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   EuGH, 07.11.1991 - C-17/90   

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https://dejure.org/1991,4423
EuGH, 07.11.1991 - C-17/90 (https://dejure.org/1991,4423)
EuGH, Entscheidung vom 07.11.1991 - C-17/90 (https://dejure.org/1991,4423)
EuGH, Entscheidung vom 07. November 1991 - C-17/90 (https://dejure.org/1991,4423)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission PDF

    Pinaud Wieger / Bundesanstalt für den Güterfernverkehr

    Freier Dienstleistungsverkehr - Kabotageverkehr

  • EU-Kommission

    Pinaud Wieger / Bundesanstalt für den Güterfernverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 1182 (Ls.)
  • NZV 1992, 126
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 22.05.1985 - 13/83

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 07.11.1991 - C-17/90
    Die Klägerin verweist auf das Urteil des Gerichtshofes vom 22. Mai 1985 in der Rechtssache 13/83 (Parlament/Rat, Slg. 1985, 1513) und macht geltend, die angemessene Frist für die Umsetzung dieses Urteils sei längst abgelaufen.

    Mit dem Erlaß der Verordnung (EWG) Nr. 1841/88 vom 21. Juni 1988 über internationale Verkehrsdienstleistungen und der Verordnung (EWG) Nr. 4059/89 vom 21. Dezember 1989 auf dem Gebiet der Kabotage hat der Rat in einem angemessenen Zeitraum die Maßnahmen zur Durchführung des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 13/83 hinsichtlich der Einführung des freien Dienstleistungsverkehrs im Bereich des Verkehrs ergriffen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1992 - C-184/91

    Christof Oorburg und Serge van Messem gegen Wasser- und Schiffahrtsdirektion

    Das Urteil des Gerichtshofes vom 7. November 1991 in der Rechtssache C-17/90 (Pinaud Wieger) kann meiner Meinung nach als Ausdruck dafür angesehen werden, daß der Gerichtshof eine solche konkrete Prüfung vornimmt.

    14 - Siehe die entsprechenden Ausführungen in Randnr. 7 des Urteils des Gerichtshofes vom 7. November 1991 in der Rechtssache C-17/90 (Pinaud Wieger, Slg. 1991, I-5253).

    18 - Randnr. 11 des Urteils des Gerichtshofes vom 7. November 1991 in der Rechtssache C-17/90 (Pinaud Wieger, zitiert in Fußnote 13).

    Ich möchte insoweit auf die Schlußanträge des Generalanwalts Darmon vom 2. Juli 1991 in der Rechtssache C-17/90 (Pinaud Wieger, a. a. O., I-5253, I-5262) hinweisen.

  • EuGH, 19.05.1992 - C-195/90

    Kommission / Deutschland

    Eine einseitige Änderung der bestehenden Lage zu Lasten der Verkehrsunternehmen der anderen Mitgliedstaaten ist im Gegenteil als Behinderung der Durchführung der im Vertrag vorgesehenen gemeinsamen Verkehrspolitik anzusehen, bei der die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Probleme zu berücksichtigen und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten sind (vgl. Urteil vom 7. November 1991 in der Rechtssache C-17/90, Pinaud Wieger, Slg. 1991, I-5253, Randnr. 11).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-338/09

    Yellow Cab Verkehrsbetrieb - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Die Anwendung der Grundsätze der Dienstleistungsfreiheit muss daher nach dem Vertrag durch die Verwirklichung der gemeinsamen Verkehrspolitik erreicht werden (vgl. Urteil vom 7. November 1991, Pinaud Wieger, C-17/90, Slg. 1991, I-5253, Randnr. 7).
  • EuGH, 18.03.2014 - C-628/11

    International Jet Management - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 18 AEUV - Verbot

    Im Übrigen ist weder das Urteil vom 13. Dezember 1989, Corsica Ferries (Frankreich) (C-49/89, Slg. 1989, 4441), noch das Urteil vom 7. November 1991, Pinaud Wieger (C-17/90, Slg. 1991, I-5253), auf die sich die deutsche und die französische Regierung berufen haben und die Sachverhalte betrafen, in denen der Rat noch keine Regelung zur Durchführung der Dienstleistungsfreiheit auf dem Gebiet des See- oder Straßenverkehrs erlassen hatte, geeignet, die Anwendbarkeit von Art. 18 AEUV auf einen Fall wie den des Ausgangsverfahrens in Frage zu stellen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-16/18

    Dobersberger - Vorlage zur Vorabentscheidung - Erbringung von Catering-Services

    37 Vgl. Urteil vom 7. November 1991, Pinaud Wieger (C-17/90, EU:C:1991:416, Rn. 7).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-340/14

    Trijber - Richtlinie 2006/123/EG - Art. 2 Abs. 2 Buchst. d - Begriff der

    7 - Vgl. Urteil Pinaud Wieger (C-17/90, EU:C:1991:416, Rn. 7).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1992 - C-65/90

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Zulassung von

    (33) - Urteil vom 7. November 1991 in der Rechtssache C-17/90 (Slg. 1991, I-5253).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1992 - C-195/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

    So darf z. B. ein Mitgliedstaat ausländische Verkehrsunternehmen für die Erbringung von Beförderungsdienstleistungen in seinem Gebiet ("Kabotage") grundsätzlich weiterhin Sonderbedingungen unterwerfen, bis der Rat Maßnahmen gemäß Artikel 75 Absatz 1 Buchstabe b erlassen hat: siehe Urteil vom 7. November 1991 in der Rechtssache C-17/90 (Pinaud Wieger, Slg. 1991, I-5253).
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