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   EuGH, 07.10.2013 - C-82/13   

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https://dejure.org/2013,27460
EuGH, 07.10.2013 - C-82/13 (https://dejure.org/2013,27460)
EuGH, Entscheidung vom 07.10.2013 - C-82/13 (https://dejure.org/2013,27460)
EuGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2013 - C-82/13 (https://dejure.org/2013,27460)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsame Agrarpolitik - Gemeinsame Maßnahmen - Nichtauszahlung des Zuschusses durch die Kommission - Widerruf eines Zuschusses durch einen Mitgliedstaat - Tatsachenfrage - Innerstaatlicher Sachverhalt - Offensichtliche Unzuständigkeit des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Società cooperativa Madonna dei miracoli

    Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsame Agrarpolitik - Gemeinsame Maßnahmen - Nichtauszahlung des Zuschusses durch die Kommission - Widerruf eines Zuschusses durch einen Mitgliedstaat - Tatsachenfrage - Innerstaatlicher Sachverhalt - Offensichtliche Unzuständigkeit des ...

  • EU-Kommission

    Società cooperativa Madonna dei miracoli

    Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsame Agrarpolitik - Gemeinsame Maßnahmen - Nichtauszahlung des Zuschusses durch die Kommission - Widerruf eines Zuschusses durch einen Mitgliedstaat - Tatsachenfrage - Innerstaatlicher Sachverhalt - Offensichtliche Unzuständigkeit des ...

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen; Gemeinsame Agrarpolitik; Gemeinsame Maßnahmen; Nichtauszahlung des Zuschusses durch die Kommission; Widerruf eines Zuschusses durch einen Mitgliedstaat; Tatsachenfrage; Innerstaatlicher Sachverhalt; Offensichtliche Unzuständigkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Società cooperativa Madonna dei miracoli

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Consiglio di Stato - Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 des Rates vom 24. Juni 1988 über Aufgaben und Effizienz der Strukturfonds und über die Koordinierung ihrer Interventionen untereinander sowie mit denen der Europäischen ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 16.07.1992 - C-83/91

    Meilicke / ADV-ORGA

    Auszug aus EuGH, 07.10.2013 - C-82/13
    Der Gerichtshof würde die Grenzen seiner Aufgabe überschreiten, wenn er beschlösse, über eine Frage von hypothetischer Natur zu entscheiden, ohne über die erforderlichen tatsächlichen und rechtlichen Angaben zu verfügen (Urteil vom 16. Juli 1992, Meilicke, C-83/91, Slg. 1992, I-4871, Randnrn.
  • EuGH, 22.03.1972 - 80/71

    Merluzzi / Caisse maladie Paris

    Auszug aus EuGH, 07.10.2013 - C-82/13
    Zudem ist im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens für die Beurteilung einer Tatsachenfrage nicht der Gerichtshof, sondern das nationale Gericht zuständig (Urteil vom 22. März 1972, Merluzzi, 80/71, Slg. 1972, 175, Randnr. 10).
  • EuGH, 15.01.2013 - C-416/10

    Die Öffentlichkeit muss Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den

    Auszug aus EuGH, 07.10.2013 - C-82/13
    Dagegen ist die Auslegung des nationalen Rechts ausschließlich Sache des vorlegenden Gerichts (vgl. u. a. Urteil vom 15. Januar 2013, Kri?¾an u. a., C-416/10, Randnr. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.10.2009 - C-101/08

    Audiolux u.a. - Richtlinien 77/91/EWG, 79/279/EWG und 2004/25/EG - Allgemeiner

    Auszug aus EuGH, 07.10.2013 - C-82/13
    Zum anderen ist nach ständiger Rechtsprechung eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts unzulässig, wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. Urteil vom 15. Oktober 2009, Audiolux u. a., C-101/08, Slg. 2009, I-9823, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.01.2010 - C-226/08

    Die Mitgliedstaaten dürfen sich nur aus naturschutzfachlichen Gründen weigern,

    Auszug aus EuGH, 07.10.2013 - C-82/13
    Zum einen ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof gemäß Art. 267 AEUV, der auf einer klaren Trennung der Aufgaben zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, nur befugt ist, sich auf der Grundlage des ihm vom nationalen Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung oder zur Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift zu äußern (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 14. Januar 2010, Stadt Papenburg, C-226/08, Slg. 2010, I-131, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2019 - C-567/18

    Coty Germany - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsmarke - Wirkungen der Marke

    12 Beschluss vom 7. Oktober 2013, Società cooperativa Madonna dei miracoli (C-82/13, EU:C:2013:655, Rn. 13).
  • EuGH, 11.03.2021 - C-802/19

    Firma Z - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

    Dieser kann daher nicht auf Ersuchen einer Partei des Ausgangsverfahrens Fragen prüfen, die ihm das nationale Gericht nicht vorgelegt hat (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 7. Oktober 2013, Società cooperativa Madonna dei miracoli, C-82/13, EU:C:2013:655, Rn. 11, sowie Urteil vom 11. Juni 2015, Berlington Hungary u. a., C-98/14, EU:C:2015:386, Rn. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2022 - C-412/21

    Dual Prod - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsteuer - Richtlinie

    46 Beschluss vom 7. Oktober 2013, Società cooperativa Madonna dei miracoli (C-82/13, EU:C:2013:655, Rn. 12 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2013 - C-482/12

    Macinský und Macinská - Zulässigkeit - Richtlinie 93/13/EWG -

    23 - Diese Rechtsprechung wurde in jüngerer Zeit herangezogen im Beschluss vom 7. Oktober 2013, Società cooperativa Madonna dei miracoli (C-82/13, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 12 und 14), sowie in den Urteilen vom 24. Oktober 2013, Stoilov i Ko (C-180/12, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 47), und vom 7. November 2013, Romeo (C-313/12, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 39 und 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-137/13

    Herbaria Kräuterparadies - Landwirtschaft - Kennzeichnung

    24 - Vgl. jüngst als Beispiel für die ständige Rechtsprechung Beschluss vom 7. Oktober 2013, Società cooperativa Madonna dei miracoli (C-82/13, EU:C:2013:655, Rn. 11 und 12 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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