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   EuGH, 07.07.2016 - C-476/14   

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https://dejure.org/2016,17139
EuGH, 07.07.2016 - C-476/14 (https://dejure.org/2016,17139)
EuGH, Entscheidung vom 07.07.2016 - C-476/14 (https://dejure.org/2016,17139)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - C-476/14 (https://dejure.org/2016,17139)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • webshoprecht.de

    Verkaufspreis eines PKW muss auch die Überführungskosten enthalten

  • damm-legal.de

    Zwingend anfallende Überführungskosten für einen Pkw müssen im Kaufpreis angegeben werden

  • Europäischer Gerichtshof

    Citroën Commerce

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 98/6/EG und 2005/29/EG - Verbraucherschutz - Werbung mit Angabe des Preises - Begriffe "Anbieten" und "Preis einschließlich aller Steuern und Abgaben" - Verpflichtung, den Verkaufspreis eines Kraftfahrzeugs einschließlich der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Citroën Commerce

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 98/6/EG und 2005/29/EG - Verbraucherschutz - Werbung mit Angabe des Preises - Begriffe "Anbieten" und "Preis einschließlich aller Steuern und Abgaben" - Verpflichtung, den Verkaufspreis eines Kraftfahrzeugs einschließlich der ...

  • IWW

    Vom 11.05.2005 Art. 7 Abs. 4 Buchst. c Richtlinie 29/2005/EG; vom 16.02.1998 Art. 1 Richtlinie 6/1998/EG; vom 16.02.1998 Art. 2 Buchst. a Richtlinie 6/1998/EG; vom 16.02.1998 Art. ... 3 Abs. 1 Richtlinie 6/1998/EG; vom 16.02.1998 Art. 3 Abs. 4 Richtlinie 6/1998/EG; AEUV Art. 267

  • Wolters Kluwer

    Angabe der Überführungskosten in Werbeanzeigen für Kraftfahrzeuge; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs

  • online-und-recht.de

    Verkaufspreis eines PKW muss inklusive Überführungskosten angegeben werden

  • kanzlei.biz

    Verkaufspreis eines Neuwagens muss Überführungskosten beinhalten

  • autokaufrecht-frankfurt.de

    Autokauf: Endpreis muss Überführungskosten enthalten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 98/6/EG und 2005/29/EG - Verbraucherschutz - Werbung mit Angabe des Preises - Begriffe 'Anbieten' und 'Preis einschließlich aller Steuern und Abgaben' - Verpflichtung, den Verkaufspreis eines Kraftfahrzeugs einschließlich ...

  • rechtsportal.de

    Angabe der Überführungskosten in Werbeanzeigen für Kraftfahrzeuge

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Citroën Commerce/ZLW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zwingend anfallende Überführungskosten für einen Pkw müssen im Kaufpreis angegeben werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Überführungskosten beim Autokauf sind Bestandteil des Verkaufspreises im Sinne der Preisangabenrichtlinie und müssen in dem in der Werbung angegeben Verkaufspreis enthalten sein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkaufspreis eines Kraftfahrzeugs einschließlich der zusätzlichen, obligatorisch anfallenden Kosten der Überführung angeben!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Überführungskosten für Neuwagen müssen in Endpreis mit eingerechnet werden

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Obligatorische Überführungskosten beim Fahrzeugverkauf

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Zwingend anfallende Überführungskosten sind Teil des Verkaufspreises

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Autokauf: Überführungskosten unzulässig?

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Aus für Fahrzeugwerbung mit separaten Überführungskosten

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Citroën Commerce

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinien 98/6/EG und 2005/29/EG - Verbraucherschutz - Werbung mit Angabe des Preises - Begriffe "Anbieten" und "Preis einschließlich aller Steuern und Abgaben" - Verpflichtung, den Verkaufspreis eines Kraftfahrzeugs einschließlich der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2557
  • GRUR 2016, 945
  • GRUR Int. 2016, 936
  • GRUR Int. 2016, 937
  • EuZW 2016, 790
  • NZV 2016, 467
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 18.09.2014 - C-487/12

    Die spanische Regelung, die Luftfahrtunternehmen verpflichtet, das aufgegebene

    Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-476/14
    Als Endpreis muss der Verkaufspreis notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilden (vgl. entsprechend Urteil vom 18. September 2014, Vueling Airlines, C-487/12, EU:C:2014:2232, Rn. 36).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-421/12

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-476/14
    Zwar hat der Gerichtshof im Urteil vom 10. Juli 2014, Kommission/Belgien (C-421/12, EU:C:2014:2064, Rn. 59), darauf hingewiesen, dass Gegenstand der Richtlinie 98/6 der Schutz der Verbraucher nicht bei der Angabe der Preise im Allgemeinen oder hinsichtlich der wirtschaftlichen Realität der Ankündigung von Preisermäßigungen ist, sondern bei der Preisangabe von Waren unter Bezugnahme auf unterschiedliche Maßeinheiten.
  • EuGH, 16.07.2015 - C-544/13

    Abcur - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG

    Auszug aus EuGH, 07.07.2016 - C-476/14
    In Art. 2 Buchst. d der Richtlinie werden Geschäftspraktiken definiert als "jede Handlung, Unterlassung, Verhaltensweise oder Erklärung, kommerzielle Mitteilung einschließlich Werbung und Marketing eines Gewerbetreibenden, die unmittelbar mit der Absatzförderung, dem Verkauf oder der Lieferung eines Produkts an Verbraucher zusammenhängt" (vgl. Urteil vom 16. Juli 2015, Abcur, C-544/13 und C-545/13, EU:C:2015:481, Rn. 73).
  • BGH, 10.11.2016 - I ZR 29/15

    Hörgeräteausstellung - Wettbewerbsverstoß: Preisangabenrichtlinie als alleinige

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat inzwischen entschieden, dass Gegenstand der Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse nicht allein der Schutz der Verbraucher bei der Preisangabe von Waren unter Bezugnahme auf unterschiedliche Maßeinheiten ist (EuGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - C-476/14, GRUR 2016, 945 Rn. 30 bis 35 = WRP 2016, 1096 - Citroën/ZLW).

    Die Richtlinie 98/6/EG regelt deshalb im Zusammenhang mit der Angabe des Verkaufspreises von Erzeugnissen in Verkaufsangeboten besondere Aspekte im Sinne von Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 2005/29/EG und geht damit den entsprechenden Vorschriften in der Richtlinie 2005/29/EG vor (EuGH, GRUR 2016, 945 Rn. 42 bis 45 - Citroën/ZLW).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher eine Werbung, in der ein Gewerbetreibender die Besonderheiten des beworbenen Erzeugnisses und einen Preis, der aus der Sicht des Verbrauchers dem Verkaufspreis dieses Erzeugnisses gleichkommt, sowie ein Datum genannt hat, bis zu dem das "Angebot" gültig bleibt, als Angebot des Gewerbetreibenden auffassen, das Erzeugnis zu dem in dieser Werbung genannten Konditionen zu verkaufen (EuGH, GRUR 2016, 945 Rn. 30 - Citroën/ZLW).

    Die genannten Voraussetzungen müssen dabei kumulativ erfüllt sein (EuGH, GRUR 2016, 945 Rn. 32 - Citroën/ZLW).

    Damit kann die Richtlinie 2005/29/EG hinsichtlich des in der Richtlinie 98/6/EG geregelten Aspekts eines in einer Werbung angegebenen oder anzugebenden Verkaufspreises nicht zur Anwendung kommen (EuGH, GRUR 2016, 945 Rn. 44 f. - Citroën/ZLW).

    Da unter Berücksichtigung des mittlerweile vorliegenden Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Sache Citroën/ZLW (GRUR 2016, 945) keine vernünftigen Zweifel an der Auslegung des im Streitfall anwendbaren Unionsrechts bestehen, ist ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV nicht veranlasst (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 21 = NJW 1983, 1257 - C.I.L.F.I.T.; Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-452/14, GRUR Int. 2015, 1152 Rn. 43 - Doc Generici, mwN).

  • BGH, 29.07.2021 - I ZR 135/20

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Zulässigkeit der

    a) Nach Art. 3 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 98/6/EG ist in der Werbung für die in Art. 1 der Richtlinie 98/6/EG bezeichneten Erzeugnisse, das heißt für Erzeugnisse, die Verbrauchern von Händlern angeboten werden, der Verkaufspreis anzugeben, wenn die Werbung - wie im Streitfall - vom Durchschnittsverbraucher als Angebot des Gewerbetreibenden aufgefasst werden kann, das Erzeugnis zu den in dieser Werbung genannten Konditionen zu verkaufen (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - C-476/14, GRUR 2016, 945 Rn. 28 bis 30 = WRP 2016, 1096 - Citroën Commerce).

    Als Endpreis muss er notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilden (EuGH, GRUR 2016, 945 Rn. 37 - Citroën Commerce).

    bb) Bei einem Pfandbetrag handelt es sich nach Ansicht des Senats um einen unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteil des Preises, der obligatorisch vom Verbraucher zu tragen ist und einen Teil der Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bildet (vgl. EuGH, GRUR 2016, 945 Rn. 37 - Citroën Commerce).

    Darunter fällt grundsätzlich auch die Angabe des Verkaufspreises in der Werbung (vgl. EuGH, GRUR 2016, 945 Rn. 43 - Citroën Commerce) einschließlich eines (eventuellen) Pfandbetrags.

    (1) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat zwar entschieden, dass der Aspekt des Verkaufspreises, der in einer Werbung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden angegeben ist, durch die Richtlinie 98/6/EG geregelt werde, und die Richtlinie 2005/29/EG hinsichtlich dieses Aspekts gemäß Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 2005/29/EG nicht zur Anwendung komme (vgl. EuGH, GRUR 2016, 945 Rn. 44 f. - Citroën Commerce).

    Letzteres hat er unter Bezugnahme auf die Entscheidung "Citroën Commerce" des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, GRUR 2016, 945 Rn. 44 f.) damit begründet, dass die Richtlinie 98/6/EG der Richtlinie 2005/29/EG gemäß deren Art. 3 Abs. 4 vorgeht.

  • BGH, 26.10.2023 - I ZR 135/20

    Zulässigkeit der gesonderten Ausweisung von Flaschenpfand

    Nach Art. 3 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 98/6/EG ist in der Werbung für die in Art. 1 der Richtlinie 98/6/EG bezeichneten Erzeugnisse, das heißt für Erzeugnisse, die Verbrauchern von Händlern angeboten werden, der Verkaufspreis anzugeben, wenn die Werbung - wie im Streitfall - vom Durchschnittsverbraucher als Angebot des Gewerbetreibenden aufgefasst werden kann, das Erzeugnis zu den in dieser Werbung genannten Konditionen zu verkaufen (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - C-476/14, GRUR 2016, 945 [juris Rn. 28 bis 30] = WRP 2016, 1096 - Citroën Commerce).

    Der Verkaufspreis als Endpreis muss notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilden (vgl. EuGH, GRUR 2016, 945 [juris Rn. 37] - Citroën Commerce).

  • BGH, 25.06.2020 - I ZR 176/19

    BGH legt EuGH Fragen zur Erforderlichkeit von Warnhinweisen beim Verkauf von

    Daraus ergibt sich, dass ein Verhalten, das in den Anwendungsbereich einer vorrangig anzuwendenden Regelung fällt, aber nach dieser Regelung zulässig ist, auch nicht nach § 5a Abs. 2 UWG untersagt werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - C-476/14, GRUR 2016, 945 Rn. 44 f. = WRP 2016, 1096 - Citroën/ZLW; BGH, Urteil vom 10. November 2016 - I ZR 29/15, GRUR 2017, 286 Rn. 15 = WRP 2017, 296 - Hörgeräteausstellung; Büscher, UWG, § 5a Rn. 15; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, 38. Aufl., UWG § 5a Rn. 5.2; vgl. auch MünchKomm.UWG/Alexander, 3. Aufl., § 5a Rn. 86, der - allerdings ausgehend von einer vorrangigen Anwendung des § 5a Abs. 2 und 5 UWG - ebenfalls einen Gleichlauf der Wertungen des § 5a Abs. 2 und 5 UWG und des § 3a UWG für erforderlich hält).
  • BGH, 19.05.2022 - I ZR 69/21

    Angabe des Grundpreises in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat zwar entschieden, dass der Aspekt des Verkaufspreises, der in einer Werbung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden angegeben ist, durch die Richtlinie 98/6/EG geregelt werde, und die Richtlinie 2005/29/EG hinsichtlich dieses Aspekts gemäß Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 2005/29/EG nicht zur Anwendung komme (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juli 2016 - C-476/14, GRUR 2016, 945 Rn. 44 f. = WRP 2016, 1096 - Citroën Commerce).
  • OLG Schleswig, 30.07.2020 - 6 U 49/19

    Gesonderte Ausweisung von "Pfand": Kein wettbewerbsrechtlicher

    Aufgrund der Kollisionsnorm des Art. 3 Abs. 4 UGP-RL, wonach die Regelungen zu unlauteren Geschäftspraktiken in anderen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften den Bestimmungen der UGP-RL vorgehen, ist im Hinblick auf Preisangaben für Waren die PAng-RL die maßgebliche gemeinschaftsrechtliche Vorschrift (EuGH GRUR 2016, 945, 946 Rnrn. 42 - 45 - Citroën; BGH GRUR 2016, 516, 517 Rn. 18 - Wir helfen im Trauerfall; BGH GRUR 2015, 1240, 1241 Rn. 24 - Der Zauber des Nordens; Köhler u. a./ders. Vor § 1 PAngV Rn. 10a).

    Entschieden hat der EuGH zwar, dass die Überführungskosten bei einem Fahrzeug einen unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteil des Preises ausmachten und deshalb in den Verkaufspreis einzuberechnen seien (EuGH GRUR 2016, 945, 946 Rn. 40 - Citroën).

  • KG, 21.06.2017 - 5 U 185/16

    Lieferservice-Portal - Haftung des Betreibers eines Online-Lieferdienstes für

    Die "rückerstattbare Sicherheit" stellt vielmehr einen unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteil des Preises dar, der obligatorisch vom Verbraucher zu tragen ist (EuGH GRUR 2016, 945, Rn. 37 - Citroën/ZLW), dar.

    Gegenstand der PAngRL ist nicht allein der Schutz der Verbraucher bei der Preisangabe von Waren unter Bezugnahme auf unterschiedliche Maßeinheiten (EuGH GRUR 2016, 945, Rn. 30-35 - Citroën/ZLW).

    Die PAngRL regelt deshalb im Zusammenhang mit der Angabe des Verkaufspreises von Erzeugnissen in Verkaufsangeboten besondere Aspekte i.S. von Art. 3 Abs. 4 der UGP-RL und geht damit den entsprechenden Vorschriften in der UGP-RL vor (EuGH GRUR 2016, 945, Rn. 42-45 - Citroën/ZLW).

  • EuGH, 29.06.2023 - C-543/21

    Verband Sozialer Wettbewerb (Contenants consignés) - Vorlage zur

    Unter Berufung auf das Urteil vom 7. Juli 2016, Citroën Commerce (C-476/14, EU:C:2016:527, Rn. 37), stellt es fest, dass der Pfandbetrag einen unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteil des Verkaufspreises im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6 darstelle, der obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sei und einen Teil der Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilde.

    Zweitens muss der Verkaufspreis als Endpreis notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilden (Urteil vom 7. Juli 2016, Citroën Commerce, C-476/14, EU:C:2016:527, Rn. 37).

    Diese Feststellung wird nicht durch Rn. 38 des Urteils vom 7. Juli 2016, Citroën Commerce (C-476/14, EU:C:2016:527), in Frage gestellt, in der der Gerichtshof entschieden hat, dass die von einem Verbraucher obligatorisch getragenen Kosten der Überführung eines Kraftfahrzeugs vom Hersteller zum Händler einen Bestandteil des Verkaufspreises im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 98/6 darstellen.

  • OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 166/16

    Gesamtpreis muss ausgezeichnet werden

    Die Richtlinie 98/6/EG regelt so im Zusammenhang mit der Angabe des Verkaufspreises von Erzeugnissen in Verkaufsangeboten besondere Aspekte im Sinne von Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 2005/29/EG und geht damit deren Vorschriften vor (EuGH, GRUR 2016, 945 Rn. 42 bis 45 - Citroën/ZLW ).

    Denn ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher kann eine Werbung, in der ein Gewerbetreibender die Besonderheiten des beworbenen Erzeugnisses und einen Preis, der aus der Sicht des Verbrauchers dem Verkaufspreis dieses Erzeugnisses gleichkommt, sowie ein Datum, bis zu dem das Angebot gültig bleibt, angibt, als Angebot des Gewerbetreibenden auffassen, das Erzeugnis zu dem in dieser Werbung genannten Konditionen zu verkaufen (EuGH, GRUR 2016, 945 Rn. 30 - Citroën/ZLW ; BGH GRUR 2017, 286, 288 - Hörgeräteausstellung; Büscher, Aus der Rechtsprechung des EuGH und des BGH zum Lauterkeitsrecht seit Ende 2015, GRUR 2017, 105, 110/111).

    Dieser Verkaufspreis ist der Endpreis, der als solcher notwendigerweise die unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises enthalten muss, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind und die Gegenleistung in Geld für den Erwerb des betreffenden Erzeugnisses bilden (EuGH GRUR 2016, 945, 946 - Citroen/ZLW ) - und dies ist das tatsächlich zu zahlende Gesamtentgelt (Köhler/Bornkamm/ Köhler , UWG, 35. Aufl., § 1 PAngV Rn. 15).

    Denn dieser ermöglicht es ihm, den in einer Werbung angegebenen Preis zu beurteilen und mit dem Preis anderer ähnlicher Erzeugnisse zu vergleichen und somit, gemäß dem sechsten Erwägungsgrund der Richtlinie 98/6/EG, anhand einfacher Vergleiche fundierte Entscheidungen zu treffen (EuGH GRUR 2016, 945, 946 Rn. 31 - Citroën/ZLW ).

  • OLG Frankfurt, 04.02.2021 - 6 U 269/19

    Unzulässige Gesamtpreisangabe für Fitnessstudio-Verträge ohne Einbeziehung einer

    Unter "Gesamtpreis" ist nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV der Preis zu verstehen, der einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile vom Verbraucher zu zahlen ist und der die Gegenleistung in Geld für den Erwerb eines Produkts darstellt (EuGH GRUR 2016, 945 Rn 37 - Citro?n).

    Die ebenfalls einzurechnenden "sonstigen Preisbestandteile" sind alle unvermeidbaren und vorhersehbaren Bestandteile des Preises, die obligatorisch vom Verbraucher zu tragen sind (EuGH GRUR 2016, 945 Rn 37 - Citro?n; arg. aus Art. 23 I 2 VO (EG) Nr. 1008/2008) und die der Verkäufer in die Kalkulation des Gesamtpreises einbezieht.

  • LG Essen, 29.08.2019 - 43 O 145/18

    Unlauterer Wettbewerb, Pfand, Pflichtangaben in der Werbung

  • OLG Düsseldorf, 12.10.2023 - 2 U 124/22

    Glatirameracetat

  • LG Düsseldorf, 11.11.2022 - 38 O 144/22

    Streichpreise müssen nicht erläutert werden

  • OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 U 167/16

    Umfang der Verpflichtung zur Preisauszeichnung bei Ausstellungsstücken in einem

  • BGH, 27.07.2023 - I ZR 65/22

    Doppeltarifzähler

  • LG Frankfurt/Main, 22.11.2019 - 10 O 50/19
  • OLG Köln, 06.03.2020 - 6 U 89/19

    Werbung ohne Flaschenpfand

  • OLG Stuttgart, 15.02.2018 - 2 U 96/17

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Notwendigkeit der Grundpreisangabe bei

  • OLG Hamburg, 24.01.2019 - 3 U 130/18

    Anforderungen an Werbung für Koppelungs-Mobilfunkangebot im Internet

  • OLG Celle, 30.01.2024 - 13 U 36/23

    Preisangabe; Gesamtpreis; Endpreis; Bearbeitungspauschale; Mindermengenzuschlag;

  • OLG Hamm, 18.05.2017 - 4 U 150/16

    Fernwärme - was gehört auf die Homepage des Versorgers?

  • OLG Hamburg, 06.02.2020 - 15 U 91/19

    Endreinigung - Preisangaben in einem Prospekt über die Vermietung von

  • OLG Bamberg, 03.03.2021 - 3 U 31/20

    Kein Schummeln in Preissuchmaschinen - Logistikpauschale ist in Produktpreis

  • OLG Stuttgart, 18.10.2018 - 2 U 55/18

    Polyamid mit Polyurethan, Laufmütze - Wettbewerbsverstoß im Online-Handel für

  • LG Berlin, 10.09.2019 - 91 O 127/18

    Gesamtpreisangabe bei Flaschenpfand

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-143/20

    A (Contrats d'assurance " unit-linked ") - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2023 - C-543/21

    Verband Sozialer Wettbewerb (Contenants consignés) - Vorlage zur

  • OLG Köln, 06.03.2020 - 6 U 90/19

    Werbung ohne Flaschenpfand

  • OLG München, 14.10.2021 - 29 U 6100/20

    Unzulässige Gesamtpreisangabe eines Fitnessstudios bei Verschweigen der

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-632/16

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe schlägt dem Gerichtshof vor, zu urteilen, dass

  • LG Bonn, 03.07.2019 - 12 O 85/18
  • LG Dortmund, 11.12.2019 - 10 O 31/19
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