Rechtsprechung
   EuGH, 07.08.2018 - C-120/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23093
EuGH, 07.08.2018 - C-120/17 (https://dejure.org/2018,23093)
EuGH, Entscheidung vom 07.08.2018 - C-120/17 (https://dejure.org/2018,23093)
EuGH, Entscheidung vom 07. August 2018 - C-120/17 (https://dejure.org/2018,23093)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,23093) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Ministru kabinets

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums - Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 - Art. 10 bis 12 - Vorruhestandsbeihilfe - Nationale Rechtsvorschriften, die die Übertragung der Vorruhestandsbeihilfe durch Vererbung vorsehen ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Ministru kabinets

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums - Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 - Art. 10 bis 12 - Vorruhestandsbeihilfe - Nationale Rechtsvorschriften, die die Übertragung der Vorruhestandsbeihilfe durch Vererbung vorsehen ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ministru kabinets

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums - Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 - Art. 10 bis 12 - Vorruhestandsbeihilfe - Nationale Rechtsvorschriften, die die Übertragung der Vorruhestandsbeihilfe durch Vererbung vorsehen ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 14.09.2006 - C-181/04

    Elmeka - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Artikel 15 Nummern 4

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-120/17
    Hierzu ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung zum einen, dass die Mitgliedstaaten, wenn sie Maßnahmen zur Durchführung des Unionsrechts erlassen, dessen allgemeine Grundsätze zu beachten haben, zu denen u. a. der Grundsatz des Vertrauensschutzes gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. September 2006, Elmeka, C-181/04 bis C-183/04, EU:C:2006:563, Rn. 31, und vom 26. Mai 2016, Judetul Neamt und Judetul Bacau, C-260/14 und C-261/14, EU:C:2016:360, Rn. 54).

    Insoweit ist zu prüfen, ob die Handlungen der betreffenden Verwaltungsbehörde in der Vorstellung des Einzelnen ein vernünftiges Vertrauen begründet haben und, wenn dies der Fall ist, ob dieses Vertrauen berechtigt ist (vgl. Urteile vom 14. September 2006, Elmeka, C-181/04 bis C-183/04, EU:C:2006:563, Rn. 32, und vom 9. Juli 2015, Salomie und Oltean, C-183/14, EU:C:2015:454, Rn. 45).

  • EuGH, 30.03.2017 - C-315/16

    Lingurár

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-120/17
    Nach ständiger Rechtsprechung können die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Durchführung einer Verordnung erlassen, wenn sie deren unmittelbare Anwendbarkeit nicht vereiteln, deren unionsrechtliche Natur nicht verbergen und die Ausübung des ihnen durch die betreffende Verordnung verliehenen Ermessens innerhalb der Grenzen dieser Vorschriften konkretisieren (Urteile vom 7. Juli 2016, 0bcina Gorje, C-111/15, EU:C:2016:532, Rn. 35, und vom 30. März 2017, Lingurár, C-315/16, EU:C:2017:244, Rn. 18).

    Daher ist unter Bezugnahme auf die einschlägigen Bestimmungen der fraglichen Verordnung, die im Licht der Ziele der Verordnung auszulegen sind, festzustellen, ob diese Bestimmungen es den Mitgliedstaaten verbieten, gebieten oder gestatten, bestimmte Durchführungsmaßnahmen zu erlassen, und, insbesondere im letztgenannten Fall, ob sich die betreffende Maßnahme in den Rahmen des den einzelnen Mitgliedstaaten eingeräumten Wertungsspielraums einfügt (Urteile vom 7. Juli 2016, 0bcina Gorje, C-111/15, EU:C:2016:532, Rn. 36, und vom 30. März 2017, Lingurár, C-315/16, EU:C:2017:244, Rn. 19).

  • EuGH, 09.07.2015 - C-183/14

    Salomie und Oltean - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-120/17
    Zum anderen kann sich jeder auf diesen Grundsatz berufen, bei dem eine nationale Verwaltungsbehörde aufgrund bestimmter Zusicherungen, die sie ihm gegeben hat, begründete Erwartungen geweckt hat (Urteile vom 9. Juli 2015, Salomie und Oltean, C-183/14, EU:C:2015:454, Rn. 44, und vom 14. Juni 2017, Santogal M-Comércio e Reparação de Automóveis, C-26/16, EU:C:2017:453, Rn. 76).

    Insoweit ist zu prüfen, ob die Handlungen der betreffenden Verwaltungsbehörde in der Vorstellung des Einzelnen ein vernünftiges Vertrauen begründet haben und, wenn dies der Fall ist, ob dieses Vertrauen berechtigt ist (vgl. Urteile vom 14. September 2006, Elmeka, C-181/04 bis C-183/04, EU:C:2006:563, Rn. 32, und vom 9. Juli 2015, Salomie und Oltean, C-183/14, EU:C:2015:454, Rn. 45).

  • EuGH, 07.07.2016 - C-111/15

    Obcina Gorje - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik -

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-120/17
    Nach ständiger Rechtsprechung können die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Durchführung einer Verordnung erlassen, wenn sie deren unmittelbare Anwendbarkeit nicht vereiteln, deren unionsrechtliche Natur nicht verbergen und die Ausübung des ihnen durch die betreffende Verordnung verliehenen Ermessens innerhalb der Grenzen dieser Vorschriften konkretisieren (Urteile vom 7. Juli 2016, 0bcina Gorje, C-111/15, EU:C:2016:532, Rn. 35, und vom 30. März 2017, Lingurár, C-315/16, EU:C:2017:244, Rn. 18).

    Daher ist unter Bezugnahme auf die einschlägigen Bestimmungen der fraglichen Verordnung, die im Licht der Ziele der Verordnung auszulegen sind, festzustellen, ob diese Bestimmungen es den Mitgliedstaaten verbieten, gebieten oder gestatten, bestimmte Durchführungsmaßnahmen zu erlassen, und, insbesondere im letztgenannten Fall, ob sich die betreffende Maßnahme in den Rahmen des den einzelnen Mitgliedstaaten eingeräumten Wertungsspielraums einfügt (Urteile vom 7. Juli 2016, 0bcina Gorje, C-111/15, EU:C:2016:532, Rn. 36, und vom 30. März 2017, Lingurár, C-315/16, EU:C:2017:244, Rn. 19).

  • EuGH, 26.05.2016 - C-260/14

    Județul Neamț - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-120/17
    Hierzu ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung zum einen, dass die Mitgliedstaaten, wenn sie Maßnahmen zur Durchführung des Unionsrechts erlassen, dessen allgemeine Grundsätze zu beachten haben, zu denen u. a. der Grundsatz des Vertrauensschutzes gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. September 2006, Elmeka, C-181/04 bis C-183/04, EU:C:2006:563, Rn. 31, und vom 26. Mai 2016, Judetul Neamt und Judetul Bacau, C-260/14 und C-261/14, EU:C:2016:360, Rn. 54).
  • EuGH, 07.07.2016 - C-210/15

    Polen / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-120/17
    Außerdem schließt der Gerichtshof aus dem Umstand, dass es diese verschiedenen Ziele gibt, dass der Unionsgesetzgeber den Vorruhestand in der Landwirtschaft fördern wollte, um die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu verbessern und älteren Landwirten einen wirtschaftlichen Anreiz zu schaffen, ihre Tätigkeit vorzeitig einzustellen, wenn sie dies normalerweise nicht tun würden, wobei die Zusatzrente oder das zusätzliche Einkommen nur eine der Folgen aus der Anwendung der Verordnung Nr. 1257/1999 ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juli 2016, Polen/Kommission, C-210/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:529, Rn. 39).
  • EuGH, 14.06.2017 - C-26/16

    Santogal M-Comércio e Reparação de Automóveis - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-120/17
    Zum anderen kann sich jeder auf diesen Grundsatz berufen, bei dem eine nationale Verwaltungsbehörde aufgrund bestimmter Zusicherungen, die sie ihm gegeben hat, begründete Erwartungen geweckt hat (Urteile vom 9. Juli 2015, Salomie und Oltean, C-183/14, EU:C:2015:454, Rn. 44, und vom 14. Juni 2017, Santogal M-Comércio e Reparação de Automóveis, C-26/16, EU:C:2017:453, Rn. 76).
  • EuGH, 01.04.1993 - C-44/91
    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-120/17
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann jedoch der Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht gegen eine klare unionsrechtliche Bestimmung angeführt werden und das unionsrechtswidrige Verhalten einer mit der Anwendung des Unionsrechts betrauten nationalen Behörde kein berechtigtes Vertrauen eines Einzelnen darauf begründen, in den Genuss einer unionsrechtswidrigen Behandlung zu kommen (Urteile vom 1. April 1993, Lageder u. a., C-31/91 bis C-44/91, EU:C:1993:132, Rn. 35, vom 20. Juni 2013, Agroferm, C-568/11, EU:C:2013:407, Rn. 52, und vom 20. Dezember 2017, Erzeugerorganisation Tiefkühlgemüse, C-516/16, EU:C:2017:1011, Rn. 69).
  • EuGH, 26.06.2012 - C-335/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-120/17
    Als Drittes ist festzustellen, dass die Wirtschaftsteilnehmer zwar, wie die lettische Regierung vorgetragen hat, nicht berechtigt sind, auf die Beibehaltung einer bestehenden Situation zu vertrauen, die die Unionsorgane oder die nationalen Behörden im Rahmen ihres Ermessens bei der Durchführung des Unionsrechts ändern können (Urteile vom 22. Oktober 2009, Elbertsen, C-449/08, EU:C:2009:652, Rn. 45, und vom 26. Juni 2012, Polen/Kommission, C-335/09, EU:C:2012:385, Rn. 180).
  • EuGH, 06.11.2014 - C-335/13

    Feakins - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik -

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-120/17
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut zu berücksichtigen, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 6. November 2014, Feakins, C-335/13, EU:C:2014:2343, Rn. 35, und vom 12. November 2015, Jakutis und Kretingales kooperatine Z?ªB, C-103/14, EU:C:2015:752, Rn. 93).
  • EuGH, 20.06.2013 - C-568/11

    Agroferm - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Erzeugnis auf Zuckerbasis, das

  • EuGH, 12.11.2015 - C-103/14

    Jakutis und Kretingales kooperatine zUB - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuGH, 20.12.2017 - C-516/16

    Erzeugerorganisation Tiefkühlgemüse - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuGH, 01.04.1993 - C-31/91

    Lageder u.a. / Amministrazione delle finanze dello Stato

  • EuGH, 22.10.2009 - C-449/08

    Elbertsen - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und

  • EuGH, 05.03.2019 - C-349/17

    Eesti Pagar

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann der Grundsatz des Vertrauensschutzes aber nicht gegen eine klare unionsrechtliche Bestimmung angeführt werden, und das unionsrechtswidrige Verhalten einer mit der Anwendung des Unionsrechts betrauten nationalen Behörde kann kein berechtigtes Vertrauen eines Wirtschaftsteilnehmers darauf begründen, in den Genuss einer unionsrechtswidrigen Behandlung zu kommen (Urteile vom 20. Juni 2013, Agroferm, C-568/11, EU:C:2013:407, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 7. August 2018, Ministru kabinets, C-120/17, EU:C:2018:638, Rn. 52).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-236/18

    GRDF

    Wenn die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Durchführung des Unionsrechts erlassen, haben sie dessen allgemeine Grundsätze zu beachten (Urteil vom 7. August 2018, Ministru kabinets, C-120/17, EU:C:2018:638, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes kann sich jeder berufen, bei dem eine nationale Verwaltungsbehörde aufgrund bestimmter Zusicherungen, die sie ihm gegeben hat, begründete Erwartungen geweckt hat (Urteil vom 7. August 2018, Ministru kabinets, C-120/17, EU:C:2018:638, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher ist zu prüfen, ob die Handlungen der betreffenden Verwaltungsbehörde in der Vorstellung des Betroffenen ein vernünftiges Vertrauen begründet haben und, wenn dies der Fall ist, ob dieses Vertrauen berechtigt ist (Urteil vom 7. August 2018, Ministru kabinets, C-120/17, EU:C:2018:638, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann der Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht gegen eine klare unionsrechtliche Bestimmung angeführt werden und das unionsrechtswidrige Verhalten einer mit der Anwendung des Unionsrechts betrauten nationalen Behörde kein berechtigtes Vertrauen eines Einzelnen darauf begründen, in den Genuss einer unionsrechtswidrigen Behandlung zu kommen (Urteil vom 7. August 2018, Ministru kabinets, C-120/17, EU:C:2018:638, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-36/21

    Sense Visuele Communicatie en Handel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame

    14 Urteil vom 7. August 2018, Ministru kabinets (C-120/17, EU:C:2018:638, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    15 Urteil vom 7. August 2018, Ministru kabinets (C-120/17, EU:C:2018:638, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    16 Urteil vom 7. August 2018, Ministru kabinets (C-120/17, EU:C:2018:638, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    19 Urteil vom 7. August 2018, Ministru kabinets (C-120/17, EU:C:2018:638, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.11.2022 - C-443/21

    Avicarvil Farms

    Was den Grundsatz des Vertrauensschutzes betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass sich jeder auf diesen Grundsatz berufen kann, bei dem eine nationale Verwaltungsbehörde aufgrund bestimmter Zusicherungen, die sie ihm gegeben hat, begründete Erwartungen geweckt hat (Urteil vom 7. August 2018, Ministru kabinets, C-120/17, EU:C:2018:638, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit ist zu prüfen, ob die Handlungen der betreffenden Verwaltungsbehörde in der Vorstellung des Einzelnen ein vernünftiges Vertrauen begründet haben und, wenn dies der Fall ist, ob dieses Vertrauen berechtigt ist (Urteil vom 7. August 2018, Ministru kabinets, C-120/17, EU:C:2018:638, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Grundsatz des Vertrauensschutzes jedoch nicht gegen eine klare unionsrechtliche Bestimmung angeführt werden und das unionsrechtswidrige Verhalten einer mit der Anwendung des Unionsrechts betrauten nationalen Behörde kein berechtigtes Vertrauen eines Einzelnen darauf begründen, in den Genuss einer unionsrechtswidrigen Behandlung zu kommen (Urteil vom 7. August 2018, Ministru kabinets, C-120/17, EU:C:2018:638, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.05.2021 - C-6/20

    Riigi Tugiteenuste Keskus

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann sich nur derjenige auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen, bei dem eine nationale Verwaltungsbehörde aufgrund klarer, unbedingter und übereinstimmender, aus befugten und zuverlässigen Quellen stammender Zusicherungen, die sie ihm gegeben hat, begründete Erwartungen geweckt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. August 2018, Ministru kabinets, C-120/17, EU:C:2018:638, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 97, und vom 19. Dezember 2019, GRDF, C-236/18, EU:C:2019:1120, Rn. 46).
  • EuGH, 14.07.2022 - C-36/21

    Sense Visuele Communicatie en Handel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame

    Es ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz des Vertrauensschutzes nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs Bestandteil der Unionsrechtsordnung ist und für jede nationale Behörde gilt, die mit der Anwendung des Unionsrechts betraut ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. April 1988, Krücken, 316/86, EU:C:1988:201, Rn. 22, und vom 7. August 2018, Ministru kabinets, C-120/17, EU:C:2018:638, Rn. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-119/20

    Lauku atbalsta dienests (Aides au démarrage d'entreprises agricoles) - Gemeinsame

    44 Urteile vom 7. Juli 2016, 0bcina Gorje (C-111/15, EU:C:2016:532, Rn. 35 und 36), vom 30. März 2017, Lingurár (C-315/16, EU:C:2017:244, Rn. 18 und 19), und vom 7. August 2018, Ministru kabinets (C-120/17, EU:C:2018:638, Rn. 31 und 32).
  • EuG, 19.12.2019 - T-509/18

    Tschechische Republik/ Kommission - EGFL und ELER - Von der Finanzierung

    Das Gericht erinnert insoweit daran, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 9. März 2017, Polen/Kommission, C-105/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:191" Rn. 38; vom 7. August 2018, Ministru kabinets, C-120/17, EU:C:2018:638" Rn. 35, und vom 15. Mai 2019, Griechenland/Kommission, C-341/17 P, EU:C:2019:409, Rn. 46).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht