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   EuGH, 07.11.1996 - C-126/94   

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https://dejure.org/1996,2600
EuGH, 07.11.1996 - C-126/94 (https://dejure.org/1996,2600)
EuGH, Entscheidung vom 07.11.1996 - C-126/94 (https://dejure.org/1996,2600)
EuGH, Entscheidung vom 07. November 1996 - C-126/94 (https://dejure.org/1996,2600)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Freier Warenverkehr - Gemeinsamer Zolltarif - Gemeinsame Handelspolitik - Besteuerungssystem der französischen überseeischen Departements - Waren aus Drittländern.

  • EU-Kommission PDF

    Cadi Surgelés u.a.

    EG-Vertrag, Artikel 18 bis 29
    1. Freier Warenverkehr; Handelsverkehr mit Drittstaaten; Zölle; Abgaben gleicher Wirkung; Einseitige Einführung durch die Mitgliedstaaten nach dem Inkrafttreten des Gemeinsamen Zolltarifs; Unzulässigkeit; Erhebung von vor dem Inkrafttreten des Gemeinsamen Zolltarifs ...

  • EU-Kommission

    Cadi Surgelés u.a.

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsamer Zolltarif und Gemeinsame Handelspolitik innerhalb der Europäischen Gemeinschaften; Auslegung der Art. 9, 12, 113 und 227 Abs. 2 des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV); Besteuerungssystem der französischen überseeischen Departements; ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Abgabe gleicher Wirkung wie Einfuhrzoll

  • Judicialis

    EWGV Art. 9; ; EWGV Art. 12; ; EWGV Art. 113; ; EWGV Art. 227 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Freier Warenverkehr - Handelsverkehr mit Drittstaaten - Zölle - Abgaben gleicher Wirkung - Einseitige Einführung durch die Mitgliedstaaten nach dem Inkrafttreten des Gemeinsamen Zolltarifs - Unzulässigkeit - Erhebung von vor dem Inkrafttreten des Gemeinsamen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 257
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 13.12.1973 - 37/73

    Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Indiamex u.a.

    Auszug aus EuGH, 07.11.1996 - C-126/94
    14 Nach ständiger Rechtsprechung zielt der Gemeinsame Zolltarif auf eine Angleichung der Zollbelastungen bei Importerzeugnissen aus dritten Ländern an den Grenzen der Gemeinschaft ab, um Verzerrungen des innergemeinschaftlichen freien Warenverkehrs und der Wettbewerbsbedingungen zu verhindern (Urteil vom 13. Dezember 1973 in den verbundenen Rechtssachen 37/73 und 38/73, Diamantarbeiders, Slg. 1973, 1609, Randnr. 9).

    15 Im Urteil Diamantarbeiders hat der Gerichtshof ausgeführt, daß zwar der Abschnitt des Vertrages über die Aufstellung des Gemeinsamen Zolltarifs (Artikel 18 bis 29 des Vertrages) im Unterschied zum Abschnitt über die Abschaffung der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten (Artikel 12 bis 17 des Vertrages) nicht die "Abgaben zollgleicher Wirkung" erwähnt, daß dies jedoch nicht bedeutet, daß derartige Abgaben aufrechterhalten oder gar neu geschaffen werden dürften (Randnr. 10).

    Denn der Gerichtshof hat zwar im Urteil Diamantarbeiders hervorgehoben, daß die gemeinsame Handelspolitik darauf angelegt ist, die verschiedenartigen nationalen fiskalischen und handelspolitischen Regelungen, die den Handel mit dritten Ländern beeinträchtigen, abzubauen (Randnr. 23); er hat jedoch darauf hingewiesen, daß die Senkung oder die Abschaffung bestehender Abgaben somit Sache der Gemeinschaftsbehörden ist (Randnrn. 24 und 25).

    Denn nach dem Urteil Diamantarbeiders ist jede nach dem 1. Juli 1968 erfolgte Erhöhung, und sei sie noch so gering, mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar.

    34 Dagegen konnte die französische Regierung angesichts der Urteile Diamantarbeiders und Legros u. a. für die Zeit nach dem 16. Juli 1992 bei vernünftiger Betrachtungsweise nicht mehr davon ausgehen, daß die Erhebung der zusätzlichen Abgabe und die des "octroi de mer" auf Waren aus Drittländern, die mit der Gemeinschaft kein Sonderabkommen geschlossen haben, in seiner Gesamtheit ° für den Fall, daß der "octroi de mer" als neue Abgabe qualifiziert wird ° oder hinsichtlich seiner späteren Erhöhungen ° für den Fall, daß er als bestehende Abgabe qualifiziert wird ° mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sei.

  • EuGH, 16.07.1992 - C-163/90

    Administration des douanes und droits indirects / Legros u.a.

    Auszug aus EuGH, 07.11.1996 - C-126/94
    Aus zwingenden Erwägungen der Rechtssicherheit kann sich niemand auf die Vertragsbestimmungen über Zölle und Abgaben mit gleicher Wirkung berufen, um die Erstattung von Beträgen zu verlangen, die als zusätzliche Abgaben auf Waren aus Drittländern, die mit der Gemeinschaft kein Sonderabkommen geschlossen haben, vor dem 16. Juli 1992, dem Tag des Erlasses des Urteils in der Rechtssache C-163/90 (Legros u. a.), mit dem die Unvereinbarkeit einer solchen Besteuerung mit dem Gemeinschaftsrecht festgestellt wurde, erhoben wurden, es sei denn, er hätte vor diesem Zeitpunkt Klage erhoben oder einen entsprechenden Rechtsbehelf eingelegt.

    7 Im Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90 (Legros u. a., Slg. 1992, I-4625), das die Erhebung des "octroi de mer" nach dem Gesetz von 1984 betraf, hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß eine Abgabe, die ein Mitgliedstaat auf aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführte Waren wegen deren Verbringung in eine zum Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats gehörende Region nach Maßgabe des Zollwerts der Waren erhebt, auch dann eine Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Einfuhrzoll darstellt, wenn sie auch die in diese Region aus einem anderen Teil desselben Staates verbrachten Waren trifft.

    32 Im Urteil Legros u. a. hat der Gerichtshof befunden, daß sich aus zwingenden Erwägungen der Rechtssicherheit niemand auf die Vertragsbestimmungen über die Abgaben mit gleicher Wirkung wie Einfuhrzölle berufen kann, um die Erstattung von Abgaben wie dem "octroi de mer", die vor Erlaß dieses Urteils (am 16. Juli 1992) entrichtet wurden, zu verlangen, es sei denn, er hätte vor diesem Zeitpunkt Klage erhoben oder einen entsprechenden Rechtsbehelf eingelegt.

  • EuGH, 09.08.1994 - C-363/93

    Lancry u.a. / Direction générale des douanes u.a.

    Auszug aus EuGH, 07.11.1996 - C-126/94
    9 Mit Entscheidung vom 4. Mai 1994 hat der Präsident des Gerichtshofes gemäß Artikel 82a § 1 Buchstabe a der Verfahrensordnung das Verfahren bis zur Verkündung des Urteils vom 9. August 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-363/93, C-407/93, C-408/93, C-409/93, C-410/93 und C-411/93 (Lancry u. a., Slg. 1994, I-3957) ausgesetzt.
  • EuGH, 05.10.1995 - C-125/94

    Aprile / Amministrazione delle Finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 07.11.1996 - C-126/94
    19 Daher sind die Mitgliedstaaten nicht befugt, den Abgaben, die aufgrund der Gemeinschaftsregelung geschuldet werden, einseitig nationale Abgaben hinzuzufügen, da die Gemeinschaftsregelung sonst ihre notwendige Einheitlichkeit verlieren würde (Urteil vom 5. Oktober 1995 in der Rechtssache C-125/94, Aprile, Slg. 1995, I-2919, Randnr. 35).
  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 908/94

    Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH

    Die Entscheidung des BGH hat im Schrifttum Kritik erfahren (Raiser/Veil, Die Haftung der Gesellschafter einer Gründungs-GmbH, BB 1996, 1344; Wilhelm, Rechtsanwendung und Konzepte - Zur Vorlage eines Konzepts über die Haftung bei der Vor-GmbH durch den Zweiten Zivilsenat des BGH, DB 1996, 921; Karsten Schmidt, ZIP 1996, 353 und 593; Ensthaler, Zur Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH - Innenhaftung oder Außenhaftung?, BB 1997, 257 ff.; zustimmend Windbichler, in Anm. zu AP Nr. 4 zu § 11 GmbHG und Ulmer, Zur Haftungsverfassung in der Vor-GmbH, ZIP 1996, 733).
  • EuGH, 14.01.1997 - C-192/95

    Comateb u.a. / Directeur général des douanes und droits indirects

    9 Zunächst geht es in der Frage des vorlegenden Gerichts nicht um die Erstattung des auf Erzeugnisse aus Drittländern erhobenen "octroi de mer", zu der der Gerichtshof im Urteil vom 7. November 1996 in der Rechtssache C-126/94 (Cadi Surgelés u. a., I-0000) eine Auslegung des Gemeinschaftsrechts vorgenommen hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2003 - C-453/00

    Kühne & Heitz

    Vgl. in diesem Sinn die Urteile vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber, Slg. 1990, I-1889), vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90 (Legros u. a., Slg. 1992, I-4625), vom 7. November 1996 in der Rechtssache C- 126/94 (Cadi Surgelés u. a., Slg. 1996, I-5647), vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97 (EKW und Wein & Co., Slg. 2000, I-1157) sowie die erwähnten Urteile Blaizot u. a., Bosman und Sürül.
  • EuGH, 21.06.2007 - C-173/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 23 EG, 25

    Der Gemeinsame Zolltarif zielt auf eine Angleichung der Zollbelastungen bei Importerzeugnissen aus dritten Ländern an den Grenzen der Gemeinschaft ab, um Verzerrungen des innergemeinschaftlichen freien Warenverkehrs und der Wettbewerbsbedingungen zu verhindern (Urteile Indiamex und De Belder, Randnr. 9, und vom 7. November 1996, Cadi Surgelés u. a., C-126/94, Slg. 1996, I-5647, Randnr. 14).
  • EuGH, 22.04.1999 - C-109/98

    CRT France International

    Was die aus Drittländern eingeführten CB-Funkgeräte angeht, verstößt die Erhebung eines Zolles oder einer Abgabe gleicher Wirkung, die einseitig von einem Mitgliedstaat auf die Einfuhren unmittelbar aus einem Drittland eingeführt worden ist, seit dem Inkrafttreten des Gemeinsamen Zolltarifs am 1. Juli 1968 gegen die Artikel 9, 12 und 113 des Vertrages (Urteile vom 13. Dezember 1973 in den verbundenen Rechtssachen 37/73 und 38/73, Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders, Slg. 1973, 1609, Randnr. 18, und vom 7. November 1996 in der Rechtssache C-126/94, Cadi Surgelés u. a., Slg. 1996, I-5647, Randnr. 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1999 - C-109/98

    CRT France International

    (39) - Vgl. u. a. Urteil vom 7. November 1996 in der Rechtssache C-126/94 (Cadi Surgelés u. a., Slg. 1996, I-5647, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-90/94

    Haahr Petroleum Ltd gegen Åbenrå Havn, Ålborg Havn, Horsens Havn, Kastrup Havn

    (65) - Tenor des Urteils; vgl. auch aus jüngster Zeit Urteile vom 5. Oktober 1995 in der Rechtssache C-125/94 (Aprile, Slg. 1995, I-2919) und vom 7. November 1996 in der Rechtssache C-126/94 (Cadi Surgelés u. a., Slg. 1996, I-5647).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-37/96

    Paul Chevassus-Marche gegen Conseil régional de la Réunion. - Octroi de mer -

    ( 3 ) Urteil vom 7. November 1996 in der Rechtssache C-126/94 (Slg. 1996, I-5647).
  • LAG Köln, 21.03.1997 - 4 Sa 1288/96

    Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH; Fehlen eines Rechtsschutzinteresses

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  • EuGH, 19.02.1998 - C-212/96

    Chevassus-Marche

    In bezug auf Erzeugnisse aus Drittländern, mit denen kein solches Abkommen besteht, hat der Gerichtshof ebenfalls entschieden, daß eine Abgabe wie der frühere "octroi de mer" mit dem Vertrag unvereinbar ist, es sei denn, daß sie unter Berücksichtigung aller ihrer wesentlichen Merkmale als am 1. Juli 1968 bestehende Abgabe anzusehen ist, sofern sie nicht erhöht worden ist (Urteil vom 7. November 1996 in der Rechtssache C-126/94, Cadi Surgelés u. a., Slg. 1996, I-5647).
  • FG Köln, 12.03.1997 - 11 K 2598/95

    Grundsätze zur Haftung der Gesellschafter einer so genannten Vorgesellschaft;

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