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   EuGH, 07.12.1993 - C-12/92   

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https://dejure.org/1993,685
EuGH, 07.12.1993 - C-12/92 (https://dejure.org/1993,685)
EuGH, Entscheidung vom 07.12.1993 - C-12/92 (https://dejure.org/1993,685)
EuGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1993 - C-12/92 (https://dejure.org/1993,685)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Huygen u.a.

    Abkommen EWG°Österreich, Protokoll Nr. 3
    Völkerrechtliche Verträge; Abkommen EWG°Österreich; Protokoll Nr. 3; Warenursprung; Nachweis durch die Bescheinigung EUR. 1; Nachträgliche Überprüfung der Bescheinigung, die zu keinem positiven Ergebnis führt; Folgen; Berücksichtigung anderer Beweise oder Möglichkeit für ...

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Huygen u.a.

  • Wolters Kluwer

    Ausfuhr und Einfuhr einer Ware ; Nachforderung nicht gezahlter Zölle

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 177
    Völkerrechtliche Verträge - Abkommen EWG-Österreich - Protokoll Nr. 3 - Warenursprung - Nachweis durch die Bescheinigung EUR. 1 - Nachträgliche Überprüfung der Bescheinigung, die zu keinem positiven Ergebnis führt - Folgen - Berücksichtigung anderer Beweise oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Freihandelsabkommen EWG-Österreich - Begriff des Ursprungserzeugnisses - Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 12.07.1984 - 218/83

    Les Rapides Savoyards / Directeur des douanes und droits indirects

    Auszug aus EuGH, 07.12.1993 - C-12/92
    24 Wie der Gerichtshof im Rahmen der Auslegung des am 22. Juli 1972 in Brüssel unterzeichneten Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgeführt hat, das im Namen der Gemeinschaft durch die Verordnung (EWG) Nr. 2840/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 (ABl. L 300, S. 188) geschlossen und gebilligt wurde und ein dem betreffenden Protokoll zu dem Abkommen EWG°Österreich entsprechendes Protokoll Nr. 3 enthält, beruht die Bestimmung des Ursprungs der Waren insofern auf einer Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Zollbehörden der Parteien des Abkommens, als der Ursprung von den Behörden des Ausfuhrstaats bestimmt wird und das Funktionieren dieser Regelung im Wege der Zusammenarbeit zwischen den auf beiden Seiten beteiligten Verwaltungen kontrolliert wird (Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 218/83, Les Rapides Savoyards, Slg. 1984, 3105, Randnr. 26).
  • EuGH, 18.03.1993 - C-50/92

    Molkerei-Zentrale Süd / BALM

    Auszug aus EuGH, 07.12.1993 - C-12/92
    Unter höherer Gewalt sind ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse zu verstehen, auf die der betroffene Wirtschaftsteilnehmer keinen Einfluß hatte und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, so daß auch das Verhalten von Behörden je nach den Umständen einen Fall höherer Gewalt darstellen kann (u. a. Urteil vom 18. März 1993 in der Rechtssache C-50/92, Molkerei-Zentrale Süd, Slg. 1993, I-1035).
  • EuGH, 13.10.1993 - C-124/92

    An Bord Bainne und Inter-Agra / Intervention Board for Agricultural Produce

    Auszug aus EuGH, 07.12.1993 - C-12/92
    30 Der Begriff der höheren Gewalt hat nach ständiger Rechtsprechung (zuletzt Urteil vom 13. Oktober 1993 in der Rechtssache C-124/92, An Bord Bainne, Slg. 1993, I-5061, Randnr. 10) auf den verschiedenen Anwendungsgebieten des Gemeinschaftsrechts nicht den gleichen Inhalt; seine Bedeutung ist daher anhand des rechtlichen Rahmens zu bestimmen, innerhalb dessen er seine Wirkungen entfalten soll.
  • EuGH, 18.03.1980 - 154/78

    Valsabbia / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.12.1993 - C-12/92
    Mangels besonderer Bestimmungen kann ein Fall höherer Gewalt nur anerkannt werden, wenn sich der Betroffene auf eine äussere Ursache berufen kann, deren Folgen unvermeidbar und unausweichlich sind und ihm die Einhaltung seiner Verpflichtungen objektiv unmöglich machen (Urteil vom 18. März 1980 in den Rechtssachen 154/78, 205/78, 206/78, 226/78 bis 228/78, 263/78 und 264/78 sowie 39/79, 31/79, 83/79 und 85/79, Valsabbia/Kommission, Slg. 1980, 907, Randnr. 140).
  • BFH, 19.03.2013 - VII R 6/12

    Keine Zollpräferenzen gemäß Assoziierungsabkommen EG-Israel für im Westjordanland

    Nach der Rechtsprechung des EuGH zu anderen Präferenzabkommen sind die Zollbehörden des Einfuhrlands in Fällen, in denen die Zollbehörden des Ausfuhrlands zur nachträglichen Überprüfung nicht in der Lage sind, berechtigt, andere Beweise für den Ursprung der Ware als die im Präferenzabkommen vorgesehenen Ursprungsnachweise zu berücksichtigen (EuGH-Urteil vom 7. Dezember 1993 C-12/92 --Huygen u.a.--, Slg. 1993, I-6381).

    Lässt sich damit die Ursprungseigenschaft der Ware zweifelsfrei feststellen, kann sich der Importeur hinsichtlich der fehlenden formellen Ursprungsnachweise ggf. auf höhere Gewalt berufen, wenn er sich ganz außergewöhnlichen Umständen gegenübersieht, auf die er keinen Einfluss hat und deren Folgen unvermeidbar und unausweichlich sind und ihm die Einhaltung seiner Verpflichtungen objektiv unmöglich machen (EuGH-Urteile in Slg. 1993, I-6381; vom 23. Februar 1995 C-334/93 --Bonapharma--, Slg. 1995, I-319).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-293/04

    Beemsterboer - Zollkodex der Gemeinschaften - Nachträgliche buchmäßige Erfassung

    24 - Vgl. auch, zu vergleichbaren Abkommen, die Urteile vom 7. Dezember 1993 in der Rechtssache C-12/92 (Huygen, Slg. 1993, I-6381, Randnr. 16), in den verbundenen Rechtssachen Faroe Seafood u. a (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 16) und vom 23. Februar 1995 in der Rechtssache C-334/93 (Bonapharma, Slg. 1995, I-319, Randnr. 16).

    25 - Urteil Faroe Seafood (zitiert in Fußnote 24, Randnr. 16, erster Satz); vgl. auch die Urteile Huygen (zitiert in Fußnote 24, Randnr. 16) und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-97/95 (Pascoal & Filhos, Slg. 1997, I-4209, Randnr. 30).

    26 - Urteil Faroe Seafood (zitiert in Fußnote 24, Randnr. 16, zweiter und dritter Satz; Hervorhebung von mir); vgl. auch die Urteile Huygen (zitiert in Fußnote 24, Randnrn. 16 und 17) und Pascoal & Filhos, zitiert in Fußnnote 25, Randnr. 30).

  • BFH, 07.11.2002 - VII R 37/01

    Abwägung prozessökonomischer Gesichtspunkte gegenüber den Beteiligteninteressen

    Solche Ausnahmen sind nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 7. Dezember 1993 Rs. C-12/92, EuGHE 1993, I-6381, und vom 23. Februar 1995 Rs. C-334/93, EuGHE 1995, I-319) nur dann gegeben, wenn das Ausfuhrland es an der sorgfältigen Überprüfung mangeln lässt oder es dem Ausfuhrland unmöglich ist, die notwendigen Feststellungen zu treffen, weil die dafür erforderlichen Unterlagen nicht in seinem Zuständigkeitsbereich, sondern im Zollgebiet, zu dem das Einfuhrland gehört, vorhanden sind.

    In diesem Fall müssen die Zollbehörden des einführenden Mitgliedstaates die zunächst nicht erhobenen Einfuhrabgaben grundsätzlich nachfordern (vgl. EuGH in EuGHE 1996, I-2465 Randnr. 16, und in EuGHE 1993, I-6381 Randnr. 17 f.).

  • FG Hamburg, 21.09.2021 - 4 K 63/18

    Gewährung einer Zollpräferenz wegen außergewöhnlicher Umstände trotz fehlender

    Außergewöhnlichen Umstände i.S.v. Art. 34 Abs. 6 Protokoll II I-PA (juris-Abkürzung: EGIntAbkWPSProt II) liegen vor, wenn der Ausfuhrstaat trotz fehlender Antwort auf ein Nachprüfungsersuchen auf einem anderen, im Vertrag vorgesehenen Weg in für alle Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten gleichermaßen zugänglicher Weise die Zweifel an der Echtheit einer Warenverkehrsbescheinigung ausgeräumt hat (Fortentwicklung von EuGH, Urteil vom 7. Dezember 1993, Huygen, C-12/92, und Urteil vom 23. Februar 1995, Bonapharma, C-334/93).(Rn.31).

    Im Urteil vom 7. Dezember 1993 (Huygen, C-12/92) ging es um die präferenzielle Einfuhr einer Maschine aus Österreich nach Belgien.

    In dem in Belgien gegen die Verantwortlichen des Einführers geführten Strafverfahren wurde jedoch die ursprüngliche Verkaufsrechnung des deutschen Herstellers vorgelegt und es stellte sich heraus, dass sich die österreichischen Behörden tatsächlich gar nicht an den Ausführer gewandt hatten, sodass dieser keine Gelegenheit erhalten hatte, den EG-Ursprung nachzuweisen (EuGH, C-12/92, Schlussanträge GA Gulmann vom 18. Mai 1993, Rn. 5 und 7).

    Die Urteile Huygen und Bonapharma waren ersichtlich Einzelfälle.

  • EuGH, 09.03.2006 - C-293/04

    Beemsterboer - Nacherhebung von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben - Artikel 220

    32 Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Zweck der nachträglichen Kontrolle darin besteht, die Ursprungsangabe in der zuvor ausgestellten EUR.1-Bescheinigung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (Urteile vom 7. Dezember 1993 in der Rechtssache C-12/92, Huygen u. a., Slg. 1993, I-6381, Randnr. 16, und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-97/95, Pascoal & Filhos, Slg. 1997, I-4209, Randnr. 30).

    34 Lässt sich bei einer nachträglichen Überprüfung keine Bestätigung für die in der EUR.1-Bescheinigung enthaltene Angabe über den Warenursprung finden, so ist daraus deshalb zu schließen, dass die Ware unbekannten Ursprungs ist und dass die Bescheinigung demnach zu Unrecht ausgestellt und der Vorzugstarif zu Unrecht gewährt worden ist (Urteile Huygen u. a., Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2005 - C-23/04

    Sfakianakis - Assoziierungsabkommen EWG-Ungarn - Verpflichtung der Zollbehörden,

    15 - Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 218/83 (Les Rapides Savoyards u. a., Slg. 1984, 3105, Randnr. 26), betreffend das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 22. Juli 1972, vom 7. Dezember 1993 in der Rechtssache C-12/92 (Huygen u. a., Slg. 1993, I-6381, Randnrn.

    19 - Siehe Urteil Huygen u. a. (Randnr. 27).

    22 - Urteil Huygen u. a. (Randnr. 26).

  • FG Brandenburg, 16.05.2001 - 4 K 1152/00

    Präferenzgewährung für aus Estland eingeführte Butter; Bindung des FG an die

    Daher muss die Zollverwaltung des Einfuhrstaates im Rahmen einer vertraglichen Präferenzregelung die von den Behörden des Ausfuhrstaates rechtmäßig vorgenommen Beurteilung anerkennen (vgl. EUGH vom 12.07.1984 Rechtssache 218/83 ZfZ 1985, 144; EUGH vom 07.12.1993 Rechtssache C-12/92, EUGHE I 6406; EUGH vom 05.07.1994 Rechtssache C-432/92, ZfZ 1994, 303).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Rechtsverhältnis, dass beispielsweise früher zwischen der EWR und österreich bestand; dort war die Amtshilfe in dem entsprechenden Protokoll anders geregelt (vgl. dazu auch BFH Urteil vom 12. Oktober 1999 VII R 6/99 ZfZ 2000, 90 und EuGH Urteil vom 7. Dezember 1993 C-12/92 EuGHE I-6381).

    In diesem Sinn kann zwar auch das Verhalten von Behörden einen Fall höherer Gewalt darstellen (vgl. EuGH, Urteile in EuGHE 1993, I-6381, und in EuGHE 1997, I-4209, 4258 Randnr. 62 ff.).

  • FG Hamburg, 30.07.2008 - 4 K 133/06

    Zollrecht: Präferenzbehandlung für Waren aus dem israelisch kontrollierten Teil

    Der EuGH hat in späteren Entscheidungen, etwa vom 7. Dezember 1993 (C-12/92, Slg. 1993, 6381, Rd. 24ff), vom 5. Juli 1994 (C-432/92, Slg. 1994, 3087) vom 14. Mai 1996 (C-153/94 und C-204/94, Slg. 1996, 2465, Rd. 18f), vom 17. Juli 1997 (C-97/95, Slg. 1997, 4209, Rd. 32) und vom 9. Februar 2006 (C-23/04 bis C-25/04, Slg. 2006, 1265, Rd. 21-23) auf diese Rechtsprechung bestätigend Bezug genommen.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH sind die Feststellungen zum Warenursprung nur dann ausnahmsweise durch die Behörden des Einfuhrlandes zu treffen, wenn es das Ausfuhrland an der sorgfältigen Überprüfung mangeln lässt oder es dem Ausfuhrland unmöglich ist, die notwendigen Feststellungen zu treffen, weil die dafür erforderlichen Unterlagen nicht in seinem Zuständigkeitsbereich, sondern in dem Zollgebiet vorhanden sind, zu dem das Einfuhrland gehört (EuGH Urteil vom 7. Dezember 1993 C-12/92, vom 23. Februar 1995 C-334/93, Slg. 1995, 319).

    Soweit sich bei einer nachträglichen Überprüfung des Ursprungszeugnisses allerdings keine Bestätigung für in ihr enthaltene Angaben über den Ursprung der Ware finden, so soll aus diesem Umstand zu schließen sein, dass die Bescheinigung von dem Ausfuhrstaat zu Unrecht ausgestellt worden ist und die einem Abkommen vorgesehene Präferenzregelung deshalb nicht auf diese Ware anzuwenden ist (EuGH vom 14. Mai 1996 C-153/94 und C-204/94, Slg. 1996, 2465; vom 7. Dezember 1993 C-12/92, Slg. 1993, 6381).

  • BFH, 12.10.1999 - VII R 6/99

    Nacherhebung von Zoll beim Widerruf von Ursprungszeugnissen zur Erlangung einer

    Da die Klägerin keinerlei Anhaltspunkte dafür vorgetragen hat, daß die Textilerzeugnisse abgesehen von dem fehlenden, weil widerrufenen, Ursprungszeugnis tatsächlich die nach Art. 67, 68 (Art. 66, 67) ZKDVO geforderten Ursprungskriterien erfüllten, besteht auch kein Anlaß, zu entscheiden, ob im Streitfall ein anderer Ursprungsnachweis als der durch das vorgeschriebene Ursprungszeugnis in Betracht käme (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 7. Dezember 1993 Rs. C-12/92, EuGHE 1993, I-6381).

    In diesem Sinn kann zwar auch das Verhalten von Behörden einen Fall höherer Gewalt darstellen (vgl. EuGH, Urteile in EuGHE 1993, I-6381, und in EuGHE 1997, I-4209, 4258 Randnr. 62 ff.).

  • EuGH, 15.12.2011 - C-409/10

    Afasia Knits Deutschland - Gemeinsame Handelspolitik - Präferenzregelung für die

    Wie der Gerichtshof in diesem Zusammenhang mehrfach entschieden hat, ist, wenn sich bei einer nachträglichen Überprüfung keine Bestätigung für die in der EUR.1-Bescheinigung enthaltene Angabe über den Warenursprung finden lässt, daraus zu schließen, dass die Ware unbekannten Ursprungs ist und dass die Bescheinigung demnach zu Unrecht ausgestellt und der Vorzugstarif zu Unrecht gewährt worden ist (Urteile vom 7. Dezember 1993, Huygen u. a., C-12/92, Slg. 1993, I-6381, Randnrn.

    Im Gegenteil ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass die Nacherhebung der bei der Einfuhr nicht gezahlten Zölle die normale Folge dessen ist, dass die nachträgliche Prüfung nicht ermöglicht, den in den EUR.1-Bescheinigungen angegebenen Warenursprung zu bestätigen (Urteile Huygen u. a., Randnr. 19, und Faroe Seafood u. a., Randnr. 16).

  • EuGH, 14.05.1996 - C-153/94

    Faroe Seafood und Føroya Fiskasøla

  • EuGH, 08.11.2012 - C-438/11

    Lagura Vermögensverwaltung - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 220 Abs. 2

  • FG Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 11 K 500/13

    Anwendung von Präferenzmaßnahmen - Aufbewahrungsfrist für Ursprungszeugnisse nach

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-204/07

    C.A.S. / Kommission - Rechtsmittel - Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und

  • EuGH, 17.10.2002 - C-208/01

    Parras Medina

  • EuG, 10.05.2001 - T-186/97

    Kaufring / Kommission

  • BFH, 09.12.2010 - VII R 32/09

    Zollpräferenzen - Buchmäßige Trennung von Vormaterialien mit und ohne

  • BFH, 24.04.2012 - VII R 31/09

    Nachträgliche Überprüfung von Ursprungsnachweisen im Ausfuhrland und Nacherhebung

  • BFH, 29.06.2010 - VII R 31/09

    Vorlage an den EuGH: Nachträgliche Überprüfung von Präferenznachweisen -

  • EuGH, 17.07.1997 - C-97/95

    Pascoal & Filhos

  • EuG, 08.07.2020 - T-110/17

    Jiangsu Seraphim Solar System / Kommission - Dumping - Einfuhren von

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-314/06

    Société Pipeline Méditerranée und Rhône - Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/12/EWG

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2010 - C-334/08

    Kommission / Italien - Vertragsverletzungsverfahren - Eigenmittel - Weigerung,

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.2006 - C-120/05

    Heinrich Schulze - Landwirtschaft - Ausfuhrerstattungen - Voraussetzungen für die

  • FG Düsseldorf, 05.05.2000 - 4 K 2781/98

    Einfuhrzoll; Nacherhebung; Festsetzungsverjährung - Verjährung bei Einspruch

  • FG Düsseldorf, 12.12.2012 - 4 K 4355/11

    Wirksamer Ursprungsnachweis bei nachträglicher Teilwarenverkehrsbescheinigung

  • EuGH, 18.01.2024 - C-656/22

    Askos Properties

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2018 - 12 A 11/15

    Verlängerung oder Annullierung der Gültigkeitsdauer der Zuckereinfuhrlizenz

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1996 - C-97/95

    Pascoal & Filhos Ldª gegen Fazenda Pública. - Zölle - Methoden der Zusammenarbeit

  • EuGH, 18.03.2010 - C-218/09

    SGS Belgium u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-308/07

    Gorostiaga Atxalandabaso / Parlament - Rechtsmittel - Europäisches Parlament -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1994 - C-334/93

    Bonapharma Arzneimittel GmbH gegen Hauptzollamt Krefeld. - Freihandelsabkommen

  • FG Düsseldorf, 07.12.1998 - 4 K 9850/97

    Voraussetzungen einer Präferenzbegünstigung von Einfuhren; Anforderungen an die

  • EuGH, 29.09.1998 - C-263/97

    First City Trading u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2013 - C-509/11

    Nach Ansicht von Generalanwalt Jääskinen muss Bahnreisenden bei großer Verspätung

  • BFH, 20.01.1998 - VII R 117/97

    Zollpräferenz für Waren aus Entwicklungsländern

  • EuGH, 23.02.1995 - C-334/93

    Bonapharma Arzneimittel / Hauptzollamt Krefeld

  • EuGH, 05.07.1994 - C-432/92

    The Queen / Minister of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Anastasiou

  • EuGH, 23.11.2023 - C-213/22

    Instituto de Financiamento da Agricultura e Pescas (Mesures de reboisement)

  • EuGH, 18.07.2013 - C-99/12

    Eurofit - Vorabentscheidungsersuchen - Landwirtschaft - Gemeinsame

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2001 - C-210/00

    Käserei Champignon Hofmeister

  • EuG, 10.05.2001 - T-187/97

    Nichtigkeitsklage - Einfuhr von Fernsehgeräten aus der Türkei -

  • EuGH, 09.08.1994 - C-347/93

    Belgischer Staat / Boterlux

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-386/08

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS YVES BOT KANN ERZEUGNISSEN MIT URSPRUNG IN DEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2000 - C-219/98

    Anastasiou u.a.

  • FG Hamburg, 02.03.2005 - IV 150/03

    Ausfuhrerstattung: Rückforderung von Ausfuhrerstattung - Berufung auf den

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-409/10

    Afasia Knits Deutschland - Gemeinsame Handelspolitik -

  • FG Düsseldorf, 04.12.1998 - 4 K 2029/98

    Vorlage des Formblattes A als formelle Voraussetzung einer Zollpräferenz;

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2003 - C-140/02

    Anastasiou u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1994 - C-347/93

    Belgischer Staat gegen Boterlux SPRL. - Erstattung bei der Ausfuhr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2002 - C-208/01

    Parras Medina

  • EuG, 09.06.1998 - T-10/97

    Unifrigo / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1998 - C-263/97

    First City Trading u.a.

  • OVG Sachsen, 18.10.2021 - 6 A 104/17

    Agrarförderung; Cross Compliance; Cross Check; Vor-Ort-Kontrolle; unmöglich

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2000 - C-230/98

    Schiavon

  • FG Hamburg, 04.09.2023 - 4 K 60/21

    Zollrecht: Aufbewahrung von Präferenznachweisen nach dem Schema des Allgemeinen

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1997 - C-310/95

    Road Air BV gegen Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1994 - C-432/92

    The Queen gegen Minister of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte S. P.

  • FG Bremen, 16.07.1997 - 296079K 2

    Anspruch auf Erstattung von Eingangsabgaben; Anwendbarkeit der

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