Rechtsprechung
   EuGH, 07.07.1976 - 7/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,938
EuGH, 07.07.1976 - 7/76 (https://dejure.org/1976,938)
EuGH, Entscheidung vom 07.07.1976 - 7/76 (https://dejure.org/1976,938)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juli 1976 - 7/76 (https://dejure.org/1976,938)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,938) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    IRCA / Amministrazione delle finanze dello Stato

    1 . LANDWIRTSCHAFT - AGRARERZEUGNISSE - HANDEL - MITGLIEDSTAATEN - DRITTSTAATEN - WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE - GRUNDLEGENDE PRINZIPIEN - ZIELE

  • EU-Kommission

    IRCA / Amministrazione delle finanze dello Stato

  • Wolters Kluwer

    1. LANDWIRTSCHAFT - AGRARERZEUGNISSE - HANDEL - MITGLIEDSTAATEN - DRITTSTAATEN - WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE - GRUNDLEGENDE PRINZIPIEN - ZIELE; 2. LANDWIRTSCHAFT - AGRARERZEUGNISSE - HANDEL - MITGLIEDSTAATEN - DRITTSTAATEN - WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE - WIRKUNGEN - LAGE ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 649/73 der Kommission vom 1. März 1973 zur Festsetzung der Währungsausgleichsbeträge Art. 1; ; Verordnung Nr. 649/73 der Kommission vom 1. März 1973 zur Festsetzung ... der Währungsausgleichsbeträge Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - AGRARERZEUGNISSE - HANDEL - MITGLIEDSTAATEN - DRITTSTAATEN - WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE - GRUNDLEGENDE PRINZIPIEN - ZIELE

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 14.05.1975 - 74/74

    CNTA / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.07.1976 - 7/76
    Zu diesem Vorrang des öffentlichen Interesses verweise sie auf die Schlußanträge des Generalanwalts und das Urteil des Gerichtshofes vom 14. Mai 1975 in der Rechtssache 74/74 (CNTA/Kommission - Slg. 1975, 533).
  • EuGH, 15.01.1974 - 154/73

    Becher / Hauptzollamt Emden

    Auszug aus EuGH, 07.07.1976 - 7/76
    Die Kommission beruft sich für ihr Vorbringen auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes: Diese habe betont, daß die Ausgleichsbeträge nicht automatisch festgesetzt werden könnten (EuGH 15. Januar 1974 - Becher/Hauptzollamt Emden, 154/73 - Slg. 1974, 19); sie habe die Ziele des Ausgleichssystems klargestellt (EuGH 12. November 1974 - Rouquette/Frankreich, 34/74 - Slg. 1974, 1217) und die Schwierigkeiten anerkannt, die aus einer Differenzierung der Ausgleichsbeträge entständen, die einen Anreiz für Verkehrsverlagerungen schaffen könne (EuGH 24. Oktober 1973 Balkan- Import-Export/Hauptzollamt Berlin-Packhof, 5/73 - Slg. 1973, 1091).
  • EuGH, 12.11.1974 - 34/74

    Roquette Frères / French State

    Auszug aus EuGH, 07.07.1976 - 7/76
    Die Kommission beruft sich für ihr Vorbringen auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes: Diese habe betont, daß die Ausgleichsbeträge nicht automatisch festgesetzt werden könnten (EuGH 15. Januar 1974 - Becher/Hauptzollamt Emden, 154/73 - Slg. 1974, 19); sie habe die Ziele des Ausgleichssystems klargestellt (EuGH 12. November 1974 - Rouquette/Frankreich, 34/74 - Slg. 1974, 1217) und die Schwierigkeiten anerkannt, die aus einer Differenzierung der Ausgleichsbeträge entständen, die einen Anreiz für Verkehrsverlagerungen schaffen könne (EuGH 24. Oktober 1973 Balkan- Import-Export/Hauptzollamt Berlin-Packhof, 5/73 - Slg. 1973, 1091).
  • EuGH, 24.10.1973 - 5/73

    Balkan Import Export GmbH / Hauptzollamt Berlin Packhof

    Auszug aus EuGH, 07.07.1976 - 7/76
    Die Kommission beruft sich für ihr Vorbringen auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes: Diese habe betont, daß die Ausgleichsbeträge nicht automatisch festgesetzt werden könnten (EuGH 15. Januar 1974 - Becher/Hauptzollamt Emden, 154/73 - Slg. 1974, 19); sie habe die Ziele des Ausgleichssystems klargestellt (EuGH 12. November 1974 - Rouquette/Frankreich, 34/74 - Slg. 1974, 1217) und die Schwierigkeiten anerkannt, die aus einer Differenzierung der Ausgleichsbeträge entständen, die einen Anreiz für Verkehrsverlagerungen schaffen könne (EuGH 24. Oktober 1973 Balkan- Import-Export/Hauptzollamt Berlin-Packhof, 5/73 - Slg. 1973, 1091).
  • EuGH, 27.01.1976 - 46/75

    IBC / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.07.1976 - 7/76
    Sie habe selbst eingeräumt, daß dieser Artikel die Einführung des Pauschalsystems im Handel mit Drittländern nicht erforderlich mache (s. EuGH 27. Januar 1976 - IBC/Kommission, 46/75 - Slg. 1976, 65), dagegen das von ihr eingeführte Verfahren für die Durchführung von Artikel 4 a im innergemeinschaftlichen Handel notwendig gewesen sei, weil dort keine Einfuhrbelastung erhoben werde und die Zollstellen für die Bewertung der Waren nur unzureichend ausgerüstet seien.
  • EuGH, 10.12.1975 - 95/74

    Coopératives agricoles de céréales / Kommission und Rat

    Auszug aus EuGH, 07.07.1976 - 7/76
    Bereits bei der Lektüre dieser Bestimmungen und der Verordnung Nr. 649/73, die am selben Tage ergangen und im selben Amtsblatt veröffentlicht sei wie die vorerwähnte Verordnung, "mußte zu dieser Zeit für einen umsichtigen Unternehmer zumindest klar erkennbar sein, daß die Einführung einer neuen Berechnungsmethode unmittelbar bevorstand" (EuGH 10. Dezember 1975 - Union Nationale des Coopératives Agricoles de Céréales und andere/Kommission und Rat, verbundene Rechtssachen 95 bis 98/74, 15 und 100/75 - Slg. 1975, 1615).
  • EuGH, 25.01.1979 - 98/78

    Racke / Hauptzollamt Mainz

    Die Kommission erinnert daran, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. Juli 1976 in der Rechtssache 7/76 (IRCA/Staatliche Finanzverwaltung, Slg. 1976, 1213) ausdrücklich von der Gültigkeit der Verordnung Nr. 649/73 mit Wirkung vom 26. Februar 1973 ausgegangen sei.

    Die Kommission äußert sich gleichwohl zu den Vorabentscheidungsfragen, da dem Gerichtshof im Unterschied zu der vorliegenden Rechtssache die verspätete Veröffentlichung zu dem Zeitpunkt, zu dem er sein Urteil in der Rechtssache 7/76 erlassen habe, noch nicht bekannt gewesen sei und sich seine Entscheidung auf einen Fall bezogen habe, in dem für bereits bisher in den Währungsausgleich einbezogene Waren die Währungsausgleichsbeträge durch die fragliche Verordnung neu festgesetzt worden seien.

    Die Kommission verweist in diesem Zusammenhang außerdem auf Randnummer 24 der Entscheidungsgründe des bereits angeführten Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 7/76, IRCA.

    4. Die Geltung der Verordnung Nr. 741/73 für die Zeit ab 12. März 1973 könne, so trägt die Kommission vor, aus dem bereits zitierten Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 7/76, IRCA, gefolgert werden.

    Gegen die Erstreckung der Geltung der Verordnung Nr. 811/73 auf einen kurzen Zeitraum vor ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt bestünden nach der bereits angeführten Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache 7/76, IRCA, keine Bedenken.

  • EuGH, 25.01.1979 - 99/78

    Decker / Hauptzollamt Landau

    Die Kommission erinnert daran, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. Juli 1976 in der Rechtssache 7/76 (IRCA/Staatliche Finanzverwaltung, Slg. 1976, 1213) ausdrücklich von der Gültigkeit der Verordnung Nr. 649/73 mit Wirkung vom 26. Februar 1973 ausgegangen sei.

    Die Kommission äußert sich gleichwohl zu den Vorabentscheidungsfragen, da dem Gerichtshof im Unterschied zu der vorliegenden Rechtssache die verspätete Veröffentlichung zu dem Zeitpunkt, zu dem er sein Urteil in der Rechtssache 7/76 erlassen habe, noch nicht bekannt gewesen sei und sich seine Entscheidung auf einen Fall bezogen habe, in dem für bereits bisher in den Währungsausgleich einbezogene Waren die Währungsausgleichsbeträge durch die fragliche Verordnung neu festgesetzt worden seien.

    Die Kommission verweist in diesem Zusammenhang außerdem auf Randnummer 24 der Entscheidungsgründe des bereits angeführten Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 7/76, IRCA.

    4. Die Geltung der Verordnung Nr. 741/73 für die Zeit ab 12. März 1973 könne, so trägt die Kommission vor, aus dem bereits zitierten Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 7/76, IRCA, gefolgert werden.

    Gegen die Erstreckung der Geltung der Verordnung Nr. 811/73 auf einen kurzen Zeitraum vor ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt bestünden nach der bereits angeführten Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache 7/76, IRCA, keine Bedenken.

  • BFH, 30.11.2000 - V R 30/00

    Halbierung des Vorsteuerabzugs für Fahrzeuge

    Nach der Rechtsprechung des EuGH verbietet der Grundsatz des Vertrauensschutzes im Allgemeinen, den Beginn der Geltungsdauer eines Rechtsaktes der Gemeinschaft auf einen Zeitpunkt vor dessen Veröffentlichung zu legen (vgl. EuGH-Urteil vom 25. Januar 1979 Rs. 99/78 - Decker, Slg. 1979, 101; Schlussanträge des Generalanwalts Jean-Pierre Warner vom 22. Juni 1976 in der Rechtssache 7/76 - Irca, Slg. 1976, 1213, 1229 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1978 - 98/78

    A. Racke gegen Hauptzollamt Mainz. - Währungsausgleichsbeträge - Veröffentlichung

    Dementsprechend heißt es im Urteil in der Rechtssache 7/76 (Firma IRCA/Staatliche Finanzverwaltung, Urteil vom 7. Juli 1976, Slg. 1976, 1213), Ausgleichsbeträge würden nicht nach den Preisen berechnet, die für Waren tatsächlich gezahlt werden; der Wert der einzelnen Waren könne dabei nicht berücksichtigt werden.

    Weil überdies eine rasche Durchführung der Maßnahmen unerläßlich sei, seien pauschale Beurteilungen, die nicht auf jedes Erzeugnis und jedes Ausfuhrland eingehen könnten, unausweichlich (Rechtssachen 7/76 - Firma IRCA/ Staatliche Finanzverwaltung, Urteil vom 7. Juli 1976, Slg. 1976, 1213 - und 29/77 - Roquette Frères/Französischen Staat, Zollverwaltung, Urteil vom 20. Oktober 1977, Slg. 1977, 1835).

    Insofern kann aber, weil es sich nur um eine Anpassung der Ausgleichsbeträge handelte, auf das Urteil in der Rechtssache 7/76 verwiesen werden.

    Dies steht in Einklang mit dem nationalen Recht, wofür Generalanwalt Warner in seinen Schlußanträgen zur Rechtssache 7/76 (Slg. 1976, 1229) den Nachweis geführt hat.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1982 - 108/81

    G.R. Amylum gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    - Urteil vom 7. Juli 1976 in der Rechtssache 7/76 - Firma IRCA (Industria Roma Carni e Affini SpA)/ Staatliche Finanzverwaltung -, Slg. 1976, 1213, 1236 ff.

    b) In der bereits erwähnten Rechtssache 7/76 2.

    machte sodann deutlich, daß 1 - Urteil vom 11. Februar 1971 in der Rechtssache 37/70 - Rewe-Zentrale des Lebensmittel-Großhandels GmbH/Hauptzollarm Emmerich -, Slg. 1971, 23.2 - Urteil vom 7. Juli 1976 in der Rechtssache 7/76 - Firma IRCA (Industria Roma Carni e Affini SpA)/ Staatliche Finanzverwaltung -, Slg. 1976, 1213, 1236 ff.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1987 - 338/85

    Fratelli Pardini SpA gegen Ministero del commercio con l'estero und Banca toscana

    Diese Antwort und die ihr vorausgegangenen Ausführungen veranlassen mich zur Be- 39 - Urteil vom 7. Juli 1976 in der Rechtssache 7/76, IRCA, Slg. 1976, 1213, 1240.

    - Urteil vom 7. Juli 1976 in der Rechtssache 7/76, IRCA, Slg. 1976, 1213.

  • EuGH, 30.09.1982 - 108/81

    Amylum / Rat

    Dies komme insbesondere bei den Währungsausgleichsbeträgen vor, deren System die Möglichkeit mit sich bringe, die vorgesehenen Maßnahmen auf Tatsachen zu erstrekken, die sich während eines kurzen Zeitraums vor dem Inkrafttreten des die Maßnahme festlegenden Rechtsaktes zugetragen hätten (Rechtsprechung des Gerichtshofes in den Rechtssachen 74/74, Slg. 1976, 797; 7/76, Slg. 1976, 1213; 111/63, Slg. 1965, 894; 98/78, Slg. 1979, 69).
  • EuGH, 31.03.1977 - 88/76

    Exportation des Sucres / Kommission

    Hierzu verweist die Beklagte auf das Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juli 1976 in der Rechtssache 7/76 (IRCA/Amministrazione delle finanze dello Stato, Slg. 1976, 1213).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1977 - 112/76

    Renato Manzoni gegen Fonds national de retraite des ouvriers mineurs.

    Solche Rechte werden, mit anderen Worten, vom Gemeinschaftsrecht selbst geschützt In der Rechtssache IRCA/Amministrazione delle Finanze dello Stato (7/76, Slg. 1976, 1213) habe ich auf Seite 1236 die Meinung vertreten, daß ein von der Verfassung eines Mitgliedstaats anerkanntes und geschütztes Grundrecht auch im Gemeinschaftsrecht anerkannt und geschützt werden müsse, da nicht davon ausgegangen werden könne, daß irgendein Mitgliedstaat der Gemeinschaft die Befugnis übertragen habe, unter Verstoß gegen die von seiner eigenen Verfassung geschützten Rechte Recht zu setzen, und da das Gemeinschaftsrecht seiner Natur nach in allen Mitgliedstaaten gleich sein müsse.
  • EuGH, 03.06.1980 - 135/79

    Gedelfi / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Sie sei nur dann verpflichtet, diese Situation radikal zu beheben, wenn ihrerseits willkürliches Verhalten oder ein offensichtlicher Irrtum oder Machtmißbrauch vorgelegen hätte, was hier selbstverständlich nicht der Fall sei (vgl. die Urteile vom 7. Juli 1976 in der Rechtssache 7/76, IRCA/Staatliche Finanzverwaltung, Slg. 1976, 1213, Randnr. 13 der Entscheidungsgründe, vom 28. Januar 1979 in der Rechtssache 98/78, Racke/HZA Mainz, Slg. 1979, 69, Randnr. 5 der Entscheidungsgründe, sowie die bereits von der Kommission zu diesem Punkt zitierten Urteile).
  • EuGH, 13.06.1978 - 146/77

    British Beef

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1981 - 258/80

    SpA Metallurgica Rumi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - System

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1980 - 135/79

    Gedelfi Großeinkauf GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Hambourg-Jonas. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.1978 - 79/77

    Kühlhaus Zentrum AG gegen Hauptzollamt Hamburg-Harburg.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht