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   EuGH, 07.05.2009 - C-504/07   

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https://dejure.org/2009,8036
EuGH, 07.05.2009 - C-504/07 (https://dejure.org/2009,8036)
EuGH, Entscheidung vom 07.05.2009 - C-504/07 (https://dejure.org/2009,8036)
EuGH, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - C-504/07 (https://dejure.org/2009,8036)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen - Gewährung eines Ausgleichs - Sektor des Personennahverkehrs

  • Europäischer Gerichtshof

    Antrop u.a.

    Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Gemeinwohlverpflichtungen - Gewährung eines Ausgleichs - Sektor des Personennahverkehrs

  • EU-Kommission PDF

    Antrop u.a.

    Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Gemeinwohlverpflichtungen - Gewährung eines Ausgleichs - Sektor des Personennahverkehrs

  • EU-Kommission

    Antrop u.a.

    Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Gemeinwohlverpflichtungen - Gewährung eines Ausgleichs - Sektor des Personennahverkehrs“

  • Wolters Kluwer

    Gewährung eines Ausgleichs für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen auf dem Sektor des Personennahverkehrs; [Associaçao Nacional de Transportadores Rodoviários de Pesados de Passageiros (Antrop) u. a. gegen Conselho de Ministros Companhia Carris de Ferro de Lisboa SA ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung eines Ausgleichs für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen auf dem Sektor des Personennahverkehrs - [Associaçao Nacional de Transportadores Rodoviários de Pesados de Passageiros (Antrop) u. a. gegen Conselho de Ministros, Companhia Carris de Ferro de Lisboa SA ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Antrop u.a.

    Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Gemeinwohlverpflichtungen - Gewährung eines Ausgleichs - Sektor des Personennahverkehrs

  • pwclegal.de (Kurzinformation)

    Ausgleichszahlungen für gemein-wirtschaftliche Verpflichtungen

  • busradar.de (Kurzinformation)

    Trennungsrechnung gem. Anhang zur EU VO 1370/2007

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal Administrativo (Portugal), eingereicht am 19. November 2007 -- Associação Nacional de Transportes Rodoviários de Pesados de Passageiros (Antrop) u. a. / Conselho de Ministros u. a.

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 73, EG Art 87 Abs 1, EG Art 88, EWGV 1191/69, EGVtr Art 92 Abs 1, EG Art 76
    Öffentliche Unternehmen, Ausgleichszahlung, öffentlicher Personenverkehr, Ausschließlichkeit, staatliche Beihilfen, Verkehrsdienstleistungen, Wettbewerbsregeln

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidung des Supremo Tribunal Administrativo (Portugal) - Auslegung der Art. 73 EG, 76 EG, 87 EG und 88 EG sowie der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 des Rates vom 26. Juni 1969 über das Vorgehen der Mitgliedstaaten bei mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes verbundenen ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

    Auszug aus EuGH, 07.05.2009 - C-504/07
    Welche Bedeutung und welche Tragweite haben angesichts der Voraussetzungen, die der Gerichtshof insbesondere im Urteil vom 24. Juli 2003, Altmark und Regierungspräsidium Magdeburg (C-280/00, Slg. 2003, I-7747), für die Qualifizierung als staatliche Beihilfe im Hinblick auf Art. 87 Abs. 1 EG aufgestellt hat (" Erstens muss es sich um eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel handeln. Zweitens muss sie geeignet sein, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. Drittens muss dem Begünstigten durch sie ein Vorteil gewährt werden. Viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen."), die Ausdrücke 1. Gewährung eines Vorteils, der 2. den Wettbewerb verfälscht, wenn die Begünstigten das ausschließliche Recht zur Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste in den Städten Lissabon und Porto haben, jedoch darüber hinaus Verbindungen zu diesen Städten in Gebieten anbieten, in denen auch andere Anbieter tätig sind? Anders gesagt, welche Kriterien sind anzuwenden, um feststellen zu können, dass die Gewährung eines Vorteils den Wettbewerb verfälscht? Kommt es in diesem Zusammenhang darauf an, wie hoch bei den Unternehmen der prozentuale Anteil der Kosten ist, die auf den Linienverkehr entfallen, den die Unternehmen außerhalb des Ausschließlichkeitsgebiets betreiben? Kurz gesagt, ist es erforderlich, dass die Beihilfe eindeutig erhebliche Auswirkungen auf die außerhalb des Ausschließlichkeitsgebiets (Lissabon und Porto) ausgeübte Tätigkeit hat?.
  • BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 1.09

    Linienverkehr; Linienverkehrsgenehmigung; Konzession; eigenwirtschaftlich;

    Ein solches Verständnis der Befugnis aus Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 lässt sich indirekt auch dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Mai 2009 - Rs. C-504/07 - (juris) entnehmen.

    Mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen meint der Europäische Gerichtshof hingegen die mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes verbundenen Verpflichtungen (EuGH, Urteil vom 7. Mai 2009 a.a.O. Rn. 18), also die Betriebspflicht, Beförderungspflicht und die Tarifpflicht.

  • BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 2.09

    Linienverkehr; Linienverkehrsgenehmigung; Konzession; eigenwirtschaftlich;

    Ein solches Verständnis der Befugnis aus Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 lässt sich indirekt auch dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Mai 2009 - Rs. C-504/07 - (juris) entnehmen.

    Mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen meint der Europäische Gerichtshof hingegen die mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes verbundenen Verpflichtungen (EuGH, Urteil vom 7. Mai 2009 a.a.O. Rn. 18), also die Betriebspflicht, Beförderungspflicht und die Tarifpflicht.

  • EuGH, 08.09.2022 - C-614/20

    Lux Express Estonia

    Der Gerichtshof hat jedoch im Wesentlichen entschieden, dass die Verordnung Nr. 1191/69 in ihrer geänderten Fassung die Gewährung eines Ausgleichs für die durch diese Verpflichtungen entstehenden Belastungen vorsieht, der nach den Verordnungsbestimmungen errechnet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Mai 2009, Antrop u. a., C-504/07, EU:C:2009:290, Rn. 21).
  • VGH Hessen, 18.08.2009 - 2 A 1515/08

    Quersubventionierung kommunaler Verkehrsbetriebe

    Dass auch solche Verkehrsleistungen in den Anwendungsbereich der Verordnung fielen, für die keine mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes verbundenen Verpflichtungen bestehen, ergebe sich im Übrigen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Mai 2009 - Rs. C-504/07 - (Antrop); hieraus folge, dass es ein Ziel der Verordnung sei zu verhindern, dass Verkehrsunternehmen Ausgleichsleistungen auch für Tätigkeiten verwenden könnten, für die keine Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes bestehen und die im Wettbewerb mit anderen Verkehrsunternehmen erbracht werden.

    Nichts anderes ergibt sich im Übrigen aus dem von der Klägerin mit Schriftsatz vom 28. Juli 2009 noch angeführten Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Mai 2009 (- Rs. C-504/07 -, Juris).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-683/19

    Viesgo Infraestructuras Energéticas

    32 Urteil vom 7. Mai 2009, Antrop u. a. (C-504/07, EU:C:2009:290, Rn. 9),.
  • EuGH, 03.04.2014 - C-516/12

    CTP - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Öffentliche

    Daher finden die Bestimmungen der Verordnung in den Ausgangsverfahren uneingeschränkte Anwendung, so dass die Vorlagefrage anhand dieser Bestimmungen zu prüfen ist (vgl. entsprechend Urteil Antrop u. a., C-504/07, EU:C:2009:290, Rn. 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-614/20

    Lux Express Estonia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

    26 Urteil vom 7. Mai 2009, Antrop u. a. (C-504/07, EU:C:2009:290, im Folgenden: Urteil Antrop, Rn. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2019 - C-523/18

    Engie Cartagena - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsame Vorschriften für den

    30 Urteile vom 22. November 2001, Ferring (C-53/00, EU:C:2001:627, Rn. 26), vom 7. Mai 2009, Antrop u. a. (C-504/07, EU:C:2009:290, Rn. 20), und für den Elektrizitätssektor Urteil vom 17. Juli 2008, Essent Netwerk Noord u. a. (C-206/06, EU:C:2008:413, Rn. 80 und 86).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-421/22

    DOBELES AUTOBUSU PARKS u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr.

    In Bezug auf die unmittelbare Vorgängerin, die Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 des Rates vom 26. Juni 1969 über das Vorgehen der Mitgliedstaaten bei mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes verbundenen Verpflichtungen auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehrs (ABl. 1969, L 156, S. 1), vgl. Urteile vom 27. November 1973, Nederlandse Spoorwegen (36/73, EU:C:1973:130), in einer Rechtssache betreffend den Eisenbahnverkehr, sowie vom 24. Juli 2003, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg (C-280/00, EU:C:2003:415; im Folgenden: Urteil Altmark), vom 7. Mai 2009, Antrop u. a. (C-504/07, EU:C:2009:290), und vom 3. April 2014, CTP (C-516/12 bis C-518/12, EU:C:2014:220), betreffend den Busverkehr.
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