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   EuGH, 07.07.2022 - C-7/21   

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https://dejure.org/2022,16771
EuGH, 07.07.2022 - C-7/21 (https://dejure.org/2022,16771)
EuGH, Entscheidung vom 07.07.2022 - C-7/21 (https://dejure.org/2022,16771)
EuGH, Entscheidung vom 07. Juli 2022 - C-7/21 (https://dejure.org/2022,16771)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    LKW WALTER

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zustellung von Schriftstücken - Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 - Art. 8 Abs. 1 - Einwöchige Frist für die Ausübung des Rechts auf Verweigerung der Annahme des Schriftstücks - Beschluss über eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zustellung von Schriftstücken - Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 - Art. 8 Abs. 1 - Einwöchige Frist für die Ausübung des Rechts auf Verweigerung der Annahme des Schriftstücks - Beschluss über eine ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrecht/Verfahrensrecht: LKW WALTER Internationale Transportorganisation/CB u.a.

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2461
  • EuZW 2022, 827
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 06.09.2018 - C-21/17

    Catlin Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus EuGH, 07.07.2022 - C-7/21
    Diese Möglichkeit, die Annahme des zuzustellenden Schriftstücks zu verweigern, stellt ein Recht des Empfängers dieses Schriftstücks dar (Urteil vom 6. September 2018, Catlin Europe, C-21/17, EU:C:2018:675, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Denn auch wenn die Verordnung Nr. 1393/2007 in erster Linie darauf abzielt, die Wirksamkeit und die Schnelligkeit der gerichtlichen Verfahren zu verbessern und eine ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten, dürfen diese Ziele nicht dadurch erreicht werden, dass in irgendeiner Weise Abstriche bei der effektiven Wahrung der Verteidigungsrechte der Empfänger der betreffenden Schriftstücke gemacht werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. September 2018, Catlin Europe, C-21/17, EU:C:2018:675, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.05.2020 - C-615/18

    Staatsanwaltschaft Offenburg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    Auszug aus EuGH, 07.07.2022 - C-7/21
    In Situationen, die unter das in Art. 47 der Charta verankerte Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz fallen, müssen die Rechtsunterworfenen indessen die Fristen in vollem Umfang ausschöpfen können, die das nationale Recht eines Mitgliedstaats für die Ausübung eines verfahrensmäßigen Rechts gegen ein zugestelltes Schriftstück einräumt (vgl. entsprechend Urteil vom 14. Mai 2020, Staatsanwaltschaft Offenburg, C-615/18, EU:C:2020:376, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.03.2017 - C-354/15

    Henderson - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil-

    Auszug aus EuGH, 07.07.2022 - C-7/21
    Die obligatorische und systematische Verwendung dieses Formblatts gilt nicht nur für die Übermittlung von Schriftstücken durch die von den Mitgliedstaaten benannten Übermittlungs- und Empfangsstellen, sondern auch - wie aus Art. 8 Abs. 4 dieser Verordnung ausdrücklich hervorgeht - für die in Kapitel II Abschnitt 2 dieser Verordnung geregelten Arten der Zustellung, wozu die in Art. 14 dieser Verordnung angeführte zählt, nämlich die Zustellung von gerichtlichen Schriftstücken durch Postdienste (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. März 2017, Henderson, C-354/15, EU:C:2017:157, Rn. 55, 59 und 61, sowie Beschluss vom 5. Mai 2022, 1NG Luxembourg, C-346/21, nicht veröffentlicht, EU:C:2022:368, Rn. 32 und 35).
  • EuGH, 10.06.2021 - C-65/20

    Ein Artikel in einer gedruckten Zeitung, der einen unrichtigen Gesundheitstipp

    Auszug aus EuGH, 07.07.2022 - C-7/21
    Es ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur deren Wortlaut, sondern auch der Zusammenhang, in den sie sich einfügt, und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit dem Rechtsakt, zu dem sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 10. Juni 2021, KRONE - Verlag, C-65/20, EU:C:2021:471, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.09.2018 - C-176/17

    Profi Credit Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    Auszug aus EuGH, 07.07.2022 - C-7/21
    Zur Stützung seines Standpunkts verweist das vorlegende Gericht auf die Rechtssache, in der das Urteil vom 13. September 2018, Profi Credit Polska (C-176/17, EU:C:2018:711), ergangen ist und in der der Gerichtshof entschieden habe, dass eine Frist von 14 Tagen insofern nicht mit dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf vereinbar sei, als sie die nicht zu vernachlässigende Gefahr in sich berge, dass ein Verbraucher innerhalb dieser Frist keinen Einspruch gegen einen Zahlungsbefehl einlegen könne.
  • EuGH, 16.09.2015 - C-519/13

    Alpha Bank Cyprus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus EuGH, 07.07.2022 - C-7/21
    Gleichwohl obliegt dem Antragsteller die Entscheidung, ob eine Übersetzung des betreffenden Schriftstücks angebracht ist, deren Kosten er im Übrigen nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung zu tragen hat (Urteil vom 16. September 2015, Alpha Bank Cyprus, C-519/13, EU:C:2015:603, Rn. 35).
  • EuGH, 05.05.2022 - C-346/21

    ING Luxembourg

    Auszug aus EuGH, 07.07.2022 - C-7/21
    Die obligatorische und systematische Verwendung dieses Formblatts gilt nicht nur für die Übermittlung von Schriftstücken durch die von den Mitgliedstaaten benannten Übermittlungs- und Empfangsstellen, sondern auch - wie aus Art. 8 Abs. 4 dieser Verordnung ausdrücklich hervorgeht - für die in Kapitel II Abschnitt 2 dieser Verordnung geregelten Arten der Zustellung, wozu die in Art. 14 dieser Verordnung angeführte zählt, nämlich die Zustellung von gerichtlichen Schriftstücken durch Postdienste (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. März 2017, Henderson, C-354/15, EU:C:2017:157, Rn. 55, 59 und 61, sowie Beschluss vom 5. Mai 2022, 1NG Luxembourg, C-346/21, nicht veröffentlicht, EU:C:2022:368, Rn. 32 und 35).
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