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   EuGH, 07.11.1985 - 145/83   

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https://dejure.org/1985,331
EuGH, 07.11.1985 - 145/83 (https://dejure.org/1985,331)
EuGH, Entscheidung vom 07.11.1985 - 145/83 (https://dejure.org/1985,331)
EuGH, Entscheidung vom 07. November 1985 - 145/83 (https://dejure.org/1985,331)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Adams / Kommission

    1 . EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFTEN - ORGANE - PFLICHTEN - WAHRUNG DES BERUFSGEHEIMNISSES - UMFANG - VON EINER PRIVATPERSON ERTEILTE AUSKÜNFTE - WAHRUNG DER ANONYMITÄT DES INFORMANTEN - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Adams / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz ; Festsetzung einer Geldbusse ; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; Verletzung amtlicher Pflichten ; Verletzung von Verschwiegenheitspflichten

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 178; ; EWG-Vertrag Art. 215 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 86; ; EWG-Vertrag Art. 214; ; VO (EWG) Nr. 17/62 Art. 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFTEN - ORGANE - PFLICHTEN - WAHRUNG DES BERUFSGEHEIMNISSES - UMFANG - VON EINER PRIVATPERSON ERTEILTE AUSKÜNFTE - WAHRUNG DER ANONYMITÄT DES INFORMANTEN - VORAUSSETZUNGEN - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 214]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtpreisgabe von Mitgliedern und Bediensteten der Gemeinschaftsorgane von Auskünften, die unter das Berufsgeheimnis fallen; Verjährung von aus außervertraglicher Haftung hergeleiteten Ansprüchen der Gemeinschaft

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.11.1985 - 145/83
    Die Entscheidung wurde durch das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76 (Hoffmann-La Roche/ Kommission, Slg. 1979, 461) im wesentlichen bestätigt.

    Die Entscheidung wurde durch das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76 (Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461) im wesentlichen bestätigt.

  • EuG, 08.07.2004 - T-44/00

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ SETZT DIE GELDBUSSEN, DIE DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION

    78 Anders als in der Rechtssache 145/83 (Urteil des Gerichtshofes vom 7. November 1985, Adams/Kommission, Slg. 1985, 3539), in der die Glaubwürdigkeit des Informanten der Kommission nicht zweifelhaft gewesen sei, habe im vorliegenden Fall keines der betroffenen Unternehmen die Echtheit des Papiers anerkannt.

    Das Interesse der Unternehmen, die Herkunft bestimmter Dokumente zu erfahren, müsse gegen das öffentliche Interesse an der Verfolgung rechtswidriger Absprachen und am Schutz von Informanten abgewogen werden (Urteil Adams/Kommission, zitiert oben in Randnr. 78, Randnr. 34).

    Zudem kann es für die Kommission erforderlich sein, die Anonymität von Informanten zu schützen (in diesem Sinne Urteil Adams/Kommission, zitiert oben in Randnr. 78, Randnr. 34), und dies allein verpflichtet sie nicht, ein in ihrem Besitz befindliches Beweismittel außer Betracht zu lassen.

  • EuGH, 07.11.1985 - 53/84

    Adams / Kommission

    Vor der Erhebung dieser Klage hatte der Kläger bereits am 18. Juli 1983 ebenfalls aufgrund der Artikel 178 und 215 Absatz 2 EWG-Vertrag eine Klageschrift eingereicht (Rechtssache 145/83).

    Da beiden Klagen im wesentlichen derselbe Sachverhalt zugrunde liegt, wird insoweit auf den Tatbestand des Urteils in der Rechtssache 145/83 verwiesen.

    Soweit die vorliegende Klage mit der Klage in der Rechtssache 145/83 übereinstimme, sei sie wegen Rechtshängigkeit unzulässig.

    Soweit die vorliegende Klage neue Angriffsmittel enthalte, die nicht in der Rechtssache 145/83 vorgebracht worden seien, habe der Kläger alle relevanten Tatsachen, auf die sie gestützt seien, bereits bei Erhebung.

    seiner ersten Klage gekannt, so daß sie in der Rechtssache 145/83 hätten vorgebracht werden müssen.

    1 4 Zu dem Vorbringen, die, Kommission habe es unterlassen, für die Verteidigung des Klägers vor den schweizerischen Gerichten Sorge zu tragen, ist zu bemerken, daß die Kommission, wie sich aus dem Urteil in der Rechtssache 145/83 ergibt, sämtliche Verfahrenskosten einschließlich: des Honorars der schweizerischen Rechtsanwälte, die dem Kläger in dem Strafverfahren Beistand geleistet haben, gezahlt hat.

  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN

    Obwohl sich diese Bestimmung in erster Linie auf Auskünfte bezieht, die bei Unternehmen eingeholt worden sind, zeigt der Zusatz "insbesondere", daß es sich insoweit um einen allgemeinen Grundsatz handelt, der auch für andere vertrauliche Auskünfte gilt (Urteil des Gerichtshofes vom 7. November 1985 in der Rechtssache 145/83, Adams/Kommission, Slg. 1985, 3539, Randnr. 34; Urteil des Gerichts vom 18. September 1996 in der Rechtssache T-353/94, Postbank/Kommission, Slg. 1996, II-921, Randnr. 86).
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