Rechtsprechung
EuGH, 07.04.1987 - 196/85 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
EWG-VERTRAG, ARTIKEL 95
1 . STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN - DIFFERENZIERENDE BESTEUERUNG - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - VERFOLGUNG VON ZIELEN, DIE MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT VEREINBAR SIND - KEIN DISKRIMINIERENDER ODER SCHUTZCHARAKTER - EU-Kommission
Kommission / Frankreich
- Wolters Kluwer
Regelung der Besteuerung von süßen naturreinen Weinen und Likörweinen; Vereinbarkeit einer differenzierenden Besteuerung von gleichartigen Erzeugnissen nach objektiven Kriterien mit Gemeinschaftsrecht; Vereinbarkeit steuerrechtlicher Vorschriften mit Gemeinschaftsrecht; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN - DIFFERENZIERENDE BESTEUERUNG - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - VERFOLGUNG VON ZIELEN, DIE MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT VEREINBAR SIND - KEIN DISKRIMINIERENDER ODER SCHUTZCHARAKTER
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1987 - 196/85
- EuGH, 07.04.1987 - 196/85
Papierfundstellen
- NJW 1988, 1449
Wird zitiert von ... (12)
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-204/97
Portugal / Kommission
In dem Vertragsverletzungsverfahren, das dem Urteil in der Rechtssache 196/85(25) zugrunde lag, war die Kommission noch der Auffassung, daß Frankreich durch die unterschiedliche Besteuerung von süßen naturreinen Weinen und Likörweinen eingeführte Produkte diskriminierte.25: - Urteil vom 7. April 1987 (Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597).
40: - Urteil in der Rechtssache 196/85 (zitiert in Fußnote 24).
44: - Urteil in der Rechtssache 196/85 (zitiert in Fußnote 24).
45: - Zitiert in Fußnote 38.46: - Urteil in der Rechtssache 196/85 (zitiert in Fußnote 24).
- EuGH, 19.09.2002 - C-101/00
DER STEUERWERT FÜR DIE ERHEBUNG DER KRAFTFAHRZEUGSTEUER MUSS BEI EINGEFÜHRTEN …
Die finnische Regierung meint dagegen, dass Artikel 95 EG-Vertrag einer Steuer wie der Kraftfahrzeugsteuer, mit der in Finnland sowohl Neu- als auch Gebrauchtfahrzeuge nach objektiven Kriterien belastet würden, nicht entgegenstehe (Urteile vom 15. März 1983 in der Rechtssache 319/81, Kommission/Italien, Slg. 1983, 601, vom 4. März 1986 in der Rechtssache 106/84, Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 833, und vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85, Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597).Bei der Beurteilung der Gleichartigkeit, die dem Verbot des Artikels 95 Absatz 1 EG-Vertrag zugrunde liegt, ist zu prüfen, ob die Waren ähnliche Eigenschaften haben und den gleichen Bedürfnissen des Verbrauchers dienen (vgl. Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-265/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2305, Randnr. 42, und die dort zitierte Rechtsprechung).
Waren wie z. B. Fahrzeuge sind gleichartig im Sinne des Artikels 95 Absatz 1 EG-Vertrag, wenn sie aufgrund ihrer Eigenschaften und der Bedürfnisse, denen sie dienen, miteinander in Wettbewerb stehen, wobei der Grad des Wettbewerbs zwischen zwei Modellen davon abhängt, inwieweit sie verschiedenen Vorstellungen, insbesondere über den Preis, die Größe, den Komfort, die Leistung, den Verbrauch, die Haltbarkeit und die Zuverlässigkeit entsprechen (Urteil vom 15. März 2001, Kommission/Frankreich, Randnr. 43).
- EuGH, 29.04.2004 - C-387/01
Weigel
Solche Differenzierungen sind jedoch mit dem Gemeinschaftsrecht nur vereinbar, wenn sie wirtschaftspolitische Ziele verfolgen, die ihrerseits mit den Erfordernissen des Vertrages und des abgeleiteten Rechts vereinbar sind, und wenn ihre Modalitäten geeignet sind, jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung von Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten und jeden Schutz inländischer konkurrierender Produktionen auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85, Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597, Randnr. 6, und Outokumpu, Randnr. 30).
- EuGH, 17.07.1997 - C-90/94
Haahr Petroleum
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteil vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85, Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597, Randnr. 6) beschränkt das Gemeinschaftsrecht zwar beim derzeitigen Stand seiner Entwicklung nicht die Freiheit der Mitgliedstaaten, ein differenziertes Steuersystem für bestimmte, sogar im Sinne von Artikel 95 Absatz 1 des Vertrages gleichartige Erzeugnisse nach Maßgabe objektiver Kriterien, wie der Art der verwendeten Ausgangsstoffe oder der angewandten Herstellungsverfahren, zu errichten. - Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1990 - 132/88
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Griechische Republik. - Artikel …
1986, 833, Randnr. 20, und vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85, Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597, Randnr. 6.- Siehe die Urteile vom 7. Mai 1981 in der Rechtssache 153/80, Rumhaus Hansen/Hauptzollamt Flensburg, Slg. 1981, 1165; vom 27. Mai 1981 in den verbundenen Rechtssachen 142/80 und 143/80, Administration des finances de l'Etat/Essevi und Salcngo, Slg. 1981, 1413; vom 15. März 1983 in der Rechtssache 319/81, Kommission/Italien, "Besteuerung von Branntwein", Slg. 1983, 601; vom II. Juli 1985 in der Rechtssache 278/83, Kommission/Italien, "Mehrwertsteuer - Besteuerung von Schaumwein", Slg. 1985, 2503; vom 4. März 1986 in der Rechtssache 106/84, Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 833; vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85, Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597.
- Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1999 - C-109/98
CRT France International
(53) - Vgl. u. a. Urteil vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85 (Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597, Randnr. 6) sowie die in Fußnote 6 zitierten Urteile Haahr Petroleum (Randnr. 29) und Outokumpu (Randnr. 30). - Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-213/96
Verbrauchsteuer auf Elektrizität - Steuersatz, der bei Elektrizität inländischen …
(19) - Urteil vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85 (Slg. 1987, 1597, Randnr. 7). - Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-166/98
Socridis
(11) - Urteil vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85 (Slg. 1987, 1597, Randnr. 6). - Generalanwalt beim EuGH, 27.04.1989 - 323/87
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
Solche Differenzierungen sind mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, wenn sie wirtschaftspolitische Ziele verfolgen, die ihrerseits mit den Erfordernissen des Vertrages und des abgeleiteten Rechts vereinbar sind und wenn kraft ihrer Ausgestaltung sichergestellt ist, daß jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung von Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten und jeder Schutz inländischer konkurrierender Produktionen ausgeschlossen ist" (vgl. z. B. die Rechtssache 140/79, Chemical Farmaceutici/DAF, Slg. 1981, 1, 15; Rechtssache 46/80, Vinal/Orbat, Slg. 1981, 77, 93; Rechtssache 196/85, Kommission/ Französische Republik, Slg. 1987, 1597, 1615). - Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-286/94
Garage Molenheide BVBA (C-286/94), Peter Schepens (C-340/95), Bureau Rik …
(24) - Die Kommission bezieht sich insbesondere auf die Urteile vom 10. April 1984 in der Rechtssache 324/82 (Kommission/Belgien, Slg. 1984, 1861) und vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85 (Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597). - EuGH, 19.11.1991 - C-235/90
Aliments Morvan / Directeur des services fiscaux du Finistère
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 88/86
Bovo Tours BV und Van Nood Touringcars BV gegen Minister van Verkeer en …