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   EuGH, 07.05.1992 - C-258/90, C-259/90   

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https://dejure.org/1992,995
EuGH, 07.05.1992 - C-258/90, C-259/90 (https://dejure.org/1992,995)
EuGH, Entscheidung vom 07.05.1992 - C-258/90, C-259/90 (https://dejure.org/1992,995)
EuGH, Entscheidung vom 07. Mai 1992 - C-258/90, C-259/90 (https://dejure.org/1992,995)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Pesquerias De Bermeo und Naviera Laida / Kommission

    Verordnung Nr. 4028/86 des Rates, Artikel 16 Absatz 3; Verordnung Nr. 1871/87 der Kommission, Artikel 3 Absatz 2
    1. Fischerei - Gemeinsame Strukturpolitik - Versuchsfischerei - Gemeinschaftszuschuß - Der Kommission für die Entscheidung über die Gewährung einer Förderungsprämie gesetzte Frist - Kein zwingender Charakter

  • EU-Kommission

    Pesquerias De Bermeo und Naviera Laida / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Verbesserung und Anpassung der Strukturen im Bereich der Fischerei und der Aquakultur ; Anspruch auf Schadensersatz ; Gewährung von Förderungsprämien

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 178; ; EWG-Vertrag Art. 215; ; VO (EWG) Nr. 4028/86 Art. 1; ; VO (EWG) Nr. 4028/86 Art. 13; ; VO (EWG) Nr. 4028/86 Art. 14; ; VO (EWG) Nr. 1871/87 Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Fischerei - Gemeinsame Strukturpolitik - Versuchsfischerei - Gemeinschaftszuschuß - Der Kommission für die Entscheidung über die Gewährung einer Förderungsprämie gesetzte Frist - Kein zwingender Charakter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Fischerei - Vorhaben im Rahmen einer Versuchsfischereikampagne - Entscheidung der Kommission, mit der festgestellt wird, dass das Vorhaben nicht die Voraussetzungen für die Gewährung eines Gemeinschaftszuschusses nach der Verordnung (EWG) Nr. 4028/86 des Rates erfüllt.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus EuGH, 07.05.1992 - C-258/90
    26 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteil vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-269/90, TU München, Slg. 1991, I-5469, Randnrn.
  • EuGH, 27.03.1990 - 308/87

    Grifoni / EAEC

    Auszug aus EuGH, 07.05.1992 - C-258/90
    42 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist die ausservertragliche Haftung der Gemeinschaft nach Artikel 215 Absatz 2 EWG-Vertrag an das Zusammentreffen mehrerer Voraussetzungen geknüpft: Die den Gemeinschaftsorganen vorgeworfene Handlung muß rechtswidrig sein, es muß ein tatsächlicher Schaden eingetreten sein, und zwischen der Handlung und dem behaupteten Schaden muß ein ursächlicher Zusammenhang bestehen (vgl. in diesem Sinne das Urteil vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-308/87, Grifoni/Kommission, Slg. 1990, I-1203, Randnr. 6).
  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.05.1992 - C-258/90
    34 Zum Vorwurf eines Verstosses gegen den Grundsatz des berechtigten Vertrauens ist daran zu erinnern, daß dieser Grundsatz zwar zu den tragenden Grundsätzen der Gemeinschaft gehört, die Marktbürger jedoch nach ständiger Rechtsprechung nicht auf die Beibehaltung einer bestehenden Situation vertrauen dürfen, die die Gemeinschaftsorgane im Rahmen ihres Ermessens ändern können (vgl. in diesem Sinne das Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre/Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnr. 33).
  • EuGH, 22.11.2007 - C-525/04

    Spanien / Lenzing - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Nichteintreibung von

    So hat der Gerichtshof klargestellt, dass zu diesen Garantien die Verpflichtung des zuständigen Organs gehört, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen und seine Entscheidung hinreichend zu begründen (vgl. Urteile vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, Slg. 1991, I-5469, Randnr. 14, sowie vom 7. Mai 1992, Pesquerias De Bermeo und Naviera Laida/Kommission, C-258/90 und C-259/90, Slg. 1992, I-2901, Randnr. 26).
  • EuG, 17.05.2018 - T-429/13

    Das Gericht der EU stellt die Gültigkeit der Beschränkungen fest, die 2013 auf

    Der Gerichtshof hat klargestellt, dass zu diesen Garantien u. a. die Verpflichtung des zuständigen Organs gehört, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen und seine Entscheidung hinreichend zu begründen (Urteile vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, EU:C:1991:438, Rn. 14, vom 7. Mai 1992, Pesquerias De Bermeo und Naviera Laida/Kommission, C-258/90 und C-259/90, EU:C:1992:199, Rn. 26, sowie vom 6. November 2008, Niederlande/Kommission, C-405/07 P, EU:C:2008:613, Rn. 56).
  • EuGH, 15.06.2000 - C-237/98

    Dorsch Consult / Rat und Kommission

    Das Gericht hat in Randnummer 59 des angefochtenen Urteils zu Recht festgestellt, daß die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft für rechtmäßiges oder rechtswidriges Handeln nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes jedenfalls voraussetzt, daß der angeblich entstandene Schaden tatsächlich vorliegt und ein ursächlicher Zusammenhang zwischen diesem Schaden und diesem Handeln besteht (vgl. Urteile vom 29. September 1982 in der Rechtssache 26/81, Oleifici Mediterranei/Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Slg. 1982, 3057, Randnr. 16, und vom 7. Mai 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-258/90 und C-259/90, Pesquerias De Bermeo und Naviera Laida/ Kommission, Slg. 1992, I-2901, Randnr. 42).
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