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   EuGH, 07.03.2002 - C-29/01   

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https://dejure.org/2002,5617
EuGH, 07.03.2002 - C-29/01 (https://dejure.org/2002,5617)
EuGH, Entscheidung vom 07.03.2002 - C-29/01 (https://dejure.org/2002,5617)
EuGH, Entscheidung vom 07. März 2002 - C-29/01 (https://dejure.org/2002,5617)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 96/61/EG

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Spanien

    Artikel 10 EG und 249 Absatz 3 EG
    1. Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Durchführung des Verfahrens zum Erlass eines Gesetzes, das dazu bestimmt ist, die Umsetzung einer Richtlinie in nationales Recht sicherzustellen - Unbeachtlich

  • EU-Kommission

    Kommission / Spanien

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des Königreichs Spanien gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 96/61/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung durch fehlende fristgerechte Umsetzung; Ausarbeitung eines Vorentwurfs als für die Sicherstellung der ...

  • Judicialis

    Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung Art. 21 Abs. 1; ; EGV Art. 10 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Durchführung des Verfahrens zum Erlass eines Gesetzes, das dazu bestimmt ist, die Umsetzung einer Richtlinie in nationales Recht sicherzustellen - Unbeachtlich; [Artikel 10 EG und 249 Absatz 3 EG] ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 21.06.2001 - C-119/00

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 07.03.2002 - C-29/01
    Dies bedeutet für jeden Mitgliedstaat, an den eine Richtlinie gerichtet ist, die Verpflichtung, im Rahmen seiner nationalen Rechtsordnung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die volle Wirksamkeit der Richtlinie entsprechend ihrer Zielsetzung zugewährleisten (vgl. Urteil vom 21. Juni 2001 in der Rechtssache C-119/00, Kommission/Luxemburg, Slg. 2001, I-4795, Randnr. 12).
  • EuGH, 15.03.2001 - C-147/00

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 07.03.2002 - C-29/01
    Zum anderen ist nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. insbesondere Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26).
  • EuGH, 10.04.2003 - C-20/01

    Kommission / Deutschland

    Es trifft zu, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (Urteile vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-200/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4299, Randnr. 13, vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-362/90, Kommission/Italien, I-2353, Randnr. 10, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-29/01, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-2503, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2007 - C-503/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 228

    27 und 28), vom 7. März 2002, Kommission/Spanien (C-29/01, Slg. 2002, I-2503, Randnr. 11), vom 15. März 2001, Kommission/Frankreich (C-147/00, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26), vom 21. Juni 2001, Kommission/Luxemburg (C-119/00, Slg. 2001, I-4795, Randnr. 14), vom 30. November 2000, Kommission/Belgien (C-384/99, Slg. 2000, I-10633, Randnr. 16), vom 3. Juli 1997, Kommission/Frankreich (C-60/96, Slg. 1997, I-3827, Randnr. 15), vom 17. September 1996, Kommission/Italien (C-289/94, Slg. 1996, I-4405, Randnr. 20), und vom 12. Dezember 1996, Kommission/Italien (C-302/95, Slg. 1996, I-6765, Randnr. 13).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-477/03

    Kommission / Deutschland

    Dies bedeutet für jeden Mitgliedstaat, an den eine Richtlinie gerichtet ist, die Verpflichtung, im Rahmen seiner nationalen Rechtsordnung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die volle Wirksamkeit der Richtlinie entsprechend ihrer Zielsetzung zu gewährleisten (vgl. Urteile vom 21. Juni 2001 in der Rechtssache C-119/00, Kommission/Luxemburg, Slg. 2001, I-4795, Randnr. 12, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-29/01, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-2503, Randnr. 9).

    12 Schließlich ist nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 20. März 2003 in der Rechtssache C-143/02, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-2877, Randnr. 11, vom 12. Juni 2003 in der Rechtssache C-446/01, Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-6053, Randnr. 15, und vom 27. Mai 2004 in der Rechtssache C-398/02, Kommission/Spanien, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 17).

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