Rechtsprechung
EuGH, 07.08.2018 - C-115/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Clergeau u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 1964/82 - Falsche Erklärungen oder Täuschungshandlungen, um Sondererstattungen bei der Ausfuhr von bestimmten Arten von entbeintem Rindfleisch zu erlangen - Änderung der Verordnung Nr. 1964/82, mit der die Gewährung ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 1964/82 - Falsche Erklärungen oder Täuschungshandlungen, um Sondererstattungen bei der Ausfuhr von bestimmten Arten von entbeintem Rindfleisch zu erlangen - Änderung der Verordnung Nr. 1964/82, mit der die Gewährung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Clergeau u.a.
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 1964/82 - Falsche Erklärungen oder Täuschungshandlungen, um Sondererstattungen bei der Ausfuhr von bestimmten Arten von entbeintem Rindfleisch zu erlangen - Änderung der Verordnung Nr. 1964/82, mit der die Gewährung ...
Sonstiges (5)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Clergeau u.a.
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EUGrdRCh Art 49
Charta der Grundrechte, Ausfuhrerstattungen, betrügerische Absicht - nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EUGrdRCh Art 49
Anmeldung; Ausfuhrerstattung; Betrug; Erklärung; Verurteilung - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 1964/82 - Falsche Erklärungen oder Täuschungshandlungen, um Sondererstattungen bei der Ausfuhr von bestimmten Arten von entbeintem Rindfleisch zu erlangen - Änderung der Verordnung Nr. 1964/82, mit der die Gewährung ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2018 - C-115/17
- EuGH, 07.08.2018 - C-115/17
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 06.10.2016 - C-218/15
Paoletti u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 6 EUV - Art. 49 der Charta …
Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-115/17
Bereits vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, nach dem die Charta und die Verträge rechtlich gleichrangig sind, hat der Gerichtshof entschieden, dass dieser Grundsatz aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten folgt und dementsprechend zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört, die das nationale Gericht bei der Anwendung des nationalen Rechts zu berücksichtigen hat (Urteil vom 6. Oktober 2016, Paoletti u. a., C-218/15, EU:C:2016:748, Rn. 25).Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Anwendung des milderen Strafgesetzes notwendigerweise bedeutet, dass es sich um zeitlich aufeinanderfolgende Rechtsvorschriften handelt, und sie auf der Feststellung beruht, dass der Gesetzgeber entweder hinsichtlich der strafrechtlichen Qualifikation der Handlungen oder der für eine Straftat zu verhängenden Strafe seine Ansicht geändert hat (Urteil vom 6. Oktober 2016, Paoletti u. a., C-218/15, EU:C:2016:748, Rn. 27).
- EuGH, 14.06.2017 - C-685/15
Online Games u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - …
Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-115/17
Außerdem finden nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die in der Unionsrechtsordnung garantierten Grundrechte in allen unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen, aber nicht außerhalb derselben Anwendung (Urteil vom 14. Juni 2017, 0nline Games u. a., C-685/15, EU:C:2017:452, Rn. 55). - EuGH, 03.05.2005 - C-387/02
IN EINEM STRAFVERFAHREN WEGEN BILANZFÄLSCHUNG KÖNNEN SICH DIE BEHÖRDEN EINES …
Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-115/17
Unter diesen Umständen ist festzustellen, dass der in Art. 426 Nr. 4 des Zollgesetzbuchs vorgesehene Straftatbestand und das im Ausgangsverfahren in Rede stehende Strafverfahren in den Anwendungsbereich der in der Unionsrechtsordnung garantierten Grundrechte im Sinne der in Rn. 28 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung fallen, so dass das vorlegende Gericht verpflichtet ist, im Rahmen dieses Verfahrens die Beachtung des in Art. 49 Abs. 1 Satz 3 der Charta verankerten Grundsatzes der Rückwirkung des milderen Strafgesetzes zu gewährleisten (vgl. entsprechend Urteil vom 3. Mai 2005, Berlusconi u. a., C-387/02, C-391/02 und C-403/02, EU:C:2005:270, Rn. 69).
- EuGH, 24.07.2023 - C-107/23
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Zunächst setzt die Anwendung des letztgenannten Grundsatzes zeitlich aufeinanderfolgende rechtliche Regelungen voraus und beruht auf der Feststellung, dass diese Aufeinanderfolge in der betreffenden Rechtsordnung eine Änderung des Standpunkts hinsichtlich der strafrechtlichen Qualifikation der Handlungen, die eine Straftat darstellen können, oder hinsichtlich der wegen einer solchen Straftat zu verhängenden Strafe widerspiegelt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. August 2018, Clergeau u. a., C-115/17, EU:C:2018:651, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung). - BGH, 06.09.2022 - 1 StR 389/21
Steuerhinterziehung (Bestimmtheitsgrundsatz: Bezugnahme auf Verwaltungsakte; …
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union gilt dies auch vor dem Hintergrund von Art. 49 Abs. 1 Satz 3 EuGrdRCh (vgl. EuGH, Urteil vom 7. August 2018 - C-115/17 Clergeau Rn. 41). - Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2023 - C-107/23
Lin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen Interessen der …
51 Bereits zuvor hat der Gerichtshof entschieden, dass dieser Grundsatz aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten folgt und dementsprechend zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört, die das nationale Gericht bei der Anwendung des nationalen Rechts zu berücksichtigen hat: Urteile vom 7. August 2018, Clergeau u. a. (C-115/17, EU:C:2018:651, im Folgenden: Urteil Clergeau, Rn. 26), vom 6. Oktober 2016, Paoletti u. a. (…C-218/15, EU:C:2016:748, im Folgenden: Urteil Paoletti, Rn. 25), und vom 3. Mai 2005, Berlusconi u. a. (…C-387/02, C-391/02 und C-403/02, EU:C:2005:270, Rn. 68 und 69).54 Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in den verbundenen Rechtssachen Berlusconi u. a. (C-387/02, C-391/02 und C-403/02, EU:C:2004:624, Nrn. 159 bis 161) und in der Rechtssache Clergeau u. a. (C-115/17, EU:C:2018:240, Nrn. 39 und 40), sowie des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Scialdone (C-574/15, EU:C:2017:553, Nrn. 155 bis 160).
- EuGH, 16.06.2021 - C-456/20
Crédit agricole/ EZB
Im Einklang mit den Ausführungen des Gerichts in den Rn. 69 und 70 des ersten angefochtenen Urteils ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Rückwirkung des milderen Strafgesetzes ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. März 2008, Jager, C-420/06, EU:C:2008:152, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung), der nunmehr in Art. 49 Abs. 1 Satz 3 der Charta verankert ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. August 2018, Clergeau u. a., C-115/17, EU:C:2018:651, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).