Rechtsprechung
   EuGH, 07.08.2018 - C-561/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23107
EuGH, 07.08.2018 - C-561/16 (https://dejure.org/2018,23107)
EuGH, Entscheidung vom 07.08.2018 - C-561/16 (https://dejure.org/2018,23107)
EuGH, Entscheidung vom 07. August 2018 - C-561/16 (https://dejure.org/2018,23107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,23107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Saras Energía

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2012/27/EU - Art. 7 Abs. 1, 4 und 9 - Art. 20 Abs. 4 und 6 - Förderung der Energieeffizienz - Energieeffizienzverpflichtungssystem - Andere strategische Maßnahmen - Nationaler Energieeffizienzfonds - Schaffung eines solchen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2012/27/EU - Art. 7 Abs. 1, 4 und 9 - Art. 20 Abs. 4 und 6 - Förderung der Energieeffizienz - Energieeffizienzverpflichtungssystem - Andere strategische Maßnahmen - Nationaler Energieeffizienzfonds - Schaffung eines solchen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Saras Energía

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2012/27/EU - Art. 7 Abs. 1, 4 und 9 - Art. 20 Abs. 4 und 6 - Förderung der Energieeffizienz - Energieeffizienzverpflichtungssystem - Andere strategische Maßnahmen - Nationaler Energieeffizienzfonds - Schaffung eines solchen ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Saras Energía

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2012/27/EU - Art. 7 Abs. 1, 4 und 9 - Art. 20 Abs. 4 und 6 - Förderung der Energieeffizienz - Energieeffizienzverpflichtungssystem - Andere strategische Maßnahmen - Nationaler Energieeffizienzfonds - Schaffung eines solchen ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 26.09.2013 - C-195/12

    IBV & Cie - Richtlinie 2004/8/EG - Geltungsbereich - Kraft-Wärme-Kopplung und

    Auszug aus EuGH, 07.08.2018 - C-561/16
    Wie sich aus der Richtlinie 2012/27 und insbesondere ihrem 20. Erwägungsgrund ergibt, wollte der Unionsgesetzgeber den Mitgliedstaaten ein weites Ermessen bei der Festlegung der zur Erreichung der in Art. 1 Abs. 1 dieser Richtlinie festgelegten Ziele geeigneten Mittel lassen (vgl. entsprechend Urteil vom 26. September 2013, 1BV & Cie, C-195/12, EU:C:2013:598, Rn. 61).

    Da die Mitgliedstaaten in diesem Bereich über ein großes Maß an Flexibilität und ein weites Ermessen verfügen, lassen sich die mit der Richtlinie 2012/27 verfolgten Ziele nur erreichen, wenn jeder Mitgliedstaat die Möglichkeit hat, aus den unterschiedlichen Regelungsarten diejenige Regelung zu wählen, die am besten zu seiner besonderen Lage passt, und zwar - wie sich aus dem 20. Erwägungsgrund der Richtlinie ergibt - unter Berücksichtigung seiner nationalen Eigenheiten (vgl. entsprechend Urteil vom 26. September 2013, 1BV & Cie, C-195/12, EU:C:2013:598, Rn. 62 und 70).

  • EuGH, 05.12.2019 - C-708/17

    Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung, die vorsieht, dass jeder

    Sowohl aus dem 12. Erwägungsgrund und Art. 1 der Richtlinie 2006/32 als auch aus dem 20. Erwägungsgrund und Art. 1 der Richtlinie 2012/27 geht nämlich hervor, dass diese beiden Richtlinien den Mitgliedstaaten einen gemeinsamen Rahmen geben sollen, der es ihnen ermöglicht, geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Energieverbrauch zu verringern, ihnen aber die Wahl der Durchführungsmodalitäten lässt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. August 2018, Saras Energía, C-561/16, EU:C:2018:633" Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2019 - C-708/17

    EVN Bulgaria Toplofikatsia

    70 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Richtlinie 2012/27 einen allgemeinen Rahmen für die Verringerung des Energieverbrauchs festlegt, den Mitgliedstaaten, die insoweit über einen breiten Ermessensspielraum verfügen, aber die Wahl der Durchführungsmodalitäten lässt (vgl. Urteil vom 7. August 2018, Saras Energía, C-561/16, EU:C:2018:633, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.05.2019 - C-294/18

    Oulun Sähkönmyynti - Vorlage zur Vorabentscheidung - Energieeffizienz -

    Die Richtlinie 2012/27 bezweckt gemäß ihrem Art. 1 nämlich lediglich, einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der Union zu schaffen, um sicherzustellen, dass das Energieeffizienzziel der Union von 20 % bis 2020 erreicht wird, und weitere Energieeffizienzverbesserungen für die Zeit danach vorzubereiten (Urteil vom 7. August 2018, Saras Energía, C-561/16, EU:C:2018:633, Rn. 24).
  • EuGH, 05.12.2019 - C-725/17

    Beteiligung jedes Miteigentümers an Kosten der Beheizung der gemeinschaftlichen

    Sowohl aus dem 12. Erwägungsgrund und Art. 1 der Richtlinie 2006/32 als auch aus dem 20. Erwägungsgrund und Art. 1 der Richtlinie 2012/27 geht nämlich hervor, dass diese beiden Richtlinien den Mitgliedstaaten einen gemeinsamen Rahmen geben sollen, der es ihnen ermöglicht, geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Energieverbrauch zu verringern, ihnen aber die Wahl der Durchführungsmodalitäten lässt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. August 2018, Saras Energía, C-561/16, EU:C:2018:633' Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht