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   EuGH, 07.04.1987 - 196/85   

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https://dejure.org/1987,1820
EuGH, 07.04.1987 - 196/85 (https://dejure.org/1987,1820)
EuGH, Entscheidung vom 07.04.1987 - 196/85 (https://dejure.org/1987,1820)
EuGH, Entscheidung vom 07. April 1987 - 196/85 (https://dejure.org/1987,1820)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 95
    1 . STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN - DIFFERENZIERENDE BESTEUERUNG - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - VERFOLGUNG VON ZIELEN, DIE MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT VEREINBAR SIND - KEIN DISKRIMINIERENDER ODER SCHUTZCHARAKTER

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Regelung der Besteuerung von süßen naturreinen Weinen und Likörweinen; Vereinbarkeit einer differenzierenden Besteuerung von gleichartigen Erzeugnissen nach objektiven Kriterien mit Gemeinschaftsrecht; Vereinbarkeit steuerrechtlicher Vorschriften mit Gemeinschaftsrecht; ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN - DIFFERENZIERENDE BESTEUERUNG - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - VERFOLGUNG VON ZIELEN, DIE MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT VEREINBAR SIND - KEIN DISKRIMINIERENDER ODER SCHUTZCHARAKTER

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1449
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-204/97

    Portugal / Kommission

    In dem Vertragsverletzungsverfahren, das dem Urteil in der Rechtssache 196/85(25) zugrunde lag, war die Kommission noch der Auffassung, daß Frankreich durch die unterschiedliche Besteuerung von süßen naturreinen Weinen und Likörweinen eingeführte Produkte diskriminierte.

    25: - Urteil vom 7. April 1987 (Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597).

    40: - Urteil in der Rechtssache 196/85 (zitiert in Fußnote 24).

    44: - Urteil in der Rechtssache 196/85 (zitiert in Fußnote 24).

    45: - Zitiert in Fußnote 38.46: - Urteil in der Rechtssache 196/85 (zitiert in Fußnote 24).

  • EuGH, 19.09.2002 - C-101/00

    DER STEUERWERT FÜR DIE ERHEBUNG DER KRAFTFAHRZEUGSTEUER MUSS BEI EINGEFÜHRTEN

    Die finnische Regierung meint dagegen, dass Artikel 95 EG-Vertrag einer Steuer wie der Kraftfahrzeugsteuer, mit der in Finnland sowohl Neu- als auch Gebrauchtfahrzeuge nach objektiven Kriterien belastet würden, nicht entgegenstehe (Urteile vom 15. März 1983 in der Rechtssache 319/81, Kommission/Italien, Slg. 1983, 601, vom 4. März 1986 in der Rechtssache 106/84, Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 833, und vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85, Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597).

    Bei der Beurteilung der Gleichartigkeit, die dem Verbot des Artikels 95 Absatz 1 EG-Vertrag zugrunde liegt, ist zu prüfen, ob die Waren ähnliche Eigenschaften haben und den gleichen Bedürfnissen des Verbrauchers dienen (vgl. Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-265/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2305, Randnr. 42, und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Waren wie z. B. Fahrzeuge sind gleichartig im Sinne des Artikels 95 Absatz 1 EG-Vertrag, wenn sie aufgrund ihrer Eigenschaften und der Bedürfnisse, denen sie dienen, miteinander in Wettbewerb stehen, wobei der Grad des Wettbewerbs zwischen zwei Modellen davon abhängt, inwieweit sie verschiedenen Vorstellungen, insbesondere über den Preis, die Größe, den Komfort, die Leistung, den Verbrauch, die Haltbarkeit und die Zuverlässigkeit entsprechen (Urteil vom 15. März 2001, Kommission/Frankreich, Randnr. 43).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-387/01

    Weigel

    Solche Differenzierungen sind jedoch mit dem Gemeinschaftsrecht nur vereinbar, wenn sie wirtschaftspolitische Ziele verfolgen, die ihrerseits mit den Erfordernissen des Vertrages und des abgeleiteten Rechts vereinbar sind, und wenn ihre Modalitäten geeignet sind, jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung von Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten und jeden Schutz inländischer konkurrierender Produktionen auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85, Kommission/Frankreich, Slg. 1987, 1597, Randnr. 6, und Outokumpu, Randnr. 30).
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