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   EuGH, 07.07.2016 - C-523/15 P   

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https://dejure.org/2016,20191
EuGH, 07.07.2016 - C-523/15 P (https://dejure.org/2016,20191)
EuGH, Entscheidung vom 07.07.2016 - C-523/15 P (https://dejure.org/2016,20191)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - C-523/15 P (https://dejure.org/2016,20191)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Spannstahl - Geldbußen - Beurteilung der Leistungsfähigkeit - Leitlinien von 2006 für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Befugnis zu unbeschränkter ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Spannstahl - Geldbußen - Beurteilung der Leistungsfähigkeit - Leitlinien von 2006 für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Befugnis zu unbeschränkter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Spannstahl - Geldbußen - Beurteilung der Leistungsfähigkeit - Leitlinien von 2006 für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Befugnis zu unbeschränkter ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuG, 14.09.2022 - T-604/18

    Das Gericht bestätigt weitgehend den Beschluss der Kommission, wonach Google den

    Folglich kann der Unionsrichter seine Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung ausüben, wenn ihm die Frage nach der Höhe der Geldbuße zur Beurteilung vorgelegt worden ist, und ihre Ausübung bewirkt, dass die Befugnis zur Verhängung von Sanktionen endgültig auf ihn übergeht (vgl. Beschluss vom 7. Juli 2016, Westfälische Drahtindustrie und Pampus Industriebeteiligungen/Kommission, C-523/15 P, EU:C:2016:541, Rn. 32 bis 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In diesem Rahmen ist das Gericht befugt, sämtliche von ihm für maßgeblich erachteten tatsächlichen Umstände zu berücksichtigen, mögen sie vor oder nach der getroffenen Entscheidung eingetreten sein (Beschluss vom 7. Juli 2016, Westfälische Drahtindustrie und Pampus Industriebeteiligungen/Kommission, C-523/15 P, EU:C:2016:541, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 23.11.2022 - T-275/20

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission - Nichtigkeits- und

    Das Rechtsmittel wurde mit Beschluss vom 7. Juli 2016, Westfälische Drahtindustrie und Pampus Industriebeteiligungen/Kommission (C-523/15 P, EU:C:2016:541), zurückgewiesen.

    Die Abänderung des Betrags der Geldbuße, von der in Rn. 42 des Beschlusses vom 7. Juli 2016, Westfälische Drahtindustrie und Pampus Industriebeteiligungen/Kommission (C-523/15 P, EU:C:2016:541), die Rede sei, sei denknotwendig zu ihren Gunsten erfolgt.

    Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass die Ausübung der Rechtmäßigkeitskontrolle des streitigen Beschlusses durch das Gericht zwar zur Nichtigerklärung dieses Beschlusses geführt hat, soweit die Kommission darin eine Geldbuße gegen die Klägerinnen verhängt hatte, dieser Umstand aber keineswegs bedeutet, dass es dem Gericht aus diesem Grund verwehrt gewesen wäre, seine Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung auszuüben (Beschluss vom 7. Juli 2016, Westfälische Drahtindustrie und Pampus Industriebeteiligungen/Kommission, C-523/15 P, EU:C:2016:541, Rn. 38).

    Der Gerichtshof hat ferner festgestellt, dass der Umstand, dass das Gericht im Ergebnis die Beibehaltung des im streitigen Beschluss festgesetzten Betrags der Geldbuße für angemessen hielt, für die Rechtmäßigkeit der Ausübung der Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung unerheblich ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 7. Juli 2016, Westfälische Drahtindustrie und Pampus Industriebeteiligungen/Kommission, C-523/15 P, EU:C:2016:541, Rn. 40).

    Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, geht im vorliegenden Fall aus den Gründen des Urteils vom 15. Juli 2015 in rechtlich hinreichender Weise hervor, dass das Gericht seine Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung ausgeübt hat (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 7. Juli 2016, Westfälische Drahtindustrie und Pampus Industriebeteiligungen/Kommission, C-523/15 P, EU:C:2016:541, Rn. 41).

  • EuG, 18.11.2020 - T-814/17

    Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem der Missbrauch einer

    Folglich kann der Unionsrichter den angefochtenen Rechtsakt, auch ohne ihn für nichtig zu erklären, abändern, indem er die verhängte Geldbuße aufhebt, herabsetzt oder erhöht, und die Ausübung dieser Befugnis bewirkt, dass die Befugnis zur Verhängung von Sanktionen endgültig auf ihn übergeht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582, Rn. 692 und 693; vom 3. September 2009, Prym und Prym Consumer/Kommission, C-534/07 P, EU:C:2009:505, Rn. 86, und Beschluss vom 7. Juli 2016, Westfälische Drahtindustrie und Pampus Industriebeteiligungen/Kommission, C-523/15 P, EU:C:2016:541, Rn. 32 bis 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2024 - C-70/23

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

    Das Rechtsmittel wurde mit Beschluss vom 7. Juli 2016, Westfälische Drahtindustrie und Pampus Industriebeteiligungen/Kommission (C-523/15 P, im Folgenden: Beschluss des Gerichtshofs, EU:C:2016:541), zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 19.08.2016 - 1 Ta 6/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Konkurrentenklage -

    Mit Urteil vom 28. Juli 2016 (C-523/15) ist der Europäische Gerichtshof der Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts gefolgt.
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