Rechtsprechung
EuGH, 07.07.2016 - C-447/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Muladi
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Richtlinie 2003/59/EG - Pflicht zu einer Grundqualifikation - Art. 4 - Wohlerworbene Rechte - Inhaber von Führerscheinen, die vor den in Art. 4 angeführten Zeitpunkten ausgestellt wurden - Ausnahme von der Pflicht zu einer ...
- Europäischer Gerichtshof
Muladi
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Richtlinie 2003/59/EG - Pflicht zu einer Grundqualifikation - Art. 4 - Wohlerworbene Rechte - Inhaber von Führerscheinen, die vor den in Art. 4 angeführten Zeitpunkten ausgestellt wurden - Ausnahme von der Pflicht zu einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Muladi
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Richtlinie 2003/59/EG - Pflicht zu einer Grundqualifikation - Art. 4 - Wohlerworbene Rechte - Inhaber von Führerscheinen, die vor den in Art. 4 angeführten Zeitpunkten ausgestellt wurden - Ausnahme von der Pflicht zu einer ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Wird zitiert von ... (7)
- EuGH, 20.12.2017 - C-322/16
Global Starnet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr, …
Er darf die Entscheidung über die Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 7. Juli 2016, Muladi, C-447/15, EU:C:2016:533, Rn. 33). - Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2017 - C-190/16
Fries - Verkehrspolitik - Luftverkehr - Verordnung Nr. 1178/2011 der Kommission - …
36 Urteile vom 30. April 2014, Pfleger u. a. (…C-390/12, EU:C:2014:281, Rn. 58), und vom 7. Juli 2016, Muladi (C-447/15, EU:C:2016:533, Rn. 51). - EuGH, 18.01.2024 - C-227/22
Regionalna direktsia "Avtomobilna administratsia" Pleven
Hierzu hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass solche Maßnahmen trotz ihrer beschränkenden Wirkung gerechtfertigt sein können, wenn sie auf zwingenden Gründen des Allgemeininteresses beruhen und wenn sie geeignet sind, die Erreichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten, ohne über das hinauszugehen, was dazu erforderlich ist (Urteil vom 7. Juli 2016, Muladi, C-447/15, EU:C:2016:533, Rn. 43 und 44 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 08.06.2023 - C-468/20
Fastweb u.a. (Périodicités de facturation)
Dies vorausgeschickt, ist daran zu erinnern, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen einer Mindestharmonisierung strengere Bestimmungen in diesem Bereich beibehalten oder erlassen können, vorausgesetzt jedoch, dass solche Bestimmungen insbesondere nicht geeignet sind, die Erreichung des von den in Rede stehenden Richtlinien vorgeschriebenen Ergebnisses ernstlich in Frage zu stellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juli 2016, Muladi, C-447/15, EU:C:2016:533, Rn. 43). - Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2022 - C-40/21
Agenția Naționala de Integritate - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
57 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juli 2016, Muladi (C-447/15, EU:C:2016:533, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-468/20
Fastweb u.a. (Périodicités de facturation) - Vorabentscheidungsersuchen - …
20 Vgl. u. a. Urteil vom 7. Juli 2016, Muladi (C-447/15, EU:C:2016:533, Rn. 43). - Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-227/22
Regionalna direktsia "Avtomobilna administratsia" Pleven
Was den letztgenannten Punkt betrifft, hat der Gerichtshof festgestellt, dass solche Maßnahmen trotz ihrer beschränkenden Wirkung gerechtfertigt sein können, wenn sie auf zwingenden Gründen des Allgemeininteresses beruhen und wenn sie geeignet sind, die Erreichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten, ohne über das hinauszugehen, was dazu erforderlich ist (vgl. Urteil vom 7. Juli 2016, Muladi, C-447/15, EU:C:2016:533, Rn. 43 und 44).