Rechtsprechung
EuGH, 07.07.2022 - C-696/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Dyrektor Izby Skarbowej w W. (Qualification erronée d'opérations en chaîne)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 41 - Innergemeinschaftlicher Erwerb von Gegenständen - Ort - Kette aufeinanderfolgender Umsätze - Falsche Einstufung eines Teils der Umsätze - Grundsätze der Verhältnismäßigkeit ...
- Betriebs-Berater
Innergemeinschaftlicher Erwerb von Gegenständen - Ort - Kette aufeinanderfolgender Umsätze - Falsche Einstufung eines Teils der Umsätze - Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der steuerlichen Neutralität
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 41 - Innergemeinschaftlicher Erwerb von Gegenständen - Ort - Kette aufeinanderfolgender Umsätze - Falsche Einstufung eines Teils der Umsätze - Grundsätze der Verhältnismäßigkeit ...
- datenbank.nwb.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 41 - Innergemeinschaftlicher Erwerb von Gegenständen - Ort - Kette aufeinanderfolgender Umsätze - Falsche Einstufung eines Teils der Umsätze - Grundsätze der Verhältnismäßigkeit ...
Sonstiges (5)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EGRL 112/2006 Art 41 ; AEUV Art 267
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EGRL 112/2006 Art 41, AEUV Art 267
Steuerbetrug, Falsche Einstufung, Lieferungen, Reihengeschäfte - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Dyrektor Izby Skarbowej w W.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Dyrektor Izby Skarbowej w W.
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-696/20
- EuGH, 07.07.2022 - C-696/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 22.04.2010 - C-536/08
X - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 und 3 - Art. 28b Teil A …
Auszug aus EuGH, 07.07.2022 - C-696/20
Drittens hat der Gerichtshof zu den mit Art. 41 der Mehrwertsteuerrichtlinie verfolgten Zielen entschieden, dass mit ihm zum einen sichergestellt werden soll, dass ein bestimmter innergemeinschaftlicher Erwerb besteuert wird, und zum anderen verhindert werden soll, dass dieser Erwerb doppelt besteuert wird (Urteil vom 22. April 2010, X und fiscale eenheid Facet-Facet Trading, C-536/08 und C-539/08, EU:C:2010:217, Rn. 35). - EuGH, 09.09.2021 - C-449/20
Real Vida Seguros - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Art. 63 AEUV - …
Auszug aus EuGH, 07.07.2022 - C-696/20
Der Gerichtshof ist nur befugt, sich anhand der Sach- und Rechtslage, wie sie das vorlegende Gericht dargestellt hat, zur Auslegung oder zur Gültigkeit des Unionsrechts zu äußern, wobei er sie weder in Frage stellen noch ihre Richtigkeit prüfen kann (Urteil vom 9. September 2021, Real Vida Seguros, C-449/20, EU:C:2021:721, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.03.2019 - C-245/18
Tecnoservice Int. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zahlungsdienste im …
Auszug aus EuGH, 07.07.2022 - C-696/20
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 21. März 2019, Tecnoservice Int., C-245/18, EU:C:2019:242, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 26.07.2017 - C-386/16
Toridas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
Auszug aus EuGH, 07.07.2022 - C-696/20
Um zu klären, welcher der beiden Lieferungen die innergemeinschaftliche Beförderung zuzuordnen ist, ist eine umfassende Würdigung aller besonderen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen (vgl. u. a. Urteil vom 26. Juli 2017, Toridas, C-386/16, EU:C:2017:599, Rn. 34 und 35 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 18.03.2021 - C-48/20
P. (Cartes de carburant) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - …
Auszug aus EuGH, 07.07.2022 - C-696/20
Hinzuzufügen ist, dass die Mitgliedstaaten zwar Maßnahmen erlassen dürfen, um eine genaue Erhebung der Steuer sicherzustellen und Steuerhinterziehungen zu verhindern, doch dürfen diese Maßnahmen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung der verfolgten Ziele erforderlich ist; sie dürfen daher nicht so eingesetzt werden, dass sie die Neutralität der Mehrwertsteuer, die ein Grundprinzip des durch das einschlägige Unionsrecht geschaffenen gemeinsamen Mehrwertsteuersystems ist, in Frage stellen würden (Urteil vom 18. März 2021, P [Tankkarten], C-48/20, EU:C:2021:215, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).