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   EuGH, 07.04.2022 - C-176/20   

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EuGH, 07.04.2022 - C-176/20 (https://dejure.org/2022,7479)
EuGH, Entscheidung vom 07.04.2022 - C-176/20 (https://dejure.org/2022,7479)
EuGH, Entscheidung vom 07. April 2022 - C-176/20 (https://dejure.org/2022,7479)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Avio Lucos

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Direktzahlungen - Gemeinsame Regeln - Regelung für die einheitliche Flächenzahlung - Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 - Art. 4 Abs. 1 Buchst. a und c und Abs. 2 Buchst. b - Nationale Regelung, die ...

Sonstiges (3)

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 24.06.2010 - C-375/08

    Pontini u.a. - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Rindfleisch -

    Auszug aus EuGH, 07.04.2022 - C-176/20
    Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, sind die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung ihres Beurteilungsspielraums bei Stützungsregelungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) insoweit berechtigt, Klarstellungen in Bezug auf die Nachweise vorzunehmen, die zur Stützung eines Beihilfeantrags beizubringen sind, und sich dabei insbesondere auf die gewöhnliche Praxis in ihrem Hoheitsgebiet im Bereich der Landwirtschaft in Bezug auf die Haltung der für die Beweidung verwendeten Tiere durch den Betriebsinhaber zu beziehen (vgl. entsprechend Urteil vom 24. Juni 2010, Pontini u. a., C-375/08, EU:C:2010:365, Rn. 82).

    Allerdings müssen die Mitgliedstaaten, wenn sie von ihrem Beurteilungsspielraum in Bezug auf die Nachweise Gebrauch machen, die zur Stützung eines Beihilfeantrags beizubringen sind, das mit der betreffenden Unionsregelung angestrebte Ziel und die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts, insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, beachten, der verlangt, dass die aufgrund einer Bestimmung angewandten Mittel geeignet sind, das angestrebte Ziel zu verwirklichen, und nicht über das zu dessen Erreichung Erforderliche hinausgehen dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Juni 2010, Pontini u. a., C-375/08, EU:C:2010:365, Rn. 86 und 87, sowie vom 17. Dezember 2020, Land Berlin [Zahlungsansprüche aus der GAP], C-216/19, EU:C:2020:1046, Rn. 35).

    Es obliegt in erster Linie dem vorlegenden Gericht, zu prüfen, ob dieser Grundsatz im Rahmen der auf das Ausgangsverfahren anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften beachtet wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2010, Pontini u. a., C-375/08, EU:C:2010:365, Rn. 89).

    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung von Unionsrechtsvorschriften nicht nur ihr Wortlaut entsprechend seinem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Juni 2010, Pontini u. a., C-375/08, EU:C:2010:365, Rn. 58, und vom 29. Juli 2019, Pelham u. a., C-476/17, EU:C:2019:624, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 12.09.2013 - C-434/12

    Slancheva sila - Gemeinsame Agrarpolitik - ELER - Verordnung (EU) Nr. 65/2011 -

    Auszug aus EuGH, 07.04.2022 - C-176/20
    Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich der Anwendungsbereich von Unionsverordnungen nicht so weit sein, dass er missbräuchliche Praktiken von Wirtschaftsteilnehmern deckt (Urteil vom 12. September 2013, Slancheva sila, C-434/12, EU:C:2013:546, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat jedoch bereits entschieden, dass der Nachweis eines Missbrauchs durch einen potenziellen Begünstigten einer solchen Beihilfe zum einen voraussetzt, dass eine Gesamtwürdigung der objektiven Umstände ergibt, dass trotz formaler Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Bedingungen das Ziel der Regelung nicht erreicht wurde, und dass er zum anderen ein subjektives Element voraussetzt, nämlich die Absicht, sich einen unionsrechtlich vorgesehenen Vorteil dadurch zu verschaffen, dass die entsprechenden Voraussetzungen künstlich geschaffen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. September 2013, Slancheva sila, C-434/12, EU:C:2013:546, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Übrigen hat der Gerichtshof klargestellt, dass es Sache des nationalen Gerichts ist, das Vorliegen dieser beiden Elemente festzustellen, für das der Beweis nach nationalem Recht zu erbringen ist, soweit dies die Wirksamkeit des Unionsrechts nicht beeinträchtigt (Urteil vom 12. September 2013, Slancheva sila, C-434/12, EU:C:2013:546, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.10.2010 - C-61/09

    Landkreis Bad Dürkheim - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und

    Auszug aus EuGH, 07.04.2022 - C-176/20
    Somit ist festzustellen, dass zu den von dem fraglichen Landwirt bewirtschafteten Produktionseinheiten die für die Beweidung verwendeten Tiere gehören, sofern er eine für die Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit hinreichende Verfügungsgewalt über die Tiere hat; es ist Sache des vorlegenden Gerichts, dies anhand aller Umstände des vorliegenden Falles zu prüfen (vgl. entsprechend Urteile vom 14. Oktober 2010, Landkreis Bad Dürkheim, C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 61 und 62, sowie vom 2. Juli 2015, Demmer, C-684/13, EU:C:2015:439, Rn. 58).

    Der Betriebsinhaber muss jedoch hinsichtlich dieser Fläche über eine hinreichende Selbständigkeit bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit verfügen; es ist Sache des vorlegenden Gerichts, dies anhand aller Umstände des ihm zur Beurteilung vorgelegten Falles zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Oktober 2010, Landkreis Bad Dürkheim, C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 61 und 62, sowie vom 2. Juli 2015, Demmer, C-684/13, EU:C:2015:439, Rn. 58).

  • EuGH, 02.07.2015 - C-684/13

    Demmer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik

    Auszug aus EuGH, 07.04.2022 - C-176/20
    Somit ist festzustellen, dass zu den von dem fraglichen Landwirt bewirtschafteten Produktionseinheiten die für die Beweidung verwendeten Tiere gehören, sofern er eine für die Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit hinreichende Verfügungsgewalt über die Tiere hat; es ist Sache des vorlegenden Gerichts, dies anhand aller Umstände des vorliegenden Falles zu prüfen (vgl. entsprechend Urteile vom 14. Oktober 2010, Landkreis Bad Dürkheim, C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 61 und 62, sowie vom 2. Juli 2015, Demmer, C-684/13, EU:C:2015:439, Rn. 58).

    Der Betriebsinhaber muss jedoch hinsichtlich dieser Fläche über eine hinreichende Selbständigkeit bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit verfügen; es ist Sache des vorlegenden Gerichts, dies anhand aller Umstände des ihm zur Beurteilung vorgelegten Falles zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Oktober 2010, Landkreis Bad Dürkheim, C-61/09, EU:C:2010:606, Rn. 61 und 62, sowie vom 2. Juli 2015, Demmer, C-684/13, EU:C:2015:439, Rn. 58).

  • EuGH, 18.11.2021 - C-212/20

    A. S.A.

    Auszug aus EuGH, 07.04.2022 - C-176/20
    Hierzu hat der Gerichtshof die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil vom 18. November 2021, A. S.A., C-212/20, EU:C:2021:934, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.12.2020 - C-216/19

    Land Berlin (Droits au paiement liés à la PAC) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus EuGH, 07.04.2022 - C-176/20
    Allerdings müssen die Mitgliedstaaten, wenn sie von ihrem Beurteilungsspielraum in Bezug auf die Nachweise Gebrauch machen, die zur Stützung eines Beihilfeantrags beizubringen sind, das mit der betreffenden Unionsregelung angestrebte Ziel und die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts, insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, beachten, der verlangt, dass die aufgrund einer Bestimmung angewandten Mittel geeignet sind, das angestrebte Ziel zu verwirklichen, und nicht über das zu dessen Erreichung Erforderliche hinausgehen dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Juni 2010, Pontini u. a., C-375/08, EU:C:2010:365, Rn. 86 und 87, sowie vom 17. Dezember 2020, Land Berlin [Zahlungsansprüche aus der GAP], C-216/19, EU:C:2020:1046, Rn. 35).
  • EuGH, 29.07.2019 - C-476/17

    Pelham u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte

    Auszug aus EuGH, 07.04.2022 - C-176/20
    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung von Unionsrechtsvorschriften nicht nur ihr Wortlaut entsprechend seinem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Juni 2010, Pontini u. a., C-375/08, EU:C:2010:365, Rn. 58, und vom 29. Juli 2019, Pelham u. a., C-476/17, EU:C:2019:624, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.12.2015 - C-333/14

    Das schottische Gesetz zur Einführung eines Mindestverkaufspreises pro

    Auszug aus EuGH, 07.04.2022 - C-176/20
    Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Prüfung der Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung insbesondere der Ziele der GAP erfolgen muss, was einen Ausgleich zwischen diesen Zielen und dem von der nationalen Regelung verfolgten Ziel erfordert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a., C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 28 und 40).
  • EuGH, 21.07.2011 - C-21/10

    Nagy - Gemeinsame Agrarpolitik - Finanzierung durch den EAGFL - Verordnungen (EG)

    Auszug aus EuGH, 07.04.2022 - C-176/20
    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Datenbank eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Tieren eine effiziente Rückverfolgung des Weges dieser Tiere in Echtzeit gewährleisten soll, die aus Gründen der öffentlichen Gesundheit unabdingbar ist, und dass eine solche Datenbank bestätigen kann, dass die Voraussetzungen für die Gewährung einer Beihilfe, wie die hinsichtlich der Viehbestandsdichte, erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juli 2011, Nagy, C-21/10, EU:C:2011:505, Rn. 42).
  • EuGH, 07.09.2022 - C-624/20

    Ein Drittstaatsangehöriger, der als Familienangehöriger eines Unionsbürgers über

    Hierzu hat der Gerichtshof die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-176/20, EU:C:2022:274, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.11.2023 - C-354/22

    Weinbereitung und -etikettierung: Ein Weinerzeuger darf seinen eigenen

    Der Betriebsinhaber muss jedoch hinsichtlich dieser Fläche über eine hinreichende Selbständigkeit bei der Ausübung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit verfügen (Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-176/20, EU:C:2022:274, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OVG Niedersachsen, 06.06.2023 - 10 LC 151/21

    Anbaudiversifizierung; Cross-Compliance-Verstoß; Dauergrünland;

    Mit dieser Regelung, die ihrem Wortlaut nach im Wesentlichen Art. 29 VO (EG) Nr. 1782/2003 (vgl. auch Art. 30 VO (EG) Nr. 73/2009 ) entspricht, wird eine bestehende Rechtsprechung kodifiziert, nach der eine betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf das Unionsrecht nicht erlaubt ist ( EuGH, Urteil vom 7.4.2022 - C-176/20 -, juris Rn. 68; Senatsurteil vom 23.5.2013 - 10 LB 138/10 -, juris Rn. 45).

    Der Nachweis eines dementsprechenden Missbrauchs setzt zum einen voraus, dass eine Gesamtwürdigung der objektiven Umstände ergibt, dass trotz formaler Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Bedingungen das Ziel der Regelung nicht erreicht wurde und zum anderen ein subjektives Element, nämlich die Absicht, sich einen unionsrechtlich vorgesehenen Vorteil dadurch zu verschaffen, dass die entsprechenden Voraussetzungen künstlich geschaffen werden ( EuGH, Urteil vom 7.4.2022 - C-176/20 -, juris Rn. 70; BVerwG, Urteil vom 9.7.2020 - 3 C 11.19 -, juris Rn. 26; Senatsurteil vom 23.5.2013 - 10 LB 138/10 -, juris Rn. 46; jeweils m.w.N.).

    Dies schließt jedoch nicht aus, dass die Mitgliedstaaten darüber hinaus zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 sowie der im Rahmen dieser Verordnung und zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsakte der Europäischen Union (vgl. § 1 Abs. 1 DirektZahlDurchfG ) und damit hier zum Erhalt des Anteils von Dauergrünland an der gesamten landwirtschaftlichen Fläche (Dauergrünlandanteil) weitergehende Regelungen, insbesondere auch zu einer Rückumwandlungsverpflichtung treffen, zumal den Mitgliedstaaten bei dem Erlass von Maßnahmen zur Umsetzung des EU-Rechts Ermessen zukommt, das sie allerdings unter Beachtung bestimmter Grundsätze, insbesondere des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung, auszuüben haben (Erwägungsgrund Nr. 4 VO (EU) Nr. 639/2014 ; vgl. auch EuGH, Urteil vom 07.04.2022 - C-176/20 -, juris Rn. 33, 40, 44).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2022 - 12 A 1042/20

    Rückforderung gezahlter staatlicher Förderungsleistungen im Agrarbereich wegen

    vgl. EuGH, Urteile vom 7. April 2022 - C-176/20 -, juris Rn. 36, vom 2. Juli 2015 - C-684/13 -, juris Rn. 61 f., und vom 14. Oktober 2010 - C-61/09 -, juris Rn. 58 ff., sowie auch schon Urteile vom 15. Januar 1991 - C-341/89 -, juris Rn. 17, und vom 9. Juli 1992 - C-236/90 -, juris Rn. 11, jeweils m. w. N.; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2020 - 3 C 11.19 -, juris Rn. 19; OVG NRW, Urteil vom 11. April 2019- 12 A 2832/17 -, juris Rn. 36 ff.

    vgl. EuGH, Urteil vom 7. April 2022 - C- 176/20 -,juris Rn. 36.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2022 - 12 A 4576/19

    Ablehnung der Festsetzung und Zuweisung von Zahlungsansprüchen und die Gewährung

    vgl. EuGH, Urteile vom 7. April 2022 - C-176/20 -, juris Rn. 36, vom 2. Juli 2015 - C-684/13 -, juris Rn. 61 f., und vom 14. Oktober 2010 - C-61/09 -, juris Rn. 58 ff., sowie auch schon Urteile vom 15. Januar 1991 - C-341/89 -, juris Rn. 17, und vom 9. Juli 1992 - C-236/90 -, juris Rn. 11, jeweils m. w. N.; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2020 - 3 C 11.19 -, juris Rn. 19; OVG NRW, Urteil vom 11. April 2019- 12 A 2832/17 -, juris Rn. 36 ff.

    vgl. EuGH, Urteil vom 7. April 2022 - C- 176/20 -,juris Rn. 36.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2023 - C-354/22

    Weingut A - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame

    22 Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos (C-176/20, EU:C:2022:274, Rn. 36).
  • EuG, 31.01.2024 - T-56/22

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    L'existence d'un lien entre la notion d'« agriculteur actif ", au sens de l'article 9, paragraphe 2, du règlement n o 1307/2013, et celle d'« agriculteur ", au sens de l'article 4, paragraphe 1, sous a), du même règlement, est confirmée par la jurisprudence, qui précise que, pour pouvoir bénéficier du statut d'agriculteur actif, une personne doit, au préalable, satisfaire aux exigences visées à l'article 4, paragraphe 1, sous a), du règlement n o 1307/2013 concernant la notion d'agriculteur (voir, en ce sens, arrêt du 7 avril 2022, Avio Lucos, C-176/20, EU:C:2022:274, point 54).
  • EuGH, 23.11.2023 - C-213/22

    Instituto de Financiamento da Agricultura e Pescas (Mesures de reboisement)

    Dieser verlangt, dass die aufgrund einer nationalen Bestimmung angewandten Mittel geeignet sind, das angestrebte Ziel zu verwirklichen, und nicht über das zu dessen Erreichung Erforderliche hinausgehen (Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-176/20, EU:C:2022:274, Rn. 42).
  • EuGH, 16.11.2023 - C-196/22

    Regione Lombardia und Provincia di Pavia (Mesures de reboisement)

    Insoweit verlangt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, dass die aufgrund einer nationalen Bestimmung angewandten Mittel geeignet sind, das angestrebte Ziel zu verwirklichen, und nicht über das zu dessen Erreichung Erforderliche hinausgehen (Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-176/20, EU:C:2022:274, Rn. 42).
  • EuG, 06.12.2023 - T-48/22

    Tschechische Republik/ Kommission

    Dass zwischen dem Begriff "aktiver Betriebsinhaber" im Sinne von Art. 9 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1307/2013 und dem Begriff "Betriebsinhaber" im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a dieser Verordnung ein Zusammenhang besteht, wird durch die Rechtsprechung bestätigt, wonach eine Person, um den Status eines aktiven Betriebsinhabers in Anspruch nehmen zu können, bereits die in Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1307/2013 genannten Anforderungen an den Begriff "Betriebsinhaber" erfüllen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. April 2022, Avio Lucos, C-176/20, EU:C:2022:274, Rn. 54).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2022 - 12 A 2612/19

    Teilweise Rücknahme eines Festsetzungs- und Zuweisungsbescheids betreffend die

  • VG Düsseldorf, 19.01.2023 - 28 K 18465/17
  • VG Düsseldorf, 19.01.2023 - 28 K 2721/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2022 - 12 A 3276/20

    Erfüllen der Voraussetzungen für die Prämienbewilligung durch Nachweis eines

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