Rechtsprechung
EuGH, 07.09.2006 - C-470/04 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Freizügigkeit - Artikel 18 EG - Niederlassungsfreiheit - Artikel 43 EG - Direkte Besteuerung - Besteuerung fiktiven Wertzuwachses auf wesentliche Beteiligungen bei Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat
- Europäischer Gerichtshof
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Freizügigkeit - Artikel 18 EG - Niederlassungsfreiheit - Artikel 43 EG - Direkte Besteuerung - Besteuerung fiktiven Wertzuwachses auf wesentliche Beteiligungen bei Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat
- EU-Kommission
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Freizügigkeit - Artikel 18 EG - Niederlassungsfreiheit - Artikel 43 EG - Direkte Besteuerung - Besteuerung fiktiven Wertzuwachses auf wesentliche Beteiligungen bei Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat
- EU-Kommission
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Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Abgaben
- IWW
- Wolters Kluwer
Besteuerung fiktiven Wertzuwachses auf wesentliche Beteiligungen bei Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat; Berufung auf Artikel 43 EG-Vertrag; Beeinträchtigung auf Grund der Leistung einer unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Wegzugsbesteuerung: Die Stellung von Sicherheiten als Voraussetzung einer Stundung ist eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Niederlassungsfreiheit, die durch Freigabe nicht rückwirkend beseitigt werden kann
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG Art. 18; EG Art. 43; EG Art. 234
Freizügigkeit - Artikel 18 EG - Niederlassungsfreiheit - Artikel 43 EG - Direkte Besteuerung - Besteuerung fiktiven Wertzuwachses auf wesentliche Beteiligungen bei Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat - Niederlassungsfreiheit - datenbank.nwb.de
Besteuerung fiktiven Wertzuwachses auf wesentliche Beteiligungen bei Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
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Freizügigkeit - Artikel 18 EG - Niederlassungsfreiheit - Artikel 43 EG - Direkte Besteuerung - Besteuerung fiktiven Wertzuwachses auf wesentliche Beteiligungen bei Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Europäischer Gerichtshof - Besteuerung fiktiven Wertzuwachses aufwesentliche Beteiligungen beim Wegzug
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Entscheidung des Gerechtshof Arnheim vom 27. Oktober 2004 in dem Rechtsstreit N gegen Inspecteur van de Belastingdienst Oost/Kantoor Almelo
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Gerechtshof Arnheim - Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Abgabe aufgrund der Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat - Ausübung einer Erwerbstätigkeit in diesem Staat - Einkommensteuer, die auf einem fiktiven Gewinn ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-470/04
- EuGH, 02.05.2006 - C-470/04
- EuGH, 07.09.2006 - C-470/04
- EuGH, 12.09.2006 - C-470/04
Papierfundstellen
- BB 2006, 869
Wird zitiert von ... (90)
- EuGH, 29.11.2011 - C-371/10
Das Unionsrecht steht grundsätzlich der Besteuerung der nicht realisierten …
Das vorlegende Gericht meint jedoch, dass nach den Urteilen vom 11. März 2004, de Lasteyrie du Saillant (C-9/02, Slg. 2008, I-2409), und vom 7. September 2006, N (C-470/04, Slg. 2006, I-7409), nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Schlussrechnungssteuer nach der im Ausgangsverfahren streitigen Regelung als unverhältnismäßig angesehen werden könnte, da sie zu einer sofort fälligen Steuerschuld führe und nach der Verlegung des Sitzes des betreffenden Unternehmens auftretende Wertminderungen nicht berücksichtige. - Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-355/16
Picart - Vorlage zur Vorabentscheidung - Abkommen zwischen der Europäischen …
Das vorlegende Gericht möchte zum einen wissen, ob das Recht auf Niederlassung als Selbständiger, wie es im FZA definiert ist, als gleichwertig mit der Niederlassungsfreiheit angesehen werden kann, die Art. 49 AEUV den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten garantiert, und zum anderen, ob das Urteil vom 7. September 2006, N (C-470/04, EU:C:2006:525), das nach der Unterzeichnung dieses Abkommens ergangen ist, auf dieses Abkommen angewendet werden kann.Wäre dann angesichts der Bestimmungen von Art. 16 des FZA die auf das Urteil vom 7. September 2006, N (C-470/04, EU:C:2006:525), zurückgehende und damit nach diesem Abkommen ergangene Rechtsprechung im Fall eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats anzuwenden, der seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt hat und sich darauf beschränkt, die Beteiligungen zu behalten, die er an dem Recht dieses Mitgliedstaats unterliegenden Gesellschaften hielt und die ihm einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen dieser Gesellschaften verleihen und es ihm ermöglichen, deren Tätigkeiten zu bestimmen, ohne indessen zu beabsichtigen, in der Schweiz eine andere selbständige Erwerbstätigkeit als die auszuüben, die er in dem Mitgliedstaat ausgeübt hat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und die in der Verwaltung dieser Beteiligungen besteht?.
Sollte dieses Recht nicht gleichwertig mit der Niederlassungsfreiheit sein, wäre es dann so auszulegen, wie es der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 7. September 2006, N (C-470/04, EU:C:2006:525), für die Niederlassungsfreiheit getan hat?.
Der Gerichtshof ist der Lösung, die er bezüglich der in Art. 167bis CGI in dessen bis zum 31. Dezember 2004 gültigen Fassung vorgesehenen Besteuerung der nicht realisierten Wertzuwächse "beim Wegzug" (sogenannte "exit tax") entwickelt hat, auch in dem vom vorlegenden Gericht erwähnten Urteil vom 7. September 2006, N (C-470/04, EU:C:2006:525), bezüglich der niederländischen Regelung der Wegzugsbesteuerung gefolgt, die die Bewilligung des Aufschubs der Zahlung der Steuer auf die nicht realisierten Wertzuwächse ebenfalls davon abhängig machte, dass der Steuerpflichtige, der seinen steuerlichen Wohnsitz aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verlegt, eine Bankbürgschaft stellt.
Zwar trifft es zu, wie das vorlegende Gericht und Herr Picart angeführt haben, dass der Gerichtshof im Zusammenhang mit der Auslegung der Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 EG (jetzt Art. 49 AEUV) in den Rn. 27 und 28 des Urteils vom 7. September 2006, N (C-470/04, EU:C:2006:525), anerkannt hat, dass ein niederländischer Staatsangehöriger, der eine Beteiligung an einer Gesellschaft niederländischen Rechts hielt, die ihm einen solchen Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft verlieh, dass er deren Tätigkeiten bestimmen konnte, in den Anwendungsbereich dieser Niederlassungsfreiheit fiel, weil er seinen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat, nämlich das Vereinigte Königreich, verlegt hatte.
Das Urteil vom 7. September 2006, N (C-470/04, EU:C:2006:525), zeigt, dass die Niederlassungsfreiheit im Anwendungsbereich des AEU-Vertrags auf einen Fall anwendbar sein kann, in dem die natürliche Person, die sich auf diese Freiheit beruft, eine Mehrheitsbeteiligung an einer Gesellschaft verwaltet, die ihren Sitz nicht in dem Mitgliedstaat hat, in den diese Person sich begeben hat, sondern in deren Herkunftsmitgliedstaat.
Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass Rn 27 des Urteils vom 7. September 2006, N (C-470/04, EU:C:2006:525), sich ausdrücklich auf Rn. 22 des Urteils vom 13. April 2000, Baars (C-251/98, EU:C:2000:205), stützt.
Daher ist es die ausdrückliche Einbeziehung der "Gründung und Leitung von Unternehmen" in den Anwendungsbereich des Art. 43 Abs. 2 EG (jetzt Art. 49 Abs. 2 AEUV), parallel zur Aufnahme selbständiger Erwerbstätigkeiten , die die aus den Urteilen vom 13. April 2000, Baars (C-251/98, EU:C:2000:205), und vom 7. September 2006, N (C-470/04, EU:C:2006:525), hervorgegangene Rechtsprechung rechtfertigt.
Für den Fall, dass der Gerichtshof der vorstehenden Würdigung und Antwort nicht zustimmen und der Auffassung sein sollte, dass die Tragweite der Bestimmungen des FZA über das Niederlassungsrecht Selbständiger sich wie Art. 43 EG (jetzt Art. 49 AEUV) auf jede von einer Vertragspartei ausgehende Beschränkung der Niederlassung ihrer Staatsangehörigen im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei erstreckt, insbesondere auf der Grundlage von Erwägungen, die sich an diejenigen der Urteile vom 11. März 2004, de Lasteyrie du Saillant (C-9/02, EU:C:2004:138), und vom 7. September 2006, N (C-470/04, EU:C:2006:525), anlehnen, wäre es meines Erachtens seine Aufgabe, dem vorlegenden Gericht Hinweise zur Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme zur Besteuerung nicht realisierter Wertzuwächse wie der des Art. 167bis CGI im Fall der Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes eines französischen Steuerpflichtigen in die Schweiz zu geben.
Da das Urteil vom 7. September 2006, N (C-470/04, EU:C:2006:525), auf welches das vorlegende Gericht in seiner zweiten und dritten Frage Bezug nimmt, sich mit diesen beiden Punkten befasst hat, ist davon auszugehen, dass die gesamte in Art. 167bis CGI vorgesehene Regelung im Hinblick auf die Bestimmungen des FZA über das Niederlassungsrecht in Frage gestellt wird.
In seinem Urteil vom 7. September 2006, N (C-470/04, EU:C:2006:525, Rn. 49 bis 51), das, wie erwähnt, die Anwendung der niederländischen Regelung der "exit tax" auf eine andere natürliche Person betraf, hat der Gerichtshof zum einen festgestellt, dass die Verpflichtung, zum Zeitpunkt der Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes eine Steuererklärung abzugeben, im Hinblick auf das Ziel der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten verhältnismäßig war, zum anderen aber bekräftigt, dass die Verpflichtung zur Stellung von Sicherheiten, von deren Erfüllung die Bewilligung eines Aufschubs der beim Wegzug aus dem Hoheitsgebiet normalerweise sofort fälligen Steuerzahlung abhängt, unverhältnismäßig war.
Sollte der Gerichtshof der Ansicht sein, dass gemäß Art. 16 Abs. 2 FZA zur Auslegung des den Selbständigen im FZA garantierten Niederlassungsrechts die Urteile vom 11. März 2004, de Lasteyrie du Saillant (C-9/02, EU:C:2004:138), und vom 7. September 2006, N (C-470/04, EU:C:2006:525), heranzuziehen sind, müsste er grundsätzlich auch die diesen Urteilen nachfolgende - und ebenfalls nach dem 21. Juni 1999 entwickelte - Rechtsprechung zur Auslegung der Tragweite des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen.
Im Kontext der Rechtsprechung, die nach dem Erlass der Urteile vom 11. März 2004, de Lasteyrie du Saillant (C-9/02, EU:C:2004:138), und vom 7. September 2006, N (C-470/04, EU:C:2006:525), ergangen ist, hat der Gerichtshof entschieden, dass eine Regelung eines Mitgliedstaats, die die sofortige Einziehung der Steuer auf die nicht realisierten Wertzuwächse bei den Vermögensgegenständen einer Gesellschaft, die ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt, zum Zeitpunkt dieser Verlegung vorschreibt, unverhältnismäßig ist.
In früheren Schlussanträgen habe ich mich gefragt, in welchem Verhältnis die in Rn. 74 des Urteils vom 29. November 2011, National Grid Indus (C-371/10, EU:C:2011:785), vorgenommene Beurteilung zu den Passagen der Urteile vom 11. März 2004, de Lasteyrie du Saillant (C-9/02, EU:C:2004:138), und vom 7. September 2006, N (C-470/04, EU:C:2006:525), steht, in denen festgestellt wurde, dass die dem Steuerpflichtigen als Voraussetzung für einen Aufschub der Steuerzahlung auferlegte Pflicht zur Stellung einer Bankgarantie unverhältnismäßig ist(35).
Somit wäre ein solches Erfordernis als unverhältnismäßig anzusehen, wenn man dem Gedankengang der Urteile vom 11. März 2004, de Lasteyrie du Saillant (C-9/02, EU:C:2004:138), vom 7. September 2006, N (C-470/04, EU:C:2006:525), und vom 23. Januar 2014, DMC (C-164/12, EU:C:2014:20), folgte.
22 Vgl. u. a. Urteil vom 7. September 2006, N (C-470/04, EU:C:2006:525, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 10.09.2009 - C-269/07
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Eine zusätzliche "Wegzugbesteuerung", wie sie Gegenstand des Urteils de Lasteyrie du Saillant und des Urteils vom 7. September 2006, N (C-470/04, Slg. 2006, I-7409), gewesen sei, sei nicht vorgesehen.
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2016 - C-503/14
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 21, 45 und …
Die Kommission stützt sich auf die Urteile vom 11. März 2004, de Lasteyrie du Saillant (C-9/02, EU:C:2004:138), und vom 7. September 2006, N (C-470/04, EU:C:2006:525), mit dem Hinweis, dass das Urteil vom 29. November 2011, National Grid Indus (C-371/10, EU:C:2011:785), keine Anwendung finde, da es juristische Personen betreffe.Über dieses Urteil hinaus(2) stützt sich die Bundesrepublik Deutschland ferner auf die Urteile vom 7. September 2006, N (C-470/04, EU:C:2006:525), und vom 12. Juli 2005, Schempp (C-403/03, EU:C:2005:446)(3).
Die ersten Urteile, in denen die Notwendigkeit einer ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsbefugnis im Bereich der Wegzugbesteuerung anerkannt worden ist, sind die Urteile vom 7. September 2006, N (C-470/04, EU:C:2006:525), zur Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes einer natürlichen Person, die Gesellschafterin einer Gesellschaft ist, in einen anderen Mitgliedstaat, und vom 29. November 2011, National Grid Indus (C-371/10, EU:C:2011:785), zur Verlegung des Sitzes einer Gesellschaft in einen anderen Mitgliedstaat.
Ausgehend von der Notwendigkeit eine ausgewogene Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zu gewährleisten, hat der Gerichtshof unter Hinweis auf Rn. 46 des Urteils vom 7. September 2006, N (C-470/04, EU:C:2006:525), im Urteil vom 29. November 2011, National Grid Indus (…C-371/10, EU:C:2011:785, Rn. 46), festgestellt, dass "ein Mitgliedstaat nach dem Grundsatz der steuerlichen Territorialität, verbunden mit einem zeitlichen Element, nämlich der Steueransässigkeit des Steuerpflichtigen im Inland während der Entstehung der nicht realisierten Wertzuwächse, das Recht hat, diese Wertzuwächse zum Zeitpunkt des Wegzugs des Steuerpflichtigen zu besteuern ... Eine solche Maßnahme soll nämlich Situationen verhindern, die das Recht des Herkunftsmitgliedstaats auf Ausübung seiner Steuerhoheit für die in seinem Hoheitsgebiet durchgeführten Tätigkeiten gefährden können, und kann daher aus Gründen der Wahrung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten gerechtfertigt sein".
Tatsächlich betrifft das Urteil vom 29. November 2011, National Grid Indus (…C-371/10, EU:C:2011:785, Rn. 54 bis 58), nicht die natürlichen Personen, so dass die Rechtsprechung, die diese betrifft, aus den Urteilen vom 11. März 2004, de Lasteyrie du Saillant (C-9/02, EU:C:2004:138), und vom 7. September 2006, N (C-470/04, EU:C:2006:525), besteht"(23).
Das Urteil taugt daher nicht als Argument, um im Fall einer Besteuerung von Wertzuwächsen, die von natürlichen Personen realisiert werden, diesen Rechtfertigungsgrund auszuschließen; dies gilt umso mehr, als das Urteil vom 7. September 2006, N (C-470/04, EU:C:2006:525), auf das sich die Kommission in Rn. 42 ihrer Klageschrift des Weiteren beruft, eine Aufteilung der Besteuerungsbefugnis als möglichen Rechtfertigungsgrund anführt, und das Urteil vom 29. November 2011, National Grid Indus (C-371/10, EU:C:2011:785), unter Hinweis auf das Urteil vom 7. September 2006, N (C-470/04, EU:C:2006:525), das Recht eines Mitgliedstaats bekräftigt, "diese Wertzuwächse zum Zeitpunkt des Wegzugs des Steuerpflichtigen zu besteuern", da eine solche Maßnahme "Situationen verhindern [soll], die das Recht des Herkunftsmitgliedstaats auf Ausübung seiner Steuerhoheit für die in seinem Hoheitsgebiet durchgeführten Tätigkeiten gefährden können, und ... daher aus Gründen der Wahrung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten gerechtfertigt sein [kann]".
Darüber hinaus sehe ich, auch wenn diese Gesichtspunkte hier nicht ausschlaggebend sind, zwischen den Urteilen vom 7. September 2006, N (C-470/04, EU:C:2006:525), und vom 29. November 2011, National Grid Indus (C-371/10, EU:C:2011:785), - abgesehen von den fünf Jahren, die zwischen ihnen liegen - nur zwei Unterschiede, von denen lediglich einer darauf zurückgeführt werden kann, dass das erste Urteil eine natürliche Person und das zweite eine juristische Person betrifft.
In dem Urteil vom 7. September 2006, N (C-470/04, EU:C:2006:525, Rn. 54), hat der Gerichtshof festgestellt, dass nur ein solches Steuersystem als verhältnismäßig angesehen werden kann, das die Wertminderungen, die möglicherweise nach der Verlegung des Wohnsitzes des betroffenen Steuerpflichtigen eingetreten sind, vollständig berücksichtigt, soweit sie nicht bereits im Aufnahmemitgliedstaat berücksichtigt worden sind.
Ich weise darauf hin, dass der Gerichtshof die Erwägungen des Urteils vom 7. September 2006, N (C-470/04, EU:C:2006:525), weder in einem späteren Urteil übernommen hat noch seine Erwägungen auf die Unterscheidung zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen gestützt hat(24).
Der zweite Unterschied zwischen den beiden Urteilen liegt in der im Urteil vom 29. November 2011, National Grid Indus (…C-371/10, EU:C:2011:785, Rn. 74), zugelassenen und im Urteil vom 23. Januar 2014, DMC (…C-164/12, EU:C:2014:20, Rn. 66), näher ausgeführten Möglichkeit, eine Bankgarantie zu verlangen, die einer vorherigen Bewertung des Nichteinbringungsrisikos bedarf; diese Möglichkeit hatte der Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. September 2006, N (C-470/04, EU:C:2006:525, Rn. 51), ausgeschlossen, wenn auch wegen ihrer Unverhältnismäßigkeit hinsichtlich der Notwendigkeit, die Ordnungsmäßigkeit der steuerlichen Kontrollen zu gewährleisten.
6 - Zu der auf natürliche Personen anwendbaren Wegzugbesteuerung vgl. insbesondere Urteile vom 21. November 2002, X und Y (C- 436/00, EU:C:2002:704), vom 11. März 2004, de Lasteyrie du Saillant (C-9/02, EU:C:2004:138), vom 7. September 2006, N (C-470/04, EU:C:2006:525), vom 18. Januar 2007, Kommission/Schweden (C-104/06, EU:C:2007:40), und vom 12. Juli 2012, Kommission/Spanien (C-269/09, EU:C:2012:439).
- EuGH, 23.01.2014 - C-164/12
DMC - Steuerwesen - Körperschaftsteuer - Einbringung von Anteilen an einer …
Insoweit ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Wahrung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten ein vom Gerichtshof anerkanntes legitimes Ziel ist (…vgl. in diesem Sinne Urteil Marks & Spencer, Rn. 45, vom 7. September 2006, N, C-470/04, Slg. 2006, I-7409, Rn. 42…, vom 18. Juli 2007, Oy AA, C-231/05, Slg. 2007, I-6373, Rn. 51, …und vom 15. Mai 2008, Lidl Belgium, C-414/06, Slg. 2008, I-3601, Rn. 31). - FG Baden-Württemberg, 14.06.2017 - 2 K 2413/15
EuGH-Vorlage zur sofortigen Besteuerung eines Wertzuwachses im Zeitpunkt des …
Das habe der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) als zulässig eingestuft (Urteil vom 7. September 2006 C-470/04, EU:C:2006:525, "N", Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2007, Beilage 1, 28).Das Gleiche gilt im Übrigen für die ebenfalls die Wegzugsbesteuerung betreffende Entscheidung des EuGH vom 7. September 2006 C-470/04, EU:C:2006:525, "N", a.a.O., der ein Sachverhalt aus dem Jahre 1997 zu Grunde liegt.
- EuGH, 13.03.2007 - C-524/04
DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER UNTERKAPITALISIERUNG SIND NUR AUF REIN …
Es ist daran zu erinnern, dass die Mitgliedstaaten in Ermangelung gemeinschaftsrechtlicher Vereinheitlichungs- oder Harmonisierungsmaßnahmen befugt bleiben, insbesondere zur Beseitigung der Doppelbesteuerung die Kriterien für die Aufteilung ihrer Steuerhoheit vertraglich oder einseitig festzulegen (Urteile vom 12. Mai 1998, Gilly, C-336/96, Slg. 1998, I-2793, Randnrn. 24 und 30, vom 7. September 2006, N, C-470/04, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 44, sowie vom 14. November 2006, Kerckhaert und Morres, C-513/04, Slg. 2006, I-0000, Randnrn. 22 und 23). - EuGH, 18.07.2007 - C-231/05
Oy AA - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuerrecht - Abzugsfähigkeit von …
24 und 30; vom 7. September 2006, N, C-470/04, Slg. 2006, I-7409, Randnr. 44, vom 14. November 2006, Kerkhaert und Morres, C-513/04, Slg. 2006, I-10967, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2017 - C-566/15
Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist das deutsche …
67 Vgl. u. a. Urteile vom 7. September 2006, N (C-470/04, EU:C:2006:525, Rn. 41 bis 46), vom 29. November 2011, National Grid Indus (…C-371/10, EU:C:2011:785, Rn. 45 bis 48), vom 16. April 2015, Kommission/Deutschland (…C-591/13, EU:C:2015:230, Rn. 64 und 65), sowie vom 8. Juni 2016, Hünnebeck (…C-479/14, EU:C:2016:412, Rn. 65). - BFH, 18.12.2013 - I R 71/10
Anrechnungshöchstbetragsberechnung nach § 34c Abs. 1 Satz 2 EStG 2002 im …
Sie würde im Gegenteil auf eine --vom EuGH prinzipiell verpönte (z.B. EuGH-Urteile vom 5. Juli 2005 C-376/03, D, Slg. 2005, I-5821; vom 7. September 2006 C-470/04, N, Slg. 2006, I-7409; vom 12. Dezember 2006 C-374/04, Test Claimants in Class IV of the ACT Group Litigation, Slg. 2006, I-11673; s.a. Senatsurteil vom 9. November 2005 I R 27/03, BFHE 211, 493, BStBl II 2006, 564)-- abkommensrechtliche Meistbegünstigung hinauslaufen. - BFH, 23.09.2008 - I B 92/08
Gemeinschaftsrechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit der sog. Wegzeugsteuer nach …
- FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2011 - 1 V 1217/10
Ernstliche Zweifel an der Gemeinschaftsrechtmäßigkeit der Wegzugsbesteuerung nach …
- EuGH, 15.03.2018 - C-355/16
Picart
- BFH, 23.11.2006 - V R 67/05
Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund …
- EuGH, 17.01.2008 - C-152/05
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG, …
- EuGH, 18.06.2009 - C-303/07
Aberdeen Property Fininvest Alpha - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie …
- EuGH, 12.12.2006 - C-374/04
DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ZUR VEREINBARKEIT DES BRITISCHEN STEUERSYSTEMS BEI …
- EuGH, 08.11.2007 - C-379/05
Amurta - Art. 56 EG und 58 EG - Freier Kapitalverkehr - Nationale …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-646/15
Trustees of the P Panayi Accumulation & Maintenance Settlements - Steuerrecht - …
- BFH, 20.10.2010 - IX R 20/09
Keine Eigenheimzulage für Zweitobjekt im EU-Ausland - Kapitalverkehrsfreiheit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2018 - C-581/17
Wächtler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Abkommen zwischen der …
- FG Baden-Württemberg, 31.08.2020 - 2 K 835/19
Rechtmäßigkeit der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG i. V. m. § 17 EStG im Falle …
- EuGH, 19.11.2009 - C-314/08
Filipiak - Einkommensteuerrecht - Recht auf Abzug der Sozialversicherungsbeiträge …
- EuGH, 01.10.2009 - C-567/07
EIN VERFAHREN DER VORHERIGEN GENEHMIGUNG FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE INVESTITIONEN …
- EuGH, 19.11.2009 - C-540/07
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …
- EuGH, 22.12.2008 - C-282/07
Truck Center - Niederlassungsfreiheit - Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.10.2019 - C-405/18
AURES Holdings - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - …
- FG Köln, 18.03.2008 - 1 K 4110/04
Begriff der Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb; Die Aufgabe eines …
- EuGH, 12.07.2012 - C-269/09
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG, 39 …
- EuGH, 14.01.2010 - C-233/08
Kyrian - Gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen - …
- FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 9 K 1270/04
Rechtmäßigkeit von Feststellungen einer Betriebsprüfung bei einem Steuerschuldner …
- KG, 14.04.2009 - 9 U 3/08
Keine Beteiligung von Sendeunternehmen an Einnahmen aus Geräte- und …
- EuGH, 30.01.2007 - C-150/04
Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit …
- FG Düsseldorf, 27.09.2013 - 1 K 3233/11
Vollverzinsung bei verspäteter Festsetzung der zu stundenden Wegzugsteuer
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2012 - C-31/11
Scheunemann - Grundfreiheiten - Abgrenzung - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 …
- EuGH, 25.10.2007 - C-464/05
Geurts und Vogten - Art. 43 EG und 56 EG - Nationale Steuerregelung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2008 - C-414/06
Lidl Belgium - Niederlassungsfreiheit - Besteuerung von Gesellschaften - In einem …
- EuGH, 04.07.2013 - C-350/11
Argenta Spaarbank - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Abzug für Risikokapital - …
- EuGH, 05.07.2007 - C-522/04
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-298/05
Columbus Container Services - Auslegung der Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-292/16
A - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Unternehmensbesteuerung - …
- FG Rheinland-Pfalz, 17.03.2010 - 1 K 2406/07
Voraussetzungen für den Abzug von Verlusten einer ausländischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-269/07
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß …
- FG München, 04.04.2008 - 11 V 1815/07
Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 1 AStG a.F. bei Umzug in einen anderen …
- FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 4 K 1347/03
Wegfall der Hemmungswirkung wegen Prüfungsunterbrechung und spätere …
- FG Köln, 11.05.2021 - 2 V 1929/20
Wegzug: Besteuerung - Keine Stundungs- und Nachzahlungszinsen auf die sog. …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2013 - C-326/12
van Caster und van Caster - Freier Kapitalverkehr - Besteuerung von Erträgen aus …
- EuGH, 26.10.2006 - C-345/05
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht - …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2009 - C-337/08
X Holding - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Regelung der …
- EuGH, 18.01.2007 - C-104/06
Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-371/10
National Grid Indus - Niederlassungsfreiheit - Gesellschaften - …
- FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 9 K 1274/04
Vereinbarkeit von § 6 Außensteuergesetz (AStG) und § 6 AStG a.F. mit Art. 43 des …
- EuGH, 30.01.2020 - C-725/18
Anton van Zantbeek
- EuGH, 18.12.2014 - C-87/13
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - …
- EuGH, 12.07.2012 - C-384/11
Tate & Lyle Investments
- EuGH, 06.09.2012 - C-380/11
DI. VI. Finanziaria di Diego della Valle & C. - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-123/11
A - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 2009/133/EG - Nationales …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-116/16
T Danmark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2011/96/EU über das …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2011 - C-498/10
X - Freier Dienstleistungsverkehr - Verpflichtung des inländischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2011 - C-113/10
Zuckerfabrik Jülich - Zucker - Festsetzung von Produktionsabgaben - …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-115/16
N Luxembourg 1 - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/49/EG über eine …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2012 - C-591/10
Littlewoods Retail u.a. - Rückerstattung unionsrechtswidrig erhobener …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-287/05
Hendrix - Soziale Sicherheit - beitragsunabhängige Sonderleistungen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-231/05
Oy AA - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Unterschiedliche Behandlung …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-18/11
Philips Electronics UK - Niederlassungsfreiheit - Nationale Steuergesetzgebung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2012 - C-38/10
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2011 - C-39/10
Kommission / Estland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einrede der …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2008 - C-527/06
Renneberg - Steuerrecht -Art. 39 EG -Besteuerung des Einkommens gebietsfremder …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-152/05
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nationale …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2014 - C-24/12
X BV - Art. 63 AEUV - Räumlicher Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-253/09
Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die …
- FG Niedersachsen, 04.03.2010 - 16 K 230/09
Keine Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide wegen EU-Rechtswidrigkeit …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-464/05
Geurts und Vogten - Steuerrecht - Erbschaftsteuer - Befreiung der Anteile an …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-117/16
Y Denmark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2011/96/EU über das …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-384/09
Prunus und Polonium - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Besteuerung …
- FG Saarland, 17.07.2008 - 2 K 2194/05
Einkommensteuer; keine Berücksichtigung ausländischer Sozialversicherungsbeiträge …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2008 - C-25/07
Sosnowska - Festsetzung - Mehrwertsteuer - Richtlinien 67/227/EWG und 77/388/EWG …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-299/16
Z Denmark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/49/EG über eine …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2012 - C-565/11
Irimie - Erstattung der von einem Mitgliedstaat unionsrechtswidrig erhobenen …
- FG München, 04.04.2007 - 11 V 1815/07
Vereinbarkeit der Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 Absatz 1 des Gesetzes über die …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-118/16
X Denmark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/49/EG über eine …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2016 - C-14/16
Euro Park Service
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-87/13
X - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Nationale Einkommensteuer - Erhöhter …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2019 - C-389/18
Brussels Securities - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Steuersystem …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-119/16
C Danmark I - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/49/EG über eine …
- FG München, 03.06.2009 - 9 V 1438/09
Wegzugsbesteuerung - Wegzug eines im Sinne des § 17 EStG wesentlich Beteiligten …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-707/20
Gallaher - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49, 63 und 64 AEUV - …
- VG Bremen, 04.05.2010 - 4 V 105/10
Unionsbürger, Aufenthaltsrecht, freizügigkeitsberechtigt, Feststellungsbescheid, …
- FG München, 14.04.2010 - 9 K 680/10
Verbleibender Verlustvortrag gemäß § 10 d Abs. 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 5 Satz 6 …
- VG Bremen, 19.12.2011 - 4 V 1528/11
Unionsbürger, Freizügigkeitsbescheinigung, Verlust des Freizügigkeitsrechts