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   EuGH, 07.09.1999 - C-61/98   

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https://dejure.org/1999,239
EuGH, 07.09.1999 - C-61/98 (https://dejure.org/1999,239)
EuGH, Entscheidung vom 07.09.1999 - C-61/98 (https://dejure.org/1999,239)
EuGH, Entscheidung vom 07. September 1999 - C-61/98 (https://dejure.org/1999,239)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Zölle - Externes Versandverfahren - Betrug - Entstehung und Erhebung der Zollschuld

  • Europäischer Gerichtshof

    De Haan

  • EU-Kommission PDF

    De Haan

    1 Handlungen der Organe - Zeitliche Geltung - Verfahrensvorschriften - Anwendung auf Verfahren, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens anhängig sind

  • EU-Kommission

    De Haan

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Gemeinschaftsrechts betreffend die Entstehung und Erhebung einer Zollschuld; Ordnungswidrigkeiten bei der Durchführung eines gemeinschaftlichen Versandverfahrens für Zigaretten; Betrügerisches Versehen von Versandscheinen mit dem Stempel der Zollstelle; ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zur Benachrichtigungspflicht der Zollbehörden bei Zollbetrug

  • Judicialis

    EGV Art.234; ; Verordnung (EWG) Nr. 2913/92; ; Verordnung (EWG) Nr. 2454/93; ; Verordnung (EWG) Nr. 2726/90; ; Verordnung (EWG) Nr. 1854/89 Art. 3 Abs. 3; ; Verordnung (EWG) Nr. 16... 97/79 Art. 2 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 2164/91 Art. 2; ; Verordnung (EWG) Nr. 1430/79 Art. 13 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Betrug beim externen Versandverfahren

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Tariefcommissie - Auslegung des gemeinschaftlichen Zollrechts - Bestehen einer Pflicht für die gegen ein Netz von Schwarzhändlern vorgehende Verwaltung, einen Zollagenten vor Kunden zu warnen, die des Betrugs verdächtigt werden - Bestehen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 26.11.1998 - C-370/96

    Covita

    Auszug aus EuGH, 07.09.1999 - C-61/98
    Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 26. November 1998 in der Rechtssache C-370/96 (Covita, Slg. 1998, I-7711, Randnrn.

    Wie es in Artikel 4 Satz 1 der Verordnung Nr. 3799/86 ausdrücklich heißt, ist die in diesem Artikel enthaltene Liste besonderer Umstände im Sinne des Artikels 13 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1430/79 nicht erschöpfend (vgl. in diesem Sinne Urteil Covita, a. a. O., Randnr. 31).

  • EuGH, 12.12.1996 - C-148/95
    Auszug aus EuGH, 07.09.1999 - C-61/98
    Insoweit obliegt es zwar dem nationalen Gericht, zu prüfen, ob unter den Umständen des konkreten Falles die drei Voraussetzungen des Artikels 5 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1697/79 erfüllt sind (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1996 in den Rechtssachen C-47/95, C-48/95, C-49/95, C-50/95, C-60/95, C-81/95, C-92/95 und C-148/95, Olasagasti u. a., Slg. 1996, I-6579, Randnrn.
  • EuGH, 12.12.1996 - C-92/95
    Auszug aus EuGH, 07.09.1999 - C-61/98
    Insoweit obliegt es zwar dem nationalen Gericht, zu prüfen, ob unter den Umständen des konkreten Falles die drei Voraussetzungen des Artikels 5 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1697/79 erfüllt sind (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1996 in den Rechtssachen C-47/95, C-48/95, C-49/95, C-50/95, C-60/95, C-81/95, C-92/95 und C-148/95, Olasagasti u. a., Slg. 1996, I-6579, Randnrn.
  • EuGH, 12.12.1996 - C-81/95
    Auszug aus EuGH, 07.09.1999 - C-61/98
    Insoweit obliegt es zwar dem nationalen Gericht, zu prüfen, ob unter den Umständen des konkreten Falles die drei Voraussetzungen des Artikels 5 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1697/79 erfüllt sind (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1996 in den Rechtssachen C-47/95, C-48/95, C-49/95, C-50/95, C-60/95, C-81/95, C-92/95 und C-148/95, Olasagasti u. a., Slg. 1996, I-6579, Randnrn.
  • EuGH, 15.07.1964 - 100/63

    J.G. van der Veen, Witwe von J. Kalsbeek gegen Bestuur der Sociale

    Auszug aus EuGH, 07.09.1999 - C-61/98
    Im Verfahren nach Artikel 177 des Vertrages ist der Gerichtshof nicht befugt, die Normen des Gemeinschaftsrechts auf einen Einzelfall anzuwenden; er ist nur befugt, einem innerstaatlichen Gericht die Kriterien für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts an die Hand zu geben, die diesem bei der Beurteilung der Wirkungen einer Bestimmung des nationalen Rechts dienlich sein könnten (vgl. u. a. Urteile vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 100/63, Van der Veen, Slg. 1964, 1215, 1230, und vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 137/84, Mutsch, Slg. 1985, 2681, Randnr. 6).
  • EuGH, 11.07.1985 - 137/84

    Ministère public / Mutsch

    Auszug aus EuGH, 07.09.1999 - C-61/98
    Im Verfahren nach Artikel 177 des Vertrages ist der Gerichtshof nicht befugt, die Normen des Gemeinschaftsrechts auf einen Einzelfall anzuwenden; er ist nur befugt, einem innerstaatlichen Gericht die Kriterien für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts an die Hand zu geben, die diesem bei der Beurteilung der Wirkungen einer Bestimmung des nationalen Rechts dienlich sein könnten (vgl. u. a. Urteile vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 100/63, Van der Veen, Slg. 1964, 1215, 1230, und vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 137/84, Mutsch, Slg. 1985, 2681, Randnr. 6).
  • EuGH, 12.12.1996 - C-47/95

    Olasagasti und others/ Amministrazione delle Finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 07.09.1999 - C-61/98
    Insoweit obliegt es zwar dem nationalen Gericht, zu prüfen, ob unter den Umständen des konkreten Falles die drei Voraussetzungen des Artikels 5 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1697/79 erfüllt sind (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1996 in den Rechtssachen C-47/95, C-48/95, C-49/95, C-50/95, C-60/95, C-81/95, C-92/95 und C-148/95, Olasagasti u. a., Slg. 1996, I-6579, Randnrn.
  • EuGH, 25.02.1999 - C-86/97

    Trans-Ex-Import

    Auszug aus EuGH, 07.09.1999 - C-61/98
    Zweitens enthält, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-86/97 (Woltmann, Slg. 1999, I-0000, Randnrn. 18 bis 21) entschieden hat, Artikel 905 der Verordnung Nr. 2454/93, auf dessen Grundlage die Kommission von dem Mitgliedstaat, zu dem die Zollbehörde gehört, aufgefordert wird, anhand der übermittelten Angaben zu beurteilen, ob ein den Erlaß der Abgaben rechtfertigender besonderer Fall vorliegt, eine allgemeine Billigkeitsklausel für eine außergewöhnliche Situation, in der sich der Anmelder möglicherweise im Vergleich zu anderen, die gleiche Tätigkeit ausübenden Wirtschaftsteilnehmern befindet, wenn die Zollbehörde angesichts der vorgebrachten Gründe nicht in der Lage war, nach Artikel 4 der Verordnung Nr. 3799/86 oder Artikel 899 der Verordnung Nr. 2454/93 je nachdem, welcher von ihnen in zeitlicher Hinsicht für den Fall des Abgabenschuldners gilt selbst über den Abgabenerlaß zu entscheiden.
  • EuGH, 06.07.1993 - C-121/91

    CT Control (Rotterdam) und JCT Benelux / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.09.1999 - C-61/98
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Verfahrensvorschriften im allgemeinen auf alle bei ihrem Inkrafttreten anhängigen Streitigkeiten anwendbar, während materiell-rechtliche Vorschriften so ausgelegt werden, daß sie nicht für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte gelten (vgl. u. a. Urteil vom 12. November 1981 in den Rechtssachen 212/80 bis 217/80, Salumi u. a., Slg. 1981, 2735, Randnr. 9, und Urteil vom 6. Juli 1993 in den Rechtssachen C-121/91 und C-122/91, CT Control [Rotterdam] und JCT Benelux/Kommission, Slg. 1993, I-3873, Randnr. 22).
  • EuGH, 01.04.1993 - C-250/91

    Hewlett Packard / Directeur général des douanes

    Auszug aus EuGH, 07.09.1999 - C-61/98
    Diese Bestimmung macht die Befugnis der Zollbehörden, von einer Nacherhebung abzusehen, von drei Voraussetzungen abhängig (vgl. u. a. Urteile vom 1. April 1993 in der Rechtssache C-250/91, Hewlett Packard France, Slg. 1993, I-1819, Randnrn.
  • EuGH, 12.11.1981 - 212/80

    Salumi

  • EuGH - C-157/98 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Niederlande / Kommission - Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission,

  • EuG, 14.12.2004 - T-332/02

    Nordspedizionieri di Danielis Livio u.a. / Kommission

    41 Artikel 13 der Verordnung Nr. 1430/79 macht den Erlass von Eingangsabgaben von der Erfüllung zweier kumulativer Voraussetzungen abhängig, nämlich vom Vorliegen besonderer Umstände und vom Fehlen betrügerischer Absicht oder offensichtlicher Fahrlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers (Urteile des Gerichtshofes vom 26. November 1998 in der Rechtssache C-370/96, Covita, Slg. 1998, I-7711, Randnr. 29, und vom 7. September 1999 in der Rechtssache C-61/98, De Haan, Slg. 1999, I-5003, Randnr. 42; Urteil SCI UK/Kommission, Randnr. 45).

    Desgleichen habe der Gerichtshof entschieden, dass die Erfordernisse einer Untersuchung der Zoll- oder Polizeibehörden, wenn dem Abgabenschuldner keine betrügerische Absicht oder Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden könne und wenn er über den Verlauf der Untersuchung nicht unterrichtet worden sei, einen besonderen Umstand im Sinne von Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1430/79 begründen könnten (Urteil De Haan, Randnr. 53).

    50 Die Kommission ist der Ansicht, dass die Situation der Kläger nicht mit der der Klägerin in der Rechtssache, die zum Urteil De Haan geführt habe, vergleichbar sei.

    51 Die Erfordernisse einer Untersuchung zur Ermittlung und Ergreifung der Täter oder Teilnehmer eines bereits begangenen oder in Vorbereitung befindlichen Betruges können es rechtfertigen, eine vollständige oder teilweise Unterrichtung des Hauptverpflichteten über die Einzelheiten der Untersuchung selbst dann bewusst zu unterlassen, wenn er in keiner Weise in die Begehung der betrügerischen Handlungen verwickelt ist (Urteil De Haan, Randnr. 32).

    Wird der Abgabenschuldner aufgrund der Erfordernisse einer Untersuchung der Zoll- oder Polizeibehörden nicht über deren Verlauf unterrichtet, so begründet dies daher, wenn dem Abgabenschuldner keine betrügerische Absicht oder Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, einen besonderen Umstand im Sinne von Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1430/79 (vgl. Urteil De Haan, Randnr. 53).

    Um das Urteil De Haan heranziehen zu können, hätte die angebliche Kenntnis der Behörden vom Schmuggel somit vor diesen beiden Daten bestehen müssen.

    Auch bei dem Vorbringen der Kläger, dass die italienischen Zollspediteure weder ihr Entgelt anhand ihrer Einschätzung des Betrugsrisikos variieren noch die von ihnen verlangten Dienste ohne Rechtfertigung verweigern könnten, handelt es sich nicht um Gesichtspunkte, aufgrund deren sich der Antragsteller in einer Lage befinden kann, die gegenüber derjenigen anderer Wirtschaftsteilnehmer außergewöhnlich ist, da diese Umstände eine unbestimmte Zahl von Wirtschaftsteilnehmern, und zwar alle italienischen Zollspediteure, betreffen (in diesem Sinne auch Urteile des Gerichtshofes vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-86/97, Trans-Ex-Import, Slg. 1999, I-1041, Randnr. 22, und vom 27. September 2001 in der Rechtssache C-253/99, Bacardi, Slg. 2001, I-6493, Randnr. 56, sowie Urteil De Haan, Randnr. 52).

    Selbst wenn das Urteil De Haan auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar sein sollte, sei der in den Urteilen Eyckeler & Malt/Kommission und Hewlett Packard France (Urteil des Gerichtshofes vom 1. April 1993 in der Rechtssache C-250/91, Slg. 1993, I-1819) aufgestellte Grundsatz anzuwenden, wonach die Kläger berechtigt seien, auf die vorbeugenden Kontrollen sensibler Waren durch die Gemeinschaftsorgane zu vertrauen.

    83 Nach ständiger Rechtsprechung liegen besondere Umstände im Sinne von Artikel 13 der Verordnung Nr. 1430/79 vor, wenn im Licht des an der Billigkeit ausgerichteten Regelungszwecks dieser Bestimmung Gegebenheiten festgestellt werden, aufgrund deren sich der Antragsteller in einer Lage befinden kann, die gegenüber derjenigen anderer Wirtschaftsteilnehmer, die die gleiche Tätigkeit ausüben, außergewöhnlich ist (Urteile Trans-Ex-Import, Randnr. 22, Bacardi, Randnr. 56, und De Haan, Randnr. 52).

    94 Nach Artikel 13 der Verordnung Nr. 1430/79 ist die Erstattung von Eingangsabgaben von der Erfüllung zweier kumulativer Voraussetzungen abhängig, nämlich vom Vorliegen besonderer Umstände und vom Fehlen einer betrügerischen Absicht oder einer offensichtlichen Fahrlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers (Urteile Covita, Randnr. 29, De Haan, Randnr. 42, und SCI UK/Kommission, Randnr. 45).

  • EuG, 11.07.2002 - T-205/99

    Hyper / Kommission

    Diese Argumentation laufe darauf hinaus, dem Importeur jeden wirksamen Rechtsschutz in der Gemeinschaft zu verweigern, und stehe im Widerspruch zur Gemeinschaftsrechtsprechung, da es, wie sich u. a. aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 7. September 1999 in der Rechtssache C-61/98 (De Haan, Slg. 1999, I-5003, Randnrn.

    Außerdem habe der Gerichtshof in seinem Urteil De Haan (oben in Randnr. 76 zitiert) bestätigt, dass ein unterlassener Hinweis ein besonderer Umstand im Sinne von Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1430/79 sein könne.

    21 und 22, und das oben in Randnr. 76 zitierte Urteil De Haan, Randnrn.

    Zu den angeblichen Verletzungen der Pflicht, die Klägerin über die Zweifel der Beklagten an der Gültigkeit der von den indischen Behörden ausgestellten Ursprungszeugnisse zu informieren, ist festzustellen, dass keine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts die Beklagte ausdrücklich verpflichtet, die Importeure zu informieren, wenn sie Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der von diesen im Rahmen einer Präferenzregelung vorgenommenen Zollhandlungen hat (vgl. in diesem Sinne im Zusammenhang mit dem externen Versandverfahren das oben in Randnr. 76 zitierte Urteil De Haan, Randnr. 36).

    Die Klägerin macht allerdings geltend, auch wenn die Kommission nicht verpflichtet gewesen sein sollte, sie über ihre Zweifel hinsichtlich der Gültigkeit der Ursprungszeugnisse zu informieren, könne das absichtliche Unterlassen einer Unterrichtung der Wirtschaftsteilnehmer einen besonderen Umstand im Sinne von Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1430/79 darstellen, wie sich aus dem oben in Randnummer 76 zitierten Urteil De Haan ergebe.

    Es genügt nämlich die Feststellung, dass in dem Fall, um den es in dem oben in Randnummer 76 zitierten Urteil De Haan ging, die niederländischen Behörden vom Vorliegen eines Betrugs bereits Kenntnis oder zumindest einen dahin gehenden ernsthaften Verdacht hatten, bevor die Zollhandlungen, die zur Entstehung der Zollschuld führten, überhaupt vorgenommen worden waren.

  • EuG, 27.09.2005 - T-26/03

    Geologistics / Kommission - Zollunion - Externe gemeinschaftliche

    42 Die Klägerin trägt vor, auch wenn der Betrug ein normales Risiko sei, das die Wirtschaftsteilnehmer zu tragen hätten, sei der Hauptverpflichtete dadurch, dass die nationalen Behörden im Interesse der Ermittlungen die Begehung von Zuwiderhandlungen und Ordnungswidrigkeiten absichtlich nicht verhindert und so die Entstehung einer ihn treffenden Zollschuld bewirkt hätten, in eine Lage gebracht worden, die gegenüber derjenigen anderer Wirtschaftsteilnehmer, die die gleiche Tätigkeit ausübten, aussergewöhnlich sei (Urteil des Gerichtshofes vom 7. September 1999 in der Rechtssache C-61/98, De Haan, Slg. 1999, I-5003, Randnr. 56).

    Es sei nicht sachgerecht, das Urteil De Haan auf den vorliegenden Fall zu übertragen, da dies der engen Auslegung zuwiderliefe, die im Fall von Bestimmungen, die einen Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben vorsähen, geboten sei (Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1999 in der Rechtssache C-48/98, Söhl & Söhlke, Slg. 1999, I-7877).

    54 In der Sache ist festzustellen, dass die Erfordernisse einer Untersuchung zur Ermittlung und Ergreifung der Täter oder Teilnehmer eines bereits begangenen oder in Vorbereitung befindlichen Betruges es rechtfertigen können, eine vollständige oder teilweise Unterrichtung des Hauptverpflichteten über die Einzelheiten der Untersuchung selbst dann bewusst zu unterlassen, wenn er in keiner Weise in die Begehung der betrügerischen Handlungen verwickelt ist (Urteil De Haan, Randnr. 32).

    Wird der Abgabenschuldner aufgrund der Erfordernisse einer Untersuchung der Zoll- oder Polizeibehörden nicht über deren Verlauf unterrichtet, so begründet dies daher, wenn dem Abgabenschuldner keine betrügerische Absicht oder Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, einen besonderen Fall (Urteile De Haan, Randnr. 53, und British American Tobacco, Randnr. 64; Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2004 in der Rechtssache T-332/02, Nordspedizionieri di Danielis Livio u. a./Kommission, Slg. 2004, II-0000, Randnr. 51).

    Denn ebenso, wie die Zollbehörden berechtigt sind, die Begehung von Zuwiderhandlungen nicht zu verhindern, um besser ein Netz zerschlagen, Betrüger ermitteln und Beweise finden oder untermauern zu können (Urteil De Haan, Randnr. 53), dürfen sie Untersuchungen zu den Zuwiderhandlungen durchführen, die im Rahmen eines gemeinschaftlichen Versandverfahrens aufgedeckt werden, ohne den Hauptverpflichteten vorab hierüber zu informieren, um insbesondere Art und Umfang der festgestellten Zuwiderhandlungen zu ermitteln und die Verantwortung der an dem fraglichen Vorgang Beteiligten einschließlich des Hauptverpflichteten selbst zu beurteilen.

    60 Wie jedoch der Gerichtshof im Urteil De Haan ausgeführt hat, sind die Zoll- oder Polizeibehörden zwar berechtigt, ihre Untersuchungsbefugnisse wahrzunehmen, doch begründen die Erfordernisse einer Untersuchung durch diese Behörden einen besonderen Fall, wenn dem Abgabenschuldner keine betrügerische Absicht oder Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann und er nicht über deren Verlauf unterrichtet wird (Urteil De Haan, Randnr. 53).

  • EuGH, 26.10.2006 - C-248/04

    Koninklijke Coöperatie Cosun - Vorabentscheidungsersuchen - Landwirtschaft -

    21 Was sodann die beim College van Beroep voor het bedrijfsleven eingereichte Klage gegen die Entscheidung des HPA über die Zurückweisung des Widerspruchs von Cosun betrifft, so hat das genannte Gericht das Verfahren bis zum Erlass des Urteils des Gerichtshofes vom 7. September 1999 in der Rechtssache C-61/98 (De Haan, Slg. 1999, I-5003) mit Rücksicht auf die Ähnlichkeiten zwischen beiden Rechtssachen ein erstes Mal ausgesetzt.

    22 Im Urteil De Haan, in dem es um Zölle ging, hat der Gerichtshof für Recht erkannt, dass die Erfordernisse von Ermittlungen der nationalen Behörden, wenn dem Zollschuldner keine betrügerische Absicht oder Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann und wenn er über den Verlauf der Ermittlungen nicht unterrichtet worden ist, einen besonderen Umstand im Sinne von Artikel 13 der Verordnung Nr. 1430/79 begründen können, da der Hauptverpflichtete dadurch, dass die nationalen Behörden im Interesse der Ermittlungen die Begehung von Zuwiderhandlungen und Ordnungswidrigkeiten absichtlich nicht verhindert und so die Entstehung einer ihn treffenden Zollschuld bewirkt haben, in eine Lage gebracht wird, die gegenüber derjenigen anderer Wirtschaftsteilnehmer, die die gleiche Tätigkeit ausüben, außergewöhnlich ist.

    59 Jedoch können die Erfordernisse einer Untersuchung zur Ermittlung und Ergreifung der Täter oder Teilnehmer eines bereits begangenen oder in Vorbereitung befindlichen Betruges es rechtfertigen, eine vollständige oder teilweise Unterrichtung des Hauptbetroffenen über die Einzelheiten der Untersuchung selbst dann bewusst zu unterlassen, wenn er in keiner Weise an den betrügerischen Handlungen beteiligt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil De Haan, Randnr. 32).

    60 So sind nationale Stellen, die von der Möglichkeit eines Betruges in Form des Absatzes von zur Ausfuhr angemeldetem C-Zucker auf dem Binnenmarkt unterrichtet worden sind, nicht verpflichtet, dem Erzeuger mitzuteilen, dass er möglicherweise zur Zahlung einer Abgabe nach Artikel 3 der Verordnung Nr. 2670/81 herangezogen wird; dies gilt selbst dann, wenn der Betreffende an den betrügerischen Handlungen nicht beteiligt war (vgl. entsprechend Urteil De Haan, Randnr. 36).

    84 Der behauptete Verstoß folgt nach Ansicht von Cosun daraus, dass einem Importeur wie der De Haan Beheer BV, um die es im Urteil De Haan gegangen sei und die aufgrund von Zuwiderhandlungen, die ohne ihr Wissen begangen und von den nationalen Behörden bewusst zugelassen worden seien, um die Schuldigen leichter zu überführen, Zoll geschuldet habe, eine solche Schuld erlassen oder der zu ihrer Erfüllung gezahlte Betrag erstattet werden könne, während diese Möglichkeit für einen Erzeuger von C-Zucker, der sich in der gleichen besonderen Lage befinde, nicht bestehe.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-222/01

    British American Tobacco

    Zum einen sei nämlich der Verstoß gegen das gemeinschaftliche Versandverfahren durch die Tätigkeit des eingeschleusten Zollfahndungsbeamten provoziert worden, so dass sich der Hauptverpflichtete gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofes - u. a. Urteile vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-86/97 (Trans-Ex-Import, Slg. 1999, I-1041) und vom 7. September 1999 in der Rechtssache C-61/98 (De Haan, Slg. 1999, I-5003) - im Verhältnis zu anderen Wirtschaftsteilnehmern, die die gleiche Tätigkeit ausübten, in einer besonderen Situation befunden habe.

    Denn es mag zwar gerechtfertigt sein, dass die nationalen Behörden die Begehung von Zuwiderhandlungen oder Ordnungswidrigkeiten absichtlich nicht verhindern, um besser ein Netz zerschlagen, Betrüger ermitteln und Beweise finden oder untermauern zu können, doch widerspricht es dem den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften zugrunde liegenden Ziel der Billigkeit, dem Abgabenschuldner die Zollschuld aufzubürden, die sich aus diesen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Verfolgung von Zuwiderhandlungen ergibt, und ihn dadurch in eine Lage zu bringen, die gegenüber derjenigen anderer Wirtschaftsteilnehmer, die die gleiche Tätigkeit ausüben, außergewöhnlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil De Haan, Slg. 1999, I-5003, Randnrn.

    68 Hierzu ist festzustellen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere nach dem Urteil De Haan, der Umstand, dass Personen, deren sich der Hauptverpflichtete bei der Erfüllung seiner im externen gemeinschaftlichen Verfahren übernommenen Pflichten bedient, in betrügerischer Absicht oder offensichtlich fahrlässig gehandelt haben, als solcher die Erstattung der vom Hauptverpflichteten entrichteten Abgaben nicht ausschließt.

  • EuGH, 18.10.2007 - C-62/05

    Nordspedizionieri di Danielis Livio u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung

    Das Gericht stellte im Übrigen fest, dass die von den Rechtsmittelführern geltend gemachte Unmöglichkeit für sie, den Lastkraftwagen zu untersuchen, keinen Umstand darstelle, aufgrund dessen sie sich in einer Lage befänden, die gegenüber derjenigen anderer Wirtschaftsteilnehmer außergewöhnlich sei, und dass dies daher keinen besonderen Umstand im Sinne von Art. 13 der Verordnung Nr. 1430/79 darstellen könne (Urteil des Gerichtshofs vom 7. September 1999, De Haan, C-61/98, Slg. 1999, I-5003, Randnr. 52).

    Im Zusammenhang mit ihren Ausführungen zu der angeblichen Kenntnis der Guardia di Finanza von dem Schmuggel machen die Rechtsmittelführer geltend, dass der in dem oben in Randnr. 19 angeführten Urteil De Haan aufgestellte Grundsatz hier jedenfalls anwendbar sei, da die slowenischen Behörden gegen das Amtshilfe-Abkommen verstoßen hätten, indem sie ihre italienischen Kollegen nicht von sich aus über die Durchfuhr von Zigarettenladungen informiert hätten.

    13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1430/79 enthält eine allgemeine Billigkeitsklausel, die eine außergewöhnliche Situation erfassen soll, in der sich der Anmelder möglicherweise im Vergleich zu anderen, die gleiche Tätigkeit ausübenden Wirtschaftsteilnehmern befindet (Urteil De Haan, Randnr. 52).

    Der Gerichtshof habe im Urteil De Haan einen vergleichbaren Sachverhalt als besondere Umstände qualifiziert.

    Folglich sei das Gericht zutreffend davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des im Urteil De Haan genannten Grundsatzes nicht erfüllt seien.

  • EuGH, 23.02.2006 - C-201/04

    Molenbergnatie - Zollkodex der Gemeinschaften - Nacherhebung von Einfuhr- oder

    31 Nach ständiger Rechtsprechung sind Verfahrensvorschriften im Allgemeinen auf alle bei ihrem Inkrafttreten anhängigen Rechtsstreitigkeiten anwendbar, während materiell-rechtliche Vorschriften gewöhnlich so ausgelegt werden, dass sie grundsätzlich nicht für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte gelten (vgl. insbesondere Urteile Salumi, Randnr. 9, vom 6. Juli 1993 in den Rechtssachen C-121/91 und C-122/91, CT Control [Rotterdam] und JCT Benelux/Kommission, Slg. 1993, I-3873, Randnr. 22, vom 7. September 1999 in der Rechtssache C-61/98, De Haan, Slg. 1999, I-5003, Randnr. 13, und vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-251/00, Ilumitrónica, Slg. 2002, I-10433, Randnr. 29).

    Das vorlegende Gericht muss folglich, was den der Zollschuld zugrunde liegenden Sachverhalt des Ausgangsrechtsstreits angeht, der sich vor dem Inkrafttreten des Kodex zugetragen hat, einerseits die materiellen Bestimmungen der vor diesem Zeitpunkt geltenden Regelung und andererseits die Verfahrensbestimmungen des Zollkodex heranziehen (vgl. in diesem Sinne Urteile De Haan, Randnr. 14, und vom 13. März 2003 in der Rechtssache C-156/00, Niederlande/Kommission, Slg. 2003, I-2527, Randnrn.

    36 und 37, und De Haan, Randnr. 34).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2007 - C-62/05

    Nordspedizionieri di Danielis Livio u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Erlass von

    Die Strategie ist offensichtlich; es wurde eine andere Intrige ausgeheckt als die, die in der ersten Instanz nachgewiesen wurde, um sie an das Urteil De Haan(30) anzupassen, in dem der Gerichtshof feststellte, dass "die Erfordernisse von Ermittlungen der nationalen Behörden ..., wenn dem Abgabenschuldner keine betrügerische Absicht oder Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann und wenn er über den Verlauf der Ermittlungen nicht unterrichtet worden ist, einen besonderen Umstand im Sinne von Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1430/79 begründen [können], da der Hauptverpflichtete dadurch, dass die nationalen Behörden im Interesse der Ermittlungen die Begehung von Zuwiderhandlungen und Ordnungswidrigkeiten absichtlich nicht verhindert und so die Entstehung einer ihn treffenden Zollschuld bewirkt haben, in eine Lage gebracht wird, die gegenüber derjenigen anderer Wirtschaftsteilnehmer, die die gleiche Tätigkeit ausüben, außergewöhnlich ist"(31).

    Nachdem die dargestellte Verteidigungslinie wegen ihres Tatsachencharakters zurückgewiesen wurde, ist allein der Einwand des Rechtsfehlers zu prüfen, den das Gericht erster Instanz bei der Auslegung des Belgrader Abkommens begangen haben soll, denn Nordspedizionieri u. a. sind der Auffassung, dass dieser Umstand mit der Art von Rechtsverletzung vergleichbar sei, die in dem Urteil De Haan bejaht wurde, um das Vorliegen besonderer Umstände im Sinne des Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1430/79 zu rechtfertigen.

    Ich teile die Ansicht, dass eine mögliche Verletzung des Belgrader Abkommens mit der Rechtsverletzung vergleichbar ist, die im Urteil De Haan bejaht wurde, um das Vorliegen besonderer Umstände im Sinne von Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1430/7 zu rechtfertigen, denn andernfalls hätte es keinen Sinn, mit der Untersuchung des Rechtsmittelgrundes fortzufahren.

    30 - Urteil vom 7. September 1999, De Haan (C-61/98, Slg. 1999, I-5003).

  • BFH, 22.10.2019 - VII R 38/18

    Verzinsung eines Anspruchs auf Erstattung von Einfuhrabgaben

    Materiell-rechtliche Vorschriften hingegen werden gewöhnlich so ausgelegt, dass sie grundsätzlich nicht für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte gelten (EuGH-Urteile Molenbergnatie vom 23.02.2006 - C-201/04, EU:C:2006:136, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2006, 161; De Haan vom 07.09.1999 - C-61/98, EU:C:1999:393, ZfZ 1999, 371).
  • EuG, 25.10.2007 - T-27/03

    SP / Kommission - Kartelle - Hersteller von Bewehrungsrundstahl - Entscheidung,

    Die Kommission weist insoweit darauf hin, dass die Verfahrensvorschriften im Allgemeinen auf alle bei ihrem Inkrafttreten anhängigen Streitigkeiten anwendbar seien, während materiell-rechtliche Vorschriften gewöhnlich so ausgelegt würden, dass sie nicht für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte gälten (vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofs vom 12. November 1981, Salumi u. a., 212/80 bis 217/80, Slg. 1981, 2735, Randnr. 9, vom 6. Juli 1993, CT Control [Rotterdam] und JCT Benelux/Kommission, C-121/91 und C-122/91, Slg. 1993, I-3873, Randnr. 22, und vom 7. September 1999, De Haan, C-61/98, Slg. 1999, I-5003, Randnr. 13).

    Bei Auslaufen des EGKS-Vertrags sei der Übergang von der nach dem EGKS-Vertrag geltenden Regelung auf dem Gebiet des Wettbewerbs zu der entsprechenden Regelung nach dem EG-Vertrag auf der Grundlage des Prinzips der zeitlichen Abfolge der Regelungen innerhalb derselben Rechtsordnung ohne Weiteres vonstatten gegangen (Urteile Salumi, oben in Randnr. 60 angeführt, Randnr. 9, CT Control [Rotterdam] und JCT Benelux/Kommission, oben in Randnr. 60 angeführt, Randnr. 22, und De Haan, oben in Randnr. 60 angeführt, Randnr. 13).

    Was das Vorbringen angeht, das sich auf die Grundsätze für die zeitliche Abfolge der Regelungen stützt, sind nach der Rechtsprechung die materiell-rechtlichen Gemeinschaftsvorschriften zum Zweck der Wahrung der Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes dahin auszulegen, dass sie grundsätzlich nicht für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte gelten, wohingegen die Verfahrensvorschriften unmittelbar anwendbar sind (Urteil Salumi, oben in Randnr. 60 angeführt, Randnr. 9, CT Control [Rotterdam] und JCT Benelux/Kommission, oben in Randnr. 60 angeführt, Randnr. 22, und De Haan, oben in Randnr. 60 angeführt, Randnr. 13; Urteile des Gerichts vom 19. Februar 1998, Eyckeler & Malt/Kommission, T-42/96, Slg. 1998, II-401, Randnr. 55, und vom 28. Januar 2004, Euroagri/Kommission, T-180/01, Slg. 2004, II-369, Randnr. 36).

  • BFH, 17.10.2023 - VII R 53/20

    Prozesszinsen für erstattete Einfuhrumsatzsteuer

  • BFH, 24.04.2001 - VII R 1/00

    Versandverfahren - Zollfahndung - Zuwiderhandlung - Agent provokateur -

  • EuGH, 06.10.2005 - C-291/03

    MyTravel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Regelung für Reisebüros -

  • BFH, 30.08.2005 - VII R 1/00

    Zeitweilige Entfernung des Versandscheins von der Ware als Entziehen aus der

  • EuGH, 26.10.2006 - C-68/05

    Koninklijke Coöperatie Cosun / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft -

  • EuGH, 18.07.2013 - C-99/12

    Eurofit - Vorabentscheidungsersuchen - Landwirtschaft - Gemeinsame

  • EuG, 25.10.2007 - T-79/03

    Befugnis der Kommission zur Feststellung und Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen

  • EuG, 12.02.2004 - T-282/01

    Aslantrans / Kommission - Zollrecht - Erstattung von Einfuhrabgaben - Während des

  • EuG, 25.10.2007 - T-46/03

    Befugnis der Kommission zur Feststellung und Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen

  • EuG, 25.10.2007 - T-80/03

    Befugnis der Kommission zur Feststellung und Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen

  • EuG, 25.10.2007 - T-98/03

    Befugnis der Kommission zur Feststellung und Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen

  • EuG, 25.10.2007 - T-58/03

    Befugnis der Kommission zur Feststellung und Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen

  • EuG, 25.10.2007 - T-97/03

    Befugnis der Kommission zur Feststellung und Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2003 - C-222/01

    British American Tobacco

  • LG Stuttgart, 08.11.2019 - 19 O 166/18

    Sittenwidrigkeit einer Fahrzeug-Abschalteinrichtung bei Euro 6 Diesel;

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2008 - C-275/07

    Kommission / Italien - Art. 226 EG - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • BFH, 07.03.2006 - VII R 23/04

    Vorschriftswidriges Verbringen; Erlöschen von Einfuhrabgaben durch Beschlagnahme

  • BFH, 26.09.2012 - VII B 61/12

    Abgabeschuldnerschaft trotz unredlichen Verhaltens eines bevollmächtigten

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-204/07

    C.A.S. / Kommission - Rechtsmittel - Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und

  • FG Hamburg, 28.02.2002 - IV 86/98

    Erlass einer Zollschuld aus Billigkeitsgründen

  • EuGH, 23.09.2004 - C-414/02

    Spedition Ulustrans - Zollkodex der Gemeinschaften - Artikel 202 - Entstehung der

  • EuG, 10.05.2001 - T-186/97

    Kaufring / Kommission

  • BFH, 12.10.1999 - VII R 6/99

    Nacherhebung von Zoll beim Widerruf von Ursprungszeugnissen zur Erlangung einer

  • EuGH, 09.03.2006 - C-293/04

    Beemsterboer - Nacherhebung von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben - Artikel 220

  • BFH, 24.07.2017 - VII B 165/16

    Keine rückwirkende Anwendung materiell-rechtlicher Vorschriften des

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-375/07

    Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 -

  • EuGH, 14.11.2002 - C-251/00

    Ilumitrónica

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2013 - C-231/11

    Kommission / Siemens Österreich u.a. - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuGH, 15.11.2005 - C-392/02

    Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der

  • BFH, 05.06.2002 - VII B 12/02

    Einspruch gegen Bescheid über Eingangsabgaben; Billigkeitsgründe

  • EuG, 16.04.2015 - T-576/11

    Schenker Customs Agency / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2011 - C-366/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist die Einbeziehung des internationalen

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2004 - C-105/03

    Pupino

  • BFH, 26.01.2001 - VII B 19/00

    Revision - Zulassung - Grundsätzliche Bedeutung - Sauerkirschen - Einfuhr - Zoll

  • BFH, 07.03.2006 - VII R 24/04

    Erlöschen von durch vorschriftswidriges Verbringen entstandenen Einfuhrabgaben

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-17/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott schließt das Verbot der Doppelbestrafung

  • EuGH, 20.11.2008 - C-375/07

    Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading - Vorabentscheidungsersuchen -

  • EuGH, 25.07.2008 - C-204/07

    C.A.S. / Kommission - Rechtsmittel - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei -

  • EuGH, 13.03.2003 - C-156/00

    Niederlande / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2008 - C-127/07

    Arcelor Atlantique und Lorraine u.a. - Integrierte Vermeidung und Verminderung

  • EuG, 06.02.2007 - T-23/03

    CAS / Kommission - Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und der Republik Türkei

  • BFH, 24.04.2001 - VII R 114/99

    Fischereierzeugnisse - Norwegen - Gewährung einer Zollpräferenzbehandlung -

  • LG Stuttgart, 19.06.2020 - 19 O 223/19

    "Abgasskandal": Schadensersatzanspruch eines Fahrzeugkäufers gegenüber

  • EuGH, 22.03.2012 - C-506/09

    Mangelnde Sorgfalt der nationalen Zollbehörden kann zu einer den Erlass einer

  • BFH, 07.03.2006 - VII R 30/04

    Vorschriftswidriges Verbringen von Ware

  • BFH, 01.02.2000 - VII R 16/99

    Gemeinschaftliches Versandverfahen und Zuständigkeit der Abgangszollstelle

  • EuG, 18.01.2000 - T-290/97

    Mehibas Dordtselaan / Kommission

  • EuGH, 22.06.2006 - C-419/04

    Conseil général de la Vienne - Nacherhebung von Eingangsabgaben - Erlass von

  • EuGH, 01.07.2004 - C-361/02

    Tsapalos

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-291/03

    MyTravel - Mehrwertsteuer - Artikel 26 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie -

  • FG Hamburg, 25.09.2020 - 4 K 47/20

    Zollrecht: Prozesszinsen auf zurückgezahlte Einfuhrumsatzsteuer

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-212/19

    Compagnie des pêches de Saint-Malo

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-68/05

    Koninklijke Coöperatie Cosun / Kommission - Rechtsmittel - Zulässigkeit neuer

  • BFH, 13.10.2005 - VII S 13/04

    PKH: keine Erfolgsaussicht trotz Zulassung der Revision

  • LG Stuttgart, 21.05.2021 - 19 O 59/20

    Ansprüche beim Kauf eines Fahrzeugs mit dem Motortyp EA 288 mit einem

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2010 - C-334/08

    Kommission / Italien - Vertragsverletzungsverfahren - Eigenmittel - Weigerung,

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-38/07

    Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading / Kommission - Rechtsmittel -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2007 - C-467/05

    'Dell''Orto' - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-251/00

    Ilumitrónica

  • EuG, 10.05.2001 - T-187/97

    Nichtigkeitsklage - Einfuhr von Fernsehgeräten aus der Türkei -

  • LG Stuttgart, 25.09.2020 - 19 O 118/20

    Schadensersatzprozess wegen des Erwerbs eines Gebrauchtfahrzeugs nach

  • EuG, 07.12.2004 - T-240/02

    Koninklijke Coöperatie Cosun / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2001 - C-253/99

    Bacardi

  • LG Stuttgart, 29.10.2021 - 19 O 20/21

    Möglichkeit einer Leistungsklage in Dieselskandalfällen; Vorliegen einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-392/02

    Kommission / Dänemark

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2000 - C-344/98

    Masterfoods und HB

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2007 - C-62/06

    ZF Zefeser - Art. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1697/79 des Rates - Nacherhebung von

  • EuG, 03.10.2006 - T-313/04

    Hewlett-Packard / Kommission - Verweigerung der Erstattung von Einfuhrabgaben -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-304/00

    Strawson und Gagg & Sons

  • BFH, 06.12.2001 - VII R 76/00

    Entstehung der Zollschuld; Abgabe von Schiffsbedarf

  • LG Stuttgart, 30.10.2020 - 19 O 128/20

    Abgasskandal: Porsche Cayenne 3.0 l im Produktionszeitraum 06/2010 - 09/2014

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-293/04

    Beemsterboer - Zollkodex der Gemeinschaften - Nachträgliche buchmäßige Erfassung

  • EuG, 14.09.2015 - T-585/14

    Slowenien / Kommission

  • LG Stuttgart, 30.04.2021 - 19 O 123/20

    Anforderungen an den Parteivortrag beim Kauf eines angeblich vom Abgasskandal

  • LG Stuttgart, 23.04.2021 - 19 O 168/20

    Dieselabgasskandal: Abweisung der Klage des Kfz-Käufers gegen den Kfz-Hersteller

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2020 - C-15/19

    Azienda Municipale Ambiente - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Abfälle -

  • FG Thüringen, 22.10.2019 - 2 K 265/19

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Zum Rückwirkungszeitraum einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-248/04

    Koninklijke Coöperatie Cosun - Zucker - Erzeugerquoten - Gültigkeit der

  • FG Düsseldorf, 13.09.2021 - 4 K 1573/21

    Voraussetzungen für den Erlass der Einfuhrumsatzsteuer

  • FG Hamburg, 03.04.2009 - 4 K 16/08

    Erhebung von Einfuhrabgaben

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2004 - C-361/02

    Tsapalos

  • EuG, 21.09.2004 - T-104/02

    Gondrand Frères / Kommission

  • EuG, 07.06.2001 - T-330/99

    Spedition Wilhelm Rotermund / Kommission

  • EuG, 27.02.2003 - T-329/00

    Bonn Fleisch Ex- und Import / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2005 - C-201/04

    Molenbergnatie

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2005 - C-247/04

    Transport Maatschappij Traffic - Zollkodex - Erstattung oder Erlass von Einfuhr-

  • EuG, 04.07.2002 - T-239/00

    SCI UK / Kommission

  • FG München, 19.12.2007 - 14 K 4704/05

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erlass von Einfuhrabgaben und

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2002 - C-112/01

    SPKR

  • FG Düsseldorf, 10.12.2001 - 4 K 1630/00

    Voraussetzungen des Billigkeitserlasses; Unterschlagung durch Frachtführer;

  • FG Hamburg, 18.07.2012 - 4 K 98/10

    Zollrecht/Einfuhrabgaben: Erstattung von Einfuhrabgaben im Billigkeitswege

  • FG München, 22.06.2006 - 14 K 5080/03

    Erstattung von Einfuhrabgaben nach Art. 239 Zollkodex

  • FG Düsseldorf, 21.11.2001 - 4 K 5863/97

    Einfuhrabgaben; Zollfreie Verwendung; Schiffstransport; externes

  • FG Brandenburg, 09.08.2000 - 4 K 2594/99

    Aussetzung der Zahlungsverpflichtung des Zollschuldners nach Art. 876a ZKDVO

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