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   EuGH, 07.07.2016 - C-111/15   

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https://dejure.org/2016,17134
EuGH, 07.07.2016 - C-111/15 (https://dejure.org/2016,17134)
EuGH, Entscheidung vom 07.07.2016 - C-111/15 (https://dejure.org/2016,17134)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - C-111/15 (https://dejure.org/2016,17134)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Obcina Gorje

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 - Verordnung (EU) Nr. 65/2011 - Finanzierung durch den ELER - Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums - Regeln für die Zuschussfähigkeit von Vorhaben und Ausgaben - Zeitliche ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Obcina Gorje

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 - Verordnung (EU) Nr. 65/2011 - Finanzierung durch den ELER - Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums - Regeln für die Zuschussfähigkeit von Vorhaben und Ausgaben - Zeitliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Obcina Gorje

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 - Verordnung (EU) Nr. 65/2011 - Finanzierung durch den ELER - Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums - Regeln für die Zuschussfähigkeit von Vorhaben und Ausgaben - Zeitliche ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • EuGH, 30.03.2017 - C-315/16

    Lingurár

    Die Bestimmungen von Verordnungen haben zwar aufgrund ihrer Rechtsnatur und ihrer Funktion im Rechtsquellensystem des Unionsrechts im Allgemeinen unmittelbare Wirkung in den nationalen Rechtsordnungen, ohne dass nationale Durchführungsmaßnahmen erforderlich wären, doch kann es vorkommen, dass manche Verordnungsbestimmungen zu ihrer Durchführung des Erlasses von Durchführungsmaßnahmen durch die Mitgliedstaaten bedürfen (Urteile vom 25. Oktober 2012, Ketelä, C-592/11, EU:C:2012:673, Rn. 35, vom 15. Mai 2014, Szatmári Malom, C-135/13, EU:C:2014:327, Rn. 54, und vom 7. Juli 2016, 0bcina Gorje, C-111/15, EU:C:2016:532, Rn. 34).

    Die Mitgliedstaaten können Maßnahmen zur Durchführung einer Verordnung erlassen, wenn sie deren unmittelbare Anwendbarkeit nicht vereiteln, deren unionsrechtliche Natur nicht verbergen und die Ausübung des ihnen durch die betreffende Verordnung verliehenen Ermessens innerhalb der Grenzen dieser Vorschriften konkretisieren (Urteile vom 25. Oktober 2012, Ketelä, C-592/11, EU:C:2012:673, Rn. 36, vom 15. Mai 2014, Szatmári Malom, C-135/13, EU:C:2014:327, Rn. 55, und vom 7. Juli 2016, 0bcina Gorje, C-111/15, EU:C:2016:532, Rn. 35).

    Daher ist unter Bezugnahme auf die einschlägigen Bestimmungen der fraglichen Verordnung, die im Licht der Ziele der Verordnung auszulegen sind, festzustellen, ob diese Bestimmungen es den Mitgliedstaaten verbieten, gebieten oder gestatten, bestimmte Durchführungsmaßnahmen zu erlassen, und, insbesondere im letztgenannten Fall, ob sich die betreffende Maßnahme in den Rahmen des den einzelnen Mitgliedstaaten eingeräumten Wertungsspielraums einfügt (Urteile vom 25. Oktober 2012, Ketelä, C-592/11, EU:C:2012:673, Rn. 37, und vom 7. Juli 2016, 0bcina Gorje, C-111/15, EU:C:2016:532, Rn. 36).

  • BVerwG, 09.03.2023 - 3 C 6.22

    Zuweisung von Zahlungsansprüchen und Gewährung von Direktzahlungen für Flächen

    Ihre Festlegungen müssen zudem - wie alle Regelungen der Mitgliedstaaten zur Umsetzung von Verordnungsbestimmungen - mit den allgemeinen Grundsätzen der Europäischen Union, insbesondere mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Gleichheitssatz, in Einklang stehen (vgl. EuGH, Urteile vom 21. Dezember 2011 - C-316/10 - Rn. 41, 51 f. und vom 7. Juli 2016 - C-111/15 [ECLI:EU:C:2016:532], Obcina Gorje - Rn. 35 f.).
  • EuGH, 07.08.2018 - C-120/17

    Ministru kabinets - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Förderung

    Nach ständiger Rechtsprechung können die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Durchführung einer Verordnung erlassen, wenn sie deren unmittelbare Anwendbarkeit nicht vereiteln, deren unionsrechtliche Natur nicht verbergen und die Ausübung des ihnen durch die betreffende Verordnung verliehenen Ermessens innerhalb der Grenzen dieser Vorschriften konkretisieren (Urteile vom 7. Juli 2016, 0bcina Gorje, C-111/15, EU:C:2016:532, Rn. 35, und vom 30. März 2017, Lingurár, C-315/16, EU:C:2017:244, Rn. 18).

    Daher ist unter Bezugnahme auf die einschlägigen Bestimmungen der fraglichen Verordnung, die im Licht der Ziele der Verordnung auszulegen sind, festzustellen, ob diese Bestimmungen es den Mitgliedstaaten verbieten, gebieten oder gestatten, bestimmte Durchführungsmaßnahmen zu erlassen, und, insbesondere im letztgenannten Fall, ob sich die betreffende Maßnahme in den Rahmen des den einzelnen Mitgliedstaaten eingeräumten Wertungsspielraums einfügt (Urteile vom 7. Juli 2016, 0bcina Gorje, C-111/15, EU:C:2016:532, Rn. 36, und vom 30. März 2017, Lingurár, C-315/16, EU:C:2017:244, Rn. 19).

  • VGH Bayern, 21.04.2020 - 6 ZB 18.2153

    Widerruf eines Zuwendungsbescheids

    Jede vorsätzliche falsche Angabe des Begünstigten führt also zu einem unionsrechtlich vorgegebenen vollständigen Ausschluss des Vorhabens von der ELER-Stützung und zur Rückforderung der für das Vorhaben bereits bezahlten Beträge (vgl. EuGH, U.v. 7.7.2016 - C-111/15 - juris Rn. 51, 53 und 55 zur Nachfolgevorschrift in VO (EG) Nr. 65/2011).
  • EuGH, 30.04.2020 - C-797/18

    Griechenland/ Kommission (Pâturages permanents) - Rechtsmittel - Europäischer

    Zum ersten Teil, mit dem ein Verstoß gegen Art. 71 der Verordnung Nr. 1698/2005 gerügt wird und der die Rn. 158 bis 160 des angefochtenen Urteils betrifft, ist festzustellen, dass aus dem Wortlaut von Abs. 3 dieses Artikels, ausgelegt im Licht des 61. Erwägungsgrundes dieser Verordnung, hervorgeht, dass die Regeln für die Zuschussfähigkeit der Ausgaben im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips grundsätzlich auf nationaler Ebene festgelegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juli 2016, 0bcina Gorje, C-111/15, EU:C:2016:532, Rn. 37 und 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-119/20

    Lauku atbalsta dienests (Aides au démarrage d'entreprises agricoles) - Gemeinsame

    44 Urteile vom 7. Juli 2016, 0bcina Gorje (C-111/15, EU:C:2016:532, Rn. 35 und 36), vom 30. März 2017, Lingurár (C-315/16, EU:C:2017:244, Rn. 18 und 19), und vom 7. August 2018, Ministru kabinets (C-120/17, EU:C:2018:638, Rn. 31 und 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-169/22

    Groenland Poultry - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik -

    Vgl. Urteile vom 12. September 2013, Slancheva sila (C-434/12, EU:C:2013:546), und vom 7. Juli 2016, 0bcina Gorje (C-111/15, EU:C:2016:532).
  • VG München, 25.05.2022 - M 9 K 18.2283

    Mietförderung

    Etwas anders erfolgt nicht aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, EUGH U.v. 7.7.2016 - C 111/15, in der es um die Förderung einer Einzelmaßnahme ginge.
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