Rechtsprechung
   EuGH, 07.06.2007 - C-222/05 bis 225/05, C-222/05, C-223/05, C-224/05, C-225/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,788
EuGH, 07.06.2007 - C-222/05 bis 225/05, C-222/05, C-223/05, C-224/05, C-225/05 (https://dejure.org/2007,788)
EuGH, Entscheidung vom 07.06.2007 - C-222/05 bis 225/05, C-222/05, C-223/05, C-224/05, C-225/05 (https://dejure.org/2007,788)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juni 2007 - C-222/05 bis 225/05, C-222/05, C-223/05, C-224/05, C-225/05 (https://dejure.org/2007,788)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche -Richtlinie 85/511/EWG - Gemeinschaftsrechtliche Prüfung durch das nationale Gericht von Amts wegen - Verfahrensautonomie - Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität

  • Europäischer Gerichtshof

    Van der Weerd u.a.

    Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche -Richtlinie 85/511/EWG - Gemeinschaftsrechtliche Prüfung durch das nationale Gericht von Amts wegen - Verfahrensautonomie - Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität

  • Europäischer Gerichtshof

    Van Middendorp

    Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche -Richtlinie 85/511/EWG - Gemeinschaftsrechtliche Prüfung durch das nationale Gericht von Amts wegen - Verfahrensautonomie - Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität

  • EU-Kommission PDF

    Van der Weerd u.a.

    Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche -Richtlinie 85/511/EWG - Gemeinschaftsrechtliche Prüfung durch das nationale Gericht von Amts wegen - Verfahrensautonomie - Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität

  • EU-Kommission

    Van der Weerd u.a

    Landwirtschaft , Veterinärrecht , Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge

  • Wolters Kluwer

    Befugnis eines nationalen Gerichts zur Prüfung der Vereinbarkeit eines Verwaltungsakts auf Vereinbarkeit mit der Richtlinie 85/511/EWG zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche; Verpflichtung eines nationalen Gerichts zur Prüfung von Amts wegen; Erforderlichkeit einer ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; Richtlinie 85/511/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 234; Richtlinie 85/511/EWG
    Landwirtschaft: Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche - Richtlinie 85/511/EWG - Gemeinschaftsrechtliche Prüfung durch das nationale Gericht von Amts wegen - Verfahrensautonomie - Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Van der Weerd u.a.

    Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche - Richtlinie 85/511/EWG - Gemeinschaftsrechtliche Prüfung durch das nationale Gericht von Amts wegen - Verfahrensautonomie - Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss des College van Beroep voor het bedrijfsleven vom 17. Mai 2005 in dem Rechtsstreit 1. J. van der Weerd, 2. Maatschap van der Bijl, 3. J.W. Schoonhoven gegen Minister van Landbouw, Natuur en Voedselkwaliteit

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung der Richtlinie 85/511/EWG des Rates vom 18. November 1985 zur Einführung von Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche (ABl. L 315, S. 11) - Artikel 11 Absatz 1 erster Gedankenstrich, Artikel 13 Absatz 1 zweiter Gedankenstrich und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (100)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 14.12.1995 - C-430/93

    Van Schijndel / Stichting Pensioenfonds voor Fysiotherapeuten

    Auszug aus EuGH, 07.06.2007 - C-222/05
    Nach der Rechtsprechung ist mangels einer einschlägigen Gemeinschaftsregelung die Bestimmung der zuständigen Gerichte und die Ausgestaltung von Verfahren, die den Schutz der dem Bürger aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, wobei diese Verfahren nicht weniger günstig gestaltet sein dürfen als bei entsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (Urteile vom 14. Dezember 1995, van Schijndel und van Veen, C-430/93 und C-431/93, Slg. 1995, I-4705, Randnr. 17, und vom 9. Dezember 2003, Kommission/Italien, C-129/00, Slg. 2003, I-14637, Randnr. 25).

    Dabei sind gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie z. B. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 1995, Peterbroeck, C-312/93, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 14, sowie van Schijndel und van Veen, Randnr. 19).

    Im Urteil van Schijndel und van Veen hat der Gerichtshof geprüft, ob mit dem Effektivitätsgrundsatz ein nationaler Rechtsgrundsatz vereinbar ist, wonach die Befugnis des Gerichts, in einem nationalen Verfahren bestimmte Gesichtspunkte von Amts wegen zu prüfen, dadurch begrenzt ist, dass sich das Gericht an den Streitgegenstand halten und seine Entscheidung auf den ihm vorgetragenen Sachverhalt stützen muss.

    Dieses Prinzip schützt die Verteidigungsrechte und gewährleistet den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens, insbesondere indem es dieses vor den mit der Prüfung neuen Vorbringens verbundenen Verzögerungen bewahrt (vgl. in diesem Sinne Urteil van Schijndel und van Veen, Randnr. 21).

    Aufgrund der vorstehenden Erwägungen hat der Gerichtshof festgestellt, dass der Effektivitätsgrundsatz einer nationalen Vorschrift nicht entgegensteht, die die nationalen Gerichte daran hindert, von Amts wegen die Frage eines Verstoßes gegen Gemeinschaftsvorschriften aufzugreifen, wenn sie durch die Prüfung dieser Frage die ihnen grundsätzlich gebotene Passivität aufgeben müssten, indem sie die Grenzen des Rechtsstreits zwischen den Parteien überschreiten und sich auf andere Tatsachen und Umstände stützen, als sie die Prozesspartei, die ein Interesse an der Anwendung der betreffenden Gemeinschaftsvorschriften hat, ihrem Begehren zugrunde gelegt hat (vgl. Urteil van Schijndel und van Veen, Randnr. 22).

    Im vorliegenden Fall weist das College van Beroep voor het bedrijfsleven darauf hin, dass sich das bei ihm anhängige Verfahren in diesem Punkt nicht von den dem Urteil van Schijndel und van Veen zugrunde liegenden Ausgangsverfahren unterscheide.

    Daher kann er nicht zu einem anderen Ergebnis als dem führen, zu dem der Gerichtshof im Urteil van Schijndel und van Veen gekommen ist.

  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 07.06.2007 - C-222/05
    Dabei sind gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie z. B. der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 1995, Peterbroeck, C-312/93, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 14, sowie van Schijndel und van Veen, Randnr. 19).

    Dieses Ergebnis wird durch die Rechtsprechung im Urteil Peterbroeck und in den Urteilen vom 1. Juni 1999, Eco Swiss (C-126/97, Slg. 1999, I-3055), vom 27. Juni 2000, 0céano Grupo Editorial und Salvat Editores (C-240/98 bis C-244/98, Slg. 2000, I-4941), vom 21. November 2002, Cofidis (C-473/00, Slg. 2002, I-10875), und vom 26. Oktober 2006, Mostaza Claro (C-168/05, Slg. 2006, I-10421), nicht in Frage gestellt.

    Zum einen ist sie durch die besonderen Umstände des Einzelfalls geprägt, in dem dem Kläger des Ausgangsverfahrens die Möglichkeit genommen war, die Unvereinbarkeit einer nationalen Rechtsvorschrift mit dem Gemeinschaftsrecht in geeigneter Weise geltend zu machen (vgl. Urteil Peterbroeck, Randnrn.

  • EuGH, 07.06.2007 - C-225/05

    van Middendorp

    Auszug aus EuGH, 07.06.2007 - C-222/05
    In den verbundenen Rechtssachen C-222/05 bis C-225/05.

    J. van Middendorp (C-225/05).

    Mit Beschluss vom 7. Juli 2005 hat der Präsident des Gerichtshofs die Rechtssachen C-222/05 bis C-225/05 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

  • EuGH, 01.06.1999 - C-126/97

    Eco Swiss

    Auszug aus EuGH, 07.06.2007 - C-222/05
    Dieses Ergebnis wird durch die Rechtsprechung im Urteil Peterbroeck und in den Urteilen vom 1. Juni 1999, Eco Swiss (C-126/97, Slg. 1999, I-3055), vom 27. Juni 2000, 0céano Grupo Editorial und Salvat Editores (C-240/98 bis C-244/98, Slg. 2000, I-4941), vom 21. November 2002, Cofidis (C-473/00, Slg. 2002, I-10875), und vom 26. Oktober 2006, Mostaza Claro (C-168/05, Slg. 2006, I-10421), nicht in Frage gestellt.

    Überdies ist eine Berufung auf diese Rechtsprechung im Rahmen der Prüfung eines Verstoßes gegen den Effektivitätsgrundsatz nicht möglich, da darin beurteilt wird, ob die Behandlung der auf dem nationalen Recht und der auf dem Gemeinschaftsrecht beruhenden Klagegründe gleichwertig ist (vgl. Urteil Eco Swiss, Randnr. 37).

  • EuGH, 21.11.2002 - C-473/00

    Cofidis

    Auszug aus EuGH, 07.06.2007 - C-222/05
    Dieses Ergebnis wird durch die Rechtsprechung im Urteil Peterbroeck und in den Urteilen vom 1. Juni 1999, Eco Swiss (C-126/97, Slg. 1999, I-3055), vom 27. Juni 2000, 0céano Grupo Editorial und Salvat Editores (C-240/98 bis C-244/98, Slg. 2000, I-4941), vom 21. November 2002, Cofidis (C-473/00, Slg. 2002, I-10875), und vom 26. Oktober 2006, Mostaza Claro (C-168/05, Slg. 2006, I-10421), nicht in Frage gestellt.

    Zum anderen ist sie durch das Erfordernis gerechtfertigt, für Verbraucher den mit der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. L 95, S. 29) angestrebten effektiven Schutz sicherzustellen (vgl. Urteile Océano Grupo Editorial und Salvat Editores, Randnr. 26, Cofidis, Randnr. 33, und Mostaza Claro, Randnr. 29).

  • EuGH, 26.10.2006 - C-168/05

    Mostaza Claro - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in

    Auszug aus EuGH, 07.06.2007 - C-222/05
    Dieses Ergebnis wird durch die Rechtsprechung im Urteil Peterbroeck und in den Urteilen vom 1. Juni 1999, Eco Swiss (C-126/97, Slg. 1999, I-3055), vom 27. Juni 2000, 0céano Grupo Editorial und Salvat Editores (C-240/98 bis C-244/98, Slg. 2000, I-4941), vom 21. November 2002, Cofidis (C-473/00, Slg. 2002, I-10875), und vom 26. Oktober 2006, Mostaza Claro (C-168/05, Slg. 2006, I-10421), nicht in Frage gestellt.

    Zum anderen ist sie durch das Erfordernis gerechtfertigt, für Verbraucher den mit der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. L 95, S. 29) angestrebten effektiven Schutz sicherzustellen (vgl. Urteile Océano Grupo Editorial und Salvat Editores, Randnr. 26, Cofidis, Randnr. 33, und Mostaza Claro, Randnr. 29).

  • EuGH, 05.12.2006 - C-94/04

    DAS IN ITALIEN GELTENDE ABSOLUTE VERBOT, VON DEN MINDESTGEBÜHREN DER

    Auszug aus EuGH, 07.06.2007 - C-222/05
    Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 39, und vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 25).

    Die Vermutung der Entscheidungserheblichkeit kann nicht allein dadurch widerlegt werden, dass eine der Parteien des Ausgangsverfahrens bestimmte Tatsachen bestreitet, deren Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu überprüfen hat und die den Streitgegenstand bestimmen (Urteil Cipolla u. a., Randnr. 26).

  • EuGH, 15.06.2006 - C-28/05

    Dokter u.a. - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 07.06.2007 - C-222/05
    Es stellte jedoch fest, dass in den bei ihm anhängigen Parallelverfahren, die zum Urteil des Gerichtshofs vom 15. Juni 2006, Dokter u. a. (C-28/05, Slg. 2006, I-5431), führten, die Rechtmäßigkeit vergleichbarer Bescheide mit anderen, von den Klägern hier nicht geltend gemachten Klagegründen in Frage gestellt worden sei.

    Dasselbe gilt für den Vortrag der Kommission in der mündlichen Verhandlung, die im Hinblick auf die Feststellungen des Gerichtshofs im Urteil Dokter u. a. die Notwendigkeit der vom vorlegenden Gericht gestellten ersten Frage bezweifelt.

  • EuGH, 27.06.2000 - C-240/98

    Océano Grupo Editorial

    Auszug aus EuGH, 07.06.2007 - C-222/05
    Dieses Ergebnis wird durch die Rechtsprechung im Urteil Peterbroeck und in den Urteilen vom 1. Juni 1999, Eco Swiss (C-126/97, Slg. 1999, I-3055), vom 27. Juni 2000, 0céano Grupo Editorial und Salvat Editores (C-240/98 bis C-244/98, Slg. 2000, I-4941), vom 21. November 2002, Cofidis (C-473/00, Slg. 2002, I-10875), und vom 26. Oktober 2006, Mostaza Claro (C-168/05, Slg. 2006, I-10421), nicht in Frage gestellt.
  • EuGH, 09.12.2003 - C-129/00

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 07.06.2007 - C-222/05
    Nach der Rechtsprechung ist mangels einer einschlägigen Gemeinschaftsregelung die Bestimmung der zuständigen Gerichte und die Ausgestaltung von Verfahren, die den Schutz der dem Bürger aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, wobei diese Verfahren nicht weniger günstig gestaltet sein dürfen als bei entsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (Urteile vom 14. Dezember 1995, van Schijndel und van Veen, C-430/93 und C-431/93, Slg. 1995, I-4705, Randnr. 17, und vom 9. Dezember 2003, Kommission/Italien, C-129/00, Slg. 2003, I-14637, Randnr. 25).
  • EuGH, 15.05.2003 - C-300/01

    Salzmann

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

  • EuGH, 16.12.2008 - C-210/06

    Cartesio - Ein Mitgliedstaat kann die Verlegung des Sitzes einer nach seinem

    Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2007, van der Weerd u. a., C-222/05 bis C-225/05, Slg. 2007, I-4233, Randnr. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die für Vorabentscheidungsersuchen sprechende Vermutung der Entscheidungserheblichkeit wird daher in Bezug auf die erste Frage durch den Einwand der Kommission nicht widerlegt (vgl. insbesondere Urteil van der Weerd u. a., Randnrn.

  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für

    Diese einzelstaatlichen Rechtsvorschriften müssen allerdings so ausgestaltet sein, dass das mit der Richtlinie angestrebte Ziel erreicht werden kann (vgl. u. a., zum Grundsatz der Effektivität, Urteile vom 14. Dezember 1995, van Schijndel und van Veen, C-430/93 und C-431/93, Slg. 1995, I-4705, Randnr. 17, vom 7. Juni 2007, van der Weerd u. a., C-222/05 bis C-225/05, Slg. 2007, I-4233, Randnr. 28, und vom 6. Mai 2010, Club Hotel Loutraki u. a., C-145/08 und C-149/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 74).
  • EuGH, 12.07.2012 - C-378/10

    Sieht ein Mitgliedstaat für inländische Gesellschaften die Möglichkeit einer

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung in vielen Bereichen mangels einer einschlägigen Unionsregelung die Modalitäten, die den Schutz der den Rechtssuchenden aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung eines jeden Mitgliedstaats sind; sie dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als diejenigen, die gleichartige innerstaatliche Sachverhalte regeln (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf die Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge Urteil vom 22. Oktober 1998, 1N. CO. GE.'90 u. a., C-10/97 bis C-22/97, Slg. 1998, I-6307, Randnr. 25, in Bezug auf das Verwaltungsrecht Urteil vom 7. Juni 2007, van der Weerd u. a., C-222/05 bis C-225/05, Slg. 2007, I-4233, Randnr. 28, in Bezug auf die außervertragliche Haftung eines Mitgliedstaats Urteil vom 24. März 2009, Danske Slagterier, C-445/06, Slg. 2009, I-2119, Randnr. 31, und in Bezug auf das Erfordernis einer Bescheinigung für einen Steuervorteil Urteil vom 30. Juni 2011, Meilicke u. a., C-262/09, Slg. 2011, I-5669, Randnr. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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