn diese Fragen die Auslegung des Unionsrechts betreffen, ist der Gerichtshof nämlich grundsätzlich gehalten, über diese Fragen zu befinden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Februar 2019, Escribano Vindel, C-49/18, EU:C:2019:106, Rn. 24).

    Es ist somit allein Sache der mit einem Rechtsstreit befassten nationalen Gerichte, in deren Verantwortungsbereich die zu erlassende gerichtliche Entscheidung fällt, im Hinblick auf die jeder Rechtssache eigenen Besonderheiten sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung zum Erlass ihres Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Februar 2019, Escribano Vindel, C-49/18, EU:C:2019:106, Rn. 24).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-83/19

    Nach Auffassung von Generalanwalt Bobek verstoßen die vorläufige Ernennung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2020 - C-658/18

    UX (Statut des juges de paix italiens) - Vorabentscheidungsersuchen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-355/19

    Asociatia "Forumul Judecatorilor din România" u.a. - Vorlage zur

  • EuGH, 20.10.2022 - C-301/21

    Curtea de Apel Alba Iulia u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-291/19

    SO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vertrag über den Beitritt der Republik

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