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   EuGH, 07.11.2013 - C-442/12   

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https://dejure.org/2013,30176
EuGH, 07.11.2013 - C-442/12 (https://dejure.org/2013,30176)
EuGH, Entscheidung vom 07.11.2013 - C-442/12 (https://dejure.org/2013,30176)
EuGH, Entscheidung vom 07. November 2013 - C-442/12 (https://dejure.org/2013,30176)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Rechtsschutzversicherung - Richtlinie 87/344/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Freie Wahl des Rechtsanwalts durch den Versicherungsnehmer - Klausel in den auf den Vertrag anwendbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach rechtlicher Beistand in Gerichts- und Verwaltungsverfahren ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Sneller

    Rechtsschutzversicherung - Richtlinie 87/344/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Freie Wahl des Rechtsanwalts durch den Versicherungsnehmer - Klausel in den auf den Vertrag anwendbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach rechtlicher Beistand in Gerichts- und Verwaltungsverfahren ...

  • EU-Kommission

    Sneller

    Rechtsschutzversicherung - Richtlinie 87/344/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Freie Wahl des Rechtsanwalts durch den Versicherungsnehmer - Klausel in den auf den Vertrag anwendbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach rechtlicher Beistand in Gerichts- und Verwaltungsverfahren ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattung durch Rechtsschutzversicherung bei externer Rechtsvertretung; Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Richtlinie 87/344/EWG Art. 4 Abs. 1
    Rechtsschutzversicherungsverträge müssen dem VN für den Fall der Einleitung eines Gerichtsverfahrens stets das Recht der freien Wahl seines Anwalts einräumen

  • BRAK-Mitteilungen

    Freie Wahl des Rechtsanwalts durch den Versicherungsnehmer

  • captain-huk.de

    Zur freien Anwaltswahl im Rahmen eines Rechtschutzversicherungsverhältnisses

  • RA Kotz

    Rechtsschutzversicherung - freie Anwaltswahl des Kunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung durch Rechtsschutzversicherung bei externer Rechtsvertretung; Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutzversicherte können Anwalt frei wählen - Versicherungsrecht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Freie Anwaltswahl des Versicherten bestätigt

  • kanzleibeier.eu (Kurzinformation)

    Urteil zur freien Wahl des Rechtsanwalts durch den Versicherungsnehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Freie Anwaltswahl des Rechtsschutzversicherten

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Freie Anwaltswahl für Rechtsschutzversicherte

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Recht auf freie Anwaltswahl bestätigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 87/344 gewährt Freiheit des Rechtsschutzversicherten auf Wahl eines eigenen Anwalts - Keine Beschränkung der Wahl auf bestimmte Anwälte durch Versicherungsbedingung

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Sneller

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Hoge Raad der Nederlanden - Niederlande - Auslegung von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 87/344/EWG des Rates vom 22. Juni 1987 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Rechtsschutzversicherung (ABl. L 185, S. 77) - Freie ...

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 373
  • ZIP 2013, 89
  • EuZW 2013, 959
  • VersR 2013, 1530
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 26.05.2011 - C-293/10

    Stark

    Auszug aus EuGH, 07.11.2013 - C-442/12
    Nach Ansicht des vorlegenden Gerichts liefern sowohl die Analyse der verschiedenen Sprachfassungen von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 87/344 als auch die Urteile vom 10. September 2009, Eschig (C-199/08, Slg. 2009, I-8295), und vom 26. Mai 2011, Stark (C-293/10, Slg. 2011, I-4711) gewichtige Argumente für die Auffassung, dass die Vertragsbedingungen für den Fall der Einleitung eines Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens dem Versicherungsnehmer stets das Recht einräumen müssten, seinen Rechtsvertreter frei zu wählen.

    Insoweit ist festzustellen, dass sowohl aus dem elften Erwägungsgrund als auch aus Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 87/344 hervorgeht, dass das Interesse des Rechtsschutzversicherten voraussetzt, dass es diesem freisteht, im Rahmen von Gerichts- und Verwaltungsverfahren selbst seinen Rechtsanwalt oder eine sonstige nach nationalem Recht entsprechend qualifizierte Person zu wählen (Urteil Stark, Randnr. 28).

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 87/344, der die freie Wahl des Vertreters vorsieht, allgemeine Bedeutung hat und verbindlich ist (vgl. Urteile Eschig, Randnr. 47, und Stark, Randnr. 29).

    Jedenfalls ist es Sache der eventuell mit dieser Frage befassten nationalen Gerichte, zu prüfen, ob eine derartige Beschränkung vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil Stark, Randnr. 33).

    Außerdem bleibt es den Vertragsparteien unbenommen, die Übernahme höherer Kosten zu vereinbaren, unter Umständen gegen Zahlung einer höheren Prämie durch den Versicherungsnehmer (vgl. in diesem Sinne Urteil Stark, Randnr. 34).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-199/08

    Eschig - Rechtsschutzversicherung - Richtlinie 87/344/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Freie

    Auszug aus EuGH, 07.11.2013 - C-442/12
    Nach Ansicht des vorlegenden Gerichts liefern sowohl die Analyse der verschiedenen Sprachfassungen von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 87/344 als auch die Urteile vom 10. September 2009, Eschig (C-199/08, Slg. 2009, I-8295), und vom 26. Mai 2011, Stark (C-293/10, Slg. 2011, I-4711) gewichtige Argumente für die Auffassung, dass die Vertragsbedingungen für den Fall der Einleitung eines Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens dem Versicherungsnehmer stets das Recht einräumen müssten, seinen Rechtsvertreter frei zu wählen.

    Erstens erschließt sich zwar allein aus dem Wortlaut von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 87/344 nicht, was mit der Wendung "wenn ein Rechtsanwalt ... in Anspruch genommen wird, [steht] dem Versicherten die Wahl des Rechtsanwalts [frei]" gemeint ist; bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts sind aber nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil Eschig, Randnr. 38).

    Zweitens ist, wie die Europäische Kommission ausführt, das Ziel der Richtlinie 87/344 und insbesondere ihres Art. 4, die Interessen des Versicherten umfassend zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteil Eschig, Randnr. 45), mit einer engen Auslegung von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie, wie sie DAS vorschlägt, nicht vereinbar.

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 87/344, der die freie Wahl des Vertreters vorsieht, allgemeine Bedeutung hat und verbindlich ist (vgl. Urteile Eschig, Randnr. 47, und Stark, Randnr. 29).

  • BGH, 04.12.2013 - IV ZR 215/12

    Wirksamkeit eines mit einer Anwaltsempfehlung verbundenen Schadenfreiheitssystems

    (bb) In seiner späteren Entscheidung Stark gegen D.A.S. (NJW 2011, 3077; bestätigt durch Urteil vom 7. November 2013 - C-442/12 Rn. 27) hat der EuGH deutlich gemacht, dass Einschränkungen der Kostenübernahme durch den Versicherer nicht zwangsläufig mit einer Beschränkung der freien Anwaltswahl des Versicherungsnehmers gleichzusetzen sind.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2019 - C-667/18

    Orde van Vlaamse Balies und Ordre des barreaux francophones und germanophone -

    Es bezieht sich darüber hinaus auf die Urteile vom 7. November 2013, Sneller (C-442/12, EU:C:2013:717, Rn. 24 und 25), sowie vom 7. April 2016, Massar (C-460/14, im Folgenden: Urteil Massar, EU:C:2016:216, Rn. 18 bis 25).

    Dieser Grundsatz ist im Urteil vom 7. November 2013, Sneller (C-442/12, EU:C:2013:717, Rn. 24), bekräftigt worden.

    22 Vgl. Urteile Eschig (Rn. 47) und vom 26. Mai 2011, Stark (C-293/10, EU:C:2011:355, Rn. 29), sowie Zusammenfassung in Rn. 25 des Urteils vom 7. November 2013, Sneller (C-442/12, EU:C:2013:717).

    28 C-442/12, EU:C:2013:717.

    30 Vgl. Urteil vom 7. November 2013, Sneller (C-442/12, EU:C:2013:717, Rn. 23).

    41 Vgl. Urteile Eschig (Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie vom 7. November 2013, Sneller (C-442/12, EU:C:2013:717, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    63 Vgl. Urteil vom 7. November 2013, Sneller (C-442/12, EU:C:2013:717, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BGH, 11.04.2018 - IV ZR 215/16

    Rechtsschutzversicherung: Umwandlung des Befreiungsanspruchs des

    Maßnahmen, die diese Frage betreffen, verstoßen nur dann gegen die Vorgaben der Rechtsschutzversicherungsrichtlinie, wenn sie eine angemessene Wahl des Rechtsanwalts oder sonstigen Vertreters durch den Versicherungsnehmer faktisch unmöglich machen und damit die Wahlfreiheit des Versicherungsnehmers im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie ausgehöhlt würde, was das mit der Sache befasste nationale Gericht zu prüfen hat (EuGH, Urteile vom 7. April 2016 aaO; Urteil vom 7. November 2013, Sneller, C-442/12, EU:C:2013:717, Rn. 27; Urteil vom 26. Mai 2011 aaO Rn. 33).
  • LG Frankfurt/Main, 07.05.2014 - 6 O 271/13

    "Mediatorenklausel" unwirksam, wenn Versicherung den Mediator aussucht!

    In der späteren Entscheidung Stark gegen D.A.S. (EuGH (U.v. 26.05.2011 - C-293/10), juris, Rn. 33 f.; bestätigt durch Urteil vom 07.11.2013 - C-442/12, juris, Rn. 26 f.) machte der EuGH deutlich, dass eine Einschränkung der Kostenübernahme durch den Versicherer nicht zwangsläufig mit einer Beschränkung der freien Anwaltswahl des Versicherungsnehmers gleichzusetzen sei.
  • EuGH, 14.05.2020 - C-667/18

    Orde van Vlaamse Balies und Ordre des barreaux francophones und germanophone -

    Der Gerichtshof hatte bereits Gelegenheit, zunächst einmal klarzustellen, dass Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 87/344, der die freie Wahl des Vertreters vorsieht, allgemeine Bedeutung hat und verbindlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 2009, Eschig, C-199/08, EU:C:2009:538, Rn. 47, vom 26. Mai 2011, Stark, C-293/10, EU:C:2011:355, Rn. 29, und vom 7. November 2013, Sneller, C-442/12, EU:C:2013:717, Rn. 25).
  • BSG, 25.01.2018 - B 1 KR 31/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Der EuGH habe für den ähnlichen Fall der freien Anwaltswahl dieses Argument nicht gelten lassen (EuGH Urteil vom 7.11.2013 - C-442/12 - NJW 2014, 373) .
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