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   EuGH, 07.09.2006 - C-188/05   

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https://dejure.org/2006,75951
EuGH, 07.09.2006 - C-188/05 (https://dejure.org/2006,75951)
EuGH, Entscheidung vom 07.09.2006 - C-188/05 (https://dejure.org/2006,75951)
EuGH, Entscheidung vom 07. September 2006 - C-188/05 (https://dejure.org/2006,75951)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Pánnou u.a.

    Massenentlassungen - Richtlinie 75/129/EWG - Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d - Einstellung der Tätigkeiten des Betriebes aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung - Vom Arbeitgeber aus eigenem Antrieb beschlossene Einstellung der Tätigkeiten des Betriebes

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 07.09.2006 - C-187/05
    Auszug aus EuGH, 07.09.2006 - C-188/05
    In den verbundenen Rechtssachen C-187/05 bis C-190/05.

    Georgios Agorastoudis u. a. (C-187/05),.

    Georgios Akritopoulos u. a. (C-190/05).

    Ergatoypalliliko kentro Thessalonikis (C-187/05 und C-189/05),.

  • EuGH, 07.12.1995 - C-449/93

    Rockfon / Specialarbejderforbundet i Danmark, acting on behalf of Søren Nielsen

    Auszug aus EuGH, 07.09.2006 - C-188/05
    Dieses Ziel des Schutzes der Arbeitnehmer ist vom Gerichtshof wiederholt angesprochen worden (vgl. Urteil vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-449/93, Rockfon, Slg. 1995, I-4291, Randnr. 29, und Urteil Lauge u. a., Randnr. 19).

    37 Unter Berücksichtigung des mit der Richtlinie 75/129 verfolgten Zieles hat der Gerichtshof den in dieser enthaltenen Begriff "Betrieb" sehr weit ausgelegt, um Fälle von Massenentlassungen, die aufgrund der rechtlichen Qualifizierung dieses Begriffes auf nationaler Ebene womöglich nicht dieser Richtlinie unterlägen, nach Möglichkeit zu begrenzen (vgl. Urteil Rockfon, Randnrn.

    38 Der Gerichtshof hat ferner festgestellt, dass die Richtlinie 75/129 auf der Grundlage der Artikel 100 und 117 EWG-Vertrag erlassen wurde, wobei die letztgenannte Bestimmung die Notwendigkeit betrifft, dass die Mitgliedstaaten auf eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitskräfte hinwirken und dadurch auf dem Weg des Fortschritts ihre Angleichung ermöglichen (vgl. Urteil Rockfon, Randnr. 29).

  • EuGH, 17.12.1998 - C-250/97

    Lauge u.a.

    Auszug aus EuGH, 07.09.2006 - C-188/05
    Im Übrigen sind sie als Ausnahmen von diesem Grundsatz eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-250/97, Lauge u. a., Slg. 1998, I-8737, Randnr. 19).

    Dieses Ziel des Schutzes der Arbeitnehmer ist vom Gerichtshof wiederholt angesprochen worden (vgl. Urteil vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-449/93, Rockfon, Slg. 1995, I-4291, Randnr. 29, und Urteil Lauge u. a., Randnr. 19).

    41 Die durch die Richtlinie 92/56 eingefügten Ausnahmebestimmungen des Artikels 3 Absatz 1 Unterabsatz 2 und des Artikels 4 Absatz 4 der Richtlinie 75/129 sind vom Gerichtshof im Urteil Lauge u. a. (Randnr. 18) erläutert worden, dem zufolge die Einstellung der Tätigkeit des Betriebes und die Massenentlassungen nicht vor dem Erlass der gerichtlichen Entscheidung erfolgen dürfen, mit der der Konkurs festgestellt wird, damit die fraglichen Ausnahmen zur Anwendung gelangen können.

  • EuGH, 12.10.2004 - C-55/02

    Kommission / Portugal

    Auszug aus EuGH, 07.09.2006 - C-188/05
    28 Der Gerichtshof hat bei der Erläuterung des Begriffes "Entlassung" festgestellt, dass dieser gemeinschaftsrechtliche Bedeutung hat und dahin auszulegen ist, dass er jede vom Arbeitnehmer nicht gewollte, also ohne seine Zustimmung erfolgte, Beendigung des Arbeitsvertrags umfasst (Urteil vom 12. Oktober 2004 in der Rechtssache C-55/02, Kommission/Portugal, Slg. 2004, I-9387, Randnrn.

    42 Überdies hat der Gerichtshof im Urteil Kommission/Portugal (Randnr. 66 und Tenor) festgestellt, dass der betroffene Mitgliedstaat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 75/129 verstoßen hatte, dass er den Begriff der Massenentlassungen auf Entlassungen aus strukturellen, technischen oder konjunkturellen Gründen beschränkt und ihn nicht auf Entlassungen aus allen Gründen, die nicht in der Person der Arbeitnehmer liegen, erstreckt hatte.

  • EuGH, 07.09.2006 - C-189/05

    Agorastoudis u.a. - Massenentlassungen - Richtlinie 75/129/EWG - Artikel 1 Absatz

    Auszug aus EuGH, 07.09.2006 - C-188/05
    Kostandinos Kotsabougioukis u. a. (C-189/05),.

    Ergatoypalliliko kentro Thessalonikis (C-187/05 und C-189/05),.

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus EuGH, 07.09.2006 - C-188/05
    Bei der Anwendung des innerstaatlichen Rechts müssen diese das innerstaatliche Recht so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zweckes dieser Richtlinie auslegen, um das in ihr festgelegte Ergebnis zu erreichen (vgl. in diesem Sinne zuletzt Urteil vom 5. Oktober 2004 in den Rechtssachen C-397/01 bis C-403/01, Pfeiffer u. a., Slg. 2004, I-8835, Randnr. 113 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.03.1985 - 215/83

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 07.09.2006 - C-188/05
    40 In seinem Urteil vom 28. März 1985 in der Rechtssache 215/83 (Kommission/Belgien, Slg. 1985, 1039, Randnrn. 13 bis 19) hat der Gerichtshof nämlich festgestellt, dass der betroffene Mitgliedstaat dadurch gegen seine Verpflichtungen verstoßen hatte, dass er nicht in allen Fällen von Massenentlassungen nach Betriebsschließungen, die nicht aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung erfolgt waren, den durch die Richtlinie 75/129 vorgesehenen Schutz gewährleistet hatte.
  • EuGH, 12.02.1985 - 284/83

    Dansk Metalarbejderforbund / Nielsen & Søn

    Auszug aus EuGH, 07.09.2006 - C-188/05
    35 Der Gerichtshof hat hervorgehoben, dass die Richtlinie 75/129 nicht in die freie Entscheidung des Arbeitgebers eingreift, Massenentlassungen vorzunehmen oder nicht, und dass sie lediglich bestimmt, dass die Gewerkschaften vor derartigen Entlassungen konsultiert werden müssen und die zuständige Behörde unterrichtet werden muss (Urteil vom 12. Februar 1985 in der Rechtssache 284/83, Nielsen & Søn, Slg. 1985, 553, Randnr. 10).
  • EuGH, 07.09.2006 - C-189/05

    Kotsabougioukis e.a - Massenentlassungen - Richtlinie 75/129/EWG - Artikel 1

    Ioannis Pannou u. a. (C-188/05),.
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