Rechtsprechung
EuGH, 07.07.2016 - C-608/15 P |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Panasonic / Kommission
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Panasonic / Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Art. 181 - Kartelle - Weltmarkt für Bildröhren für Fernsehgeräte und Computerbildschirme - Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen bezüglich der Preisfestsetzung, der Markt- und Kundenaufteilung ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- EuG, 09.09.2015 - T-82/13
- EuGH, 07.07.2016 - C-608/15 P
Wird zitiert von ...
- EuG, 15.06.2022 - T-235/18
Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für LTEChipsätze: Das …
Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass den Parteien gemäß Art. 27 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1/2003 eine Mitteilung der Beschwerdepunkte übersandt wird, in der alle wesentlichen Tatsachen, auf die sich die Kommission in diesem Stadium des Verfahrens stützt, klar angeführt sein müssen (Beschluss vom 7. Juli 2016, Panasonic/Kommission, C-608/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:538, Rn. 20).Denn die Kommission muss - gerade um die Verteidigungsrechte der betreffenden Wirtschaftsteilnehmer zu wahren - die Adressaten einer Mitteilung der Beschwerdepunkte anhören und deren Stellungnahme zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen gegebenenfalls berücksichtigen, indem sie ihre Analyse ändert (Beschluss vom 7. Juli 2016, Panasonic/Kommission, C-608/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:538, Rn. 21).